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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ahoi,
mein Trailer braucht neue Reifen und beim raussuchen der Dimensionen der Reifen sehe ich, dass auf der vorderen Achse 195 70 r14 und auf der hinteren Achse 155 80 r13 eingetragen sind. Warum müssen denn da verschiedene Reifen drauf? Welchen Hintergrund hat das? Trailer ist ein Arco 2000 mit Bj 2003. Mit besten Grüßen aus der Hauptstadt Max |
#2
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Könnte es sein, daß Du den Fahrzeugschein falsch interpretierst?
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#3
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Ich sehe eben das andere Daten auch nicht passen. Der Schein ist verschoben gedruckt. Es gibt vorn und hinten Reifen 1 oder vorn hinten Reifen 2. Leider stehen beide Reifensorten über dem ODER bei vorn und hinten.
Haben die also falsch gedruckt und ich konnte es nicht besser zuordnen. Trotzdem Danke. |
#4
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Was da bei Deinem Schein steht, ist mit Sicherheit nur die erlaubte wahlweise Bereifung des gesamten Fahrzeuges
Unterschiedliche Größen sind bei einem Tandem Aggregat nicht zulässig.
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Gruß Heinz, ![]()
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#5
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Moin Max
Wie Thomas schon sagte: ...Fahrzeugschein ( Zulassungsbescheinigung Teil 1) falsch interpretierst". Evtl. Eintragungsfehler von der Zulassungsbehörde. Alle 4 müssen gleiche Reifengrösse aufweisen, unabhängig von Reifen Hersteller, Typ, Geschwindigkeitindex ( ab "L" für 100 km/h Zulassung, ich gehe pauschal davon aus). Du kannst sicherlich auch andere zugelassene Grössen fahren. Schau in die COC oder EG- Typgenemigung, da stehen höchstwarscheinlich auch andere mögliche Kombinationen. VG. O. Schatz |
#6
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Max schau was jetzt montiert ist. 13" oder 14"?
Du möchtest ja nur neue Reifen und keine Felgen, richtig? Gruß Jan 🤘
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#7
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![]() Zitat:
hinteren 155 80 r13 Das kann auf keinen fall sein. Wahlweise ist auch fraglich wegen der Bremsberechnung, weil sehr unterschiedliche Durchmesser, Abrollumfang. Schau mal in der Betriebserlaubniss, Fahrzeugbrief nach. Ich habe selber schon mehrmals erlebt das die Zulassungsstelle den Fahrzeugschein fehlerhaft ausgestellt ( geschrieben hat ) z.b. Mein 500ccm Motorrad hatte 50ccm im Fahrzeugschein. Das ist mit aufgefallen auf der Rechnung für die KFZ Steuer. Bei meinem Trailer haben die 15" Reifen auf 14" Felgen eingetragen.
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Gruß Jogie,
![]() der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht ![]() Geändert von jogie (21.04.2024 um 21:48 Uhr)
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#8
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Soweit ich weiß, gilt die Tandemachse mit unter 1m Achsabstand als eine Achse und auf eine Achse dürfen keine unterschiedlichen Reifendimensionen montiert sein.
Was Köpeniker schon schrieb: Warum, als Abgleich, nicht einfach mal nachschauen, welche Reifen montiert aktuell sind.....? Zudem müsste in den Papieren zu den Reifengrößen, auch noch der Tragfähigkeitsindex angegebenen sein. 4 normale 155/80R13 wären für einen 2000kg Trailer vom Tragfähigkeitsindex (79) her unzulässig. Von daher kann ich insgesamt nicht nachvollziehen, was diese Reifengröße im Fz-Schein eines 2T-Trailers überhaupt zu suchen hat.
