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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Es wundert mich immer wieder, dass selbst der Hinweis auf die einschlägige Rechtslage, das Zitieren von Gesetzen und der Quellennachweis bis auf den Absatz und Satz nicht überzeugend wirken und sich andere dazu veranlasst fühlen, solche Beiträge ohne eigene Quellen bzw. Verweise auf einen Freund eines Bekannten eines Freundes der Schwester oder des Bruders in Frage zu stellen.
Was dieses Thema angeht, könnte man sogar mit ein ganz klein wenig Geschick beim Googeln stark vereinfachte Bestätigungen aus seriösen Quellen wie ADAC, Allianz usw. finden, die ganz kurz und bündig ausführen, dass die Unterlassung von technischen Prüfungen - oder ganz einfach ausgedrückt, der TÜV - im Ausland nicht sanktioniert werden kann.
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#27
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@Mercurius, alles was Du schreibst, ist korrekt. Ich sehe das genau so wie Du. Aaaber:
Zitat:
Ob der gute Mann da Recht hat, darf man getrost bezweifeln. Nur nützt einem das wenig, wenn man an so einen Kameraden gerät.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen.
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#28
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Warum soll denn der slowenische Polizist an der Betriebssicherheit zweifeln, wenn 10 Tage vorher ein "kroatischer" TÜV" mit Papier durchgeführt wurde?
Klar, er kann jedes Fzg auf die Waage schicken oder auf den Bremsenprüfstand... Aber warum sollte er, vgl. Oben. |
#29
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Zitat:
drohen. Das müssten ja eigentlich alle Polizisten dieser Welt bei manchen Trailern / Anhängern schon aus ihrer Fürsorgepflicht heraus tun. Eine HU ist der Beleg des technischen Zustandes am Tage der Prüfung, das kann nach 6 Monaten völlig anders aussehen... Du kannst Knöllchen bis zur Stillegung bekommen, auf denen steht:
du wirst aber keines bekommen, wo zusätzlich (oder auch alleine)
drauf steht. Der nette bekannte Polizist bei dir, sagt nichts anderes, Mercurius sagt nichts anderes, also ....
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gregor |
#30
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Zitat:
Wenn dann noch ein Auffahrunfall mit gebremstem Anhänger und abgelaufener HU dazu kommt mit Personenschaden, wirds spannend. Ob dich dann ein Anwalt plus Konsulat aus dem Knast bekommt, ist fraglich |
#31
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Zitat:
Die HU bescheinigt lediglich, dass das Kfz zum Zeitpunkt der Prüfung (!) in einem ordnungsgemäß en Zustand war ( vgl. Rechtsprechung des BGH zur Garantenpflicht der Prüforganisationen). Und dass durch eine unterlassene Prüfung das Kfz. nicht automatisch seine Zulassung verliert, hast Du ja schon selbst in Frage gestellt. Dazu bedarf es eines Verwaltungsaktes der inländischen Zulassungsbehörden, der unterbleibt, solange ihnen nicht von Amts wegen mitgeteilt wird, dass der Prüftermin überzogen ist. Und selbst dann muss der Vorgang noch das gesamte Verwaltungsrechtsverfahren durchlaufen, das ich mir zu erläutern an dieser Stelle aber spare. Was den Beitrag zum " kroatischen TÜV" angeht, ist eine Prüfung einer ausländischen Prüforganisation für ein inländisches Fahrzeug mit Verweis auf das Wiener Abkommen nicht rechtswirksam.
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#32
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Wenn man dann deinen Rat befolgt und googelt, stellt man erstmal fest, dass die Italiener da anscheinend eine ganz andere Meinung zu haben als der ADAC und dies auch durchsetzen. Und wenn man dann noch weiter googelt, stellt man fest, dass auch die deutsche Polizei da eine ganz andere Meinung zu zu haben scheint als der ADAC. Jedenfalls scheint die deutsche Polizei österreichische Autofahrer mit abgelaufener Plakette durchaus anzuhalten und zu bestrafen. https://www.derstandard.at/story/200...utofahrerfalle.
