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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Kannst dich ruhig zurücklehnen. Die tun immer noch ihren Dienst, aber nur für ölhaltiges Bilgenwasser und andere niedere Dienste.
Ich habe für Kraftstoff natürlich nur zugelassene Behältnisse im Einsatz. Es ist aber doch erstaunlich, wie lange solche "Einwegbehälter" nützlich leben können. Und durch die große Öffnung waren sie einfach praktischer und somit in der Handhabung sicherer wie die geprüften mit den kleinen Löchern. Nicht alles, was geprüft und zugelassen ist, ist auch praktisch.
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Gruß Ewald |
#52
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Zitat:
sondern die Oberflächenspannung des Wassers wird aufgehoben, dann geht das Öl oder Benzin unter
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#53
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Zitat:
Daher müssen Kanister für Treibstoffe gewisse Eigenschaften erfüllen und die erfüllt dein Kanister mit Sicherheit nicht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#54
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Zitat:
Aber warum soll dann das immer noch leichtere Benzin (0,72 - 0,77 kg/L) oder Diesel (0,82 - 0,86 kg/L) im schwereren Wasser (1,0 kg/L) untergehen Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#55
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Zitat:
Bei Benzin handelt es sich um ein Gefahrgut der Gefahrklasse 3 ADR, Verpackungsgruppe II, UN 1203. Bei Diesel handelt es sich um ein Gefahrgut der Gefahrklasse 3 ADR, Verpackungsgruppe III, UN 1202. Zu 1) Der beschriebene Transport wird als gewerblicher Transport gemäß ADR eingeordnet, bei dem Benzin bzw. Diesel von einer Tankstelle für den innerbetrieblichen Werksverkehr befördert werden soll, um die Fahrzeuge, die auf dem Werksgelände fahren, betanken zu können. Hier kann die Regelung des Abschnitts 1.1.3.3 ADR angewandt werden. Danach dürfen höchstens 60 Liter Kraftstoff in tragbaren Kraftstoffbehältern transportiert werden. Die Behälter müssen geeignet sein und während des Transportes ordnungsgemäß gesichert werden. Hinweis: Privatpersonen sind nach Abschnitt 1.1.3.1 a des ADR von den Rechtsvorschriften der Beförderung gefährlicher Güter befreit. Dieses gilt aber nur für reine Privatfahrten. Eine solche liegt beim Transport von Benzin bzw. Diesel von einer Tankstelle für den innerbetrieblichen Werksverkehr nicht vor. Bei reinen Privatfahrten entsprechend Abschnitt 1.1.3.3 a ADR dürfen entzündbare flüssige Stoffe in wiederbefüllbaren Behältern befördert werden, welche durch oder für Privatpersonen befüllt werden und wenn die Gesamtmenge 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht überschreitet. Bei der privaten Beförderung von Kraftstoffen ist als Minimum die Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung zu erfüllen. Alle Verpackungen müssen für das Transportgut geeignet und gekennzeichnet sein, sowie während der Ortsveränderung dicht verschlossen und unbeschädigt sein. Die Ladungssicherung muss so ausgeführt Viele Grüße aus der Hansestadt Stade
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Gruß aus der Hansestadt Stade Uwe
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#56
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Jetzt bist du schon der dritte der die Aussage hier tätigt.
da sind schon zwei links wo das gleiche drin steht. ist aber richtig was du raus kopiert hast.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#58
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Nun wissen wir, wie wir legal unseren Sprit von der Tankstelle zum Hafen bekommen. Wenn jetzt noch der Hafenmeister senkrecht nickt und wir beim umfüllen nicht kleckern, ist alles in Ordnung.
Wenn da nicht der Norweger gewesen wäre, der 400l Benzin in 60l - Kanistern ohne Zulassung auf der Badeplattform verschnürt hatte. Gesehen seinerzeit auf dem Rhein-Herne-Kanal, der wollte nach Mallorca...
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Gruß Ewald
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#59
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Nominell darf man wohl in den meisten Häfen nur mit Blechkanistern hantieren. Wobei das Unfug ist, dann dürfte ich ja auch keinen Kunststofftank im Boot verwenden. Im Auto gibt's wohl auch seit Käfer/Trabant keinen Blechtank mehr...
