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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#126
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Diskutiert wie Ihr wollt, es gibt bei Versicherungen AGBs sowie das BGB als offizielle Rechtsprechungsgrundlage, usw..
Unglaublich, was manche hier schwallen! Diesen Geistes-Heroen wünsche ich, dass sie bei einem Schadensfall so richtig auf die Schnauze fallen! Leider blöken diese "Fachkräfte" hier einen Blödsinn raus, der unbedarften Gläubigen unter Umständen das finanzielle Genick bricht! |
#127
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Bezüglich BGB, ich gehe mal von den §§ 249 und 842 ff (Schadensersatz und Ersatzansprüche bei Personenschäden) aus, und da ist die Motorisierung absolut irrelevant. Ob ein Schaden mit einem 100W Elektroquirl oder 2 x 300 PS verursacht wurde ändert doch an der Haftpflicht nichts. Aber Du hast Recht, jeder muss für sich entscheiden, wie er sein Boot motorisiert und wie er mit eben dieser Motorisierung dann umgeht. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#128
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Liebe Grüße Mattze |
#129
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gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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#130
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Nein, nicht 5 und auch nicht höher. Dann kamen Triton 4 und 5 und jetzt ist Schluß.
Gruß an Rita!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen Geändert von huebi (29.11.2019 um 10:31 Uhr) Grund: Korrektur u. Gruß
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#131
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Gruß Axel |
#132
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Bitte benenne mir nur EINEN Fall aus der Rechtssprechung, wo ein Hersteller wegen eines Fehlers in der Produktion wirklich haften musste und auch die daraus erfolgende Schadensersatzregelung, was musste der Hersteller letztlich bezahlen bzw. wofür genau wurde er haftbar gemacht? Mir ist nämlich kein einziger Fall dieserart bekannt, vielleicht gibt es ja doch welche? Ein typischer Produktionsfehler, für den der Hersteller aufgrund seiner Produkthaftpflicht zahlen müsste, wäre z. B. wenn das Boot beim Fahren einfach zerbröseln würde, vorausgesetzt, man hatte sich an die Motorhöchstleistungsempfehlung des Hersteller gehalten, wenn der Rumpf in zwei oder mehr Teile zerbrechen sollte UND dieses bei Ententeichbedingungen UND nicht voll besetztem Boot UND noch in der Gewährleistungszeit passieren würde (2 Jahre ab Neu-Kauf) Gibt es solche Fälle? Bootfan Dieter |
#133
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Falls es zu einem schweren Unfall mit Personenschäden gekommen ist, wird ALLES relevant sein, also Größe des Bootes, Pflegezustand, Motorgröße, Alter des Bootes, Bootsführerscheine vorhanden oder nicht, wann gemacht, Alter des Bootsführers, eventuelle Beeinträchtigungen des Bootsführers gesundheitlicher Art, Sehvermögen usw. usf. Je nachdem werden die Gutachter versuchen, aus allen möglichen Dingen und Umständen dem jeweilig "anderen" irgendeine Schuld oder Mitschuld zu konstruieren, ein ihrer Meinung nach zu starker Motor ist da ein gefundenes Fressen, um das als Mitursache des Unfalls anzuführen. Es gibt vor Gericht schon so manche komischen, dem normalen Rechtsempfinden zuwiderlaufende Rechtsprechungen. Vor Gericht und auf Hoher See ist alles möglich. Letztlich kommt es doch nur darauf an, welches Gutachten, welche Meinung hier den Richter überzeugen kann, ob das gerecht oder nur gerechtfertigt ist, interessiert doch niemanden, vor Gericht wird kein "Recht" gesprochen, man bekommt lediglich ein Urteil. Angenommen, der Richter ist in seiner Freizeit ein begnadeter Segler, der alle motorisierten Boote abgrundtief hasst, eventuell ist das sogar ein Linksgrüner, wenn der von einem Gutachter hört, dass seiner Meinung nach dieses Boot zu stark motorisiert war und dass der Unfall damit eventuell, vielleicht am Rande zusammenhängen könnte, was glaubst du, zu welchem Urteil dieser Richter kommt? Bootfan Dieter |
#134
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Das er befangen ist?
