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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Wie Trailer ohne TÜV kaufen?
Hallo,
ich habe da mal eine Frage an euch wie man so was macht. Ich habe als Winter Bastelobjekt einen alten trailerbaren Verdränger angeboten bekommen. Zusammen mit dem passenden 2,7t Trailer. Der Trailer wurde vom jetzigen Besitzer, der das Boot auch schon als Bastelprojekt gekauft hatte neu gekauft und nur zur Überführung genutzt. Der Trailer ist also noch so gut wie neu und hat wohl nur so um die 500km gefahren. Aus Zeitmangel ist das Projekt, wie ja leider so oft, aber liegen geblieben und daher soll das nun alles Verkauft werden. Nun das Problem, das ganze ist jetzt fast 15 Jahre her die das Boot auf dem Trailer in einer beheizten Halle verbracht hat. Wie bekomme ich so was nach hause? Für den Trailer benötige ich ja ein Nummernschild, aber der TÜV ist ja inzwischen wohl etwas abgelaufen Wie geht man da vor?
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Gruß Jürgen |
#2
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Moin Jürgen,
entweder klappt das an der legalität vorbei bis nach hause oder mit einem zugelassenen und tüv abgenommenen trailer. alles andere kannst du vergessen. über die suchfunktion wirst du einiges finden. vermutlich ist der trailer auch noch abgemeldet.... gruß mike
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#3
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Hallo Jürgen,
wenn der Trailer noch auf den Besitzer angemeldet und alles funktionsfähig ist, dann nach Hause überführen oder direkt zum nächsten TÜV fahren. Vorher aber Reifen, Lichter und Bremsen prüfen. Auch wenn er nicht mehr angemeldet ist, darfst du damit DIREKT zum nächsten TÜV fahren. P. S. nach 15 Jahren Standzeit, würde ich bei dem Gewicht VORHER neue Reifen drauf machen, bevor ich mit 2,7 t durch die Gegend fahre und mir einer oder mehrere Reifen platzen.
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Viele Grüße Thomas |
#4
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Neue Reifen hatte ich mir auch schon gedacht, die werden wohl sogar noch die Gussnasen von der Herstellung haben aber 15 Jahre stehen machen die wohl auch nicht besser.
Ob der Trailer noch angemeldet ist muss ich noch abklären, ich gehe aber davon aus das der bei so langer nicht Nutzung abgemeldet wurde. Aber auch wenn ich da vor Ort mit dem Boot oben drauf zum nächsten TÜV fahre werde ich doch ein Nummernschild benötigen. Die roten gibt es ja wohl nicht mehr für privat. Und diese Überführungskennzeichen bekommt man doch bestimmt nicht ohne eine TÜV Bescheinigung, oder? Das ist ein Bereich in dem ich mich nun mal überhaupt nicht auskenne.
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Gruß Jürgen |
#5
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Man kann sogar mit ungestelltem Kennzeichen fahren.
Mit der Zulassung sprechen, Kennzeichen reservieren, dann anfertigen lassen und schon kann man zur HU fahren, natürlich kürzester Weg. Also alles klären, wenn der Trailer zugelassen, die HU aber abgelaufen ist, kann man damit zur nächsten Prüfstelle fahren. Ein Kurzzeitkennzeichen ist bei zugelassenen Fahrzeugen nicht erlaubt. Wobei ein Trailer in der Regel nicht zugelassen sondern nur angemeldet wird, es gibt einiges zu beachten, also besser nicht hier sondern die Zulassung fragen, nicht anrufen sondern hingehen, Namen notieren! Willy
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#6
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Hallo,
wenn möglich, "Rote Nummern" von einem Autohändler leihen... https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=281624
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Gruß Werner es kommt nicht drauf an welches Boot du fährst, sondern wer es fährt... |
#7
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Zitat:
DIREKT zum nächsten TÜV darfst du auch ohne Kennzeichen fahren. Aber eben direkt. Und nicht erst z. B. 200 km nach Hause. Es muss nicht sein, dass er abgemeldet wurde. Der Trailer kostet ja keine Steuer und Versicherung, wenn er als Sportgeräteanhänger mit grünem Kennzeichen angemeldet wurde. Kenne einige, die noch angemeldet und ewigst nicht mehr beim TÜV bzw. auf der Straße gewesen sind. Wurden halt nur auf dem Vereins-, Hafen-, Winterlager- oder Marinagelände bewegt. Du bekommst auch OHNE TÜV-Bescheinigung Kurzzeitkennzeichen. Allerdings wird das Kurzzeitkennzeichen dann auf Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirkes (bei dem die Kurzzeitkennzeichen beantragt werden) eingeschränkt.
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Viele Grüße Thomas |
#8
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Bei der Zulassungsstelle fragen.
