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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#151
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#152
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Lass dir Zeit dabei
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Gruß Wolf Warum googeln ,mein Weib weiß e alles besser |
#153
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Moin,
hat sich hier eigentlich was neues ergeben? Gruß Frank
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Gruß Frank Aufgeräumt wird erst wenn das W-LAN nicht mehr durchkommt |
#154
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Bisher nicht. Die Versicherung hat sich bis heute nicht gemeldet und die Werkstatt hat mir auch noch keine Daten durchgegeben. Da ich momentan mit Grippe flach liege konnte ich mich nicht weiter kümmern. Ich melde mich wenn es etwas Neues gibt.
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#155
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Ich würde mal mit der Werkstatt reden was die genau vor haben , normal muss erstmal genau festgestellt werden was am Motor genau defekt ist . Man kann den Motor " dicht " machen und mit bunten Wasser abdrücken , so sieht man wo die Risse sind .
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#156
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Zitat:
in jedem Fall erst mal gute Besserung...lass dich verwöhnen damit du schnell wieder auf die Beinen kommst...alles andere wird sich zeigen...halt uns mal auf dem laufenden. Gruß Frank
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Gruß Frank Aufgeräumt wird erst wenn das W-LAN nicht mehr durchkommt |
#157
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Zitat:
Hi! Ist irgendwie logisch, dass man bei Beschädigung einer gebrauchten Sache nicht Anspruch auf Lieferung einer neuen Sache erhält. Die Typen, die es nicht glauben, können es sich dann gebührenpflichtig vor Gericht sagen lassen und für eine weitere Gebühr können sie es dann sogar nachlesen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#158
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Ich würde den Thread ja echt gerne abonnieren, weil es mich sehr interessiert, wie es hier weitergeht. Habe allerdings etwas Angst, dass mein Postfach bei der lebhaften Diskussion hier überläuft
Nachdem es nun so viel Senf gab, hier auch noch mein Senf Mein Senf ist nur meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Es wurde eigentlich alles, was ich als richtig ansehe, schon mal geschrieben, aber zusammenfassend würde ich sagen: - Ich würde der Werft die Chance geben, dass ihr Euch einvernehmlicht einigt. Es ist Dein Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen, aber das verursacht natürlich auch (evtl. überflüssige) Kosten auf der Gegenseite. Verbrannte Erde ist nie gut. Und wie Du die Werft schilderst, denke ich, dass Ihr Euch auf einem guten Weg befindet. - Die Werft ist verantwortlich für den Schaden und durch die Auftragsbestätigung ist das rechtlich auch abgesichert. Ein Grund weniger für einen Anwalt, weil keine "Das wurde nie beauftragt"-Gefahr besteht. Die Werft ist Dein Vertragspartner und muss grundsätzlich den Schaden regulieren bzw. den überlassenen Gegenstand in den Ursprungszustand versetzen. - Ob effektiv hinten dran eine Betriebshaftpflichtversicherung den Schaden reguliert, kann Dir grundsätzlich egal sein, beschleunigt das Ganze aber sicher und falls es sich um ein Kleinunternehmen handelt, bringt es das Unternehmen auch nicht an das Hungertuch. Dass es eine BHV gibt, hast Du durch die Äußerung, dass die Werft den Schaden an die Versicherung gemeldet hat, indirekt bestätigt. - Eine Versicherung zahlt auch bei Dummheit, nennt man Fahrlässigkeit. Ich würde mal vermuten, dass 95% aller Haftpflichtfälle auf Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Irgendjemand hat irgendwas falsch gemacht, weil er es nicht besser wusste. - Keine Versicherung zahlt bei Vorsatz. Grauzone ist Grobe Fahrlässigkeit. Meist ist die erstmal ausgeschlossen, kann aber einbezogen werden (Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit