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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #776  
Alt 10.03.2023, 16:01
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supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Danke erstmal für die Antworten.

Der Zähler wird selbstverständlich auf Kosten des Netzbetreibers gewechselt, also so gesehen für mich kostenlos. Allerdings werden sowohl Zähler als auch die Installateure über die Versorgerkosten umgelegt….somit zahlen den alle antwilig.

Ich hab den Rückruf vom Netzbetreiber erhalten.
Es wird bei jeder PV-Meldung ein Zweirichtungszähler installiert, egal wie viel Leistung diese hat. Das hängt damit zusammen, dass der Netzbetreiber die Einspeisungen bilanzieren muss…soll wohl gemäß Versorgungsvertrag so festgelegt sein. Rein technisch würde ich keine nneuen Zähler benötigen.
OK…ist für mich erstmal ne schlüssige Erklärung.

Was heißt „wer viel fragt“?
Eine PV muss beim Betreiber und im Stammdatenregister gemeldet werden. Im Rahmen dieser Meldung kam die Antwort vom Netzbetreiber. Ich hab niemanden gefragt, ob ich einen neuen Zahler bekomme.
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #777  
Alt 10.03.2023, 16:13
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Danke erstmal für die Antworten.

Der Zähler wird selbstverständlich auf Kosten des Netzbetreibers gewechselt, also so gesehen für mich kostenlos. Allerdings werden sowohl Zähler als auch die Installateure über die Versorgerkosten umgelegt….somit zahlen den alle antwilig.

Ich hab den Rückruf vom Netzbetreiber erhalten.
Es wird bei jeder PV-Meldung ein Zweirichtungszähler installiert, egal wie viel Leistung diese hat. Das hängt damit zusammen, dass der Netzbetreiber die Einspeisungen bilanzieren muss…soll wohl gemäß Versorgungsvertrag so festgelegt sein. Rein technisch würde ich keine nneuen Zähler benötigen.
OK…ist für mich erstmal ne schlüssige Erklärung.

Was heißt „wer viel fragt“?
Eine PV muss beim Betreiber und im Stammdatenregister gemeldet werden. Im Rahmen dieser Meldung kam die Antwort vom Netzbetreiber. Ich hab niemanden gefragt, ob ich einen neuen Zahler bekomme.
Ein Zweirichtungszähler kostet eigentlich p.a. ca. 40 Euro Gebühr

Der Tausch ist kostenlos.

Und da du die Einspeisung derzeitig nicht vergütet bekommst, und auch kein Stromguthaben anhäufen, sehe ich für dich nur die Gebühr als Nachteil.

Fakt scheint zu sein, das eine sehr große Anzahl der Balkonkraftwerke eben nicht angemeldet wurde. Ich würde wetten, es werden heute noch mehr als die Hälfte schwarz betrieben.

Ich erinnere mich an 8%, die als gemeldete für 2022 angegeben wurden...

Geändert von ferenc (10.03.2023 um 16:19 Uhr)
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  #778  
Alt 10.03.2023, 17:42
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Giligan Giligan ist offline
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Die Verbrecher mit altem, womöglich rückwärts laufendem Zähler, können den von ihrer Anlage erzeugten Strom voll nutzen,
Die Ehrlichen die alles anmelden spenden einen großen Teil des erzeugten Stromes ihrem Netzbetreiber. Und wenn sie den selbst erzeugten Strom dann wieder aus dem Netz holen, zahlen sie den üblichen, viel zu hohen Tarif.

Irgendwie kann ich die Verbrecher gut verstehen, schließlich haben sie ihre Anlage bezahlt, warum sollen sie dann ihren Strom nicht auch verbrauchen dürfen ohne zu zahlen?
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  #779  
Alt 10.03.2023, 17:50
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supernasenbaer supernasenbaer ist offline
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen
Ein Zweirichtungszähler kostet eigentlich p.a. ca. 40 Euro Gebühr

Der Tausch ist kostenlos.

Und da du die Einspeisung derzeitig nicht vergütet bekommst, und auch kein Stromguthaben anhäufen, sehe ich für dich nur die Gebühr als Nachteil.

Fakt scheint zu sein, das eine sehr große Anzahl der Balkonkraftwerke eben nicht angemeldet wurde. Ich würde wetten, es werden heute noch mehr als die Hälfte schwarz betrieben.

Ich erinnere mich an 8%, die als gemeldete für 2022 angegeben wurden...
Das ist ein sehr guter Hinweis, dem ich nachgehen werde. Auf der Webseite des Netzbetreibers geht es erst ab 1kWp Einspeiseleistung los (Erzeugeranlagen über 1kW bis 7kW).

