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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Haftet der Schiffsführer für Passagiere die Drogen nehmen?
Hallo,
zu erst: Ich selbst nehme keinerlei Drogen und trinke auch keinen Alkohol als Schiffsführer. Meine Frage ist: Was passiert wenn ich Freunde (privat nicht gewerblich) an Bord habe, die Drogen nehmen, die selbst nur Passagiere sind und keine Mannschaftsfunktion übernehmen. Wenn die Polizei kommen würde, würde ich Schwierigkeiten bekommen oder nur die Leute selbst? Ich würde euch bitten, dass ganze nicht in ein moralisches Thema abdriften zu lassen. Meine persönliche Meinung dazu ist, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist, so lange er dafür selbst alle Konsequenzen trägt. Es ist mir bewusst, dass Leute dazu andere Meinungen haben und das ist vollkommen in Ordnung, aber darum soll es hier nicht gehen, es geht mir hier rein um die rechtlichen Aspekte. |
#2
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Toller erster Beitrag.
Das mit der Haftung ist wie im Auto, mit dem Unterschied daß du diejenigen nicht mal ne Leine entgegen nehmen lassen darfst ohne deine Eignung als Bootsführer zu gefährden. |
#3
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Na ja, im Auto gilt aber auch Gefährdungshaftung, die hast du nicht auf dem Boot.
Wenn du als Schiffsführer mitbekommst, das jemand berauschende Mittel nimmt, oder offensichtlich bedröhnt ist, darf der nix am Boot machen. Erschwerend kommt hinzu, das du als Schiffsführer ne "besondere Verantwortung"hast, heisst du musst offensichtlich berauschte Menschen beobachten/sichern, so das Ihnen während der Fahrt nichts passiert. Wenn sich da aber wer ne Tüte rauchtr und du bekommst das nicht mit und derjenige zeigt keine "Ausfallerscheinungen" kann man dir natürlich nichts.
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde |
#4
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Zitat:
herzlich willkommen im Forum. Immer wieder erfrischend festzustellen, dass Eltern vergessen ihren Kindern einen Namen mit auf dem Weg durchs Leben zu geben. Zum Thema: Als Schiffsführer stehst du in einer Art Garantenstellung. Mindestends dann, wenn du einen (Boots) Führerschein hast, wird von dir erwartet, dass du in der Lage bist dein Boot so zu führen, dass dir möglichst keine Passagiere z.B. über Bord gehen. Führt das Verhalten (in diesem Fall Drogenkonsum) eines Passagiers zur Gefährdung seiner selbst und / oder in dessen Folge zur Gefährdung anderer Passagiere, könnte dir im Fall eines sich daraus entwickelden Unfalls eine Mitschuld zugesprochen werden wenn du den Drogenkonsum tollerierst. Das sicherste Mittel, sich davor zu verwahren ist, bei der Wahl seiner "Freunde" (Passagiere) etwas selektiver zu verfahren. Dieser Text stellt keine Rechtsberatung im Sinne des §2 RDG dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Eine rechtssichere Auskunft erteilen Rechtsanwälte, und rechnen die anschließend nach RVG ab. Übrigens, mein Name ist Robin.
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.
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#5
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Am Schluß kommt ja dann die Frage, ob Du Kenntnis davon hattest oder hättest haben müssen.
Daran wird dann gemessen was Du selbst zur jew. Situation beigetragen hast. Situationen können sein: MüB: Du hast nicht dafür gesorgt, daß derjenige unter deck bleibt. Person arrestiert: Du hast dafür gesorgt, daß derjenige sich nicht selbst gefährdet. Folge: Arrestierte Personen müssen schnellstmöglich an Land gebracht und ggf. der Polizei übergeben werden. Es sei denn derjenige wird schneller wieder klar, als Du Land erreichen kannst... Das ist ebenfalls keine Rechtsberatung, denn ich bin kein Jurist
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Gruß Andreas |
#6
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Hallo Namenloser
Also wenn ich richtig weiß ist Drogenbesitz in Deutschland Strafbar. Konsum nicht (komische Regelung.... wie will ich konsumieren wenn ich nicht besitze...). Daher kann eigentlich auch die Polizei nichts machen so lange sie keine Drogen finden. Dann bist aber auch du dran wegen Besitz von Drogen. Außer sie Weißen auch in deinem Blut Drogen nach (Passiv-kiffen). Mit Drogen im Blut darf man kein Fahrzeug führen. Der Fahrzeugführer ist für die Sicherheit der Personen an Bord verantwortlich. Dabei ist es egal welches Fahrzeug man führt. Beim PKW ist man auch in der Pflicht als Lenker, dass sich alle Angeschnallt haben. Wenn also dem Drogenkonsument was auf deinem Boot passiert, bist du genauso Haftbar wie wenn er nüchtern wäre. Die Haftbarkeit wird eventuell gemindert durch den Drogenkonsum des Verunfallten..
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#7
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Zitat:
Ach ja, und ich bin der Alexander II.
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#8
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nehme den Jungs einfach die Drogen weg und gebe ihnen ersatzweise genug Alkohol in Form von kroatischem Dosenbier und Longdrinks ...