nennt man das dann). Kommt bei Dir aber nicht zum Tragen. In Deinem Beispiel könnte grobe Fahrlässigkeit meiner Meinung nach gewesen sein, wenn Du täglich dort angerufen hättest, um auf den bevorstehenden Winter hinzuweisen ohne dass man den Motor winterfest gemacht hätte. - Schaden durch Unterlassung sollten bei einer BHV auf jeden Fall mitversichert sein. Ein gutes Beispiel weiter oben war das abgelassene Motoröl mit vergessenem Nachfüllen. - Es wurde angesprochen, dass Schäden die nach In-Obhut-Gabe nicht versichert wären. Das wäre üblicherweise bei einer Privathaftpflichtversicherung so. Wenn mir jemand etwas ausleiht und ich es kaputt mache, wird die PHV in der Regel nicht zahlen. Eine BHV ist aber eine gänzlich andere Versicherung. Schätzungsweise fast alle Werkstattschäden werden passieren, nachdem der Gegenstand in Obhut gegeben wurde. - Du hast Anspruch auf Wiederherstellung des Ursprungszustandes. Unter der Annahme, dass der Motor nicht fachgerecht repariert werden kann, wäre das in diesem Fall ein gleichwertiger Motor. Nachdem es aber so gut wie unmöglich sein wird, einen exakt gleichwertigen Motor aufzutun (nur BS sind nicht maßgeblich, auch Service, Allgemeinzustand usw. spielen eine Rolle), wird es vermutlich auf einen runderneuerten ATM hinauslaufen. - Dafür spricht auch die Tatsache, dass die Werft Dir auf die Reparatur die gesetzliche Gewährleistung geben muss (2 Jahre, auf ein Jahr reduzierbar, nach einem halben Jahr Beweislastumkehr). Ich glaube nicht, dass sich die Werft das Risiko ans Bein binden will, einen Motor auf dem Gebrauchtmarkt zu erwerben und für dessen Zustand gerade stehen will. Alles in allem wünsche ich Dir, dass Du schnell wieder auf den Beinen bist und alles zu Deiner Zufriedenheit geregelt wird. Ich sehe die Chance dafür auch recht gut. |
#159
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Ich frage mich die ganze Zeit was es für eine Rolle spielt und was die Werstattversicherung mit dir zu tun hat. Ich kenne das nur so das die Werkstatt den Schaden bei der Versicherung meldet, natürlich nur wenn eine Versicherung besteht. Die Werkstatt läßt den Schaden reparieren oder repariert selber und bekommt die Kosten von der Versicherung ersetzt. Da hast du als Geschädigter erstmal nichts mit zu tun. Ewas anderes ist es wenn du das Boot da nicht reparieren lassen möchtest oder ihr euch nicht einigen könnt und / oder du mit einem Gutachter / Rechtsanwalt ankommst. Dann würde die Versicherung an dich zahlen, du müßtest das Boot abholen und wo anders reparieren lassen.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#160
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@ Martin
Danke für Deinen Beitrag, ich bin in allen Punkten genau der gleichen Meinung wie Du.
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Gruß Ralf |
#161
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+ 1, sehe ich auch so
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_______________ Gruß Markus |
#162
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Ich finde die einvernehmliche Lösung auch als den besten Weg
Trotzdem würde ich auch bei meiner eigenen Vollkaskoversicherung anfragen. Das ist für den eventuell möglichen Fall dass sich der Schaden ggf. als Eigenverschulden des Bootseigners herausstellt. Dieses könnte man ihm vielleicht anlasten wenn die fehlende Kontrolle des Arbeitsergebnisses durch ihn selbst, auch fernmündlich, evtl. als "Fahrlässigkeit" seinerseits betrachtet wird. Man kann der eigenen Versicherung mitteilen, dass man in Klärung mit dem Auftragnehmer ist aber schon mal vorsorglich den entstandenen Schaden zur Kenntnis geben möchte. Und nachfragen ob seitens der eigenen Versicherung evtl. etwas zu berücksichtigen wäre. Meine Versicherung hat sich da immer als hilfreich erwiesen und auch wertvolle Hinweise zur Schadensabwicklung gegeben. Zum Schluß stelle ich mir aber auch die Frage, ob Bienlein bereits einen Auftrag zur Schadensbehebung erteilt hat, anderenfalls ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass die Arbeiten bereits begonnen wurden. Das wäre kein korrektes Vorgehen.
