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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Zitat:
Im Antrag auf die Yachthaftpflichtversicherung fragt der Versicherer Hersteller und Typ der Yacht/ des Bootes sowie die Motorisierung ab. Er muss eine "Übermotorisierung" also nicht herausfinden (lassen), er kennt sie aus dem Antrag - sofern die richtigen Angaben gemacht wurden. Nimmt er den Antrag an, dann wird die vom Versicherer akzeptierte Kombination Boot-Motor zum "Gegenstand der Deckung". Daher kann er aus der vertragsgemäßen Nutzung der versicherten Kombination Boot-Motor keinen Leistungsverweigerungsgrund ableiten. Das ist aber nur meine persönliche Auffassung. Angeblich verliert man ja auch den Versicherungsschutz, wenn man mit dem SBF-See weiter als 3 Meilen rausfährt Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#52
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Lutz hat alles gesagt.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#53
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Also ich stand vor einem ähnlichen Problem mit unserem Schlauch der Kinder. Da sagte man mir sogar, dass bei Überschreitung der maximalen PS-Zahl bei einem schlecht gelaunten Entenpolizist mit einer Anzeige zu rechnen ist.
P.S.: im Straßenverkehr ist das übrigens ähnlich...
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Viele Grüße Olli |
#54
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Wie nun die Waschpo bei einer Diskepranz zwischen CE-Plakette und Leistung in den Papieren vorgeht kann ich nicht beurteilen. Wichtig ist in meinen Augen aber, dass die Versicherung über die tatsächlich installierte Leistung informiert ist.
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#55
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Viel wichtiger ist doch die Frage, ob das Boot mit dem 200PS-Motor gut zurecht kommt oder eher nicht, es wurden ja schon Stabilitätsprobleme genannt, des weiteren wäre auch das Gewicht relevant, ein zu schwerer Motor hintendran wird dem Boot nicht gut tun, egal, wie viel Power der hat. Meiner Meinung nach gibt es ein ideales Verhältnis zwischen - Motorleistung - Motorgewicht - und dazu passender Bootsgröße unterschreitet man dieses (zu schwacher Motor), wird man mit dem Boot keinen Spaß haben, ja, es kann sogar gefährlich werden, wenn die vollbeladene Urlaubsfuhre auf einmal nicht mehr ins Gleiten kommt, dann geht einem sehr schnell der Kraftstoff aus und man wird zum Notfall. Überschreitet man hingegen die maximal für das Boot geeignete Motorisierung hinsichtlich Leistung und/oder Gewicht, so handelt man sich eben diese Stabilitäts- und Dauerhaltbarkeitsprobleme ein, eventuell wird das Boot schon wegen dem Gewicht ziemlich unfahrbar, was aber vom jeweiligen Bootstyp abhängig ist. Eine pauschale Aussage lässt sich da meiner Meinung nach nicht machen, es gibt solche und andere Boote. Selbstredend MUSS die Schaftlänge zum Boot passen, ich weiß nicht, wieso man das hier in einem Boote-Spezialistenforum noch extra erwähnen muss. Da du den Motor "günstig" bekommen kannst, wird es sich wohl um einen alten Zweitakter handeln, klar werden die jetzt günstig angeboten, weil jeder nur halt die neuen Viertakter oder die neuen Evinrude Zweitakter mit der Benzineinspritzung haben möchte, damit dürfte es zumindest kaum Gewichtsprobleme geben, wenn das Boot sowieso bereits für 140 PS vom Hersteller "zugelassen" wurde, blieben noch die zusätzlichen 60 PS, die über die Herstellerangaben hinausgehen, inwieweit diese beim vollen Ausnutzen der Kraft dein Boot schädigen würden oder auch nicht. Natürlich musst du deine Versicherung informieren, dass du jetzt mehr Power dran hast, bestätigt dir die Versicherung durch höhere Beiträge diesen Umbau oder durch ein einfaches Bestätigungsschreiben, hast du weiterhin vollen Versicherungsschutz, es kann natürlich auch sein, dass die Versicherung dir kündigt, weil sie das Risiko nicht tragen will, da gilt zunächst mal, sich hier kundig zu machen. Die Information bei der Registrierungsstelle muss natürlich auch sein, ist aber wohl nur eine Formalie, aber eine wichtige. Bootfan Dieter |
#56
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Beim Boot reden wir hier aber im Allgemeinen von legal eingetragenen Motoren und deren Leistung, selbstredend mit der angepassten Versicherung. Beim Schlauchboot würde ich auf solche Experimente sicher verzichten.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#57
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Viele Grüße Olli |
#58
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... die Versicherungen werden sich querstellen, wenn das Boot übermotorisert ist- selbst wenn sie die Übermotorisierung akzeptiert haben. Mit Versicherungen und Schadensfällen, habe ich schon so einige Situationen durch. Die Objekte waren nicht `unzulässig übermotorisiert`.
