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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
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Der speit dir die Bude voll, machen unter Deck schon viele Nüchterne wenn es etwas Welle hat.
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#52
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Zitat:
Nicht mal bei professioneller Kojencharter wird das gemacht. Die lassen sich nur bestätigen (ohne Test ), dass man schwimmen kann.
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#53
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Naja, immer noch besser, als wenn er über Bord geht, gelle ? Darf er dann putzen, wenn er wieder nüchtern ist.
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#54
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Ich würde den angepickt ins Cockpit setzen, wie die Kinder in einem gewissen Alter auch.
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#55
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Zitat:
Carna Plumpa hat einen Filter bekommen und am Stadtrand beginnt der Spreewald. Demnächst (so in 15 Jahren ) haben wir dann auch noch den Cottbuser Ostsee zum Segeln vor der Haustür. Klaus, der tief durchatmet |
#56
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Zitat:
- In der Jugend berauscht an schönen Chemie-Düften, ganz legal, ohne Gefahr durch die Waschpo - Im gesetzteren Alter nunmehr Frischluft genießend, dank Filter (natürlich mit einem Weinchen/Sektchen/Bierchen in der Hand ) So in etwa ? Manche Probleme, wie die von Boatnick, gab's früher halt nicht. Geändert von Katana1 (09.05.2017 um 20:01 Uhr) |
#57
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#58
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Zitat:
Klaus, der sich immer noch jung fühlt |
#59
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Jung fühlen ist aber nicht gleich jung anfühlen
Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
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Grüße Richard |
#60
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Ab einem gewissen Alter sind die Menschen in unserem Lande für ihr Handeln selbst verantwortlich. Als Bootsführer hat man zwar Verantwortung für sein Boot und in gewissen Maßen auch für die Besatzung. Irgendwo hört es aber auf. Als Skipper ist man ja nicht Vati oder Mutti und die Passagiere sind nicht gleich Kinder.
Wer sich so zu dröhnt, dass nix mehr geht, macht er meist mehr Sauerei bevor ihm etwas schlimmes passiert. Dann fliegt er oder sie eh vom Boot. Wenn sie Ihren Stoff an Bord vergessen und es wird auf deinem Boot gefunden, ist es natürlich dein Problem. Das ist Mist für dich.
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Gruß Martin |
#61
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Zitat:
der kein kühles Pivo dabei hatte, aber die hatten auch ihr eigenes Boot
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) 48.77683°N, 9.54987°E Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#62
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Moinsen
Um nochmal auf die Eingangsfrage zurückzukommen, Neben der gewöhnlichen Strafbewehrung bei Drogen, hast du auf Booten das "Problem" der"guten Seemannschaft" bzw das Binnenäquivalent der allgemeinen Umsicht. Das ist natürlich reines Gummi, heißt übersetzt: Gebrauch den gesunden Menschenverstand. Da im Schiffsleben nicht alles so durchreglementiert ist,- zb gibts keine gesetzlich festgelegte Promillegrenze, brauchts auch nicht, weil nach der guten Seemannschaft bist du ab 0,5Promill analog zum Strassenverkehr nicht mehr fahrtüchtig. Entsprechend bist du für deine offensichtlich betrunkenen/bekifften Freunde verantwortlich. ( Wobei