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#60
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Zitat:
Um es einfacher zu machen für den Hafenmeister wird halt geschrieben, dass nur Metallkanister benutzt werden dürfen, denn es gibt genügend "Benzinkanister" aus Kunststoff deren Zulassung abgelaufen ist. Diese sollten ja nicht länger als 5 Jahre verwendet werden. Mein ältester ist von 2007 (Giesuhr)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#61
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Warum sollte also ein mechanisch stabiler und dicht schließender Kunststoffkanister nach fünf Jahren nicht mehr benutzt werden Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#62
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Wenn man die Kanister gut Lagert gehen diese auch nach 20 Jahren nicht kaputt. Davon bin ich überzeugt. Daher nutze ich meine Kanister weiter.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#63
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Ich denke da sollte man sich an die Haltbarkeit halten
Ein normales Auge sieht es nicht in wie weit ein Kanister "Angegriffen" ist und da wir uns am Gewässer befinden, sollte man auch über Naturschutz im klaren sein. Was ist wenn der Kanister ausläuft und Sie schauen auf die Plakette ? Quelle: https://www.wirtschaftswissen.de/arb...ffe-verwenden/ Haltbarkeit von Kunststoff Jeder Verpacker muss wissen, wie lange eine Gefahrgutverpackung haltbar ist. Der Gesetzgeber schreibt ganz klar vor: Die zulässige Verwendungsdauer für Fässer und Kanister aus Kunststoff zur Beförderung gefährlicher Güter beträgt, vom Datum ihrer Herstellung an gerechnet, 5 Jahre. Das Herstelljahr erkennen Sie an der Verpackungscodierung. Die Codierung einer bauartgeprüften Verpackung enthält auch die Jahreszahl der Herstellung. Kanister und Fässer aus Kunststoff tragen zusätzlich die in der Abbildung dargestellte Kunststoffuhr. Beispiel: Ihr Kunststoffkanister trägt diese Codierung: 3H2/Y1.4/150/13/NL/VL824. Die Angabe „13“ sagt Ihnen: Diese Verpackung wurde im Jahr 2013 hergestellt. Zusätzlich informiert Sie der Pfeil in der Kunststoffuhr über den Herstellmonat (hier Mai). Beide Angaben sind dauerhaft und gut lesbar auf der Verpackung angebracht. Sie können selbst ausrechnen, wie lange Sie Ihre Verpackungen verwenden dürfen. In diesem Beispiel wurde die Verpackung im Mai 2013 hergestellt und darf längstens bis Ende April 2018 zur Beförderung gefährlicher Güter verwendet werden.
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Mit besten Grüßen Andreas |
#64
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Zitat:
Ist ein Kunststoffkanister stark UV-geschädigt und bröselig, dann muss er entsorgt werden, auch vor dem Ablauf von 5 Jahren. Ist der Zustand gut, nutze ich ihn auch über die 5 Jahre hinaus weiter. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#65
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Meine zwei ältesten Plastikkanister sind von 1995 habe ich gerade überlegt.
Woran erkenne ich jetzt dass sie schlecht sind? Ich bin ziemlich überzeugt, die sind aus dickerem Material als die heutigen 0815-Teile.
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#66
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Es ist sicher auch ein Unterschied, ob Kunststoffbehälter tagtäglich im gewerblichen Bereich hin und her gezerrt werden oder in der Saison an ein paar Wochenenden zum Betanken eines Bootes benutzt werden.
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#67
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Zitat:
1. Weichmacher verflüchtigen sich, Kunststoff wird spröder 2. Die Oberfläche altert durch Einwirkung von Sauerstoff und wird schlechter (rauher, poröser), daher erhöhtes Risiko des Ausgasens, evtl. Veränderung der elektrostatischen Eigenschaften
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Gruss vom Rhein km 400 Innisfree |
#68
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Es geht hauptsächlich um die statische Aufladung, bei Benutzung von Kunststoffkanistern / Tüllen / Trichter und der möglichen Entzündung bei der Betankung.
PS Das Thema ist eigentlich ein Dauerbrenner und unter der SuFu # "Kanisterbetankung" einiges zu finden.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (19.05.2016 um 14:34 Uhr) |
#69
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Und das betrifft Kunststofftanks nicht?
Im Grunde müsste mal jedes Jahr einmal einen Test mit einem PE-Kanister machen: Von einem Meter Höhe fallen lassen, geht er kaputt so ist er Schrott. ;)
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#70
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Zitat:
Gruß Lutz
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#71
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Evtl. sind die Kanister ja sogar elektrisch leitend, hat das schon mal einer getestet ?
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#72
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Zitat:
Gruß Lutz
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#73
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Zitat:
d.H. sie laden sich nicht durch Reibung statisch auf. Anders wie z.B ein Luftballon den man am Kopf reibt und der dann durch die Statische Ladung an der Fensterscheibe klebt. Dieser lädt sich auf über 50 000 V auf. auch andere Kunststoffkanister die diese Eigenschaften nicht haben laden sich entsprechend auf. Ich habe im Geschäft viel mit ESD gefährdeten Bauelementen zu tun und wir messen diese Statische Aufladung von Bauteilen. Ist erschreckend wie hoch die Spannungen werden können. Auch eine Explosion eines Gasgemisches durch statische Aufladung habe ich schon Live gesehen. Ist nicht witzig.
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#74
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Stahlkanister laden sich ebenfalls nicht statisch auf.
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#75
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Zitat:
Neben der verminderten Oberflächenspannung sind im Spueli Moleküle (Molekülkettn ) drin, die sich an die Sprit/Diesel Moleküle anhängen und damit ne (mechanisch ) Verbindung eingehen. Dadurch kanrn sich son Kraftstoff tropfen dann an nen Wassertropfen "dran hängen", sprich emulieren. Diese Emulsion ist in verschiedenen Ebenen deutlich gefährlicher für die Umwelt, wie nen purer Kraftstoff Film auf dem Wasser, da " verdunstet" auch Diesel nach nen paar Tagen, als Emulsion giftet das Zeug auch noch im Fisch rum.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde |
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