Dann bist du in guter Gesellschaft und hast den gleichen Konsum an Bord wie die meisten hier. Ein Exot bist du dann nur noch, wenn du selbst nicht mittrinkst
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Gruß Olli |
#9
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Zitat:
da greift ja auch nicht die Deutsche Rechtsprechung. Eventuell wird ja da der Schiffsführer belangt und das Schiff direkt beschlagnahmt.... (keine Ahnung)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#10
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Sorry, was für eine dämliche Frage ? Hast Du kein eigenes Verantwortungsbewusstsein ? So etwas sind doch normal Selbstgänger !
.... unabhängig von allen Gesetzen und Vorschriften mußt Du damit leben wenn einer Deiner Kumpel durch solch einen Leichtsinn über Bord geht und stirbt ! Das verfolgt Dich dann ein Leben lang.. |
#11
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Sorry, auf die Eingangsfrage des Threaderstellers ! Manchmal kann man nur noch mit dem Kopf schütteln..
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#12
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Da steht nichts von einem fahrenden Boot und da steht auch nicht in welchem Land sich das Boot beim Drogenkonsum befindet.
Mal angenommen das Boot liegt in NL festgemacht und es handelt sich um "weiche Dogen"........da sehe ich nichts was mich furchtbar aus der Haut fahren lässt, immer vorausgesetzt das alles im Rahmen des vertretbaren bleibt. Gesetzlich ist bei meinem oben genannten Fall nichts daran auszusetzen.
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Grüße Richard
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#13
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Zitat:
1.Beitrag zitieren 2. Alles markieren was du kopieren willst und mit Strg+c kopieren 3 zurück ohne speichern 4 Deinen Beitrag edditieren und das kopierte einfügen.... dann können wir diese drei Beiträge löschen. (einen hab ich schon gelöscht).
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#14
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#15
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Hallo,
....... und noch ein Namenloser zu solchen antworten fällt mir nicht`s ein, irgendwann ist es immer das erste mal !!! Kurz und Knapp Leute, die Drogen und / oder Alkohol, konsumieren, haben auf meinem Boot nicht`s verloren, Punkt. Spiele nicht das Kindermädchen für solche Leute, dass ich evtl dann mit einem Bein im Knast stehe ! |
#16
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genau so ist es, solche Leute zählen nicht (mehr) zu meinen Freunden oder Bekannten und und .....!
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#17
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Hier ist die persönliche Meinung von HANS
DU bist letzendlich für alles verantwortlich. Das was durch dein Verhalten oder auch Unterlassen passiert. Selbst die "zugedröhnten" könnten dich im Fall der Fälle später haftbar machen, wenn ihnen etwas passiert. Also ... wenn jemand Drogen nehmen möchte oder muss, ist das seine Entscheidung. Auf einem Boot hat das meiner Meinung nach nichts verloren. Ahoi Hans
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#18
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Hallo Leute,
das ist alles Halbwissen bestehend aus Internetfragmenten, Nachrichten und eigene Meinungen. Tatsache ist, dass man sich als Schiffsführer, Kenntnisse über die physische und auch psychische Verfassung aller Passagiere verschaffen MUß! Fällt da einer durch, darf man die Person nicht mitnehmen. Es liegt letztendlich im Ermessen des Skippers / Bootsführers. ER HAFTET FÜR UNFÄLLE, welche aus o.g. Gründen entstehen. Die Funktion der Personen an Bord ist dabei unerheblich. Wenn sich Jemand ein Pillchen oder so mit einem Schuck Bier runterspült, kriegt man das ja nicht immer mit. Daher gibt es auch kein Verschulden. Ausser die Person ist dahingehend auffällig, und der Skipper / BF erlangt Kenntnis davon. Dann MUß sie rechtlich gesehen von Bord. LG Alex
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... und immer eine Handbreit Bier im Glas ! ... und ja, ich freue mich immer über ein DANKE! |
#19
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Wenn einem nichts dazu einfällt könnte man es unterlassen auf den Zitierbutton zu drücken.
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#20
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Ich bewundere alle Forumskollegen, die auf solche Eingangsfragen überhaupt antworten
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Gruß Klaus
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#21
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Zitat:
Das liegt an der Erfahrung. Ich hab in 40 Jahren am Wasser und Skipper schon so einiges erlebt. Threadthema inbegriffen. Ausserdem gibt es keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten . LG A
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... und immer eine Handbreit Bier im Glas ! ... und ja, ich freue mich immer über ein DANKE!
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#22
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Stell ich mit lustig vor, wenn das Land gerade einige Meilen entfernt ist.
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#23
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Zitat:
wo bitte steht das so? Ich nehme an das du deutsche Gesetze im Hinterkopf hast. Gilt das für Binnen und Buten gleichermaßen? Klaus, der sich über diese Art der Haftung durch den Bootsführer wundert |
#24
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Und Dumme antworten gibt es hier wieder einige
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Gruß Domi Revier: Main rund um Frankfurt
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#25
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Zitat:
Blöd nur das Sarkasmus und Ironie in diesem Internet nur sehr selten funktionieren
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Gruß Olli
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