Aber nochmal nachhaken kostet ja nix.
Sollte es zu zusätzlichen Kosten kommen ists am Ende ne Frage ob man das mit dem Minderverbrauch durch die PV kompensieren kann. Bei 40€ p.a. Sehe ich da noch sehr gute Chancen…wenns deutlich mehr werden dann lohnt sich das eher nicht.
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Daniel
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  #780  
Alt 10.03.2023, 17:52
ferenc ferenc ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Die Verbrecher mit altem, womöglich rückwärts laufendem Zähler, können den von ihrer Anlage erzeugten Strom voll nutzen,
Die Ehrlichen die alles anmelden spenden einen großen Teil des erzeugten Stromes ihrem Netzbetreiber. Und wenn sie den selbst erzeugten Strom dann wieder aus dem Netz holen, zahlen sie den üblichen, viel zu hohen Tarif.

Irgendwie kann ich die Verbrecher gut verstehen, schließlich haben sie ihre Anlage bezahlt, warum sollen sie dann ihren Strom nicht auch verbrauchen dürfen ohne zu zahlen?
Verbrecher ist ein hartes Wort und wer partout keinen Strom "verschenken" möchte kann ja einen Speicher einrichten, oder einen smarten Kühlschrank kaufen.

Danach hat er auch nicht mehr Geld im Portemonnaie aber zumindest nichts verschenkt.

Warum aber die Gemeinschaft für die Speicherung und Bereitstellung die Kosten übernehmen sollte weiß ich auch nicht.

Würde mir aber wünschen, das wir irgendwann dahinkommen und das Geld dafür wäre auch wieder da, wenn man nicht ewig Shareholdervalue mit durchfüttern müsste.
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  #781  
Alt 10.03.2023, 17:58
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von ferenc Beitrag anzeigen

Warum aber die Gemeinschaft für die Speicherung und Bereitstellung die Kosten übernehmen sollte weiß ich auch nicht.
Stimmt, das Geld von dem von mir produziertem Strom, den ja irgendwer verbraucht und bezahlt, ist beim Netzbetreiber besser angelegt.
Der nagt ja am Hungertuch.
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  #782  
Alt 10.03.2023, 21:08
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Zitat:
Zitat von supernasenbaer Beitrag anzeigen
Das ist ein sehr guter Hinweis, dem ich nachgehen werde. Auf der Webseite des Netzbetreibers geht es erst ab 1kWp Einspeiseleistung los (Erzeugeranlagen über 1kW bis 7kW).

Aber nochmal nachhaken kostet ja nix.
Sollte es zu zusätzlichen Kosten kommen ists am Ende ne Frage ob man das mit dem Minderverbrauch durch die PV kompensieren kann. Bei 40€ p.a. Sehe ich da noch sehr gute Chancen…wenns deutlich mehr werden dann lohnt sich das eher nicht.

Das ist geregelt und soweit ich informiert bin darf der Netzbetreiber nicht mehr als 25 € im JAhr berechnen. Steht aber im Gesetzesblatt bin jtz nur zu faul das rauszusuchen. Kannst abe im Netz bei Youtube gute Berichte drüber finden.
__________________
Gruß und Ahoi Martin
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  #783  
Alt 11.03.2023, 08:03
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Ich wusste, dass ich einen neuen Zähler bei einem Balkonkraftwerk benötige.
Ich wusste aber nicht, dass der 40,- im Jahr Gebühren kostet.

Ich hab dann Mal gegoogelt und noch was gefunden.

Neben den jährlichen Mietkosten müssen zusätzlich auch indirekte Kosten für Zweirichtungszähler einkalkuliert werden. Da der Zähler vom Stromanbieter nur gemietet wird, muss bei einem Anbieterwechsel auch der Zähler ausgetauscht werden.

Da viele Stromanbieter besonders Neukunden mit sehr günstigen Rabatten gewinnen wollen, kann es sich lohnen, jedes Jahr den Anbieter zu wechseln. Wenn ein Zweirichtungszähler verwendet wird, gestaltet sich der Anbieterwechsel allerdings entsprechend kompliziert. Da viele Online-Vergleichsportale keine Angebote mit einem Zweirichtungszähler vermitteln, wird der Anbieterwechsel weiter erschwert. Wer regelmäßig seinen Stromanbieter wechseln möchte, sollte sich deshalb überlegen, ob er statt eines Zweirichtungszählers besser zwei getrennte Zähler installiert.

