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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Bei uns geht das auch noch ohne Bremsenprüfstand. Auch beim Einachser.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#27
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Ich glaube nicht, dass das möglich ist (wenn man denn jemanden findet, der sie verleiht).
Zuerst muss das Boot runter, oder nicht?
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#28
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Ja, das geht. Es wird das beidseitige Blockieren der Räder geprüft (durch anfahren und Vollbremsung) und der Auflaufweg.
Schlecht, wenn das Boot dieser Dimension auf dem Hänger steht...
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#29
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Zwischen Weihnachten und Neujahr schauen wir uns das Ding mal an, dann wird entschieden ob und was wir machen. Ich wollte nur schon mal im Vorfeld abklären wie aufwändig das wird. Da kann ich dann gezielt auch nach alter Zulassung fragen und ob der Trailer eventuell noch angemeldet ist.
Wenn es was wird gibt es auch Bilder
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Gruß Jürgen |
#30
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An meine Vorschreiber in Bezug auf die TÜV-Abnahme mit/ohne Bremsenprüfstand. Ihr habt alle recht.
Früher war es durchaus legitim und gängige Praxis, Anhänger mit Tandemachsen einer "Abbremsung aus Fahrversuch" mit z. B. dem Ergebnis "Verzögerung in Ordnung" zu unterziehen und nicht auf dem Bremsenprüfstand zu prüfen. Manchmal stand auch z. B. "Bremswirkung durch Fahrversuch nachgewiesen" drauf oder "Abbremsung versucht - Verzögerung in Ordnung". Zumindest in Hessen ist dies seit 2017 offiziell nicht mehr zulässig. Gemäß einer Verordnung des Regierungspräsidenten muss man nun auf den Bremsenprüfstand. Auch in Puncto der Beschaffenheit des Bremsenprüfstands hat sich bundesweit einiges geändert. Daher können viele Werkstätten das nicht mehr leisten. Mit Anhängern funktioniert der Test z. B. nur auf Bremsenprüfständen mit Rollen, nicht mit Platten. Mein mobiler TÜV-Prüfer hat es früher auch im Abbremsversuch gemacht. Heute hat er ein Arrangement mit einer LKW-Werkstatt getroffen, die einen zugelassenen Bremsenpüfstand hat. Auf dem kann man auch Trailer testen. Es gibt dann einmal den Wert je Achse (1. und 2. Achse bei meinem 3,5t-Trailer) und je Bremsenseite (Fahrer-/Beifahrerseite) und das mit angezogener Trailerhandbremse und aus dem "Fahren" heraus (z. B. leicht im Rückwärtsgang). Zusätzlich wird auch der alte Fahrversuch gemacht um zu kontrollieren, dass die Auflaufbremse nicht zu weit zusammengedrückt wird. Ob das nun für alle Bundesländer gilt, kann ich nicht sagen. Weiterhin ist neu, dass der Anhänger/Trailer beladen sein muss. Ist für die Bremswerte auf dem Prüfstand auch besser. Denn früher war oft das Problem, dass die Werte des leeren Trailers sehr gering waren. Hat man sich dann zu zweit (abenteuerlich) auf die Achse gestellt, waren die Werte in Ordnung. Von daher durchaus vernünftig, da es ja auch die Realität im Ernstfall (man muss eine Vollbremsung machen mit Boot auf dem Trailer) widerspiegelt.
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Viele Grüße Thomas |
#31
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Zitat:
Das hängt meines Wissens an der Qualifikation des Prüfers. Ein Dipl.-Ing. darf das alleine machen, ein KFZ-Meister, die es auch als Prüfer gibt, darf das nur unter Aufsicht eines Ings, also nur in der Prüfstelle. Gruß Axel |
#32
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Zitat:
Ja es gibt solche Tüv/Dekra/Küs Stellen, die sind dann meist berühmt berüchtigt und reiten auf den Paragraphen gen ..... Du hättest einfach nur die Prüfungsstelle wechseln müssen.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#33
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Bis jetzt hat der Dekra Mitarbeiter der zu uns nach Hause kommt auch alle Anhänger geprüft Motorräder und Traktoren natürlich auch.