Ich wäre jedenfalls mächtig vorsichtig, vor allem, weil ein Anhänger, die nicht zum TÜV nach Deutschland konnte, weil er die ganze Zeit in Kroatien war, nach kroatischem Recht auch längst umgemeldet sein müsste. Wenn sie einen dann also nicht wegen des TÜVs stilllegen, dann möglicherweise weil der nicht umgemeldet wurde. Gruß Axel |
#33
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Hi zusammen
Richtig fies kann es werden, wenn ein in "D" zugelassenes Fahrzeug mit lange abgelaufenen TÜV schuldhaft einen Unfall im Ausland verursacht. Die deutschen Versicherer akzeptieren nach Auskunft mehrerer Versicherungen keine ausländische Prüforganisation. Obwohl das von vielen Fahrzeughaltern z.B. auf Mallorca, deren HU seit Jahren abgelaufen ist, gerne erzählt wird. Wenn's ums Geld geht möchte ich bei einem Unfall nicht an deren Stelle sein. |
#34
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Zitat:
Ei, dann schauen wir doch mal was die Versicherungen sagen: https://www.allianz-autowelt.de/tuev/ueberziehen/ Aber bitte schön, ich weiß ja, dass es immer jemanden gibt, der es besser wissen will. PS: die deutsche Polizei kümmert sich nicht um abgelaufene Pickerl der Österreicher. Das kann ich Dir aus allererster Quelle verraten (- |
#35
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Ich hole mein Boot alle 2 Jahre nach Hause, freue mich auch mal wieder auf Hafenrundfahrten und im Jahr darauf gehts mit frischen TÜV wieder nach HR.
Somit über nichts weiter nachdenken, nur fahren.
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Gruß Oliver Hellwig Milos 585 - Suzuki DF175 - Ugljan (HR) |
#36
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Zitat:
Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen eine ganz andere.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#37
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Meine Güte, leuuuude....
Mal wieder so ein Aufhebens... Dass man in Deutschland zur nächstgelegenen Prüfstelle nach der Grenze muss ist ja mittlerweile schon klar geworden. Ergänzend: „Es ist ja Nacht, die haben zu“ zählt rechtlich nicht - im Zweifel Fahrt unterbrechen. Wenn man einen deutschen Polizisten findet, der ein Auge zudrückt bei der Kontrolle: Glück gehabt. Nun zum Ausland: Wie man ja auch hier bereits mehrfach lesen konnte, können die Behörden eine Weiterfahrt untersagen „Wenn die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist.“ Eine direkte gesetzliche Handhabe nur wegen der abgelaufenen Plakette haben Sie dagegen nicht. Und jetzt kommt die Crux - und damit das Problem: Wie ist „Verkehrssicher“ definiert??? Tja, das liegt alleine „im Ermessensspielraum“ des jeweiligen Beamten... Der eine sagt „Der Karren ist völlig verrostet“ und dem nächsten reicht die abgelaufene HU Plakette... Nun, was tun? Eigentlich hilft nur eines: VOR Fahrtantritt zu der Prüforganisation gehen, die in diesem Land zuständig (!) ist, und dort die Verkehrssicherheit bestätigen lassen. Dann hat man ein gutachterliches Dokument nach nationaler Vorschrift, gegen welches sich der Verkehrspolizist nachher schlecht wehren kann - oder (vor allem) keine Lust dazu hat. Nicht vergessen: Seine Aufgabe ist es nicht, Verkehrsteilnehmer abzuzocken, sondern die Verkehrssicherheit herzustellen... Nächster Schritt: Die Vorschriften sind nur national, lediglich die (gültige) HU aus dem Heimatland wird rechtlich bedenkenlos im Ausland anerkannt. Bedeutet in der Praxis: ein slowenischer Polizist muss den Zettel der kroatischen Behörde nicht anerkennen. Er KANN sich zufrieden geben damit, MUSS aber nicht. Einzige Lösung: Das Procedere in jedem Land, das man durchquert, wiederholen. Nur dann hat man immer was in der Hand. Dass das umständlich und kostenintensiv ist, darüber braucht man nicht reden. Aber nach Anwendung des logischen Verstandes auf die geltenden Regeln ist das die einzige Alternative, einigermaßen unbehelligt durch zu kommen... Und zum Thema Versicherung: Vielleicht sperren die sich ja erst mal. Aber auch die müssen für die Leistungsverweigerung erst mal nachweisen, dass der Unfall mit gültiger HU nicht geschehen wäre. Wenn man jedoch für das entsprechende Land, in dem der Unfall passiert ist, ein offizielles Dokument vorweisen kann, welches eben diese Verkehrssicherheit dort bestätigt - auf welcher Rechtsgrundlage sollen sie dann argumentieren??? Alleine die abgelaufene