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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Derzeit weiß wahrscheinlich niemand wie sich die diesbezügliche Rechtsprechung entwickelt. Aber im allgemeinen urteilen die Gerichte eigentlich immer eher mieterfreundlich. Wenn ich neu vermieten würde, wäre mein Ansatz auch auf die Sozialverträglichkeit der Miete zu pfeifen und das maximale raus zu holen. Demnächst darf man sich ja als Vermieter auch noch an den Heizkosten der Mieter beteiligen, da würde ich im Vorfeld schon all in gehen und alles auf maximal setzen. Gruß Chris |
#27
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Das allerwichtigste ist das der Vermieter keinen Mietvertrag vom Mieterschutzbund ausfüllt.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#28
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Wenn der Gesetzgeber bzw EU weiter so rumbasteln, dürfte der § 560 Abs. 5 BGB ( Wirtschaftlichkeit Nebenkosten) bald in der klageschrift öfters zu finden sein.
Gruß Thomas |
#29
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Ich schrieb ja schon eingangs, dass einerseits die Überteuerung des Wohnens beklagt wird, andererseits zusätzliche Pflichten das Wohnen immer teurer machen.
Hier ist übrigens ein Leitfaden des Umweltbundesamts, wie diese "verständlichen monatliche Heizinformation als Schlüssel zur Verbrauchsreduktion" aussehen sollten: https://www.umweltbundesamt.de/publi...nformation-als Ich finde bedauerlich, dass es durch Vorschriften wie diese vor allem für private Vermieter, die nicht auf maximale Rendite gebürstet sind, sondern auch etwas soziale Verantwortung haben, immer schwieriger wird, für einen bezahlbaren Preis attraktiven Wohnraum zu Verfügung zu stellen. Letztlich ist es gleichgültig, ob die unterjährige Informationspflicht nach der HeizkostenV umlagefähig ist, ob die CO-2-Steuer zur Hälfte von Vermietern zu tragen ist. Mittelfristig würde es in die Kaltmiete hineingerechnet.
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#30
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Zitat:
Die lobbyisten haben eine grandiose Arbeit geleistet. Diesen Schwachsinn würde ich vollständig auslagern und mit viel ökonomischer Freude in der Nebenkostenabrechnung dick und fett aufführen.
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#31
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Hier erscheint schon der nächste grandiose Plan am Horizont: https://www.zdf.de/nachrichten/wirts...rbund-100.html Ich sehe da nur 3 Möglichkeiten. Entweder der Staat baut selbst ein paar Mio Wohnungen, das Wohngeld / H4 wird im Bereich der Unterkunft extrem erhöht oder wir haben bald Zustände wie in Los Angeles wo ganze Straßenzüge voll mit Zelten sind. Gruß Chris |
#32
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Das war doch unausweichlich, wenn man die Klimaziele erreichen will bzw. muss. Als die Messlatte zuletzt nochmal höher gelegt wurde, dachte ich, dass es zwar objektiv wünschenswert und für die junge Generation wichtig ist, die Umwelt so gut zu schützen, wie es geht.
Aber was machen die vielen, vielen Hauseigentümer, die sich gar nicht mehr leisten können, als ihr Haus nur instandzuhalten, oder die Vermieter in den strukturschwachen, immer mehr verödenden Regionen, wo die Rendite gerade so eben auskömmlich ist, um überhaupt nur die nötigen Reparaturen zu finanzieren. Eine umfassende energetische Sanierung, auch staatlich gefördert, holt man dort durch einen höheren Mietpreis nicht herein, weil die Kaltmieten im (Tief-)Keller sind und es perspektivisch auch bleiben.
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#33
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Und im Endefekt ist es ja auch so das du eine ungedämmte gasfressende oder ölfressende Bude auch nicht so richtig vermietet bekommst.
Bei den jetzigen Häuserpreisen ist jeder der schwach auf der Brust ist ganz schön bescheuert wenn er die Butze nicht verkauft. Aber so sind se, die Selbstüberschätzer.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#34
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Richtig ist vielmehr, dass es ja durchaus sinnvolle Investitionen gibt, Dämmung der obersten Stockdecke z.B., Fenstertausch aber auch eben ganz viele Sachen die sehr viel Geld kosten aber wenig bringen. Gruß Chris |
#35
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Dort geht schon lange nichts mehr. Die Menschen ziehen weg, weil die Arbeitgeber wegfallen; immer weniger Menschen mit guten Einkünften; viel weniger Menschen (junge Familien), die kaufen oder sich verändern wollen; viel Leerstand; Überangebot an Kaufimmobilien, Überangebot an Mietwohnraum, folglich extrem niedrige Kaltmieten. In diesen Regionen bekommt man die Häuser auch jetzt noch so billig hinterhergeworfen, dass das Mieten nicht lohnt (, wenn die Kaltmiete so hoch ist, dass sie eine ordentliche Rendite abwirft). Dann stehen doch viele vor dem Dilemma, dass sie für ein altes, energetisch schlechtes Haus eine miserable Kaltmiete bekommen, aber wenn sie das Haus energetisch sanieren, reicht die dort maximal erzielbare Kaltmiete nicht aus, um die Kosten zu refinanzieren.
