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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#52
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Ach Horsti, sowas ist für Dich ne fette Knarre?
Da haben wir beide offenbar andere Maßstäbe.... Das ist ne fette Knarre... Zitat:
LG Duke Geändert von Duke70 (18.12.2016 um 23:01 Uhr) |
#53
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Hast ja recht, hab bei dem ganzen aber echt lange versucht, sachlich zu bleiben... LG Duke
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#54
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Zitat:
Fette Knarre.... amerikanische Verhältnisse.... Wir reden hier über SEENOTSIGNALMITTEL !!! Was in den meisten europäischen Ländern ohne Probleme funktioniert,klappt in Deutschland eben mal wieder nicht. Wahrscheinlich trauen wir uns historisch gesehen selber nicht über den Weg. Der Deutsche braucht halt seine Regeln und fordert Sie auch vehement ein. Der Deutsche läßt auch 16jährige den Bootsführerschein machen verbietet Ihnen dann aber den Erwerb von pyrotechnischen Signalmitteln. Ein deutscher 16jähriger geht eben gesetzestreu unter ohne auf sich aufmerksam machen zu können. Wir sind schon ein komisches Volk.... Gruß Jens
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#55
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Mist, Cola & Popcorn sind alle
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Gruß Jürgen "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)
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#56
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Ich bin ja dummerweise ungedient (was hier sicher einige als Grund des problems "hehehe" ansehen), aber - gibt es dafür
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#57
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Zitat:
Aber Ihr wisst ja wie immer alles Besser, könnt euch besser durchsetzen und heult am Schluss rum. Bei mir ist es so und das ist gut so. Bin dann auch raus hier.
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#58
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Moinsen
Um mal kurz (nur eigene) Erfahrungen ins Spiel zu bringen.: Blondini hat in 39 ja die Unterschiede zwischen den Pyroklassen aufgezeigt. Raketenspielzeug Klasse T1 lass ich aussen vor. Ich hab ne SiPi sowie auch Leuchtraketen schon besesssen und auch (testweise) genutzt. Handling: Vor dem ersten Schuss ist klar die SiPi im Vorteil, rein Einhand zu bedienen. Aber wenns um den zweiten Schuss geht, führt die Signalrakete klar. Diese ist an Deck bei Geschaukel eindeutig schneller und sicherer. Man kann sich mit Ellenbogen und Teilen der Hand die die Rakete hält noch festhalten. Bei der Sipi brauchst du beim Laden beide Hände in "Arbeitshöhe". Sichtbarkeit Die Raketen brennen bis zu 5 sec (kann laaaaaang sein) länger als die aus der SiPi. Wahrscheinlich steigen die auch höher. Das ist allerdings vom Boden aus selbst im Direktvergleich schwierig zu erkennen. Zielgenauigkeit im Boden/Boden Einsatz Bei Beiden ungefähr gleich: Nicht vorhanden. Ab 3m sollte das sprichwörtliche Scheunentor als Trefferfläche angesehen werden.(Also nix mit "ich hol mal mit der SiPi den Heli vom Himmel" ala James Bond) Trefferwirkung Getestet an mit Sand gefüllter Melone (Wucht) sowie an nem recht frischem -ähem- angespültem Haikadaver ( Physiologische Wirkung) Melone Die Rakete hat es geschafft die Melone,- ich mein irgentwas um 15kg,- vom Pfahl zu stossen, die SiPi nicht. Hai Nu ist Fisch,-selbst Hai,- nicht wirklich von der Festigkeit mit Fleisch zu vergleichen, aber fürn ersten Eindruck... Die SiPimunition trifft auf, verursacht ne solide Brandwunde. Kann sich allerdings in 3 von3 Schüssen nicht halten und fällt ab. Die Raketen haben sich bei 2 von 4 Versuchen bis zur Zündung des Leuchtsatzes festgebrannt. Die Brandwunden bei Zündung des Leuchtsatzes sind spektakulär. In unmittelbarer Umgebung steht das Körpergewebe in flammen. Dies gilt für Sipi ebenso. In der Grösse der Brandwunden ist da kein Unterschied. Ein Rumpftreffer beim Menschen dürfte bei Zündung des Leuchtsatzes tötlich sein. Wenn nicht durch Schock, dann durch Sepsis. Ein Vorteil der SiPi ist, das du andere Farben verschießen kannst. Weiß als Achtung zb oder Blitz/Knall wenn der Depp von Frachter dein Weiß nicht gesehen hat.