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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Alles was älter als 10 Jahre ist, gibt`s nicht mehr. SElbst eine Rechnung von z.B. 1999 vom Händler ist nicht mehr nachprüfbar, der hat dazu keine Unterlagen mehr.
Diese Auskunft bekommt man bei Nachfragen nach Unterlagen usw. regelmässig.
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cu Max ----------------------------------------------- |
#52
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Nach zehn Jahren ist aber selbst Steuerhinterziehung verjährt
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#53
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Genau dies sag ich ja , aber wie bekommt man dann 2016 eine Originalrechnung ! (z.b. von 2002?)
Falls nein, hast du eine neue (nach-)Versteuerung an der Backe. (ja, ich weiss, oder man war länger als drei Jahre damit ausserhalb der EU)
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cu Max ----------------------------------------------- |
#54
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2016 minus 2002 = 14 Jahre > 10 Jahre = Rechnung nicht (mehr) erforderlich, weil die Steuer verjährt ist.
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#55
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aha... dann ist das Datum "nach 1985" ja auch verjährt
Zitat:
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cu Max ----------------------------------------------- |
#56
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Es ging ja um 1998 und das ist definitiv falsch, weil in der 92/111/EWG nun mal 1985 steht
Mit Inkrafttreten der 92/111/EWG im Jahre 1993, war "nach 1985" natürlich noch nicht verjährt, aber heute (2016) ist "nach 1985" verjährt, wenn es vor 2006 liegt. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#57
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und wenn der Zoll bei einem Boot, z.B. Bj 1990 einen Nachweis möchte ?
(wie ihr oben beschrieben habt, kann er das)
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cu Max ----------------------------------------------- |
#58
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Es muss ja auch nicht der Händler nachweisen, dass die Umsatzsteuer bezahlt wurde, sondern der Käufer. Und wenn der die Originalrechnung in Händen hat (z. B. mit Stempel des Händlers), dann hat er seiner Pflicht genüge getan und kann nachweisen, dass die Steuer bezahlt wurde.
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Grüße Michael |
#59
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Zitat:
Wir drehen uns im Kreis. es geht darum, dass man ein gebrauchtes Boot kaufen möchte und k e i n Nachweis, d.h. keine Originalrechnung mehr vorhanden ist. Mit meinem Hinweis wollte ich nur anmerken, dass man vom Händler keine Unterlagen mehr bekommen kann, da er nur 10 Jahre aufheben muss, und dann nichts mehr hat, andererseits ist eine Originalrechnung, die älter als 10 Jahre ist auch nicht mehr nachprüfbar !!!! Wenn man es jetzt genau nimmt, ist die Originalrechnung auch kein Beleg, kein Nachweis mehr.
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cu Max ----------------------------------------------- |
#60
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Zitat:
Das musst du aber bitte erklären, warum eine Rechnung, die älter als 10 Jahre ist, kein Beleg, bzw. Kein Nachweis mehr ist. Jetzt bin ich aber gespannt |
#61
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#62
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Die Verjährung ist der tatsächliche Knackpunkt an der Geschichte....
Der Start der 10 Jahresfrist ist aber nicht der ehemalige Neuerwerb, sondern der Tag an dem du das boot gekauft hast....und wenn du von privat kaufst, brauchst du ohne wenn und aber die Erstrechnung ,it ausgewiesener MwSt. |
#63
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Es könnte vielleicht helfen sich vom Vorbesitzer den Bootschein zu kopieren + alle Belege die man bekommen kann. Wenn man so nachweist, dass das Boot die letzten 10 Jahre durchgängig in der EU war, könnte man sich vielleicht auf Verjährung berufen.
Gruß Chris |
#64
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Ich habe das Thema damals mit meinem Steuerberater durch...
Wenn der Zoll wirklich will, muss ich als Besitzer 10 Jahre ab Kaufdatum beweisen, dass das boot versteuert ist. Welche Belege dafür im Streitfall gelten, ist eigentlich klar geregelt...Rechnung mit ausgewiesener Steuer oder ein steuernachweisvom Finanzamt oder ein zolldokument..... Ob der Zoll allerdings überhaupt kontrolliert ist wohl eher fragwürdig....ich für meinen Teil, hab damals boote die diesen Nachweis nicht hatten, aus der Suche ausgeschlossen.....das Risiko muss jeder für sich selber abwägen |
#65
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Zitat:
Man sollte sich im klaren sein, dass der Zoll in jedem EU-Land die Prüfung der ursprünglich gezahlten MwSt.an einem, hier in D. zugelassenen Boot, vornehmen kann. Wenns unglücklich läuft, kommt das Boot in NL. , F oder wo auch immer in der EU an die Kette! Dann wird der Zeitwert des Bootes ermittelt, vom Eigner gezahlt und dann kommt man wieder los! . |
#66
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Zitat:
Mit den grafischen Möglichkeiten und der Drucktechnik der heutigen Zeit kann heute jeder ohne Mühe die schönste Rechnung ausstellen .
