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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik.

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  #26  
Alt 17.07.2020, 01:18
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Den habe ich drin
5.7L
2BBL GM 350CID/5.7L
0L010037 - 0M599999
1998 -2001


Und der hat schon eine Flachriehmen für die Antriebe , keinen Keilrihmen mehr.
Dein Motor muss vor 1997 gebaut worden sein . Oder man hat die Teile von einem älteren Motor au einen neuen gebaut - Short Block.

Im Schein und auf dem CE Schild stehen 221 KW bei meiner 2000 Capri.
Grüße Frank
__________________
Ein stolzer Kapitän geht mit seinem Schiff unter.
Ein smarter Käpitän taucht mit seinem Schiff wieder auf.
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  #27  
Alt 17.07.2020, 07:36
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Hatte mich gerade vertan mit dem Fall. Hier geht es um § 434 Sachmangel oder evtl. auch den von dir zitierten 444, wobei dieser wesentlich schwerer nachzuweisen ist.

Genau deswegen hatte ich oben ja auch gefragt: "Wichtig ist: steht im Kaufvertrag 300 PS oder stand das in der Verkaufsanzeige (hast du diese als PDF)?
Du hast geschrieben es steht so im Bootsschein. Ist das dein neuer Bootsschein oder hast du eine Kopie/Bild von seinem alten Schein?"

Mir liegt z. B. ein Urteil vor, wo nach 434 der Verkäufer verurteilt wurde, obwohl die zugesicherten Eigenschaften nicht mal so klar beschrieben waren, wie in dem hier vorliegenden Fall.
Sondern dem Gericht hat schon das konkludente Handeln des Verkäufers genügt.

Aber die Folgen daraus (Minderung oder Rückabwicklung) bleiben gleich, wie bei der normalen Sachmängelhaftung.
sofern in dem Dir vorliegenden Urteil tatsächlich die Rede von 'zugesicherten Eigenschaften' ist wäre das zwar evtl. von rechtshistorischem Interesse, hat aber heutzutage keinerlei praktische Relevanz mehr. Der Begriff der zugesicherten Eigenschaft ist mit der 2001 erfolgten Reform des Schuldrechts aus dem Bereich Kaufrecht BGB komplett entfallen, an ihre Stelle tritt eine zu vereinbarende Beschaffenheitsgarantie (§444 BGB).

Eigentlich ist seit eben jener Schuldrechtsreform klar gewesen - bei einem Kaufvertrag mit vereinbartem (und gültigem) Ausschluß der Sachmängelhaftung ist jeder ernsthafte Erfüllungsversuch des Verkäufers seine Befreiung aus der Leistungspflicht, was sich im §434 BGB findet: der beschreibt, wann eine Sache frei von Sachmängeln ist, nämlich in den genau drei Fällen "entspricht der vereinbarten Beschaffenheit bzw. eignet sich für dei Verwendung", "ist sachgemäß und richtig montiert bzw. für den Käufern montierbar" und zuletzt "es ist die richtige Sache geliefert worden"
Wenn in dem Kaufvertrag jetzt wirksam die Sachmängelhaftung nach jenem §434 BGB ausgeschlossen ist, dann hat der Verkäufer auch mit Lieferung einer falschen Sache (also z.B. eines Bootes, das einen anderen als den beschriebenen Motor enthält) seine Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt, der Merksatz dazu war das eingängige "Auch ein Ziegelstein ist ein mangelhaft gelieferter Goldbarren". Interessant in diesem Zusammenhang ist die Begründung für den Gesetzestext:
Zitat:
Voraussetzung für die Gleichstellung von Falsch- und Zuweniglieferung mit Sachmängeln ist, dass der Verkäufer die Leistung als Erfüllung seiner Pflicht erbringt. Für den Käufer muss erkennbar dieser Zusammenhang zwischen Leistung und Verpflichtung bestehen, und es darf sich nicht um eine bewusste Teilleistung oder eine Leistung auf Grund einer anderen Verbindlichkeit handeln.
Die einzige Möglichkeit, wie der Käufer bei wirksam ausgeschlossener Sachmangelhaftung und Nichtvorliegen einer Beschaffenheitsgarantie doch noch Nacherfüllungsansprüche haben kann war demnach der ebenfalls in §444 BGB aufgeführte arglistig verschwiegene Mangel, der den Ausschluß der Sachmangelhaftung unwirksam macht und damit dem Käufer wieder die Rechte aus §437 BGB (Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag) zugesteht.