deutsche HU scheidet aus, da die erst auf deutschem Boden möglich ist... Einzige 100% sichere Alternative wenn man garantiert keinen Ärger haben will - und das sei gesagt: Die ganze Fuhre auf nen gemieteten PKW Transportanhänger laden und damit nach Hause. Gewichte beachten bitte... Schöne Grüße, Jan Und PS.: Nein, ich bin kein Rechtsanwalt und gebe auch keine juristische Beratung. Habe nur im Rahmen meines Studiums und Berufs lernen dürfen/müssen, wie man rechtliche Regularien auszulegen und anzuwenden hat. Mehr nicht. Daher ist oben geschriebenes ausdrücklich nur meine persönliche Meinung und Interpretation zu dem Thema. Jedem sei es bitte selbst überlassen, sich seine Meinung zu bilden und seine Entscheidungen zu treffen... Gesendet von iPhone mit Tapatalk
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#38
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Zitat:
"Wenn Sie mit einem Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen ist, eine längere Urlaubsreise planen oder für längere Zeit ins Ausland gehen, sollten Sie darauf achten, dass Ihr TÜV bis zur Rückkehr nach Hause gültig ist, um sich unnötigen Ärger zu ersparen. ... Dennoch kommt es gerade in osteuropäischen Ländern wie Polen, Tschechien oder Ungarn immer wieder vor, dass Polizisten hohe Bußgelder verhängen oder sogar das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen. Auch wenn die Polizisten dabei unzulässig handeln – Sie haben erst einmal ein Problem und den nachfolgenden Aufwand zur Klärung. ... Sollten Sie mit fälliger Hauptuntersuchung nach Deutschland zurückkommen, gibt es keine Übergangsfristen. Dann heißt es: ab zum TÜV." Ok, die Polen, Tschechen und Ungarn (und Italiener) sind alle doof, aber dummerweise in der Position, mir das Leben schwer zu machen. Und das Problem, dass man das Fahrzeug nicht umgemeldet hat, obwohl es ewig im entsprechenden Land war, besteht ja weiter. Ich sehe das daher recht entspannt und nehme meinen Hänger einfach wieder mit. Dann wird der ohne Boot drauf durchgecheckt, Bremsen gemacht, TÜV gemacht und gut. Mit 100km/h Zulassung ist das mit dem leeren Hänger auch kein Problem, Tempomat auf 115, das dauert kaum länger als ohne und ich weis, dass der dann mit dem Boot drauf in Ordnung ist. In der Marina gibt es sowieso zu viele Leute, die mal schnell einen Bremskeil, Ventilkappen oder eine Lichtleiste brauchen können. Gruß Axel |
#39
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Der ÖAMTC sieht das so.
https://www.oeamtc.at/thema/vorschri...eiden-19780666 Pickerl abgelaufen: Hohe Strafen drohen Mit einem abgelaufenen Pickerl (§57a-Überprüfung) zu fahren, kann teuer kommen. Theoretisch drohen bis zu 5.000,- Euro Strafe. Strafen bei abgelaufenem Pickerl Mit einem abgelaufenen Pickerl zu fahren, kann teuer kommen. Theoretisch drohen bis zu 5.000,- Euro Strafe - und zwar sowohl dem Zulassungsbesitzer als auch dem Lenker. Sollte ein Unfall auf einen Fehler zurückzuführen sein, der bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, können Fahrzeughalter und Lenker außerdem zur Verantwortung gezogen werden. Abgelaufenes Pickerl im Ausland besser vermeiden §57a-Begutachtung besser noch vor der Abreise durchführen lassen Bei Auslandsfahrten sollte man auf die Gültigkeit des Pickerls achten, um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen. In vielen Ländern gibt es keine oder kürzere Toleranzfristen. Obwohl rechtlich nicht zulässig, haben österreichische Autofahrer insbesondere in Ungarn, Polen und Tschechien immer wieder Probleme. Die Begutachtung eines Fahrzeugs und eine eventuelle Bestrafung dürfen nur durch den Staat, in dem es zugelassen wurde, erfolgen. "Uns erreichen aber immer wieder Anrufe von Mitgliedern, die im Ausland von der Polizei bestraft oder denen sogar Kennzeichen oder Dokumente abgenommen werden, wenn sie innerhalb des Toleranzzeitraumes unterwegs sind", berichtet ÖAMTC-Jurist Alexander Letitzki. Vereinzelt gehen auch Mitgliederbeschwerden beim ÖAMTC ein, dass die Einreise verweigert wurde. Letitzki: "Das ist gegen das Völkerrecht und widerspricht den internationalen kraftfahrrechtlichen Vereinbarungen." Der ÖAMTC setzt sich schon lange für eine Verbesserung dieser Problematik ein, allerdings melden Mitglieder immer wieder ähnliche Schwierigkeiten. Es lohnt sich jedenfalls, die Pickerl-Überprüfung rechtzeitig vor der Abfahrt zu erledigen.