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Gruß Heiko |
#135
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Zitat:
- Nein, das geht nicht, dann wäre kein Versicherungsschutz mehr gegeben, oder - Ja, kein Problem, allerdings wird Ihre Prämie steigen auf XXXX Euro, oder - Ja, kein Problem, nehmen wir zur Kenntnis. Bootfan Dieter |
#136
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..ich habs damals bei meiner Hardy gemacht...laut Hersteller für 75PS ausgelegt...hab dann einen 90PS Motor verbaut....Versicherung angeschrieben und den Vertrag ändern lassen...ich musste ein bisken mehr zahlen und das wars...Versicherung hat den Motor akzeptiert und mir das auch so bestätigt...ist aber auch schon ca.10 Jahre her.
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#137
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Zitat:
Wenn nichts passiert, ist es ja gut, wenn nur DEIN Boot Schaden nimmt, kümmert das höchstens deine Kaskoversicherung, nur, wenn der Haftpflichtfall eintritt, du also andere geschädigt hast, wirds hinsichtlich der Schuldfrage interessant, ob leicht fahrlässig oder grob fahrlässig (oder wie man das jetzt nennt) und was die Ursache des Unfalls war. Da kann es schon passieren, dass der/die Gutachter sagen, dass dein Boot zu stark motorisiert war, obwohl du nicht mehr Power hattest, als der Bootshersteller empfohlen hatte. Das ist nämlich eben das Problem: Diese vom Bootshersteller angegebene maximale Motorleistung ist nur eine EMPFEHLUNG, weiter nichts, sie hat der Hersteller meistens so mal eben einfach per Pi mal Daumen bestimmt, meistens vertragen die Boote ohne weiteres auch einen stärkeren Motor, die Hersteller gehen da auf Nummer Sicher und stapeln tief, es mag jedoch auch Fälle geben, wo der Hersteller einen zu starken Motor empfiehlt. Nochmal: Die meist kleinen, allenfalls mittelständischen Bootswerften haben gar nicht die Möglichkeit, die Zusammenhänge zwischen Motorleistung, Gewicht, Geschwindigkeit und Handling im Vorfeld durch ausgeklügelte Computerprogramme auf einem gemieteten Hochleistungscomputer durchrechnen zu lassen, das wird alles per Pi mal Daumen aus der Erfahrung heraus bewertet, allenfalls macht die Werft mit einem Prototypen mitsamt der dann später empfohlenen maximalen Motorleistung einmal eine ausgiebige Probefahrt auf einem eher ruhigen Gewässer, es wird dann kein noch stärkerer Motor erprobt, dazu fehlt einfach Zeit und Geld. Bootfan Dieter |
#138
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Die Polizei überprüft kein Sportboot auf technische Übereinstimmung, wenn keine offensichtliche Gefahr von diesem ausgeht. Die Versicherung gleicht keine genannten Daten der VNs mit dem der Hersteller ab, solange kein Schadensanspruch entsteht. Das Boot und Motor laut Hersteller zusammen betrieben werden dürfen, unterliegt der Pflicht des Betreibers. Kann er anhand der Dokumentation das nicht nachweisen, muss er eine Unbedenklichkeit des Herstellers (Werft) oder eines Sachverständigen einholen. Gibt es im Schadenfall eine nachweisbare Kausalität oder Relevanz zur technischen Änderung wird die Versicherung den Vertrag rückwirkend kündigen oder mindern. Strafrechtlich (in diesem Zusammenhang) passiert nichts, da es keine gesetzliche Hapftpflicht - Pflicht für Kleinwasserfahrzeuge gibt. Man haftet mit seinem Vermögen. IMHO Wer sein Boot mit einem größeren Motor (als vom Hersteller vorgesehen) ausrüstet, muss dessen schriftliche Freigabe oder die eines aaS haben. # Dieter ... Diese vom Bootshersteller angegebene maximale Motorleistung ist nur eine EMPFEHLUNG, weiter nichts, sie hat der Hersteller meistens so mal eben einfach per Pi mal Daumen bestimmt, meistens vertragen die Boote ohne weiteres auch einen stärkeren Motor, die Hersteller gehen da auf Nummer Sicher und stapeln tief, es mag jedoch auch Fälle geben, wo der Hersteller einen zu starken Motor empfiehlt. -> Das ist keine Empfehlung, so dern die prüftechnische Grundlage zum Erlangen der CE. Ein Kriterium ist die Seegängigkeit und Unsinkbarkeit. Hänge ich einen schweren Motor an den Spiegel und durch Wellenschlag läuft die Kiste erst voll und dann ab, können bestimmt keine Ansprüche an die Werft oder Versicherung gestellt werden.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (29.11.2019 um 11:37 Uhr) |
#139
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Zitat:
Die Werften hoffen also bei der Entwicklung eines Boote, die maximal empfohlene Motorleistung richtig geschätzt zu haben? Ist das echt dein Ernst? Und Ihnen fehlt obendrein das Geld für Probefahrten und Zeit haben sie auch nicht....