Offenbar hat der BGH den Bürgern jedoch nicht die entsprechende Mündigkeit beim Abschluß von Kaufverträgen zugetraut (die ja eigentlich nur hieße, daß man schlicht und einfach keinen Kaufvertrag mit vollständigem Ausschluß der Sachmängelhaftung abschließt, sondern eine entsprechende Beschaffenheitsgarantie vereinbart und lediglich die Haftung für nicht offensichtliche Mängel ausschließt) und mit dem Urteil VIII ZR 92/06 quasi hintenrum wieder eine allgemeine Einschränkung des Ausschlusses der Sachmängelhaftung eingeführt, die m.E. der ursprünglichen Intention des Gesetzgeber zuwiderläuft:
Zitat:
Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dies regelmäßig dahin auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, dass die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) bzw. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).
Das wäre also einer der möglichen Ansatzpunkte im konkreten Fall - wenn in dem hier zur Diskussion stehenden Kaufvertrag die Beschaffenheit in der Art "Motor hat 300PS" und "Motor ist vor drei Jahren ausgetauscht worden" hinreichend genau bestimmt worden ist könnte sich daraus eine entsprechende Sachmangelhaftung des Verkäufers ergeben.
Insbesondere vor dem Hintergrund des Vorliegens einer datierten Rechnung über den Austausch des Motors (die dem Verkäufer ja offenbar bekannt war) würde ich hier jedoch erstmal generell das Vorliegen der Vorraussetzungen des §444 BGB prüfen - bei arglistiger Täuschung geht das Ganze halt deutlich einfacher, sofern sich diese nachweisen läßt.

lg, justme
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  #28  
Alt 17.07.2020, 09:22
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,

sofern in dem Dir vorliegenden Urteil tatsächlich die Rede von 'zugesicherten Eigenschaften' ist wäre das zwar evtl. von rechtshistorischem Interesse, hat aber heutzutage keinerlei praktische Relevanz mehr. Der Begriff der zugesicherten Eigenschaft ist mit der 2001 erfolgten Reform des Schuldrechts aus dem Bereich Kaufrecht BGB komplett entfallen, an ihre Stelle tritt eine zu vereinbarende Beschaffenheitsgarantie (§444 BGB).
..
Das sehe ich und die Gerichte zumindest beim privaten Bootsverkauf anders (Urteile zu anderen Sachverhalten kenne ich nicht)

Das mir vorliegende Urteil mit dem konkludenten Handeln ist von Dezember 2012 und wurde vom BGH bestätigt.

Ich selbst habe einen Fall in beiden Instanzen -2012 (AG) und 2013 (LG)- gewonnen
Zuvor hatte ich es auch mit arglistiger Täuschung und Anzeige versucht -> ohne Erfolg. Verfahren wurde eingestellt.
Danach Klage wegen Beschaffenheit -> Erfolg bei AG und LG
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #29  
Alt 17.07.2020, 09:34
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Zitat:
Zitat von simon_hh Beitrag anzeigen
mega! Danke für die Datenblätter und weitere Info. Super.

ich habe die 1995 Anleitung auch gefunden und finde das wirklich von mercruiser sehr unübersichtlich gestaltet, einmal 210, dann 220, dann 230, nirgendwo steht "wirklich" ob pre-vortec oder vortec in den DB... Ich gehe nun davon aus, dass dies pre-vortec reale 210PS oder 220PS waren und keine 230PS und schon gar nicht mehr.

Es ist Alpha One Gen. 2 Antrieb, laut Seriennummer: 0f865286 mit Übersetzung 1:1,62 (obwohl ich dem natürlich nun auch nicht mehr traue!, schon gar nicht, wenn ich sehe, dass der im Standard 1:1,5 ist, kann aber auch sein, dass dies in der Regal so verbaut wurde).