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#36
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Der Vermieter einer einzelnen Wohnung könnte das auch nicht "im Prinzip" selbst erledigen. Er hat ja gar nicht die Daten und in 99,9% der Fälle auch nicht das nötige Wissen. Somit sehe ich weder eine neue Leistung (Heizkostenabrechnung) noch eine Änderung was die Umlagefähigkeit betrifft.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#37
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Genauso wird es kommen. Sieht man auch schön an neueren Autos die Momentanverbrauch direkt anzeigen -> Die Leute verstehen nicht, dass der Gesamtverbrauch das Integral über den Momentanverbrauch ist.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#38
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Zitat:
Es gibt/gab Überlegungen das Objekte nur verkauft werden können, wenn sie einen mindest Standart im energetischen Bereich erreicht haben.
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#39
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Aber ins Unreine gedacht: Einerseits dient die monatliche Mitteilung "nur" der Information des Endnutzers über seine Energieverbräuche , aktuell und im Vergleich mit vorangegangenen Zeiträumen; sie dient also nicht der jährlichen Abrechnung der Betriebskosten (für Heizung und Warmwasser). Andererseits enthalten die Mietverträge, die mir geläufig sind, Klauseln, dass alle Kosten umgelegt werden, die nach der Betriebskostenverordnung umlagefähig sind. Und § 2 Nr. 4 a BetrKV bestimmt, dass zu den umlagefähigen Betriebskosten (nicht zu den Verwaltungskosten) gehören: "die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung." Aber mittelfristig ist das wahrscheinlich egal. Kosten, die in den Nebenkosten nicht umlagefähig ist, werden beim Mieterwechsel auf die Kaltmiete aufgeschlagen. Geändert von Sunbeamer (02.01.2022 um 19:45 Uhr)
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#40
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Das würde bedeuten, wer halbwegs verarmt und sein Haus nicht sanieren kann, muss es behalten. Großartige Idee.
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#41
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Kann man doch mit in den Kaufvertrag einfließen lassen - Käufer x stellt 50k zur Sanierung zur Verfügung, die vor endgültiger Übergabe noch vom alten Besitzer umgesetzt werden muss - vielleicht verdient der Notar da auch gleich 2 Mark Fünfzig mehr mit
Ich finde den sozialen Gedanken gegenüber euren Mietern übrigens sehr gut, klar dürfte allerdings wohl tatsächlich sein, dass diese Kosten vond en allermeisten umgelegt werden und sich der Wohnraum somit verteuert - das hat man also offensichtlich wirklich nicht zu ende gedacht. Grüße Daniel |
#42
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Zitat:
Das halte ich für völligen Unsinn, kann mich natürlich aber auch irren, wo hast du das denn her?
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Wo immer du hinfährst, dort bist du dann. |
#43
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Ich betreue ein Gebäude mit 10 Wohnungen.
6 haben einen Warmwasserzähler, 4 nicht. Jetzt können die 4 Badezimmer demolieren für die WWZähler. Also Riesen Kosten für nix.
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Gruss Robert |
#44
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Zitat:
Die Kosten machste steuerlich geltend. Insomma, eventuell ein gutes Geschäft. |
#45
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Zitat:
Gruß Thomas |
#46
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Denke mal spätestens beim Abriss muss es andere Wege geben
Grüße Daniel |
#47
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Nochmal eine Ergänzung zu Beitrag 1 und 8. Was ich inzwischen gesehen habe, finde ich - gelinde gesagt - bemerkenswert:
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27 schreibt zwar in Anhang VIIA Nr. 2 Abs. 2 vor, dass die Information an die Endnutzer monatlich erfolgen soll. Hierbei gab es also für die nationale Umsetzung keinen Spielraum. Allerdings wird in der EU-Richtlinie nur vorgeschrieben, dass den Endnutzern „Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs oder der Ablesewerte von Heizkostenverteilern mindestens monatlich bereitgestellt" werden. Der deutsche Verordnungsgeber hat jedoch aus „bereitstellen“ ein aktives „mitteilen“ gemacht (mit einer fragwürdigen Begründung, s. Seite 18: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/...onFile&v=1). Vor allem wurde aus „tatsächlichen Verbrauchs oder der Ablesewerte“ der EU-Richtlinie dann in § 6a Abs. 2 Nr. 1 HeizkostenV der "Verbrauch des Nutzers in Kilowattstunden". Und spätestens das ist genau der Punkt, wo der normale Vermieter ohne die Dienstleistung eines Abrechnungsdienstes nicht mehr auskommt, weil die funkauslesbaren Einheiten als Information nicht mehr ausreichen. Ohne Worte! Geändert von Sunbeamer (05.01.2022 um 11:45 Uhr) Grund: Schreibfehler |
#48
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Tja, da lässt die Lobbyarbeit von ISTA, Techem usw. grüßen.
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect
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#49
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Zitat:
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Gruß und Ahoi Martin
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#50
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Ja, Wärmemengenzähler, jedenfalls die mir bekannten, zeigen Kilowattstunden oder Megawattstunden an. Ich kenne allerdings nur eine Wohnung, bei der alle Heizkörper einer Wohnung jeweils über einen eigenen Wärmemengenzähler laufen.
Die üblichen elektronischen Heizkostenverteiler zeigen jedoch keine konkrete Wärmemenge an, sondern Einheiten. Diese Einheiten müssen mit einem Bewertungsfaktor umgerechnet werden, damit die Wärmabgabe von Heizkörpern unterschiedlicher Bauart und Größe berücksichtigt wird. Von den Einheiten auf diesen Zählern hat man noch keine Kilowattstunden. Allerdings wäre mir es als Endnutzer völlig wurst, ob ich über meinen Verbrauch und den Vergleich zum Vorjahr/Vormonat durch die HKV-Einheiten oder die kW/h informiert würde. (Unterstellt, dass ich das überhaupt wissen wollte.) |
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