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Gruß Martin
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#140
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Wo kann man das denn nachlesen, also dass man keinen Versicherungsschutz mehr hat, sofern man einen größeren Motor als vom Bootshersteller empfohlen, verwendet? Welches Gesetz gibt es dazu? Welche Regelung wo geschrieben, wo kann man das nachlesen? Bootfan Dieter |
#141
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Natürlich machen sie ausgiebige Probefahrten mit dem Prototypen, das habe ich auch so geschrieben. Insiderwissen? Nun ja, ich wohne in Erkelenz (Hellwig-Werft) und die Hammermeister Werft ist nur einen Katzensprung entfernt, muss ich mehr sagen? Natürlich wird die maximal empfohlene Motorleistung geschätzt und dann getestet. Diese kleinen Firmen haben aber nicht das Geld und auch nicht die Expertise, vorher Computerberechnungen anzustellen, um das alles ausrechnen zu können und sie haben auch weder Zeit noch Geld, um an den Booten jeden möglichen Motor zu testen, bis das Boot auseinanderbricht, das machen sie nicht, wozu auch? Man hat ja Erfahrung und kann schon einschätzen, welche Motorleistung für dieses oder jenes Boot maximal angebracht wäre. Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die Bootshersteller einen auch nur in etwa vergleichbaren Aufwand wie die Automobilindustrie betreiben, um neue Boote zu entwickeln? Bootfan Dieter |
#142
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Echt? Guck einfach in deine EVB.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#143
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Zitat:
Ich wohne in Hamburg, kann trotzdem keine Containerschiffe o.ä. bauen oder hab auch nur die entfernteste Ahnung wie Tests, Probefahrten ablaufen oder die maximale Motorleistung geschätzt wird. Muss in Erkelenz wohl anders sein...
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Gruß Martin |
#144
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Wenn mal einer meiner zahlreichen Feinde einen Rechtsbeistand braucht, werde ich Dich uneingeschgränkt empfehlen müssen. Dein geballtes Fachwissen in Kombination mit infantilem Schreibstil wird jeden Beteiligten überzeugen.