Ich habe aktuell einen 4fach Propeller dran, Marke ist Highfive (konnte das im Elbwasser nicht sehen heute, selbst ganz hochgetrimmt). Steigung und Größe ist nicht bekannt, habe auch kein Foto, müsste dafür mal teil-raus-slippen.
Aber wie ich oben schrieb, dreht die Kiste auf 5.300 RPM, also müsste der Propeller eh überdacht werden, insofern ich die Kiste behalte.
Ich dachte vorher, dass man bis zum Ende drehen kann und darf. So kannte ich das von den Booten von Freunden, weil da alles abgestimmt ist.
Deswegen habe ich auch hier mal nachgelesen.
Hallo Simon,

die Marke ist MERCURY und das Modell nennt sich HighFive. Wenn du 4 Blätter hast, dann kann es aber KEIN HighFIVE sein , denn der hat ja 5 Blätter. Es gibt keinen HF mit 4 Blättern.

Ist es Alu oder Edelstahl? Ich denke es ist Alu und es ist ein Alpha 4 von Mercury.

Wenn es ein Edelstahl mit 4 Blättern ist, könnte es ein Trophy Sport o. Plus, Revolution 4 oder VenSura sein. Die sind alle für Motoren ab 250 PS gedacht und bei deinem Boots- und Antriebsmodell eher unüblich.

Ansonsten gibt es natürlich noch andere Anbieter, z. B. Michigan, BS-Pro, etc.

Hast du kein Bild von der Bootsbesichtigung/Überführung/Verkaufsanzeige, wo der Prop drauf abgebildet ist?
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #30  
Alt 17.07.2020, 12:56
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Das sehe ich und die Gerichte zumindest beim privaten Bootsverkauf anders (Urteile zu anderen Sachverhalten kenne ich nicht)

Das mir vorliegende Urteil mit dem konkludenten Handeln ist von Dezember 2012 und wurde vom BGH bestätigt.
Dann zeig doch mal bitte das Aktenzeichen, in dem der Begriff 'zugesicherte Eigenschaft' vorkommt. Solltest Du mit dem BGH-Urteil das AZ VIII ZR 96/12 meinen, so taucht in diesem aus gutem Grund nur der seit der Schuldrechtsreform zutreffende Begriff "vereinbarte Beschaffenheit" gem. §434 BGB auf. Daran ändert auch nichts, daß auch nahezu 20 Jahre nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform selbst auf Webseiten von Anwälten immer noch von 'zugesicherten Eigenschaften' die Rede ist - kann man nur hoffen, daß in den entsprechenden Kanzleien bei der Verfassung von juristischen Schriftsätzen etwas mehr Sorgfalt an den Tag gelegt wird.

Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Ich selbst habe einen Fall in beiden Instanzen -2012 (AG) und 2013 (LG)- gewonnen
Zuvor hatte ich es auch mit arglistiger Täuschung und Anzeige versucht -> ohne Erfolg. Verfahren wurde eingestellt.
Danach Klage wegen Beschaffenheit -> Erfolg bei AG und LG
Wie kommst Du denn jetzt auf Strafrecht und wieso vermischt Du das mit einer zivilrechtlichen Anfechtung eines Kaufvertrages? Wenn der Fall eines arglistig verschwiegenen Mangels vorliegt und der Verkäufer sich weigert, dafür die Haftung zu übernehmen verklagt man ihn (zivilrechtlich!) auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung nach §437 BGB, weil ein etwaiger Ausschluß der Sachmangelhaftung aufgrund eines arglistig verschwiegenen Mangels gem. §444 BGB unwirksam sei. Mit einer Strafanzeige hat das man überhaupt gar nichts zu tun, das arglistige Verschweigen eines Mangels alleine ist noch lange kein Straftatbestand -> ein etwaiges Verfahren wird völlig zu Recht eingestellt, soweit nicht noch andere potentielle Straftatbestände hinzukommen.

lg, justme
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  #31  
Alt 17.07.2020, 13:14
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Hallo Simon,

die Marke ist MERCURY und das Modell nennt sich HighFive. Wenn du 4 Blätter hast, dann kann es aber KEIN HighFIVE sein , denn der hat ja 5 Blätter. Es gibt keinen HF mit 4 Blättern.