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Gruß Jürgen "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944) |
#163
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Zitat:
Wenn der Block einen Riss hat auf jeden Fall einen neuen einfordern! Nicht mit Kleben, Schweißen oder Löten oder so einem Murks abfinden lassen!!! Wenn alles wieder zusammen gebaut ist müssen 1 Jahr Gewährleistung gegeben werden. Ich würde aber versuchen, mit der Firma 2 Jahre zu vereinbaren. Schriftlich. Wenn nur ein neuer Block und das alte "Innenleben" verwendet wird oder auch mit neuen Kolben/Ringen (hatte hier ja auch ein BFler drauf hingewiesen, dass er diese auf eigene Kosten tauschen lassen würde) kommt es in einigen wenigen Fällen später zu Problemen, wenn irgend ein Teil nicht 100 %tig sitzend eingebaut wurde. Meist fangen die Probleme dann aber erst nach einiger Zeit an. Daher: umso länger die Gewährleistung, desto besser Kannst du die 300 BS eigentlich nachweisen? Denn 300 BS sind beim Bootsmotor je nachdem wie hoch er i. d. R. gedreht wurde im Mittel so 20 - 30.000 km beim Auto. D. h. der ist noch neuwertig. Aber das sollte dein Gutachter ja wissen. P. S. am besten wäre ein originaler Rumpfmotor mit Garantie von Mercruiser... (gibt es in nagelneu aber auch in generalüberholt, Mercruiser gibt aber immer 2 Jahre Gewährleistung und die sind ggf. auch nötig. Kenne einen Fall, wo selbst ein von Mercruiser in den USA generalüberholter Rumpfmotor nicht in Ordnung war -> wurde auch beim Innenleben nicht alles 100 %tig sitzend eingebaut...)
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Viele Grüße Thomas
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#164
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Nach der Antwort von Martin ist doch alles gesagt
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Grüße Michael |
#165
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Hallo Michael,
Martin hat nicht auf die technischen Dinge hingewiesen, die ich beschrieben habe. Der TE scheint wenig Ahnung von dieser Art Motorschaden zu haben und kann daher schnell "verarscht" werden. Er wäre nicht der Erste, dem man versucht, einen gerissenen Motorblock zu reparieren. Das kann man bei einem alten Motor machen, den man selbst weiter fahren möchte. Ist dann das eigene Risiko. Aber wenn ein Fremder für den Schaden haftbar ist, braucht man sich nicht mit einer minderwertigen und nicht fachgerechten Reparatur zu frieden geben. Wenn man den Riss nur schließt und keinen neuen Block oder Rumpfmotor einbaut, stellt dies für das Boot eine starke Wertminderung dar und ein Verkauf wird um einiges schwieriger! Daher lieber die 150 - 200 € in den Sachverständigen aus eigener Tasche investieren, wenn man keine Ahnung hat. Ich würde der Firma die Kosten für den Sachverständigen auch nicht in Rechnung stellen, so lange diese sich korrekt verhält.
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Viele Grüße Thomas |
#166
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was ist ein "Rumpfmotor" kontra "Block" ...... ?
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Grüsse aus dem Süden! Joschka |
#167
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Ein Block ist ein Block D. h. ohne Kolben, Ringe, usw.
Ein Rumpfmotor ist komplett, aber OHNE Anbauteile, wie z. B. Vergaser, Lima, usw.
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Viele Grüße Thomas
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#168
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Ich würde mir ersteinmal ein Angebot von deiner Werft Unterbreiten lassen, zwecks Schadensregulierung, sollte dieses Angebot in Keinster weise deinen Vorstellungen entsprechen, dann würde ich ein Gegenangebot unterbreiten. Sollte man sich dann nicht einigen können, Anwalt einschalten.
