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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo,
wir haben einen Vorvertrag für ein Boot unterschrieben und eine Anzahlung geleistet. Jetzt hat mir jemand gesagt, dass wir irgendeine Rechnung brauchen, wo schon mal die Mehrwertsteuer gezahlt wurde. In der Annonce für dieses Boot, hat der Verkäufer folgendes geschrieben: "Für gewerbliche Käufer: Mehrwertsteuer nicht ausweisbar. Diffrerenzbesteuert." Wenn ich jetzt dann nur den normalen Kaufvertrag habe, in dem nur der Kaufpreis steht, ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer. Was bedeutet das dann für uns? Das Boot wurde in Italien geleast als es neu war. Jetzt kaufe ich es also hier in Deutschland... ![]() Ich hoffe es ist hier ein Fachmann an Bord! ![]() LG |
#2
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Kaufst du privat oder vom Händler?
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#3
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Differenzbesteuert sollte ein Händler sein.
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![]() Živjeli Rainer
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#4
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Hallo, es geht um ein Motorboot. Das ist ein Gewerbetreibender, aber kein reiner Bootshändler. Der handelt auch noch mit Autoersatzteilen.
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#5
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Was bedeutet dieses Differenzbesteuert? Er hat jetzt noch ein anderes Boot inseriert. Da steht das gleiche, also mit der Differenzbesteuerung.
Hier der Link: http://www.ebay.de/itm/361492368462?...%3AMEBIDX%3AIT (PaidLink) LG ![]() |
#6
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Er hat jetzt noch ein anderes Boot inseriert. Da steht das gleiche, also mit der Differenzbesteuerung.
Hier der Link: http://www.ebay.de/itm/361492368462?...%3AMEBIDX%3AIT (PaidLink) LG ![]() |
#7
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Differenzbesteuert heisst für ihn, er hat das Boot um zB. 1000 Euro privat gekauft, er nimmt das Boot in seine Buchhaltung ohne eine MwSt. als Vorsteuer abzuziehen, weil nicht möglich.
er verkauft das Boot um 2000 Euro, es wird auf der Rechnung auch keine MwSt. ausgewiesen, der Verkäufer muss für den Differenzbetrag also von den 1000 Euro 19% MwSt. zahlen. Für dich als Privater ist das alles komplett unwichtig. Gesendet von meinem Redmi Note 3 mit Tapatalk
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#8
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![]() Zitat:
![]() ![]() LG, Daniela |
#9
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![]() Zitat:
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#10
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Eine Ausweisung der Mehrwertsteuer auf der Rechnung würde mich als Händler interessieren, würde ich das Boot mit ausgew. MwSt. kaufen, zahle ich den Bruttobetrag z.B. 1000 Euro, könne aber die Vorsteuer abziehen sind 160 Euro, und diese vom Finanzamt rückfordern. So kostet mich das Boot zum Zeitpunkt des Kaufes nur 840 Euro.
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#11
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![]() Zitat:
ich will dir nicht zu nahe treten. Ich glaube aber Du liegst da nicht ganz richtig ![]() ![]() ![]() ![]() Gruß Ralf |
#12
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#13
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#14
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Um jetzt mal mehr Klarheit in die Sache zu bringen....es handelt sich hier um eine Sea Ray 240 SS, welche in Polen gebaut wurde und hat auch nie die EU verlassen. Daher ist die Antwort, dass mich das nicht mehr interessieren muss sehr plausibel.
![]() LG, Daniela |
#15
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![]() Zitat:
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#16
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Das heisst, anstatt ein Boot mit unsicherer/nicht beweisbarer/nicht erfolgter Mehrwertsteuerzahlung im Wert von z.B. Euro 100.000 zu kaufen, und das Risiko der Nachversteuerung einzugehen, lasse ich das Boot von einem Haendler kaufen. Der verkauft es mir weiter zu Euro 106.000, zahlt MWSt auf den Differenzbetrag,16 % auf 6.000, also Euro960. Ich habe Euro 10.000 gespart, und ein Boot mit auf der Rechnung ausgewiesener MWSt, und der Haendler hat gut 5.000 verdient. Das das so einfach ist, wusste ich nicht.
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#17
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![]() Zitat:
![]() ![]() Und meines Wissens ist eine Sea Ray ein Ammi und kein Pole ![]() Wenn das Boot nach 1998 ( 1998 da bin ich mir nicht ganz sicher ! ) in der EU in Verkehr gebracht wurde, musst Du auf Verlangen einen Nachweis sprich Rechnung vorweisen können, woraus hervorgeht, dass die Mehrwertsteuer entrichtet wurde ! Ansonsten kann man diese für den von dir gezahlten Kaufpreis von dir auch verlangen ![]() ![]() Gruß |
#18
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#19
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![]() Zitat:
> Es gibt keine Rechnung/Nachweiß der gezahlten Mehrwertsteuer über den Erstverkauf <, genau die ist die, die man haben sollte, ob man sie mal braucht, ist ne andere Sache, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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#20
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![]() Zitat:
und Zitat:
Was stimmt denn jetzt??? |
#21
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![]() Zitat:
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![]() NUR DER HSV / unaufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#22
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![]() Zitat:
![]() Ausschlaggebend ist die Richtlinie 92/111/EWG und da ist der Stichtag der 01.01.1985, auch hier nachzulesen. Auch "Rechnung" ist nicht ganz richtig, es gibt auch andere Möglichkeiten des Nachweises. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#23
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![]() Zitat:
![]() Mir ist durchaus bewusst, dass Sea Ray eine amerikanische Werft ist. ![]() Und die Sache mit den nach 1998 gebauten Booten bezieht sich nicht auf den Mehrwertsteuernachweis, sondern auf das CE-Zertifikat. ![]() Anbei ein Auszug des CE-Zertifikates, welches von einem Sea Ray Händler auf Grund der Original Papiere und Prüfung des Bootes ausgestellt wurde. |
#24
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![]() Zitat:
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#25
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Wenn der Zoll die Papiere,das heisst den Kaufvertrag, bzw die Rechnung des Bootes prüft und du kannst nicht nachweisen, dass die Mehrwertsteuer damals beim Kauf des Bootes durch den Erstkäufer bezahlt wurde, besteht ein sehr hohes Risiko, dass du auf den aktuellen Wert deines Bootes nachträglich die MwSt. zu entrichten hast.
Dabei spielt es keine Rolle ob das Boot ein amerikanisches Modell ist; maßgeblich ist der Nachweis der gezahlten MwSt. In einem EU- Land. Ich habe mehrere Boote im EU Ausland ein- und verkauft. Käufer wie Verkäufer haben immer als Bedingungen im Kaufvertrag festgehalten, dass ein Nachweis der gezahlten MwSt. zu belegen ist, ansonsten der Kaufvertrag keine Gültigkeit findet. Du kannst dich, sofern keine Rechnung mit ausgew. Mwst. über das gekaufte Boot vorliegt, vertraglich über eine eventuell später nachzuzahlende MwSt. absichern, indem der Verkäufer versichert, dass er für eine Nachforderung der MwSt. durch den Zoll einsteht. .. Carlo
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