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Gruß Albert
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#145
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Des weiteren befindet sich das nächste befahrbare Gewässer ca. 60 Kilometer (ein Weg) von Erkelenz entfernt, das ist die Maas in den Niederlanden, wo regelmäßig Einweisungs- und Übergabefahrten gemacht werden, sofern der Kunde dies wünscht. Eine Probefahrt eines neuen Prototypen benötigt also relativ sehr viel Zeit und Aufwand und bindet den Chef und einige seiner wertvollsten Mitarbeiter so ungefähr für einen Tag, ein Tag, an dem der Chef NICHT in seiner Firma sein kann und da die wichtigsten Mitarbeiter auch dabei sein müssen, wird in der Werft dann auch nicht mehr viel getan, man kennt das ja: Ist der Chef und seine Vorarbeiter nicht mehr anwesend, sinkt die Arbeitsleistung, das ist nun mal überall so. Was meinst du, wie intensiv auf diese Art ein neuer Prototyp erprobt werde kann? Mit allen Motorleistungen? Mal voll beladen, mal fast leer? Die Gegebenheiten im Großschiffbau sind da doch ganz andere, falls es in Hamburg überhaupt noch Werften gibt, die regelmäßig Containerschiffe oder Tanker bauen, ich glaube, die sind alle insolvent gegangen, in Hamburg werden nur noch Reparaturen und Wartungen (neuer Unterwasseranstrich, Innenausbau usw.) vorgenommen. Wie solltest du da die Nase drankriegen, was den Großschiffbau betrifft? Dazu müsstest du nach China oder Korea fahren, dort werden heute die kommerziellen Pötte in Serie gebaut und große Kreuzfahrtschiffe in Papenburg bei der Meyer-Werft, aber nicht mehr in Hamburg. Außerdem stehen den Großschiffbauern ganz andere Möglichkeiten zur Verfügung, die haben Zugriff auf Großcomputer-Rechenleistung und die entsprechenden CAD/CAM Programme, dort berechnet man exakt, wie viel Motorleistung ein bestimmtes Schiff haben muss usw. Kleine Sportbootwerften können das nicht, sie müssen auf Erfahrungen zurückgreifen. Wieso wird man hier eigentlich lächerlich gemacht, wenn man mal nicht im Mainstream des allgemeinen Konsenz mitschwimmt? Hier wird wirklich geglaubt, die Sportboothersteller würden ihre neuen Boote ausgiebig über Monate und Jahre testen, bevor sie diese zum Verkauf anbieten? Womöglich werden auch noch Crashtests gemacht? Bootfan Dieter |
#146
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Zitat:
Was stimmt denn an meiner Darstellung nicht? Setz dich mal mit meinen Argumenten auseinander, anstatt mich zu beleidigen. Das ist ja unerträglich hier. So geht ihr "kameradschaftlich" mit Kollegen um? Bootfan Dieter |
#147
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Lieber Dieter, das hat keiner geschrieben.
Es geht darum das JEDER Hersteller die Richtlinie 2013/53/EU erfüllen muss. Daraus resultiert ein Prüfverfahren und die Zuteilung einer Konformität. Weicht man von der Konformität der CE-Erteilung ab, haftet der Betreiber selbst. Einfach mal googeln... Sind absolute Basics des Wassersports die jeder Käufer kennen sollte.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#148
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Zitat:
Ist eigentlich schon erstaunlich, wie groß die Grauzone den Bereich " Sportboot " umfasst. Ich bin immer davon ausgegangen das Boote eine Baumuster/ Prüfung " Zulassung " brauchen.... weit gefehlt....wenn man sich man das alles mal durchliest.... DESHALB haben unsere Boote eine CE .... In Deutschland, so wie du es ja schon geschrieben hast " REGISTRIERT " und nicht Zugelassen " Ausser Bodensee " werden. LG Robert |
#149
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https://youtu.be/QHB-mmMUio0
Bei 5.50 Min. wirds spannend. Will der TO seine Galia (die ist ja nach 97) ohne Risiko bewegen, lässt er seine CE anpassen und meldet das schriftlich seiner Versicherung. Kostet halt ein paar Hunnis. Alles andere KÖNNTE beim Schadensfall Probleme bereiten, weil die Obligenheitspflicht des Betreibers die Einhaltung der CE-Erteilung beinhaltet.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... Geändert von Freibeuter (29.11.2019 um 14:25 Uhr) |
#150
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Also wie es bei den Nachzertifizierungen abläuft, weis ich nicht, aber als ich mich mit dem Hersteller meines Bootes unterhalten habe, es handelt sich aber dabei auch nur um ein offenes kleines Sportboot, sagte er mir, das es eine reine Zusicherung der geforderten Eigenschaften durch ihn als Werft sei, die lediglich durch eine Gegenüberstellung der Technischen Daten und den Auftriebskörpern bestehe.
Der Rest sei seine Einschätzung, Berufserfahrung. |
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