Hab ich hier gefunden.

https://gruenes.haus/zweirichtungszahler/



Ich bin jetzt zu dem Entschluss gekommen, dass ich mir kein Balkonktaftwerk aufs Dach lege,da ich jedes Jahr meinen Anbieter wechsel.
__________________


Viele Grüße aus Berlin

Dirk
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  #784  
Alt 11.03.2023, 08:53
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Eine Zählergebühr (Zähler gehört dem Netzbetreiber) zahlt man doch sowieso, egal bei welchem Anbieter du bist..
Die Frage, die zu klären ist ist wie diese sich verändert.
Bei meinem Netzbetreiber scheint es so zu sein dass bei kleinen PVs (unter 1kW) keine Zusätzlichen gebühren kommen - das bin ich allerdings gerade am klären für meinen Netzbetreiber…das wird regional unterschiedlich sein vermute ich.

Man findet im Netz viel allgemeines/allgemeingültiges…aber oftmals nichts konkretes.
Da du auch aus Berlin bist wird dein Betreiber Stromnetz Berlin sein…so wie meiner auch.
Vermutlich liegen die Unterschiede dann noch darin, ob man in einem Miethaus, in einer Eigentumswohnung oder im eigenen Haus mit eigenem Anschluss wohnt…
__________________
Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel

Geändert von supernasenbaer (11.03.2023 um 09:00 Uhr)
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  #785  
Alt 11.03.2023, 11:39
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Moin, wie stellt sich die Lage denn dar wenn ich auf dem Boot Strom erzeuge und einspeise? Ich rede von ca 2 kw.
Grüße
__________________
Marco,



Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich...
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  #786  
Alt 11.03.2023, 12:12
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Zitat:
Zitat von Wilma Beitrag anzeigen
Ich wusste, dass ich einen neuen Zähler bei einem Balkonkraftwerk benötige.
Ich wusste aber nicht, dass der 40,- im Jahr Gebühren kostet.

Ich hab dann Mal gegoogelt und noch was gefunden.

Neben den jährlichen Mietkosten müssen zusätzlich auch indirekte Kosten für Zweirichtungszähler einkalkuliert werden. Da der Zähler vom Stromanbieter nur gemietet wird, muss bei einem Anbieterwechsel auch der Zähler ausgetauscht werden.

Da viele Stromanbieter besonders Neukunden mit sehr günstigen Rabatten gewinnen wollen, kann es sich lohnen, jedes Jahr den Anbieter zu wechseln. Wenn ein Zweirichtungszähler verwendet wird, gestaltet sich der Anbieterwechsel allerdings entsprechend kompliziert. Da viele Online-Vergleichsportale keine Angebote mit einem Zweirichtungszähler vermitteln, wird der Anbieterwechsel weiter erschwert. Wer regelmäßig seinen Stromanbieter wechseln möchte, sollte sich deshalb überlegen, ob er statt eines Zweirichtungszählers besser zwei getrennte Zähler installiert.

Hab ich hier gefunden.

https://gruenes.haus/zweirichtungszahler/


Ich bin jetzt zu dem Entschluss gekommen, dass ich mir kein Balkonktaftwerk aufs Dach lege,da ich jedes Jahr meinen Anbieter wechsel.
Das grüne Haus hat anscheinend die gleiche Intelligenz wie die grasgrünen.
Der stromanbieter hat nix mit dem Zähler zu tun. Das ist der netzbetreiber. Den stromanbieter wechselst du, aber der netzbetreiber bleibt der gleiche. Ich wechsle jedes Jahr und hatte niemals dieses Szenario.
I. D. R. Wird ein zähler mit rücklaufsperre bei einem bkw verbaut und weniger ein zweiricjtungszähler z. Z.

Hock das bkw aufs Dach eventuell mit 3 modulen und kassiere den örtlichen zuschuss..

Die stromanbieter kassieren auch die fettesten Zuschüsse...

Gruß
Thomas

Geändert von Thomas59 (11.03.2023 um 12:24 Uhr)
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  #787  
Alt 11.03.2023, 12:31
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Bin zwar kein Balkonkraftwerker, aber ich dachte bis 600W ist die ganze Sache genehmigungsfrei?
Wozu dann Anmeldung und Zählerwechsel?
__________________
Grüße aus dem Harz, Bodo.
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  #788  
Alt 11.03.2023, 12:41
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Zitat:
Zitat von Bodo61 Beitrag anzeigen
Bin zwar kein Balkonkraftwerker, aber ich dachte bis 600W ist die ganze Sache genehmigungsfrei?
Wozu dann Anmeldung und Zählerwechsel?
Auch Balkonkraftwerke müssen je nach Netzbetreiber angemeldet werden ...

