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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#51
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Hallo Mercurius,
scheinbar geht es in der Münchner Sache um einen PKW. Habe so schnell nicht alles gelesen. Dann schreibst du. Zitat: Der regelmäßige (Anm. gewöhnliche) Standort ist der Ort, von dem aus das Fahrzeug unmittelbar zum öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird Ob das einmalige Abholen beim Verkäufer der regelmäßige Standort ist? Wo ist in England der "regelmäßige Standort" ohne Zulassung? Da gibt es aber viel aufzuarbeiten. Gruß Stefan |
#52
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Bist Du Dir sicher, dass rote 06er Kennzeichen nicht im Ausland gelten? Es werden auch im Ausland Fahrzeuge gekauft und hierher überführt.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#53
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Hallo Rocco,
wie gesagt google mal nach Unzulässiger Fernzulassung. Hier noch ein Text vom ADAC: Zitat Nach dem Autokauf ist er mit der Frage konfrontiert, wie er sein neu erworbenes Fahrzeug nach Deutschland transportieren soll. Die Kfz-Überführung von einem Mitgliedstaat in einen anderen ist regelmäßig höchst problematisch, denn das Fahrzeug muss grundsätzlich mit einem Kfz-Kennzeichen (Ausfuhrkennzeichen) des Kaufstaates ausgestattet sein. In der Praxis steht der Käufer aber vor folgenden Problemen: - Das deutsche Überführungskennzeichen wird außerhalb Deutschlands nicht anerkannt. - Ein Ausfuhrkennzeichen wird dem Käufer nicht erteilt, da er dafür einen Wohnsitz im Kaufstaat nachweisen müsste. Als legaler Weg verbleibt einzig der Transport auf einem Anhänger, was in der Praxis häufig nur schwer zu bewerkstelligen ist. Viele Käufer behelfen sich damit, deutsche Überführungskennzeichen, die relativ einfach erhältlich sind, mitzunehmen und dieses Kennzeichen dann im Kaufstaat an das Kfz anzubringen. Hierbei wird allerdings sowohl gegen das Zulassungsrecht des Kaufstaates als auch gegen deutsches Zulassungsrecht verstoßen (Stichwort: Unzulässige Fernzulassung). Italien hat im Januar 2013 diese (illegale) Praxis mittels eines Gesetzesdekrets noch einmal explizit untersagt. Dem ADAC und seinen Vertrauensanwälten liegen bereits zahlreiche Fälle vor, in denen es zu Beschlagnahmen des Fahrzeugs und drakonischen Strafen kam - bei einem Fall Mitte Februar wurde von 800,- € Strafe berichtet. Die hohe Strafe resultiert einerseits aus dem Vorwurf des „Fahren ohne ordnungsgemäße Zulassung“ und andererseits des „Fahren ohne Versicherungsschutz“. Die Tatsache, dass über das deutsche Kurzzeitkennzeichen eigentlich ein Versicherungsschutz bestand, spielt insofern keine Rolle, als die italienische Behörde dies nicht anerkennt. Der ADAC und seine Vertrauensanwälte können den Betroffenen nur raten, die Strafe zeitnah zu bezahlen, um das Fahrzeug kurzfristig wieder ausgehändigt zu bekommen. Zitat Ende Nicht das der ADAC von mir noch Kohle haben will bei so vielen Zitaten innerhalb von 2Std Gruß Stefan |
#54
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Wenn der ADAC behauptet, dass deutsche KZK würde im Ausland nicht anerkannt, dann liegt er wie so oft falsch.
Auch vom ADAC: Zitat:
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#56
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Zitat:
Ostsee hier wurde doch schon einige Male der Begriff Fernzulassung gepostet.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#57
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Wohl nicht. Ist doch alles geklärt. Das VGH bestätigt nur die ohnehin schon bestehende Rechtsprechung. Auch das kann man in dem Urteil nachlesen.