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#9
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![]() Zitat:
Es besteht durchaus die Möglichkeit auf solch einem Trailer 13" zu fahren. Und zwar mit 155 R13C. Die haben in der Regel Loadindex 90 was 600kg entspricht. Macht dann 2400 kg bei 4 Stück..... Gruß Jan 🤘
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#10
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Wenn es C-Reifen sein müssen, dann muss das auch in den Fz-Papieren zu erkennen sein. Zumindest der LI muss dann zusätzlich mit >= 500kg (also ab LI84) übereinstimmen. Davon hatte der TE aber nichts geschrieben |
#11
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Du hast ja Recht. Was mir seit der Umstellung auf EU Fahrzeugscheine ( wie lange ist das eigentlich schon wieder her ?) auffällt,
ist die Tatsache, das Anwenderrelevante Informationen einfach fehlen. Welcher Reifen auf welcher Felge und die Alternativen z.Bsp. Dafür findet man nun jede Menge Bullshit wie die Fahrzeugbreite ohne Aussenspiegel oder Fahr und Standgeräusch.... Und mit der Sorgfalt und der Selbstkontrolle beim Ausfertigen der Scheine wird's wohl auch nicht besser.... Gruß Jan 🤘 |
#12
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![]() Zitat:
Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#13
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![]() Zitat:
Dass der Tragfähigkeitsindex bei der Reifenangabe in den Fz-Papieren fehlt, habe ich bisher noch nicht erlebt. |
#14
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Es steht noch eine 81 dahinter. Bissl knapp aber die 2t werden erreicht.
Montiert sind R13C. |
#15
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Mit LI 81? Wie das?
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#16
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Stimmt, reicht nicht. Ich habe mir bei Arco das original Gutachten bestellt.
In diesem Fahrzeugschein stimmt so einiges nicht. Beim Ummelden kann das LaBo das gleich mal alles korrigieren. |
#17
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...wenn der Trailer eine Gesamtmasse von 2000kg haben darf ist der eingetragene Loadindex (Li) 81 definitiv n i c h t ausreichend.
Rechnerisch k ö n n t e 155/80 R13 RF 84 funktionieren, besser und deswegen richtigerweise jetzt bei dir montiert 155 R13C . Gruß Jan 🤘 |
#18
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![]() Zitat:
1. hatten wir es schon vorher geklärt, dass ein LI von 81 nicht reichen kann und 2. ging es nicht um mich.....ich habe nicht einmal einen eigenen Trailer..... |
#19
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![]() Zitat:
Also sorry und einen sonnigen Tag.... Gruß Jan 🤘 |
#20
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Ich hatte mal einen 3to-Trailer, dessen Reifen (original vom Trailerhersteller) vom Lastindex her auch nicht ausreichten. Die wurden aber vom TÜV problemlos nach Rücksprache eingetragen, da die max. zulässige Geschwindigkeit der Reifen bei weitem unterschritten wurde. 100er Zulassung wäre allerdings nicht mehr gegangen.
Was aber Probleme machte war die Tragfähigkeit der Felgen - konnte vom Felgenhersteller geklärt werden. Vielleicht gibt es die Regelung auch heute noch - irgendwo in den Tiefen des Regelwerks?
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Gruß Ewald
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#21
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![]() Zitat:
Wenn der TÜV eigentlich unzulässige Anhänger-Reifen (Tragfähikeitsindex niedriger als die halbe Achslast ist m.E. immer unzulässig), mit der Auflage einträgt, dass keine 100km/h in D mehr möglich wäre, müsste der Anhänger grundsätzlich auf eine niedrigere Geschwindigkeit (mit entsprechendem Schild) eingeschränkt werden, denn mit so einem Anhänger dürfte man ansonsten, z.b. in der Schweiz, trotzdem 100km/h fahren. Von daher hätte ich gerne mal eine offizielle(re) Seite im Internet gesehen, wo drin steht, dass ein Anhänger unter bestimmten Bedingungen mit Reifen fahren darf, die nicht seiner aktuell möglichen Achslast entsprechen. Ich glaub es nicht so ganz....
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#22
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Heute kam das Gutachten. So wie ich das sehe, ist da wirklich nur eine 81er Traglast eingetragen, oder Irre ich mich da.
Wenigstens sieht man jetzt das es entweder R13 oder R14 ist und nucht beides.
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#23
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Moin,
Ich denke, dass der aaS, ( Amtlich annerkanter Sachverständiger) damals , bei Erstellung von Dokumenten, ein Tippfehler gemacht hat, die Zul. Behörde hat's, übernommen , u. So stehts jetzt in den Papieren. Physikalische Grenzen, sind nicht verhandelbar . Wie gesagt, ein Fehler, von wem auch immer, VG. O. Schatz
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#24
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Warum steht in dem Schein hinter der Reifengröße eine zul. Höchstgeschwindigkeit? Ist doch an dieser Stelle unüblich.
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Gruß Ewald |
#25
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![]() Zitat:
🧐🫣 Gruß Jan 🤘
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