... letztenendes ist der Fahrzeugführer für sein Fahrzeug und dessen Betrieb verantwortlich. Nur die Herstellerfreigaben sind zulässig. Werden diese überschritten, ..... . Erkundige Dich doch mal bei der WaSchPo. .
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Schöne Grüsse ! |
#59
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Danke für Eure Meinungen, aber hier sollte nicht „spekuliert“ und „gedacht“ werden, sonst endet der Thread nie, weil das jeder anders tut...
Ich bin jetzt genau so schlau wie vorher, werd die Versicherung fragen ob es so versichert werden kann, dann hab ich was ich möchte. Merci |
#60
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Guter Plan
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Gruß, Jörg |
#61
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werd die Versicherung fragen ob es so versichert werden kann, dann hab ich was ich möchte. Somit geht der Thread wieder an den TE . Mal sehen, ob er nicht nur liest, sondern sich auch mal zu Wort meldet.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#62
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Wo ich ein Problem sehen würde, wäre die Gewährleistung des Herstellers.
Diese wird wohl verloren gehen, wenn die von ihm angegebene max. Motorisierung überschritten wird. Die Frage ist aber, ob es sich dabei um eine Herstellerempfehlung oder eine strafrechtlich relevante Obergrenze handelt Man könnte den Spiegel verstärken, dann ist es ein Eigenbau, für welche der Gesetzgeber keine CE fordert Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#63
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... und für die der "Hersteller" dann auch die volle Verantwortung trägt.
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Gruß Ewald |
#64
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So wird es sein.
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#65
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Ich bin es gewohnt seit Erreichen meiner Volljährigkeit für alles, was ich tue, die volle Verantwortung zu tragen. Für mich also nichts neues!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#66
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Solange kein anderer Mensch zu Schaden kommt, wirst du es finzanziell sicher verkraften können
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Gruß Ewald |
#67
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Zitat:
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Viele Grüße Olli |
#68
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Genau darum geht es doch. Gruß Axel |
#69
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Nee strafrechtlich ist da nichts. Fahrlässig? Vielleicht sogar grob fahrlässig???
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Liebe Grüße Mattze |
#70
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Also:
Ein Boot ist bis zu einer PS-Zahl X zugelassen. (unser Schlauch zB bis 2.8 PS) Wenn ich da nun 4 PS dran hänge kann ich das machen, muss aber mit den Konsequenzen leben (zB Anzeige, etc.) Was ist daran nicht zu verstehen? Im Straßenverkehr nennt man das beim TÜV Einzelabnahme... Das gibt es aber im Wasserbereich nicht
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Viele Grüße Olli
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#71
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Was für ein Schaden könnte das denn sein, wo der Unterschied zwischen 140 ps und 200 ps den Unterschied ausmacht?
Also Haftpflicht- nicht Kaskoschaden! Interessant wäre auch, ob die Möglichkeit besteht, den Motor zu drosseln |
#72
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Zitat:
In der Brandenburgischen Zulassungsverordnung für Wasserfahrzeuge (gewerblich) steht zum Beispiel ausdrücklich drin, dass das Boot bei Änderungen, die Festigkeitsrelevant sind oder die Stabilität beeinträchtigen können, neu geprüft werden müssen. Diese Dinge sind ausdrücklich genannt, ein grösserer Motor ist nicht erwähnt. Gruß Axel |
#73
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WaschPo anrufen und man weiß bescheid.
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Schöne Grüsse ! |
#74
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Korrekt.
Genau die haben mir gesagt, dass man mit einer Anzeige rechnen muss.
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Viele Grüße Olli |
#75
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Zitat:
b. Dir reißt der Spiegel ab und Dein 200 PS-Motor versinkt im See und verseucht diesen zum Teil. Motorisierter Wassersport lässt einen solchen Freiraum für Rumgespinne jedweder Art, das ist einfach paradiesisch.
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