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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 14.09.2023, 21:04
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bei >2t anhängern:
2-5% überladung > 30€
6-9% überladung > 80€ 1pkt


peanuts. Das unterbinden der weiterfahrt is schlimmer. Umladen wäre da vl die einfachere und spontan bessere lösung wenn es zur kontrolle kommt.
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Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
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  #52  
Alt 15.09.2023, 16:33
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Zitat:
Zitat von devil91 Beitrag anzeigen
Moin moin, interessanter und aufschlussreiche Berichte.

In meinem Fall darf mein PKW 2100 kg zulässig Gesamt ziehen und hat eine maximale Stützlast von (glaube) 88 kg.

Somit dürfte ich 2188 kg tatsächlich ziehen.

Nun zu meinem Problem. Mein Gespann wiegt ca. 2250 kg-2280 kg.

Gibt es Erfahrungen zu solch ähnlichen Überschreitungen hinsichtlich von Strafen ?

Müsste eine einmalige Überführung in der Kombination machen.

Ja die 88 kg Stützlast sind wahrscheinlich auch weniger.

Im Bußgeldkatalog bin ich nicht wirklich fündig geworden.

Gruß und vielen Dank
Nunja, da sollte man langfristig eine andere Lösung suchen. Du fährst immer im Grenzbereich, bzw darüber. Und das vorsätzlich. Was habt ihr auf dem Boot drauf, was evtl mit ins Auto kann? Wo fahrt ihr? Kurze Strecke vom Liegeplatz ans Wasser? Einmalige Urlaubsfahrten? Achtung, Strafen in anderen Ländern sind bezüglich Überladung teils erheblich, bzw du darfst teilweise recht schnell nicht mehr weiter fahren. Außerdem gibt es immer mehr Kontrollen von Gespannen.

Bitte beachte aber auch, dass die Stützlast in deinem Fall vom zGG des Zugfahrzeugs abgezogen wird. Dort reduziert es sich auch und wenn das Auto voll Personen, Gepäck und Zeug aus dem Boot ist, kann das durchaus auch schnell überladen sein.

Um was für ein Zugfahrzeug handelt es sich?
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  #53  
Alt 15.09.2023, 16:38
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Und alles zusammen max. ist FS abhängig. (3,5t ?)
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MfG* * * *Mario
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  #54  
Alt 15.09.2023, 16:55
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Korrekt, gute Ergänzung.
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Alt 15.09.2023, 17:00
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Dann passmal auf das du nicht mit Fragen zum Fs überschüttet wirst. Da wissen ja noch weniger Bescheid und oder oder verstehen das wie das mit der Stützlast
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #56  
Alt 15.09.2023, 17:05
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Und gerade zum FS gibts paar neue Sonderregelungen...
Hat mir neulich ein Fahrlehrer gesagt ... ich hab nur gesagt, hör auf, kann man ja garnimmehr durchsehen
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  #57  
Alt 15.09.2023, 17:11
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Dann passmal auf das du nicht mit Fragen zum Fs überschüttet wirst. Da wissen ja noch weniger Bescheid und oder oder verstehen das wie das mit der Stützlast
Haha genau [emoji28]
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  #58  
Alt 15.09.2023, 17:23
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Zitat:
Zitat von hannesk Beitrag anzeigen
Nunja, da sollte man langfristig eine andere Lösung suchen. Du fährst immer im Grenzbereich, bzw darüber. Und das vorsätzlich. Was habt ihr auf dem Boot drauf, was evtl mit ins Auto kann? Wo fahrt ihr? Kurze Strecke vom Liegeplatz ans Wasser? Einmalige Urlaubsfahrten? Achtung, Strafen in anderen Ländern sind bezüglich Überladung teils erheblich, bzw du darfst teilweise recht schnell nicht mehr weiter fahren. Außerdem gibt es immer mehr Kontrollen von Gespannen.

Bitte beachte aber auch, dass die Stützlast in deinem Fall vom zGG des Zugfahrzeugs abgezogen wird. Dort reduziert es sich auch und wenn das Auto voll Personen, Gepäck und Zeug aus dem Boot ist, kann das durchaus auch schnell überladen sein.

Um was für ein Zugfahrzeug handelt es sich?
Die Fahrt wäre 500 km bis in die Niederlande.

Ein Mercedes Cls SB.

Anhängelast : 2100 kg
Stützlast: 84 kg

Nächstes Jahr kommt ein anderes Fahrzeug wahrscheinlich, muss das Boot jetzt einmal nur dort wegbekommen wo es steht.

Und gewogen war der Anhänger mit 2320 kg- minus Anker mit Kette 2300kg.

Kann nur noch Polster, 2x Tischplatten und 3 Fender entfernen. Bzw in den Cls laden.