Ist es Alu oder Edelstahl? Ich denke es ist Alu und es ist ein Alpha 4 von Mercury. ...
Da siehste mal, wie blind ich bin.
Also gestern geschaut und HighFive gelesen. Eben mal Bilder des Prop über google angesehen... ja ich habe den 5 Blatt Propeller, definitiv.
Siehste zählen kann ich auch nicht.
Prop ist aus Edelstahl.
Steigung und Größe habe ich leider nicht auf Foto oder sonst wo notiert.
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  #32  
Alt 18.07.2020, 00:35
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Dann zeig doch mal bitte das Aktenzeichen, in dem der Begriff 'zugesicherte Eigenschaft' vorkommt. Solltest Du mit dem BGH-Urteil das AZ VIII ZR 96/12 meinen, so taucht in diesem aus gutem Grund nur der seit der Schuldrechtsreform zutreffende Begriff "vereinbarte Beschaffenheit" gem. §434 BGB auf. Daran ändert auch nichts, daß auch nahezu 20 Jahre nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform selbst auf Webseiten von Anwälten immer noch von 'zugesicherten Eigenschaften' die Rede ist - kann man nur hoffen, daß in den entsprechenden Kanzleien bei der Verfassung von juristischen Schriftsätzen etwas mehr Sorgfalt an den Tag gelegt wird.



Wie kommst Du denn jetzt auf Strafrecht und wieso vermischt Du das mit einer zivilrechtlichen Anfechtung eines Kaufvertrages? Wenn der Fall eines arglistig verschwiegenen Mangels vorliegt und der Verkäufer sich weigert, dafür die Haftung zu übernehmen verklagt man ihn (zivilrechtlich!) auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung nach §437 BGB, weil ein etwaiger Ausschluß der Sachmangelhaftung aufgrund eines arglistig verschwiegenen Mangels gem. §444 BGB unwirksam sei. Mit einer Strafanzeige hat das man überhaupt gar nichts zu tun, das arglistige Verschweigen eines Mangels alleine ist noch lange kein Straftatbestand -> ein etwaiges Verfahren wird völlig zu Recht eingestellt, soweit nicht noch andere potentielle Straftatbestände hinzukommen.

lg, justme
Ehrlich gesagt glaube ich nicgt, dass eine juristische Detaildiskussion dem Threatersteller wirklich hilft ...
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  #33  
Alt 29.07.2020, 01:16
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Ich wollte hier noch hinzufügen, dass wir uns -in meinen Augen fair für beide Seiten- finanziell geeinigt haben. Sicher hätte man hier alles raushandeln können und/oder rückabwickeln...
Aber:
Ich bin sehr zufrieden mit dem Boot. Das mit den "falschen" angegebenen PS sind vermutlich früher mal 220 PS und nicht 220 kW gewesen, das wurde dann so weiter getragen und irgendjemand hat dann 220kw draus gemacht, was ca 300PS entspricht.
Ob ich dann im Winter rein aus Spaß, weil es geht auf, einen 4bbl umrüste, um die 250-260PS zu bekommen, muss ich dann mal sehen.
Der Motor läuft so aktuell top und springt sofort, ob kalt, ob warm an.
Ich habe mich auch mit der Drehzahl geirrt. Einmal an den Messer geschnippt, zeigt der auch richtige Werte an. Dreht bei Vollgas genau bis 4600 RPM.

Das Boot mit dem Motor hat gute Leistung und keinen Grund für einen rechtlichen Streit ergeben. Laut GPS läuft die Kiste mit dem Highfive bei 4600 RPM ca. 65km/h (heute mit randvollem 190L Tank, 3 Personen und Hund an Bord probiert), aus dem Knick kommt es mit dem Propeller allemal.
Gesamtzustand aus meinen Laien-Augen: sehr gut im Gesamtpaket.
Das falsche Alter des Motors und mögliche Ersatzteile oder nen halben AT sind nun finanziell kompensiert.