mir ein bekiffter Passagier deutlich lieber wäre wie ein besoffener). Heisst, ein berauschter Mitfahrer macht Dummfug und verletzt/gefährdet sich oder andere musst du im Zweifelsfall "nachweisen" nichts vonj dem berauschten Zustand gewusst zu haben. Da muss allerdings plausibel sein. So als unbedarfter kanst du sicherlich am Süssigkeitenverzehr oder am Kichern oder am philosophieren.... nicht davon ausgehen, das hier Drogen im Spiel sind. Ist dagegen einer am lallen, hat ne Fahne bis zum Nachbarboot, zeigt ausfallerscheinungen, findet alles bunt und will fliegen..... bist du als Bootsführer inder Verkehrssicherungspflicht und hast denjenigen davon abzuhalten Blödsinn zu machen. Wie schon gesagt, gesunder Menschenverstand. Ansonsten kommt es seeeeehr darauf an, wo du unterwegs bist. In Bayern musst du bei nen Mitfahrer bei dem Grass gefunden wurde mit Polizeibesuch bei dir zu Hause rechnen weil dein Boot, hier an der NBL Grenze wird das (Eigenbedarf) Wiet von der Polizei mitgenommen und du bekommst ne "Berschlagnahmequittung " ,l dem Bootsführer wird weitehin gute Fahrt gewünscht und gut ist. AAALLLLERdings, wenn du als Schiffsfüher selber mal an ner Tüte genuckelt hast wirds in D blöd. Analog zum Fahren im Auto kann ja anhand von Blut/Urintests im Gegensatz zum Alk nicht der Zeitpunkt des Konsums sowie der "Berauschtheitgrad" fesrgestellt werden, da könntest du evt ein Führerscheinproblem bekommen. Normalerweise (auch bei Alk am Bootsteuer) kann durch Vergehen auf dem Wasser nicht dein KFZ Führerschein in Gefahr kommen, aber bei illegalem Drogenkonsum kann es,- hier auch wieder Bundesland abhänig- vorkommen, das der Strassenverkehrsbehörde gemeldet wird das du... und diese daraus ein geistig nicht geeignet zum Führen von KFZ scheints:- MPU. Dieses Vorgehen scheint häufig südlich des Weisswurstaquators der Fall zu sein.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde |
#63
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Guten Morgen,
Habe selbst schon vor ca.20 Jahren am Donaukanal in Wien Polizeikontakt wegen Kiffen gehabt. War als Bootsführer mit einigen Arbeitskollegen in der Disco und einer davon kaufte dort etwas Canabis. Der Joint ging in der Runde und die Polizei wurde aufgrund des Geruchs darauf aufmerksam. Wir lagen noch an Land und die Kontrolle gestaltete sich nicht anders als beim Auto. Wem gehört der? Woher haben sie das? Haben sie noch mehr? Taschen leeren, Boot inspizieren. Da ich weder zu viel getrunken noch bekifft war blieb es bei mir ohne Folgen außer einem einmaligen Urintest einige Wochen später. Dem Kollegen wurde das Zeugs Abgenommen und er bekam eine Anzeige, sein Führerschein wurde Eingezogen und er musste zwei Jahre zu Urintests. LG HighlineCasy
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LG HighlineCasy
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#64
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Zitat:
Bei ELWIS kann jeder nachlesen: BinSchStrO § 1.02. 7. Der Schiffsführer darf nicht durch Übermüdung, Einwirkung von Alkohol, Medikamenten, Drogen oder aus einem anderen Grund beeinträchtigt sein. Bei 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder bei 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, ist es dem Schiffsführer verboten, das Fahrzeug zu führen. SeeSchStrO § 3 (4) Wer 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes nicht ausüben. Dies gilt für das Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Kite- und Segelsurfbrett entsprechend Deutlicher kann man es m. E. nicht schreiben. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#65
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Lutz, da geht's aber um den Schiffsführer, nicht um irgendwen, der an Bord ist.