- Wobei, wenn du da in wirkschußweite bist hast du ganz andere Probleme Die Raketen lassen sich auch intuitiv von nem Unerfahrenen relativ sicher bedienen, bei der SiPi sind da doch mehr Möglichkeiten fürn Uppps. Was für mich eindeutig gegen ne SiPi spricht ist da bürokratische Gedöns. Lässt sich in D ja noch relativ Risikofrei umgehen, aber wenn ich da an einige Einklarierungen mit SiPi denke,... au weia. blöderweise ist es so das Länder, die das meiste Gedöns um das Mitführen einer SiPi machen,auch die Länder sind, die das meiste Gedöns mit dir machen, wenn die nichtangegebene SiPi bei dir gefunden wird. Zu Seenotraketen sagt aber keiner was.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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#59
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Zitat:
Hast Du denn nun ein frei verkäufliches Seenotsignalmittel (z. B. Nico) oder eine Signalpistole (T2) eingetragen? Dass Deine(e) Sachbearbeiter(in) Deiner Waffenbehörde Waffen/Signalmittel unter 'Amtliche Eintragungen' einträgt will ich Dir gerne glauben; ich muss dann allerdings feststellen, dass der/die Sachbearbeiter(in) mangelnde Kenntnis des WaffG bzw. der Verwaltungsvorschriften hat. Ich wiederhole mich: auf 'Kleinen Waffenscheinen' werden keine Waffen eingetragen! Wofür auch?
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#60
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Gruß Ralf Schlechte Laune ist keine Option |
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Also noch mal,
Ich habe eine WBK mit meiner Kal4 SigPi. Ich habe weiter einen kleinen Waffenschein, wo auf der Rückseite Seenotsignalmittel eingetragen sind. Und dem Sachbearbeiter der ausstellenden Behörde mangelnde Kenntnis zu unterstellen ist schon happig... Aber wie gehabt, totgelaber von allen möglichen Kundigen.
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#62
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Wie verhält es sich denn nun wenn der Fachkundenachweis ( Pyroschein ) tatsächlich wegfällt - langt dann der Bedarfsnachweis ? Oder ist es dann schlicht nicht mehr möglich eine SigPi zu führen ?
Grüße Daniel |
#63
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Zitat:
Moin, ...melde mich hier auch noch einmal zu Wort Die Eingangsfrage war, ob mittlerweile die EU-Regelung Signalraketen (Solas) von P1 auf P2 einzustufen, Anwendung gefunden hat oder nicht?! Hier kurz das Zitat aus dem Yacht Artikel: "...Doch die eigentliche Sensation ist der Hinweis der schleswig-holsteinischen Behörden, dass die EU im Februar 2015 die Signalraketen auf Yachten generell aus der gesetzlichen Regelungsstufe P2 herausnehmen will und sie dann nur noch unter die Kategorie P1 fallen sollen. Damit würden Charterkunden und auch Eigner komplett vom Sachkundenachweis befreit werden." Eine Signalpistole möchte ich mir nicht zulegen, weil schon bei Antragstellung ein Tresor für zuhause und für das Boot eine Metallkassette nachgewiesen werden müssen. Das ist mir alles viel zu viel Theater. Zur Zeit habe ich auch den Nico-Signalgeber, der ist mir aber für mein Nordsee-Revier etwas zu mickrig ist.
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Gruß Thomas |
#64
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Hi,
m.W.n. haben sich in den letzten Jahren weder im Waffengesetz noch im Sprengstoffgesetz Änderungen ergeben, die Einfluss auf Seenotsignalmittel haben. Nochmal zur Klarstellung, da hier völlig unterschiedliche Dinge in einen Topf geworfen werden: Sigpi Cal. 4 > neben dem Bedürfnis und der Zuverlässigkeit ist ein Sachkundenachweis gemäß Waffengesetz und Sprengstoffverordnung erforderlich. T2 Notsignale > wie Fallschirmraketen 300m zur manuellen Auslösung erfordern einen Fachkundenachweis gemäß Sprengstoffverordnung. Die anderen Spielzeuge wie T1 oder Nico oder "PTB-Waffen" erfordern ein Mindestalter von 18 Jahren und wer es denn mag, einen kleinen Waffenschein.