Danke für Eure zahlreichen und hilfreichen Einträge.
Ich weiß nun, dass ich das Service manual #17 benötige. Das reicht im Grunde als Info

PS. Gruß an den Regal Fahrer heute Abend auf der Süder-Elbe Richtung Köhlbrandbrücke, so gegen 21 Uhr: Du mit rotem Rumpf, Name: Speedy, schönes Nebeneinander-Fahren Vielleicht bist Du ja hier vertreten...
Ja das war ich, der Neue

LG Simon

Geändert von simon_hh (29.07.2020 um 01:31 Uhr)
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  #34  
Alt 29.07.2020, 13:58
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von simon_hh Beitrag anzeigen
Ich wollte hier noch hinzufügen, dass wir uns -in meinen Augen fair für beide Seiten- finanziell geeinigt haben.
LG Simon
Das ist schön zu hören, viel Spaß mit dem tollen Boot.

Übrigens würde ich nichts an dem System Motor-Antrieb ändern, warum denn?

Sei froh, dass alles reibungslos funktioniert, wenn du einen anderen Vergaser draufmachst, kann es sein, dass alles so funktioniert, wie du dir das wünscht, aber wozu? Damit du dann 71 km/h anstatt 68 km/h fahren kannst bei gleichzeitiger Verbrauchserhöhung um ca. 20 bis 30%?

Würde ich lassen, zumal die Gefahr besteht, dass du dir damit Probleme einhandelst, die du jetzt gar nicht hast: Er kann nicht mehr so gut anspringen, er kann nicht mehr so geschmeidig hochdrehen, die Zündkeren könnten verrußen, der Leerlauf könnte Problem machen und was weiß ich nicht noch alles.

Merke: Never change a runnig system!

Ich würde nur dann an irgendwas herumdoktorn, wenn es Probleme gibt.


Bootfan Dieter
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  #35  
Alt 29.07.2020, 14:17
Amtrack Amtrack ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Sei froh, dass alles reibungslos funktioniert, wenn du einen anderen Vergaser draufmachst, kann es sein, dass alles so funktioniert, wie du dir das wünscht, aber wozu? Damit du dann 71 km/h anstatt 68 km/h fahren kannst bei gleichzeitiger Verbrauchserhöhung um ca. 20 bis 30%?

Würde ich lassen, zumal die Gefahr besteht, dass du dir damit Probleme einhandelst, die du jetzt gar nicht hast: Er kann nicht mehr so gut anspringen, er kann nicht mehr so geschmeidig hochdrehen, die Zündkeren könnten verrußen, der Leerlauf könnte Problem machen und was weiß ich nicht noch alles.

Merke: Never change a runnig system!

Ich würde nur dann an irgendwas herumdoktorn, wenn es Probleme gibt.


Bootfan Dieter

Kann ich nicht nachvollziehen.
Wenn der Motor bekanntermaßen mit 4fach Vergaser und passender Ansaugbrücke mehr Leistung entwickelt UND untenrum (=kleine Stufe) sparsamer(!) ist als mit nem 2fach Vergaser - was spricht dann dagegen?

Das ist ja gerade das geniale an nem Quadrajet, sparsam untenrum aber Dampf obenraus.
__________________
-------------
Gruß,
David
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  #36  
Alt 29.07.2020, 14:22
goec2468 goec2468 ist offline
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Da hast Du vollkommen recht, wobei natürlich jeder selbst entscheiden muss, ob er mehr Leistung und den Aufwand dafür treiben will.
Bei mir war es klar: Viel ist gut, mehr ist besser,...

Übringens wird ein Quadrajet, oder ein Holley 4175 (den ich in jedem Fall bevorzugen würde), nicht nur mehr Leistung bringen, sondern - bei gleicher Geschwindigkeit - auch weniger verbrauchen als der 2BBL, bei allen Geschwindigkeiten - wenn er vernüftig abgestimmt wird.
In meinem Fall sogar so wie geliefert.


Gruß

Götz
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