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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#26
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Das kann doch aber nicht in 20 Jahren keinem aufgefallen sein. Die haben davon ja nicht nur 5 Stück verkauft.
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#27
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Zitat:
Und nach diesem Eintrag darf also der Hänger schwerer sein wie der Lastindex eigentlich erlaubt - deshalb die 100 km/h? In Frankrich z. B. dürfte er ja sonst 130 km/h.
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Gruß Ewald |
#28
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🤗 Ewald, das war ironisch gemeint....
Gruß Jan 🤘 |
#29
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Es geht um die Sache. Darf er nun oder doch nicht....
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Gruß Ewald |
#30
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Der in den Papieren eingetragene Geschwindigkeitsindex „J“ besagt max 100km/h, in sofern erstmal richtig. Für mich leitet sich daraus keine begrenzung des Hängers auf 100km/h ab, da es im Feld „Reifengröße“ steht.
Sofern nicht irgendwo eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eingetragen ist (Feld 6 ist ja leer, weitere Vermerke kann man nicht vollständig sehen) und du Reifen mit höherem Geschwindigkeitsindex verbaust (wie z.Bsp N oder M), darfst du auch so schnell fahren wie es die jeweilige lokale Gesetzgebung gestattet. Das kit dem Lastindex…das sieht mir auch erstmal nach einem Fehler aus. Ggf nochmal beim hersteller nachfragen oder von wem auch immer dieses Papier zur Verfügung gestellt wurde. Allerdings habe ich mal eben bei einem Online Reifen-direkt Versand geschaut…da gibts nen 155/80R13 für 40€ mit Lastindex 91 für Vans. Den LI 91 würde ich dann immer bevorzugen, selbst wenn es für den LI 81 eine Erklärung gäbe.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel
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#31
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Zitat:
Wenn der TÜV diese Angabe für den Anhänger nicht hat und dieser nicht unter Bemerkungen in der ZB1 steht, bliebe nur, den Hersteller zu kontaktieren und ob der dazu, angesichts der LI-Geschichte überhaupt in der Lage ist, muss man abwarten.... Relativ sicher ist lediglich, dass der Anhänger, sofern nach 1990 erstmalig in D zugelassen, vom Hersteller bis mindestens 100km/h zugelassen sein wird, wie es der STVZO zu entnehmen ist. wenn man in Frankreich damit 130km/h fahren wollte, was zudem grundsätzlich abgeklärt werden müsste, wäre es zwingend notwendig. dass der Anhänger grundsätzlich vom Hersteller für mindestens 130km/h zugelassen wurde. Ansonsten wäre das, auch mit V-Geschwindigkeitsindex der Reifen, illegal. |
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