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LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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Zitat:
Ich sag mal, ....alles richtig zusammengefasst
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Gruß Thomas
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Zitat:
Der beabsichtigte Termin wird also bald um 2 Jahre überschritten sein. klick
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Liebe Grüße Mattze Geändert von Sehbeer (19.12.2016 um 16:30 Uhr)
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#67
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Ansonsten einige Anmerkungen zum gesamten Thread:
Mir scheint. hier wird vieles wild durcheinander geworfen und durcheinander diskutiert. Bitte einfach mal googel: "Führen einer Waffe" (bitte die rechtliche Bedeutung nicht die umgangspachliche), "FKN (kleiner Pyroschein)", "SKS (großer Pyroschein)", "Signalpistole Kal.4", "Schreckschuß Signalpistole" = PTB-Waffe, "Nico Signalmittel" = PTB-Waffe, "Aufbewahrungspflichten für Signalpistole Kal.4", WBK, kleiner Waffenschein, ... Außer zu einem Durcheinander in der Diskussion führt es vielfach zu Missverständnissen und zu unnötig aggressiven Diskussionsbeiträgen.
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Liebe Grüße Mattze |
#68
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Zitat:
Das Eintragen von Waffen auf dem Kleinen Waffenschein ist im WaffG nicht vorgesehen, es ist auch unsinnig: Die Waffen werden nicht im NWR geführt. Auf Deinem Sportbootführerschein steht hinten auch nicht drauf, dass Du Bayliner und Coronet fahren darfst. Warum sollte also auf einer Erlaubnis, die mir erlaubt, erlaubnisfreie Waffen mitzuführen, vermerkt werden, dass ich ein erlaubnisfreies Seenotsignalmittel mitführen darf. Das ist ein weisser (Amts-) Schimmel. So, ich will Dich als einer von "allen möglichen Kundigen" aber auch nicht totlabern.
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#69
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...ich dachte eher das resultiert eher aus Deiner Allergie gegen den "Danke" Button unter anderen Beiträgen...
LG Duke |
#70
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Zitat:
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#71
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Zitat:
Führen = Kleiner Waffenschein erforderlich Transportieren = jeder ab 18 Jahre Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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Im Waffenrecht wird nicht unterschieden zwischen Führen und Transportieren, deswegen würd ja auch zum Transport was gleich führen bedeutet eines Nico oder Schreckschusswaffe ein kleiner Waffenschein gefordert.
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#73
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Zitat:
...Hmm, so halt leider nicht ganz richtig und nicht ganz falsch. Streng genommen ist der Transport ein Unterfall des Führens, der aber erlaubnisfrei (Waffenschein) ist. Mal wieder hilft ein Blick ins Gesetz: Im Sinne dieses Gesetzes ... 4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt, (Anlage 1, Abschnitt 2 zu § 1 Abs. 4 WaffenG) sowie: (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 1. ... 2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt; (§ 12 Abs. 3 S. 2 WaffenG) Materiell wird also sehr wohl zwischen erlaubnispflichtigem Führen einer Waffe sowie erlaubnisfreiem Befördern/ Transportieren unterschieden. Abzustellen ist dabei auf den Zweck/ Bedürfnis sowie die nicht schuss-/ zugriffsbereite Waffe. LG Duke
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#74
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Soweit wollte ich das nicht ausführen, aber schau mal in die Verwaltungsvorschrift für das Affengesetz, Transport/ Befördern ist gleich führen.
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#75
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Zitat:
die Waffe darf ich ohne Waffenschein nicht in der Öffentlichkeit führen, auf dem Boot, Schießstand oder in den eigenen 4 Wänden darf ich meine Waffe führen das ist durch das Bedürfnis gedeckt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
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