Bei meinem Kollegen kam auch ein neuer Zähler rein

Einspeisesteckdose wollten die zuerst auch aber mit Hinweis auf die Gesetzeslage ( haben keine Berechtigung dazu) haben sie verzichtet und nur noch emofohlen
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #789  
Alt 11.03.2023, 12:51
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Zitat:
Zitat von Bodo61 Beitrag anzeigen
Bin zwar kein Balkonkraftwerker, aber ich dachte bis 600W ist die ganze Sache genehmigungsfrei?
Wozu dann Anmeldung und Zählerwechsel?
Im Marktstammdatenregisters sollst du ein bkw "anmelden"
Dem netzbetreiber "meldest" du ein bkw...
Die alten ferrarizähler liefen rückwärts bei einem bkw. Deshalb der kostenlose zähler Tausch I. D. R Zähler mit rücklaufsperre.
Einige netzbetreiber versuchen einen zweiwegerichtungszähler kostenpflichtig zu verwenden.

Gruß
Thomas
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  #790  
Alt 11.03.2023, 13:47
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Zitat:
Zitat von Snackman Beitrag anzeigen
Moin, wie stellt sich die Lage denn dar wenn ich auf dem Boot Strom erzeuge und einspeise? Ich rede von ca 2 kw.
Grüße
Hi,

ich habe mir einen Verbrauchszähler gekauft, so ein Ding für die Steckdose. Es zählt verbrauchten aber, an ein BKW angeschlossen, auch eingespeisten Strom.
Wenn die Säulen im Hafen ebenso arbeiten, ein Zählwerk müssen sie ja haben da sie Geld verlangen, dann zahlst du für eingespeisten Strom ebenso wie für verbrauchten....

Zählertausch habe ich mal nachgelesen, soll wohl vor allem mit der Versteuerung des eingespeisten Stromes zusammenhängen. Denn läuft der rückwärts, könnte man bei einem BKW im Jahr einige Euros, schätze mal so 30-50, an der Steuer vorbei einnehmen.

Willy
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  #791  
Alt 11.03.2023, 15:58
baffe baffe ist offline
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Standard ...

Hallo!

Die Zwischenzähler zähen wenn sie die alten mit drehender Scheibe sind rückwärts, keine Frage. Wenn Rücklaufhemmung verbaut ist, dann steht es auf dem Typenschild.

Allerdings habe ich auch schon Zähler gesehen die aus Elektronischem Zählwerk samt Impulsgeber und elektromechanischem Impulszähler bestehen.

Letztere zählen sicher nicht rückwärts. (Tatsache)

Es kann hier sogar sein, daß die eingespeiste Arbeit Impulse generiert und man für den eingespeisten "Strom" zusätzlich BEZAHLT! (Vermutung)

Gruß, der Stefan

EDIT: Dieser besitzt zumindest Rücklaufhemmung: https://www.ebay.de/itm/364034714284...0aApNtEALw_wcB (PaidLink)
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  #792  
Alt 11.03.2023, 18:32
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Zitat:
Zitat von Thomas59 Beitrag anzeigen
Im Marktstammdatenregisters sollst du ein bkw "anmelden"
Dem netzbetreiber "meldest" du ein bkw...
Die alten ferrarizähler liefen rückwärts bei einem bkw. Deshalb der kostenlose zähler Tausch I. D. R Zähler mit rücklaufsperre.
Einige netzbetreiber versuchen einen zweiwegerichtungszähler kostenpflichtig zu verwenden.

Gruß
Thomas
Ich habe einen Zweirichtungszähler und speise ein.

Deswegen bin trotzdem der Meinung als der BKW Hype losging, bis 600W keine Anmeldung, bzw. Registrierung notwendig war.
__________________
Grüße aus dem Harz, Bodo.
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  #793  
Alt 11.03.2023, 20:43
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Okay, wird schon stimmen mit der Anmeldung.
Aber gerade aus Gockel rauskopiert:

„Expertinnen und Experten der Branche gehen davon aus, dass in Deutschland ein Großteil der rund 500.000 Balkonkraftwerke nicht angemeldet ist. Hinter vorgehaltener Hand ist die Rede von 90 Prozent der installierten Stecker-Solaranlagen, die unangemeldet laufen.“
__________________
Grüße aus dem Harz, Bodo.
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  #794  
Alt 12.03.2023, 07:33
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Zitat:
Zitat von Bodo61 Beitrag anzeigen
Okay, wird schon stimmen mit der Anmeldung.
Aber gerade aus Gockel rauskopiert:

„Expertinnen und Experten der Branche gehen davon aus, dass in Deutschland ein Großteil der rund 500.000 Balkonkraftwerke nicht angemeldet ist. Hinter vorgehaltener Hand ist die Rede von 90 Prozent der installierten Stecker-Solaranlagen, die unangemeldet laufen.“
Inzwischen sollen es um die 800.000 Mini-Solar Anlagen sein. Und es fällt wohl alles unter dem Begriff Bagatellgrenze.
Wie bzw. wer will das auch noch kontrollieren? Zumal unsere EU-Nachbarn das zum Teil sehr locker handhaben.
Ausserdem werden doch nach und nach alle Stromzähler in privaten Haushalten getauscht.
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Gruß Karsten

"Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen."
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  #795  
Alt 12.03.2023, 09:42
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Im neuen VDE Papier, welches u.a. auch die Grenze eines Stecker-BKW auf 800W vorschlägt, ist auch die Rede davon, dass man zukünftig ein BKW auch an einem alten Zähler innerhalb der Bagatellgrenzen (also 800W) betreiben darf.
Das Ganze muss nur noch durch die Gesetzgebung.

Es macht auch Sinn, unsere Nachbarländer praktizieren das schon heute.
In NL z.B., kann man seinen eingespeisten Strom wieder mit dem Bezug verrechnen. Also kann dort auch der alte Zähler drin bleiben, denn der verrechnet das automatisch.

Die Energiewende kann man nur schaffen, wenn die Bürokratismen abgebaut werden.

Umso mehr verwundert mich, dass einige hier von Verbrechern reden, wenn sich einige der BKW Betrieber die wenigen überschüssig eingespeisten kWh über den alten Zähler wieder zurückholen. In der Regel passiert das innerhalb der Zählertoleranzgrenzen und wird daher auch nicht bestraft.

Frau Baerbock hat doch ganz klar definiert, dass das Stromnetz der große Speicher ist.

Verbrecher sind in meinen Augen die, welche den Strom klauen, d.h. Brücken über den Zähler gelegt haben und die ganze Zeit Strom kostenfrei beziehen, den ja auch jemand produzieren muss. Und davon gibt eine beträchtliche Anzahl, wenn ich meinem Haus- und Hof-Elektriker Glauben schenken darf.
__________________
Gruß

Dirk
--------------------------------------------
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  #796  
Alt 12.03.2023, 13:02
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Zitat:
Zitat von flachzange Beitrag anzeigen
werden.

Umso mehr verwundert mich, dass einige hier von Verbrechern reden,....

Ironie.

Der Einige.
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  #797  
Alt 12.03.2023, 13:16
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Alle, die nicht nach dem Gesetz handeln sind Verbrecher. Egal ob Stromklauer, illegale Stromeinspeiser, Tempolimmitüberschreiter oder auch welche die mit einem überladeten Trailer mit Boot durch die Weltgeschichte fahren. Aber das tun ja nur die anderen.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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Alt 12.03.2023, 14:45
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Zitat:
Zitat von flachzange Beitrag anzeigen
Frau Baerbock hat doch ganz klar definiert, dass das Stromnetz der große Speicher ist.

Und ganz Europa freut sich auf den Speicher aus deutschen Landen.
Zzgl. Zu kostenlosen Strom gibt's noch jede Menge Euronchen, für den der sich aus dem großen speicher bedient... Und wir haben noch viel Platz auf den Dächern......um den Speicher zu füllen...

Gruß
Thomas
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  #799  
Alt 12.03.2023, 15:09
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flachzange flachzange ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Alle, die nicht nach dem Gesetz handeln sind Verbrecher. Egal ob Stromklauer, illegale Stromeinspeiser, Tempolimmitüberschreiter oder auch welche die mit einem überladeten Trailer mit Boot durch die Weltgeschichte fahren. Aber das tun ja nur die anderen.
Quelle Wikipedia: Im deutschen Strafrecht werden gemäß § 12 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen alle gesetzlich normierten Delikte bewertet, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (z. B. Raub, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag, Mord, Brandstiftung, sexueller Missbrauch von Kindern, Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, Geldfälschung).

Weder derjenige der (von illegalen Autorennen abgesehen) die Geschwindigkeit überschreitet, noch derjenige der seinen Trailer etwas überlädt noch der illegale Stromeinspeiser ist nach Definition ein Verbrecher. Das sind Ordnungswidrigkeiten, die je nach Umfang mit Strafzahlungen oder anderen Sanktionen belegt werden, wie Punkte oder Führerscheinentzug oder Kürzung der Einspeisevergütung.
__________________
Gruß

Dirk
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  #800  
Alt 12.03.2023, 15:24
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Na schau. Dann ist ja keiner ein Verbrecher der bei Wicki nicht aufgeführt ist.
__________________
Gruß Uli07

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