Regelmäßiger Standort bei einem Kauf ist nun mal der Standort des Verkäufers. Das ist gefestigte internationale Rechtsprechung. Deshalb auch das Problem mit den Fernzulassungen. Damit wird in das Hoheitsrecht eines anderen Staates eingegriffen, weil eben der regelmäßige Standort noch im Ausland liegt und das Fahrzeug erst an den neuen Standort zu überführen ist. |
#58
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Zitat:
In dem von Dir genannten Zitat des ADAC geht es ausschließlich um den Grenzübertritt mit einem Kurzzeitkennzeichen von Deutschland aus. Das ergibt sich auch aus dem Kontext.
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#59
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Zitat:
Und an die deutschen auch: In einem anderen Staat zugelassene Anhänger hinter einem deutschen Kfz, müssen ihr heimisches Kennzeichen führen (§ 21 Abs. 1 Satz 3 FZV). Der ausländische Anhänger ist mit einem Wiederholungskennzeichen des ziehenden Fahrzeugs zu versehen, wenn kein heimisches Kennzeichen zugeteilt oder ausgegeben ist. Haben ausländische Anhänger in ihrem Heimatstaat kein eigenes Kennzeichen erhalten und werden sie in Deutschland hinter deutschen Zugfahrzeugen gezogen, müssen sie das deutsche Kennzeichen des deutschen Zugfahrzeugs führen. Gruss Stefan |
#60
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Zitat:
An die englischen Vorschriften hast Du Dich nicht gehalten, weil Du einen Trailer mit regelmäßigem Standort in England mit einem deutschen Wiederholungskennzeichen ausgeführt hast. Das ist ähnlich einer unerlaubte Fernzulassung An die deutschen Vorschriften hast Du Dich nicht gehalten, weil Du für den Trailer keine englischen Fahrzeugpapiere/Betriebserlaubnis hattest (davon gehe ich mal aus, weil es bei englischen Trailer fast immer so ist). Dann greift § 21 FZV nicht und der BFLA hat die Nutzung hinter einem deutschen Zugfahrzeug in Deutschland nur für zulässig erklärt, wenn Du zuvor eine separate Haftpflichtversicherung für den Anhänger abgeschlossen und eine entsprechende Bescheinigung mitgeführt hast (dass es einen Versicherer gibt, der einen Anhänger versichert, ohne dass der über eine Betriebserlaubnis verfügt, halte ich für ausgeschlossen) Wenn bei Dir trotzdem alles geklappt hat, dann sei froh. Spätestens in D provozierst Du aber eine Kontrolle, weil ein Wiederholungskennzeichen an einem Bootstrailer dem dümmsten Polizisten auffallen würde. |
#61
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Zitat:
Dann hast du auf jeden Fall alles richtig gemacht. Nicht lange schnacken , einfach machen ! Gruß Hermann
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Es grüßt GINA , die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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Stefan, das beantwortet aber nicht die Frage mit dem 06er Händlerkennzeichen. Dies dient ja im Grunde der Überführung und für Probefahrten.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
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Hallo Rocco,
wie Mercurius schon schrieb ( nicht zu Unrecht ) wir drehen uns im Kreis. Mit meiner Methode bin ich, vielleicht mit Glück durchgekommen, mit rotem Kennzeichen, welcher Art auch immer, bin ich der Meinung das: Innerhalb Deutschlands, keine Frage, von Deutschland ins Ausland auch nicht, von draussen rein es Probleme geben kann. Gruß Stefan |
#64
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Laß dir das Boot doch bringen, dann hast du keine Probleme mit irgendwelchen Kennzeichen und es wird keinem schwindelig wegen dem im Kreis drehen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#65
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Also ich kann im Internet nichts Stichhaftes zu roten Kz finden, außer dass es teilweise Probleme gibt. gerade aber von 07ern ist da die Rede.
Das Problem wird aber nicht wirklich neu sein. Ich kenne jemanden aus einer Werkstatt sehr gut, den muss ich mal live danach fragen. Ist ja nicht wirklich eine Fernzulassung, wenn z.B. ein englischer Händler ein Ausfuhrkennzeichen in England besorgt, mir anschließend einen Bootstrailer verkauft und ich das Ding - zugelassen auf seinen Namen - nach Deutschland bewege.