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LG HighlineCasy
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#40
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Zitat:
https://europa.eu/youreurope/citizen...d/index_de.htm Fazit: Jeder mit Wohnsitz in Deutschland kann seinen in Deutschland zugelassenen Anhänger, so lange Bremsen und Beleuchtung einwandfrei funktionieren und der Rahmen nicht durchgegammelt ist, ganz entspannt bis in alle Ewigkeit irgendwo in der EU (außer in D selbst, da wäre dann die regelmäßige HU fällig) abstellen oder bewegen. Es fällt eigentlich gar nichts an, weil Trailer in D ja sogar steuerbefreit und über das Zugfahrzeug versichert sind. Wer das Ding also regelmäßig für nicht nötige Formalien nach Hause zieht, ist selbst schuld. Rechtliche Verpflichtungen gibt es jedenfalls nicht. Nur Boris Johnson hat diese Vorteile der EU noch nicht so richtig verstanden, aber der trailert oder campt ja auch nicht Geändert von Mercurius (09.09.2019 um 10:49 Uhr)
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#41
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ALSO. Trailer mit Boot vor einem Jahr aus Kroatien nach Hause geholt. Tüv 3 Jahre überfällig. Bremsen und Beleuchtung natürlich selber gecheckt. Erste TÜV Station in Deutschland anfahren war nicht möglich, weil Sonntag. Kurz vor Hannover auf der Autobahn von deutscher Rennleitung ausgebremst und nach Diskussion Anzeige bekommen, weil so etwas hatten wir noch nicht. Montags sofort zum TÜV und bei späterer Stellungnahme der Anzeige darauf verwiesen, dass natürlich ohne Mängel bestanden wurde. (TÜV Bericht anbei). Thema erledigt.
Gruß, Rolf
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Alle haben gesagt, es geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat´s gemacht.
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#42
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In Ungarn landeten zig Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen wegen fehlendem TÜV im Endeffekt auf den Abstellplätzen der Zollbehörde.
Erst bekamen die Besitzer einen Anschluss für den abgelaufenen TÜV und wenn sie dann merkten, das sich Fahrzeug und Halter bereits länger dauerhaft in Ungarn aufhielten noch mal, weil es nicht ordnungsgemäß umgeleitet wurde, die Zulassungsstelle nicht entrichtet...... Da standen einige bis zum Sankt Nimmerleinstag. |
#43
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Ich glaube nicht, dass die Verbreitung dieser Horror-Geschichten zweckdienlich ist. Es sind diese permanenten Wiederholungen immer der ein und selben Geschichten, die so viele verunsichern. So zum Beispiel ist meines Wissens nach Ursache der "italienischen Variante" der Aktionismus von einzelnen Beamten einer Dienststelle im Trentino gewesen, die deutsche Fahrzeuge ohne HU auf einem Marktplatz entdeckt und abgeschleppt haben. Diese Geschichte ist ewig alt, wird aber immer wieder in den verschiedensten Varilanten unermüdlich weiter verbreitet wie die Einzelfälle vom Balaton.
Einzelfälle wird es auch immer wieder geben, aber die entsprechen nun mal nicht der einschlägigen Rechtslage - ob man das nun gut findet oder nicht - und können einschließlich Schadenersatz beklagt werden. Es bleiben aber Einzelfälle. Jedes Jahr fahren zig Tausende mit abgelaufener HU ins Ausland und nichts passiert.. Wer das nicht glaubt, soll einfach nur mal mit offenen Augen durch sein Stadtviertel laufen. Er wird reichlich abgelaufene Plaketten entdecken. Was soll also diese Panikmache? Sie führt dann nur dazu, dass so ein armer Dauercamper in HR oder I alle zwei Jahre seine Zelte abbaut, um seinen Wohnwagen für ein überflüssiges Procedere nach Hause zu schleppen. Hier haben sich ja auch schon einige vom Angstvirus Infizierte geoutet. Geändert von Mercurius (10.09.2019 um 19:10 Uhr)
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#44
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Oft hat der TÜV-Rheinland im Ausland eine Niederlassung. Einfach mal prüfen ob da ein amtlich anerkannter Sachverständiger gerade Urlaub macht und eine Plakette klebt. Kommt oft vor...
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Andreas |
#45
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Das genau ist ihnen vor einiger Zeit aber verboten worden!
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art *
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