Kfz ist nur von 2 Erwachsen sonst beladen.
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  #59  
Alt 15.09.2023, 17:29
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Dein Auto darf dann 2184kg ziehen, bzw der Anhänger wiegen. Wenn dein Anhänger mit Boot 2300 Kg wiegt weiß du ja wieviel du umpacken mußt.
Dann schau das du das zulässige Gesamtgewicht vom Auto und das Gespanngewicht nicht überschreitest und gut ist. An sonsten mußt du Sachen zu Hause lassen.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #60  
Alt 15.09.2023, 19:00
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
An sonsten mußt du Sachen zu Hause lassen.
Oder einfach noch ein zweites Auto für den Transport der Kleinteile mitnehmen. Das spart auch weitere 75 kg (Normwert, reale Werte können abweichen) im Zugfahrzeug ein.
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #61  
Alt 18.09.2023, 12:58
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Hallo

auf dieser Webseite werden alle drei Varianten sehr gut erklärt

Bis in die Mitte scrollen "Wie kann ich die zulässige Anhängelast berechnen?"

Die Stützlast darf nur zum Auto dazugezählt werden wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher ist als die Anhängelast des Autos.

LG
Konrad
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  #62  
Alt 18.09.2023, 13:03
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Zitat:
Zitat von soundbypabi Beitrag anzeigen

Die Stützlast darf nur zum Auto dazugezählt werden wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher ist als die Anhängelast des Autos.

LG
Konrad
wo hast du den den Quatsch her ?
hast du in deinem eigenen Link mal punkt 5 gelesen...

Zitat:

Da die Stützlast auf die Anhängerkupplung drückt, wird sie in einem Gespann immer dem Zugfahrzeug zugeordnet. Das heißt, dass dieser Wert immer berücksichtigt werden muss, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs bestimmt wird. In der Praxis bedeutet dies, dass bei Gespannfahrten die Stützlast vom maximal möglichen Gesamtgewicht des Autos abgezogen werden muss. Nur die Differenz steht dann für eine Zuladung im Pkw zur Verfügung.

du must in den Beispieleln die Zulässigen GEwichte beachten... beim dritten Beispiel wird der Anhänger nicht voll beladen ...
auch in den ersten beispielen wird die Stützlast dem Fahrzeug zugerechnet aber das zulässige Gesammtgewicht des Hängers ist trotzdem erreicht daher darf er nicht mehr laden...
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Gruß Volker
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Alt 18.09.2023, 14:26
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nehmen wir mal die Beipiele auseiander

Beispielwerte: zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers: 1.200 Kilogramm, Anhängelast des Zugfahrzeugs: 1.500 Kilogramm, Stützlast: 75 Kilogramm

Das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf maximal 1.200 Kilogramm betragen. Der Anhänger darf nicht zusätzlich um die Stützlast beladen werden, da das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers bereits erreicht wurde.


das zulässige Gesamtgewicht des Hängers darf 1200kg betragen die Stützlast beträgt 75kg somit darf die Achslast des Hängers nicht über 1125kg sein...

ist die Achslast höher ist vermutlich die Stützlast des Hängers zu gering (Hecklastig) und das Gefährt kommt schnell in Schlingern...
ist die Achslast höher und die Stützlast mit 75kg OK ist das Geesamtgeewicht überschritten...

genau so verhält es sich bei Beipsiel 2...
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Alt 21.09.2023, 18:59
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Um's einfacher zu sagen:
Einmal geht es darum, was der Anhänger wiegen und somit laden darf.
Im Beispiel darf der Anhänger eben beladen werden bis zu einem Gewicht von 2.090kg.

Und zum anderen geht es darum, was das Auto ziehen darf.
Mit 2.000kg Anhängelast darf der so beladene Anhänger nicht mehr gezogen werden, mit 2.200kg Anhängelast hingegen schon.
ich wurde von der Rennleitung eines Besseren belehrt.
Der Anhänger darf NUR DIE 2000kg haben. Findet man übrigens auch, wenn man das Ganze als "Frage" bei Gogl eingibt.
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VG Harald

Is der Berg auch noch so steil .... a wengal ebbs geht allerweil
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  #65  
Alt 21.09.2023, 19:02
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Zitat:
Zitat von Harald79 Beitrag anzeigen
ich wurde von der Rennleitung eines Besseren belehrt.
Der Anhänger darf NUR DIE 2000kg haben. Findet man übrigens auch, wenn man das Ganze als "Frage" bei Gogl eingibt.
Der Anhänger darf nur 2000kg haben, das ist korrekt. Wenn er aber am auto hängt übernimmt das auto ja die stützlast somit wiegt der anhänger(reifenwaage) nur noch 2000kg-stützlast...nun könnte man die sützlast wieder auf den anhänger packen aber das geht halt schief sobald die polente das ding abkuppelt und auf eine große waage stellt...
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Grüße