Die meisten Kommentare hier zu dem Thema widersprechen dem, was ich dazu weis, (gar nicht davon zu reden, dass hier die Beiträge sich schon widersprechen). Möglicherweise hat sich das in den letzten Jahren wieder geändert und es mag auch sein, dass die Zulassungsstellen das mit dem roten Kennzeichen unterschiedlich handhaben. Was ich auf keinen Fall machen würde, ist mit geliehenen roten Nummern zu fahren. Das kann dazu führen, dass die eingezogen werden und dann sind die weg. Früher wurde das alles lockerer gesehen aber das hat sich massiv geändert. Gruß Axel |
#9
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Zitat:
Nein, diese Aussage ist definitiv falsch. Ohne Kennzeichen darf man nirgendwo am öfftl. Straßenverkehr teilnehmen - zumindest nicht, mit den hier besprochenen Gegenständen. Man darf mit den alten Kennzeichen (sofern vorhanden) und aktueller EVB Nummer und vorheriger Absprache mit der örtlichen Zulassungsstelle zu einer HU Untersuchung oder Werkstätten im Zulassungsbezirk oder direkt angrenzenden Zulassungsbezirken oder auch zur Zulassungsstelle selber fahren - eben alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang zur Erlangung einer Zulassung stehen. Wenn kein altes Kennzeichen mehr vorhanden, dann kann man auch zur Zulassung gehen und ungestempelte Kennzeichen beantragen. Ablauf dann wie oben. Habe ich selber schon mit nem Fahrzeug gemacht, welches lange Umgebaut wurde und ich dann eben mehrere Fahrten (Werkstätten, TÜV Süd für Einzelabnahmen, KÜS) durchführen musste zur Erlangung der regulären Zulassung. Hier: https://www.zulassungsstelle-coburg....n/#toggle-id-1 mal für den Landkreis Coburg zum Nachlesen, die anderen Landkreise haben das identisch/sehr ähnlich ebenso. PS: Ich würde ein großes Zugfahrzeug und einen noch größeren 3,5to Plattformanhänger besorgen, und dadrauf das "alte" Trailergespann nach Hause transportieren. Ladungssicherung sowie Abmessungen sind natürlich zu beachten. Gewicht sollte sich ausgehen (700-800kg Plattformtrailer +2,7to = 3,5to)
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------------- Gruß, David Geändert von Amtrack (13.12.2018 um 14:54 Uhr)
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#10
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Das ist das wichtigste an dem Post, was alle vorherigen vergessen haben. Denn nur mit der EVB Nummer hast du für diese Fahrt eine Versicherung, und diese brauchst du auch beim TÜV, ansonsten prüfen die gar nicht. Daher hat normalerweise jede TÜV Stelle auch rote Nummern, die man gegen Gebühr dort "benutzen" kann, wenn man mint Auto auf dem Trailer und ohne Versicherung ankommt. Chrischan |
#11
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Zitat:
Da der Trailer ein Sportgeräteanhänger ist und wenn er mit grünem Kennzeichen angemeldet wird, brauchst du keine EVB Nummer.
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Gruß Rolf |
#12
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Ich habe mal nach EVB Nummer gesucht.
Da steht das währe eine Nummer der KFZ Versicherung. Ich dachte Trailer sind, wenn angekuppelt, automatisch mit beim Zugfahrzeug versichert?
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Gruß Jürgen |
#13
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Zitat:
Da denkst du richtig............
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Gruß Rolf |
#14
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Hallo,
es gibt durchaus Prüfer die bei Anhängern auch eine Abnahme vor Ort machen. Frag mal in einer Prüfstelle in deiner Nähe. Dann kannst du entspannt zulassen und fahren. Gruß Manfred |
#15
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Aber nicht die vom TÜV, die wollen mit dem Ding auf die Bremse.
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#16
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Hallo,
habe letzte Woche einen Trailer fürs Boot umgemeldet. Habe mir vorher von meiner Versicherung eine Zulassungsnummer geholt. Beim Anmelden sagte mir die Dame von der Zulassungsstelle, das ich für einen Sportanhänger diese Nummer nicht benötige, der Anhänger mit grünen Kennzeichen keine Steuern und keine Versicherung kostet. War ohne Anhänger da, habe grüne Nummernschilder machen lassen, bin zu der Dame rein, die hat die Papiere vom Anhänger überprüft und mir dann die Papiere erstellt und fertig. |
#17
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Bremse
Nicht bei Tandemachse
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Gruß Albert |
#18
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Hallo Albert, auch mit Tandemachser!
Gruß Bernd, der vor 3 Wochen beim TÜV war. |
#19
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Wo ist das Problem ne Spedition zu beauftragen?
Diese Fragen haben wir hier doch schon zu Tonnen gehabt und es lief immer auf das Gleiche raus.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#20
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...wo bleiben die Bilder...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#21
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Morgen,
ich war mim Trailer jetzt zweimal bei der Dekra, der Bremsentest wird vor der Halle gemacht, ohne Prüfstand. Das geht auch auf der Straße daheim. Einachser. Grüße Tycho |
#22
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Doch. Und wenn kein Boot drauf liegt wollen sie ein Boot drauf haben, oder das entsprechende Gewicht. Ohne Bremsprüfung auf der Rolle keine HU.
Jedenfalls hier in Unna, als es den TÜV hier noch gab, inzwischen haben die dicht gemacht und das Grundstück steht zum Verkauf. Hier habe ich aber noch ganz andere Dinger erlebt. |
#23
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Es ist definitiv möglich den TÜV auf nem Grundstück oder in ner Halle vor Ort machen zu lassen.
Wo mein Motorboot steht und mein Grünzeugs-Hänger ist auch ein Traktorenclub. Alle 2 Jahre kommt einer mit nem Koffer und nem Laptop und TÜVt alle Hänger und Traktoren und was sonstnoch rumsteht. Handbremse prüfen und eine Bremsung auf dem Platz. Als ich mit dem MoBo mal beim richtigen TÜV war wurde natürlich der Bremsenprüfstand bemüht (klar, ist ja auch eh da). Aber trotzdem wurde noch eine Bremsung auf dem Hof gemacht (Auflaufweg an der Deichsel anschauen).
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#24
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Zitat:
Anhänger ohne Bremse und Motorräder sind kein Problem, die machen sie auch vor Ort.
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#25
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Zitat:
Hat der Anhänger denn grüne oder normale schwarze Kennzeichen (gehabt)?
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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