Wie das im nächsten Jahr aussieht werden wir ja sehen. Mit dem Bootstrailer war ich aber auch an der Prüfstation und da auuf der Rolle, da er vom Rythmus nicht passte da jährliche Abnahme. Aber wir entfernen uns vom Thema. Soweit mir bekannt ist darfst du zur nächsten Prüfstelle fahren oder bestell den Dekra Mitarbeiter zum Standort des Trailers.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#34
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Zitat:
Einer hat mich auf einen Rollenprüfstand geschickt und war dann nicht mehr auffindbar, alle anderen Prüfer durften diese Eintragung nicht vornehmen. Das Ergebnis auf der Rolle war mit zig Gutachten und Eintragungen gleicher Art die mit hatte, völlig identisch. Mit dem Trailer habe ich dann die Prüfstelle, nicht TÜV, gewechselt, da ging es völlig problemlos ohne Boot und ohne Rolle. |
#35
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Hi Giligan
Fakt ist doch, saß der Trailer geprüft werden soll. Keine Prüfstelle kann verlangen, saß der Trailer dabei beladen (mit welcher Beladung auch immer) sein muß. Wenn die Prüstelle den Trailer ohne Beladung nicht prüfen kann, dann kann sie es eben nicht. Würden sie es sich eher nicht eingestehen. Bisher habe ich bei den Trailerabnahmen keine Anforderungen in dieser Richtung gestellt bekommen. Ich bin immer ohne Beladung ( ein Schelm wer dabei Hintergedanken hat) zur Prüfung gefahren. |
#36
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Hier die haben es verlangt. Ich habe sie gefragt ob man auf einen Pferdetrailer auch mit zwei Pferden her kommen muss, da kamen sie mir blöd und ich wurde noch blöder.
Habe dann meine Papiere zurück verlangt und bin zur GTÜ. Ich glaube die hier sind eine Sondergattung, war aber schon immer so. wie geschrieben, ich habe hier schon die tollsten Sachen erlebt. |
#37
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Zitat:
Nur kurz vorweg, um die Antworten einzuordnen: Man liest hier im Forum, dass man als Steuerbetrüger verurteilt wird, wenn man mit einem Bootstrailer mit grüner Zulassung z.B. Dachlatten nach Hause fährt. Man liest hier im Forum, dass man bei solchen Fahrten, wie sie der Fragesteller hat, durchaus "flexible" und quasi "nicht so kleinlich" sein soll, denn man könnte die Fahrt ja so oder so auslegen..... Im Grunde ist das doch ganz einfach! - Du kannst diesen Trailer sogar mit einem Zugfahrzeug ohne TÜV und ohne Straßenzulassung nach Hause ziehen, solange Du dabei nicht erwischt wirst, oder einen Unfall hast! So einfach ist das! Suchst Du aber eine Variante, die Dich im Falle eines Falles nicht (noch mehr) unglücklich macht, solltest Du Dir von der örtlichen Zulassungsstelle die notwendigen Infos einholen! Etwas zum Nachdenken: Angenommen Dein Gespann wird völlig unschuldig in einen Unfall verwickelt. Es kommt zu schwerer körperlicher Verletzung (oder Tod). Ich denke, spätestens jetzt, wäre eine 100% korrekte Straßenzulassung sehr hilfreich, oder? Dies ist so ein Fall, wo ich mich nicht auf irgendwelche "Forums-Aussagen" verlassen würde, sondern eine schriftliche Stellungnahme (Genehmigung) von der Behörde möchte!
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Viele Grüße von Thomas aus Oberbayern.
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#38
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Wie ich schon vor zwei Tagen schrieb, "Zur Zulassungsstelle fahren", dort fragen.
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#39
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Zitat:
Zulassungsstelle oder TÜV fragen, oder soll es nochmal 15 Jahre dauern??? https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=281624
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#40
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Na in 15 Jahren muss man erstmal ein neues Thema aufmachen. Suche E-Bike mit 3t Anhänger Last
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Gruß Jörg
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#41
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Nur bei grünem Kennzeichen entfällt die Versicherungspflicht / EVB-Nummer, und auch nur dann ist der angekuppelte(!) Trailer über das Zugfahrzeug versichert.