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cu Max ----------------------------------------------- |
#67
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Zitat:
Das ist echt abenteuerlich ...... Der Händler ist steuerrechtlich verpflichtet, 10 Jahre lang Dokumente zu archivieren; das heisst doch noch lange nicht, dass danach keine Unterlagen mehr vorliegen können. Deine Argumentation ist unrichtig; zu behaupten, dass dann eine Rechnung nicht mehr nachprüfbar ist, entbehrt jeglicher Grundlage. In einem von mir geführten Unternehmen, wurden Rechnungen über 20 Jahre lang nach Erstellung archiviert. Vor allem größere Unternehmen archivieren Ihre Rechnungen weit über eine Dekade hinaus..... |
#68
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... Weil sie nicht mehr nachprüfbar ist, ob sie echt oder gefaked ist... der Händler hat nach 10 Jahren keine Unterlagen mehr darüber.
Mit den grafischen Möglichkeiten und der Drucktechnik der heutigen Zeit kann heute jeder ohne Mühe die schönste Rechnung ausstellen . .. Aber es ist sicherlich nicht so, dass ich die Echtheit meiner ursprünglichen Kaufrechnung nachweisen muss, wenn diese angezweifelt werden sollte!
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Grüße Michael Geändert von rudergänger (24.05.2016 um 22:38 Uhr)
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#69
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Zitat:
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Grüße Michael
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#70
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Zitat:
Im Zeitalter, in dem nicht mal mehr Lagerhaltung von Teilen betrieben wird, wird nur noch archiviert was man muss, es mag Ausnahmen geben (was ich wieder bezweifle) aber der kleine Händler oder Mittelständler macht nur was er muss, und nach 10 Jahren kommt der Schredder (früher analog, heute digital). Nur ein Beispiel von vielen, das mir persönlich passiert ist. Beim Versuch eine Kopie, kein Original von einem Fahrzeugschein für einen Trailer von 1999 zu bekommen... die Antwort von einem der bekanntesten Hersteller in D: Da haben wir keine Unterlagen mehr, die werden nach 10 Jahren gelöscht.
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cu Max ----------------------------------------------- |
#71
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Zitat:
Relevant nach der 92/111/EWG ist doch nicht wann wer das Boot von wem gekauft hat, sondern wann es erstmalig in der EU in Betrieb genommen wurde. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#72
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Das Boot muss sich steuerrechtlich im Freien Verkehr befinden, ergo, Nachweis der angeführten MwSt. ist zu erbringen...
Die von dir zitierte 92/111 EWG Richtlinie bezieht sich auf Boote mit einer Erstzulassung vor dem 1.1.1985 . Hier wird ein Nachweis nicht gefordert, für alle Boote ab diesem Zulassungsdatum ist ein Nachweis zwingend geboten. |
#73
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Zitat:
Was macht man wenn man keinen hat und auch der Händler (sitz in Deutschland) keinen mehr hat. Das Boot mittlerweile einige Vorbesitzer hatte und immer von Privat verkauft wurde.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#74
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Zitat:
Bei Verkauf eines Bootes ohne diesen Nachweis gibt es nur eine Möglichkeit um sich mehr oder weniger schadenfrei zu halten. Im Kaufvertrag ist darauf hinzuweisen, dass der Nachweis der gezahlten MwSt. Nicht erbracht werden kann und dass füt eine eventuelle Nachforderung durch die Steuerbehörden der Verkäufer in Haftung tritt...... Im Kaufvertrag darf, ohne Nachweis der gezahlten MwSt. , nicht versichert werden, dass die Mehrwertsteuer beim damaligen Kauf des Neubootes entrichtet wurde. Diese Form des Kaufvertrages findet Anwendung bei allen gängigen Verkäufen oder Vermittlungen der professionellen Yachthändler. |
#75
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Zitat:
b) Im Kaufvertrag vereinbaren, dass eine Steuernachforderung zu Lasten des Verkäufers geht. c) Das beste hoffen. d) Versuchen im Falle eines Verfahrens den Nachweis über Indizien zu führen. e) Dich strafbar machen durch falsche Angaben was das Baujahr oder die Echtheit der Rechnung angeht. Auch durch einen zurück datierten Kaufvertrag würde man sich womöglich wegen Steuerhinterziehung strafbar machen. f) Die Steuer nach zahlen. Gruß Chris
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