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#66
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Das englische Zulassungsrecht kennt kein Ausfuhrkennzeichen. Wurde alles schon in diesen thread geschrieben. England ist was das Zulassungsrecht betrifft eine Insel - man möge mir dieses Wortspiel verzeihen.
Mit einem deutschen Kennzeichen, also auch mit einem 06 oder 07-Kennzeichen, ein bis dato im Ausland zugelassenes Fahrzeug aus dem Ausland holen ,erfüllt überall den Tatbestand einer unerlaubten Fernzulassung. Auch das ist hier schon hinreichen beschrieben worden. Geändert von Mercurius (17.03.2016 um 17:17 Uhr) |
#67
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Von einem 07er wird wohl niemand ernsthaft reden wollen.
Mit einem 06er kann ich alles überführen was Räder hat, das ist keine Zulassung in diesem Sinne weil gar keine Fz-Bindung existiert. Die einzige Frage die bleibt ist, ob die Gültigkeit fürs Ausland gegeben ist. Lesen kann man u.a. hier: Zitat:
Ich sehe somit nur die Deklarationsfrage bei einer etwaigen Kontrolle, wo die Fahrt begonnen hat. Man müsste also von Deutschland aus losgefahren sein nach England und wieder zurück.
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#68
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Mir ist schon ganz schwindelig. Wie soll er denn mit dem Roten Kennzeichen und dem Bootsanhänger nach GB kommen wenn er noch nicht mal weiß wie er das Ding von GB nach hier kriegen soll.
Woher bekommt man eigentlich so ein Rotes Kennzeichen wenn beruflich man nichts mit KFZ'S zu tun hat?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#69
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Gar nicht, weil die Weitergabe an Dritte nicht zulässig ist. Guckst Du hier, damit dürften alle Fragen beantwortet sein. War ausnahmsweise mal faul und hab mir die eigene Schreiberei gespart, weil hier alles wunderbar zusammengefasst ist.
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#70
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Wenn lt. dem zu führenden Fahrtenbuch des entsprechenden Kennzeichens hervorgeht, dass die Fahrt von Deutschland aus begann dann ist auch der Rückweg nach D wieder möglich. Den Rest überlasse ich Deiner Phantasie. Die wenigsten Leute werden auch den Besitzer eines Kennzeichens so gut kennen dass die in seinem Auftrag so einen Überführung machen können.
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Rotes Händler-Kennzeichen ist Privat sowieso verboten
http://roteskennzeichen.de/darf-ich-...hen-verleihen/
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Danke und Gruß Florian My biggest worry is that my wife (when I’m dead) will sell my fishing gear for what I said I paid for it. |
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Eine Überführung i.A. zu machen ist aber ebenso wenig wie das Kz nicht personengebunden. Schlupflöcher gibt es immer.
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#73
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Was ich jetzt,
nachdem von fast allen, fast alles geschrieben wurde, gerne wüsste: Was macht Chillout / Rasmus nun ?????? Den Vorschlag von Joachim dem Schwaben (Seite 1) sich das Boot schicken zu lassen ist ja OK, aber ich würde auf keinen Fall in England eine Boot / Trailer Combi kaufen ohne es mir vorher ( auch 2X ) anzusehen. Und wenn er schon einmal da ist, hat er ja schon die Reise bezahlt. Gruß Stefan Habe meinen Text im nachhinein natürlich nochmal durchgelesen und kann es mir nicht verkneifen: Schwaben und England: Wusstet Ihr das Schotten wegen Verschwendungssucht ausgewiesene Schwaben sind? Geändert von ribfan (18.03.2016 um 06:44 Uhr) |
#74
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Im Moment ist der Deal leider ziemlich ungewiss, Samstag kommt schon jmd anders der sich das Boot anschaut.
Ansonsten ist Trailer mitnehmen wohl meine Lösung, hab schon einmal einen englischen Trailer geholt der wohl mal im Salzwasser stand, sowas hab ich noch nicht gesehen. Hat aber durch gehalten....
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Gruß, Rasmus
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#75
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Das wäre auch mein Favorit bei so einem Kauf, habe ich bei der Shetland aus Holland im letzten Jahr auch so gemacht.
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