Aber ich würde mal Sagen das kann jeder Werkstatt mal Passieren das 1 Boot Vergessen wurde, ist ja schonmal Lobenswert das sie dich Angerufen haben und ihren Fehler eingestehen, von daher würde ich auch davon Ausgehen das sie deinen Schaden Zufriedenstellend Regulieren werden. Stell dir vor du wirst Irgendwann mal zu deinem Boot und hättest erst dann den Schaden entdeckt, bzw. zum Saisonstart, das wäre dann für mich der Supergau gewesen.
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#169
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Einwinterung vergessen
Grundsätzlich wird die Versicherung nicht dafür aufkommen, da es sich hierbei um einen sogenannten Erfüllungsanspruch handelt.
Der (schriftliche?) Auftrag lautete: "Wintere mein Boot ein." Erfüllungsansprüche sind in der Regel nicht Gegenstand einer Haftpflichtversicherung. Aber selbst wenn sie dafür aufkommen würde, würde nur der Zeitwert ersetzt. Definition Zeitwert: Zeitwert ist der Wert, den ein versicherter Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadens besitzt. Um den Zeitwert zu bestimmen wird vom Neuwert des Gegenstandes ein Abzug aufgrund von Alter und Abnutzung vorgenommen. Dies ist auch der Wert, den der Händler nach gesetzlicher Regelung bei schuldhaften Verhalten ersetzen müsste. Wie vorher schon Kollegen erwähnten: Beweise sichern (Auftrag, Schadenhöhe usw.) und dann versuchen sich mit der Werkstatt zu einigen. Auch würde ich raten, bevor du den Rechtsweg beschreitest, zu prüfen, ob denn deine Rechtsschutzversicherung dafür aufkommen würde. Meistens sind Wasserfahrzeuge nicht im Versicherungsschutz enthalten. Ich wünsche dir, dass diese Angelegenheit zur Zufriedenheit aller Beteiligten anständig geregelt wird und rechtzeitig zur neuen Saison wieder mit Spaß und Freude fahren wirst.
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Viele Grüße aus der Oberpfalz! Die Zeit die wir uns nehmen, ist die Zeit, die uns was gibt |
#170
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Hallo zusammen,
ob die Versicherung oder die Werkstatt den Schaden zahlt ist für den Eigner erst mal egal. Wenn ein Haftungsanspruch besteht dann muss die geschädigte Sache nachweislich in mindestens den gleichen Zustand versetzt werden wie sie vor dem Schaden war. Mit gebraucht Teilen ist dieser Nachweis nicht so einfach möglich. Also gibt es nur Neuteile. Ein Zeitwert interessiert nur wenn die Reparaturkosten des Motors den Gesamtwert des Bootes übersteigt. Dann hat man Anspruch auf den Zeitwert Abzüglich des Restwertes des Bootes. So wäre es jedenfalls im Kfz, und warum sollte das beim Boot anders sein? Den einzigen unterschied den ich mir vorstellen könnte wäre, dass Boot und Motor einzeln zu bewerten ist da in der Regel ein Boot auch ohne Motor gekauft werden kann. Wenn ich davon ausgehe, dass nur der Block gerissen ist müsste der Block erneuert (wenn verfügbar ein AT Block) werden. Die alten Kolben werden bei einer fachgerechten Reparatur nicht wieder verwendet. Kurbelwelle, Pleulstangen können unter Verwendung neuer Lager weiter genutzt werden. Die Verwendung eines Rumpfmotors (Block inkl. Kolben, Kurbelwelle und Lager) würde wahrscheinlich ähnlich Teuer kommen und ist in meinen Augen die Sinnvollste Möglichkeit der Instandsetzung. Sollte auch einer der Köpfe beschädigt sein wird die Wirtschaftlichste Reparatur ein AT Motor sein. Abzüge Alt für Neu sind eigentlich bei 300 Bstd. nicht angebracht. In der Regel werden ja AT Teile verwendet die auch nur überarbeitet sind und nicht neu. Trotzdem würde ich ggf. eine freiwillige Selbstbeteiligung an den Kosten nicht komplett ausschließen um ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen. So ist meine Sicht der dinge. Auf was man in einem solchen Fall wirklich Anspruch hat können nur Anwälte und Sachverständige auch erst mal nur mutmaßen, entscheiden wird am ende der Richter. Wer aber keine Ahnung von der Materie hat sollte solche Sachen aber nicht ohne Sachverständigen und Anwalt durchziehen. Die können die Lage sicher besser einschätzen als die vielen Anwälte und Sachverständigen hier (mich eingeschlossen). Man muss ja nicht gleich klagen. Gruß Peter
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#171
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Wenn die sich mal melden würden wäre das himmlisch. Leider bis heute Funkstille.