Gordon

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  #66  
Alt 21.09.2023, 19:06
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Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Der Anhänger darf nur 2000kg haben, das ist korrekt. Wenn er aber am auto hängt übernimmt das auto ja die stützlast somit wiegt der anhänger(reifenwaage) nur noch 2000kg-stützlast...nun könnte man die sützlast wieder auf den anhänger packen aber das geht halt schief sobald die polente das ding abkuppelt und auf eine große waage stellt...
Ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2000kg dürfte eine max Achslast von 2000kg - zulässige Stützlast haben ...
Wenn er also 75kg. Stützlast hast dürfte seine max Achslast bei 1925kg liegen... Dan. Ist es auch egal ob er an oder abgekoppelt ist ...
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Gruß Volker
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Alt 21.09.2023, 19:46
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Hi
Freunde . . .
Geht es hier mal wieder um
"Des Kaisers Bart", wie so oft im?
Wen interessieren 75kg mehr oder weniger Anhängelast wirklich
Grüße
Jürgen
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  #68  
Alt 21.09.2023, 22:19
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi
Freunde . . .
Geht es hier mal wieder um
"Des Kaisers Bart", wie so oft im?
Wen interessieren 75kg mehr oder weniger Anhängelast wirklich
Grüße
Jürgen
Wenn Dein Urlaub viele Kilometer von zu Haus endet bevor er begonnen hat und Du einen alternativen Bootstransport organisieren mußt, sollte Dich das schon interessieren.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #69  
Alt 21.09.2023, 22:31
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Hi
Glaubst Du wirklich, das einen "Trailerkapitän" 75 kg mehr oder weniger interessieren?
Träum weiter . . .
Grüße
Jürgen
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  #70  
Alt 21.09.2023, 22:43
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi
Glaubst Du wirklich, das einen "Trailerkapitän" 75 kg mehr oder weniger interessieren?
Träum weiter . . .
Grüße
Jürgen
Wenn Du mir antwortest dann mach das bitte in etwas höflicherer Form.
Ich bin kein Träumer, transportiere beruflich nur des öfteren Boote und kenne gut gelegentliche Praxis.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #71  
Alt 21.09.2023, 23:00
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Hi Jörg
Wollte Dich nicht persönlich angreifen.
Warum sollte ich das tun.?
Wenn Deine Erfahrungen so sind wie Du beschreibst, sind es andere als Meine.
Meine Erfahrngen habe ich beschrieben.
Grüße
Jürgen
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  #72  
Alt 23.09.2023, 09:46
ralf 1964 ralf 1964 ist offline
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Hallo Jungens und Mädchens
Ich bin der damalige Fragensteller und die wurde mit dem dritten Post kurtz und einfach beantwortet ! Ich habe schon viele gute Ratschläge hir im Forum bekommen,nur manchmal triften die Antworten weg von der Frage (wie hir) und auf den letzten Seiten stehen dann Antworten die mit der Eingangsfrage nichts zu schaffen haben.
So sehe ich das
Gruß Ralf
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  #73  
Alt 24.09.2023, 21:21
Sonnenbarke Sonnenbarke ist offline
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Es gibt noch einen Sachverhalt, der interessant ist:

Hat das Fahrzeug eine zulässige Anhängelast von bis zu 2000 kg und überschreitet diese dann ist es bis zu 10% nur eine Ordnungswidirgkeit, die nicht teuer ist.
Hat das Fahrzeug eine höhere zulässige Anhängelast als 2000 kg gilt die Ordnungswidrigkeit nur bis 5% der Anhängelast. Deshalb habe ich meinen BMW 525 Touring (2000 kg) nicht höher aufstufen lassen, was um ca. 80 oder 90 kg gegangen wäre.
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  #74  
Alt 29.09.2023, 00:00
tomtomtom tomtomtom ist offline
Captain
 
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Zitat:
Zitat von Sonnenbarke Beitrag anzeigen
.... Deshalb habe ich meinen BMW 525 Touring (2000 kg) nicht höher aufstufen lassen, was um ca. 80 oder 90 kg gegangen wäre.
Bei BMW gibt es z.B. beim E60/61 oder F10/11 und einer automatischen AHK ab Werk, die Möglichkeit die Anhängelast für Sportgeräteanhänger (grünes Kennzeichen) per Bescheinigung ohne Veränderungen am Fahrzeug erhöhen zu lassen.
__________________
Sportliche Grüße
Tom
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  #75  
Alt 29.09.2023, 09:35
Gela Gela ist offline
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Habe die Beiträge mit Interesse verfolgt.
Fazit: brutal kompliziert das Ganze ! ��
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