Ich kann die Aufregung hier nicht nachvollziehen. Bei uns im See ankern im Sommer (so es hier noch mal einen geben sollte) mindestens 200 Boote über Nacht draußen, und natürlich wird da getrunken. Da hätte die Waschpo viel zu tun, wollte sie die alle aus dem Verkehr ziehen. Die kümmert sich bei uns nicht um die ankernden Boote, sondern besoffen rumgröhlende Jugendliche am Ufer. Ihr wollt doch wohl nicht ernsthaft behaupten, dass ihr alle nie nimmer nicht was trinkt, wenn ihr auf Eurem Boot seid ? Das glaube ich nicht. Das man sich nicht so die Kante gibt, dass man das Boot im Notfall nicht in die Box zurück steuern könnte, versteht sich wohl von selbst. Geändert von Katana1 (10.05.2017 um 08:11 Uhr)
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#66
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Zitat:
Der Grenzwert gilt nur für Boote in Fahrt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#67
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Konstruieren wir mal folgende Scene:
4 Freunde fahren auf meinem Boot mit. Die Tour wird etwas länger dauern und so haben sich meine besten Freunde mit ein wenig mehr Stoff eingedeckt als eine "geringe Menge" von 10 Gramm. Pro Nase sind es etwa 14 Gramm. Am Horizont erscheint die Blaue Fraktion und es ist abzusehen, dass ich angehalten werde. Im wissen um die etwas höhere Menge als 10 Gramm entledigen sich meine Freunde ihres Stoffs und das Zeug landet in meinem Boot irgendwo in der Bilge. Die Blauen Jungs kommen an Bord und werden von meinen 4 zugedröhnten "Freunden" mit gekicher und weisen Sprüchen empfangen. Einem Verdacht folgend sucht und findet einer der Weißmützen ein weniger gut verstecktes Tütchen Shit, dass natürlich keinem gehört. Auf meinem Boot. Die darauf folgende intensivere Suche fördert das restliche Zeugs zu Tage, insgesamt über 50 Gramm. Die natürlich keinem gehören. Auf meinem Boot. Kein Problem. Ich kann ja durch Tests nachweisen, dass ich selber keine Drogen nehme. Unerhört... das Schreiben von einem frisch gebackenem, carieregeilem Staatsanwalt der sich noch ein paar Sporen verdienen will. Der wirft mir jetzt vor, damit zu handeln. Meine Freunde habe ich seit längerer Zeit nicht mehr gesehen. Sie sind bestimmt beruflich mächtig eingespannt und haben keine Zeit mehr für gemeinsame Bootsfahrten. Gerd
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Gesendet von meinem C64 mit Datasette und Akustikkoppler.
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#68
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Bist Du Dir da sicher ? Es kann schließlich jederzeit was passieren, dass man das Boot zurück steuern muß. Bei uns sogar trotz Nachtfahrtverbot. Wir hatten den Fall sogar konkret mal.
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Zitat:
Hier in Berlin gibt es Parks, wo polizei-bekannte Drogenhändler ungestört ihrem Geschäft nachgehen dürfen. |
#70
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Zitat:
Wenn du natürlich nachts noch Fahren musst darfst du vorher nichts trinken. Du musst deinen Anker Platz auch entsprechend wählen um nicht dort weg zu müssen.
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#71
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Zitat:
http://www.cafeconnection-donauwoert...che-Grundlagen Zitat: Du solltest wissen, dass die Hilfe zum Besitz und zum Umgang mit illegalen Drogen ebenfalls strafbar ist (Beispiele: Du leihst einem Freund Geld um Drogen zu kaufen oder ermutigst ihn dazu; du erlaubst deinem Freund illegale Betäubungsmittel in deinem Auto zu transportieren). Ob nun Auto oder Boot wird wohl kein Unterschied sein....
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#72
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Wir hatten unser Segelboot mit Ankerleine übernommen, und mussten am Anfang fest stellen, dass der Anker so in unserem See mit krautigem Grund nicht hielt (nur mit Kette). Deshalb mussten wir mal unvorhergesehen zurück.
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#73
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Zitat:
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#74
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Zitat:
Wird man erwischt, darf man schnell einmal in regelmäßigen Abständen den Verkehrspsychologen konsultieren. Der Führerschein ist weg und das vorerst einmal auf unbestimmte (manchmal auch sehr lange) Zeit. Braucht man den noch beruflich, lässt die Kündigung auch nicht lange auf sich warten. Auf diese Weise kann so ein "harmloses" Tütchen richtig existenzbedrohende Konsequenzen nach sich ziehen. Ob's das wert ist?
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Cheers, Ingo
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#75
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Zitat:
Eine "Freimenge" gibt es in Deutschland nicht. auch nicht zum Eigenkonsum.
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