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#172
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Hallo allerseits, leider haben wir bis heute nichts mehr gehört. Wie gesagt, als wir in der letzten Woche das Boot besichtigen wollten, war der Motor nicht mehr da. Der Chef war leider auch nicht anwesend. Nachdem ich nun mehrmals um einen Rückruf oder die Angabe der Versicherung gebeten habe, hat sich niemand gemeldet. Auch nicht die Versicherung wie es uns avisiert wurde. Ich habe noch keinen Auftrag für die Reparatur erteilt und warte auf ein Angebot für die Reparatur. Wir wissen momentan nicht, wie hoch die Kosten sein werden und was alles beschädigt wurde. Ich finde es toll, wie Ihr Euch hier Gedanken macht und es sind ein paar gute Ansätze dabei. Grundsätzlich versuchen wir immer alles gütlich zu regeln. Wir sind selber Unternehmer und wissen, wie schwierig es mit Kunden werden kann. Jeder hat eine Chance sich ordentlich in so einem Fall zu verhalten. Wenn ich allerdings das Gefühl bekomme, dass ich auf den Arm genommen werde, dann kann ich auch anders. Ab morgen bin ich wieder fit und werde das mal angehen. Liebe Grüße
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#173
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Zitat:
Setze eine 2 Tages-Frist, innerhalb dieser soll sich die Firma dazu äussern, wo sich dein Motor derzeit befindet, was damit derzeit geschieht und wann du ihn wo kurzfristig besichtigen kannst. Weiße ausdrücklich nochmal darauf hin, dass du keine Reparaturfreigabe erteilt hast! Wenn innerhalb der Frist keine Rückmeldung kommt, muss leider doch ein Anwalt her. Den richtigen für solch einen Fall zu finden, ist aber auch nicht so leicht...
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Viele Grüße Thomas
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#174
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He Leute, man kann ja hoffen, dass alles paletti ausgeht. Das Die Firma den Fehler schriftlich eingestanden hat, ist ja schon mal eine sehr gute Ausgangslage.
ABER: In so einem Fall wäre es meiner Meinung nach für eine "Bestnote" schon angebracht, den Kunden abends kurz anzurufen, ihne runterzuholen, erklären was geplant ist. Ich persönlich würd mich dann mal höflich bedanken, für Hals und Beinbruch beglückwünschen und kurzfristigstens mal vorbeifahren um meine persönliche Neugier zu befriedigen. Die ganze Anwalterei nervt mich auch, aber gerade mit einem kurzen Gespräch kann doch einiges geklärt werden. Und dieses Gespräch käme sinnvollerweise in dem Fall von der Werft. Gaaanz schlecht siehts ja nicht aus bis jetzt...
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#175
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Hallo Allerseits, es hat lange gedauert. Der Inhaber der Werkstatt hat sich 3 Wochen lang nicht gemeldet. Gestern sind wir selber hingefahren und es ist ein neuer Motor eingebaut worden. Es ist kein Tauschmotor sondern ein ganz neuer. Ein Gutachter der Versicherung hat sich den Schaden angesehen und alles freigegeben. Also alles Paletti. Vielen Dank für Eure Unterstützung und viele Grüße
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