Ob ein grünes Kennzeichen zugeteilt werden bzw. erhalten bleiben kann ergibt sich aus der Kennung gemäß Zulassungsbescheinigung. Das würde ich vorher bei der Zulassungsstelle klären und im Zweifel lieber eine EVB holen. Kurzzeitkennzeichen ohne gültige HU gibt es nicht mehr. Fahrten zur HU mit noch nicht gestempelten Kennzeichen sind nur innerhalb des Anmeldebezirks und ggf. aus dem nächsten angrenzenden Bezirk zulässig, weiter nicht. Hab' das Thema auch durch dieses Jahr (Import aus DK mit prøveplade, meine Güte...). |
#42
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Hallo zusammen,
mal eine ganz dumme Frage, wie Earlybird schon schrieb ist der Trailer im angekuppeltem Zustand über das Zugfahrzeug versichert. Was aber wenn ich den Trailer abgekuppelt mit der Hand rangiere und einen Schaden verursache? Gruß und schönes 3.Adventswochenende, Bernd |
#43
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Hallo,
dafür gibt es eine Zusatzversicherung.
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#44
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wenn man eine abgeschlossen hat
Man kann ja auch für nicht zulassungspflichtige Trailer mit grünem Kennzeichen eine (freiwillige) Haftpflichtversicherung abschließen. Sehr zu empfehlen, z. B. für den Fall dass der Trailer sich nach dem Abkuppeln unbemerkt selbständig macht und irgendwo gegen trullert. Oder dass jemand im Dunkeln über den geparkten leeren Trailer stolpert und dafür Schmerzensgeld fordert.
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#45
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Zitat:
Lediglich abgekuppelt übernimmt die Haftpflicht des Anhängers.
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#46
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Ist bei mir über das Boot versichert incl. Kasko
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#47
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Ist bei mir auch über die Bootshaftpflicht versichert, aber mit extra Angabe des Trailers und mit einem extra kleinen Beitrag dafür.
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Lieben Gruß Uli .....ohne Wasser kein Leben |
#48
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Zitat:
Ich war mit unserem Pferdeanhänger vor drei Wochen zur Hauptuntersuchung bei GTÜ. Die wollten damit nicht auf die Bremse. Bremsentest wurde gemacht: Bremse am Hänger gezogen, dann versuchen anzufahren. Mit hänger fahren und herftiger bremsen, so dass der Hänger "in die Bremse fällt".
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Viele Grüße Michael |
#49
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Ich hab beim TÜV da die letzten Jahre so ziemlich alles erlebt mit dem Trailer.
Kam immer auf den Prüfer an. Einer wollte immer mit Boot, der andere ohne Boot. Einmal war ich ohne Boot und der Prüfer hat den Trailer auf den Bremsenprüfstand gefahren, dann hat er bemerkt, dass bei einem Tandem er den Bremsdruck nicht zustande bringt, weil die freie Achse ja den Trailer etwas anhebt. Großes Kopfschütteln, Ratlosigkeit, müssen sie mit Boot wiederkommen. Mir schwoll schon langsam der Kamm. Gott sei Dank kam ein erfahrener Prüfer dazu, der das ganze mitbekommen hatte. Der hat ihm dann in einem 4 Augen Gespräch wohl erklärt, warum das ganze nicht funktioniert und hat ihm wohl geraten doch einen Bremsentest auf dem Hof zu machen. So geschah es dann, und ich habe doch noch meine ersehnte Plakette bekommen. Wenn der mich weggeschickt hätte wäre ich zuerst mal zum Chefe gegangen. Hätte mir vielleicht nicht gerade Vorteile gebracht, weiß man ja nicht, aber vielleicht hätte der dem Jungen Ingenieur das gleiche geraten, weiß man‘s? Ich für mich habe festgestellt, dass es zum prüfen einfacher ist wie ohne.
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Grüßle Uwe ( aus dem wilden Süden ) |
#50
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Zitat:
Anfänger. Was wollen die machen, wenn man (noch) kein Boot hat?
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