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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Verständnisfrage Stützlast Anhängelast
Hallo Jungens und Mädchens
Aufgrund von einem Firmenautowechsels von 2200 auf 2000kg Anhängelast kam ich auf folgenden Gedanken ! Mal angenommen ich habe zwei Trailer 2000kg und 2200kg mit dem gleichem Eigengewicht, kann ich doch teoretisch mit dem 2200kg 2090 kg abzüglich der Stützlast 90kg ziehen ? Danke Gruß Ralf |
#2
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Beim ziehe zählt immer nur das tatsächliche gezogene Gewicht.
Dein Fahrzeug hat eine Anhängelast von 2000 kg und eine Stützlast von 90 kg ( ungewöhnlicher wert) Dann darf der Anhänger ein Gesamtgewicht von 2090 kg haben und da in müssen 90 kg Stützlast sein... Das zulässige Gesamtgewicht des hangers muss größer sein oder gleich dem Gesamtgewicht. Wenn der Hänger nur 50kg Stützlast hat darf das Gesamtgewicht entsprechend nur 2050 kg sein... Daher auch die Stützlast im Auge behalten
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#3
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Um's einfacher zu sagen:
Einmal geht es darum, was der Anhänger wiegen und somit laden darf. Im Beispiel darf der Anhänger eben beladen werden bis zu einem Gewicht von 2.090kg. Und zum anderen geht es darum, was das Auto ziehen darf. Mit 2.000kg Anhängelast darf der so beladene Anhänger nicht mehr gezogen werden, mit 2.200kg Anhängelast hingegen schon.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#4
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Stützlast von 90kg ist nicht ungewöhnlich.
Bitte dann beachten, dass die 90 kg dem Auto bei der Zuladung abgezogen werden müssen. Also nicht noch das Auto voll bis an den Anschlag... |
#5
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Hi
Du darfst die angegebene Anhängelast ziehen. Zzgl. der wirklich! vorhandenen Stützlast. Der Wert in den Papieren gibt nur die max. Werte an. Die vorhandene Stützlast wird dem Zugfahrzeug zugerechnet. Ist auch logisch. |
#6
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Wenn du die 90kg Stützlast genau triffst, geht das mit dem 2200er. Wenn du nur 80kg Stützlast eingestellt hast, ist die Anhängelast bei 2090kg um die verbliebenen 10kg überschritten.
Der 2000er wäre mit 2090kg überladen und ist da so oder so raus. Die zulässige Gesamtmasse des Trailers ist immer abgekuppelt zu betrachten.
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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#7
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Jup, in diesem beispiel Relevant ist lediglich der Führerschein. Wenn du mit auto ZGG und Hänger ZGG über 3,5t kommst brauchst du die erweiterung b96 (4250kg) oder BE....aber du hast vermutlich den 3er da ist das banane... Wenn man vom Führerschein absieht ist nur das echte gewicht Relevant(wurde ja schon geschrieben) du kannst also auch nen leeren 3t trailer mit nem fiesta ziehen(1200kg anhängelast*) da dabei nur das leergewicht des hängers in betracht gezogen wird(abzgl stützlast). edit: hab 130kg stützlast darf 3,125t ziehen
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#8
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Danke so habe ich mir das gedacht.Wenn sich jemand ein Boot kauft wo das Gewicht knap ist kann man da einige kg rausholen
Gruß Ralf |
#9
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Diese Aussage widerspricht aber ein paar anderen Aussagen hier, denn demnach darf er mit dem Fz, welches 2000kg Anhängelast hat, völlig unabhängig von der Stützlast, eben maximal nur 2000kg ziehen.
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#10
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Zitat:
Der 2000kg Anhänger darf mit 2090 kg Gesamtgewicht nicht gezogen werden... Der 2200kg Anhänger schon ... Ich hab es auch 2x lesen müssen Natürlich darf man den mit 2090kg Gesamtgewicht wiegenden Anhänger mit einem Auto ziehen das nur 2000kg ziehen darf wenn es 90kg Stützlast hat und der Hänger auch
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#11
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Hi
Wie schon geschrieben sind in den Zulassungen max-Werte angegeben. Ist das wirklich so schwer zu verstehen? btw.: Wir sind ja im boote-forum und da wird bestimmt noch was kommen. So ähnlich wie: Ja aber und...., ich habe gehört ...., mein Bekannter hat auch..., etc. |
#12
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Gilt aber nicht z.B. in Österreich für Fahrzeuge mit AT Zulassung, da darf das zul. ges. Gew. des Hängers nicht größer sein als die Anhängelast des Zugfahrzeugs.
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#13
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Zitat:
edit: wenn man durch andere Länder fährt gilt es die dortigen Regeln zu beachten. Was in D legal ist muss es nicht in Italien sein.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#14
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Zitat:
Wer will das wissen? Das war nicht die Frage. Genau das meinte ich in #11. |
#15
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Zitat:
Beim Führerschein nach 1999 z.B. darfst du keinen 7,5 Tonner fahren, auch wenn er leer 3,5 Tonnen wiegt. Oder bei der Frage, ob man 100km/h fahren darf, ist ebenfalls die zulässige Gesamtmasse des Anhängers relevant und nicht die tatsächliche Masse.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#16
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Zitat:
Für den Führerschein wichtig: das was auf der Plakette steht. Hat man den führerschein für alles ist nur wichtig was wirklich Real ist.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#17
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Nicht vergesse. Du musst den Hänger dann auch offiziell ablasten und einen Schein dafür beantragen. Dass der Hänger dann auch nur für 2000Kg zugelassen ist.
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#18
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Zitat:
wenn man also eine 3,5 T Trailer mit einem Leergewicht von 700kg Mit einem Boot von 1300Kg gewicht belädt ist dies kein Problem diesen mit einem PKW zu ziehen der max. 2t Anhängelast hat.
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#19
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Zitat:
dort steht, dass ein so beladener Anhänger (Zeile drüber: 2090kg) mit einem Fz, welches 2000kg Anhängelast hat, nicht gezogen werden darf. |
#20
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im #1 wird aber von 2 Hängern gesprochen... einem mit einem max. Gewicht von 2t (der darf mit 2090kg nicht bewegt werden) und einem mit einem Max. Gewicht von 2,2 t (der darf mit 2090kg gezogen werden)...
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#21
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Worauf bezieht sich das?
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#22
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Zitat:
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#23
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Zitat:
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#24
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Hast recht ;)
Geändert von ichnunmal (16.02.2023 um 09:26 Uhr) Grund: Fehler |
#25
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aber ichnunmal hat sehr wahrscheinlich auf die beiden Beiträge vor seinem, auf die 100km/h-Regelung reagiert....
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