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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#201
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Bei einer Eigentumswohnung würde ich daran wohl keinen Gedanken an die Installation verschwenden. |
#202
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„Vermieter müssen sie nur akzeptieren oder dulden „wenn diese baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht rückbaubar und fachmännisch ohne Verschlechterung der Mietsache installiert ist sowie keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige Gefahr von der Anlage ausgeht“, heißt es dazu in der Urteilsbegründung.“ Der Begriff „Sichtschutz“ ist nur durch den Autor des Artikels erfunden. Es ist sein Wunschdenken. Daher kann der Mieter die Anlage innen auf dem Balkon installieren und der Vermieter muss es dulden. Aber außen am Balkon kann der Vermieter nein sagen. In WEG‘s ist der optische Zustand des Hauses ein großes Thema und meistens werden keine lokalen Veränderungen erlaubt.
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#203
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Die Ableitung "innen" aus dem Satz "optisch nicht störend" herzuleiten, ist schon etwas verwegen.
Die anderen Bedingungen sind klar umrissen, aber ein Balkonkraftwerk macht praktisch nur am Geländer Sinn. Da kommt dann sicher bald das nächste Urteil, denn was bitte ist bei der Menge an PV Anlagen in D als "optisch störend" zu bezeichnen. Ich erinnere mich, daß man vor Jahren versucht hat, Satellitenschüsseln vermieterseits aus optischen Gründen zu verbieten, was vor Gericht auch keinen Bestand hatte, da hatte das Gericht klar festgestellt, daß das Recht auf Informationsfreiheit höher zu bewerten ist. |
#204
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glaub mir, ich habe mich mit dem Thema auseinandergesetzt und diesen Fall verfolgt. Der Mann, der vor Gericht gewann, hat deswegen gewonnen, weil seine Anlage eben innen und nicht außen montiert war. Ich konnte die Haltung von seiner Vermieterin auch nicht begreifen. Sie war einfach verbohrt. Und außerdem bei Eigentumswohnungen hat nicht der einzelne Vermieter das Sagen, sondern die WEG. Ich persönlich halte die PV für eine gute Sache und habe zwei Module auf dem Garagendach. Als ich sie mit normalen Aufständerungen 27 Grad aufgestellt habe, hat meine Frau ganz schnell ihr Veto eingelegt. Es sah auch nicht schön aus. Also musste ich eine andere Aufständerung mit 11 Grad nehmen. Weniger Ertrag, aber dafür passables Aussehen. Und Informationsfreiheit im Zusammenhang mit Satellitenschüsseln: wo die Schüsseln das Aussehen stark beeinträchtigt haben, wurden sie auch nicht erlaubt. Die ausländischen Mieter wurden auf die Bezahlmöglichkeiten über Kabel verwiesen. Ein Gerichtsurteil hat keine gesetzgebende Wirkung. Da legen unsere Gerichte einen großen Wert darauf, eine individuelle Entscheidung treffen zu dürfen. Nichtmal ein BGH-Urteil ist für andere Gerichte bindend. |
#205
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Mir ist die Problematik durchaus geläufig, bis vor kurzem hatte die WEG auch die Möglichkeit, Ladestationen in gemeinschaftlichen Tiefgaragen zu verhindern, das ist nun per Gesetz Vergangenheit.
Wenn ich eine Eigentumswohnung hätte und mir die WEG untersagen wollte, daß ich Solarmodule an meinem Balkon anbringe, wäre der nächste Prozess bereits vorprogrammiert. Der Verweis auf das Kabelangebot hat eben speziell bei ausländischen Mitbürgern damals nicht in der Sache Satellitenschüssel gegriffen, weil verschiedene Programme eben dort nicht angeboten wurden. Das mag zwischenzeitlich anders sein. Das eheliche Mitspracherecht wird völlig überbewertet... |
#206
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Solarmodule auf Dach müsste die WEG wohl dulden, am Balkon über die Balkongeländer ragend nicht - so "Haus und Grund" letzte Woche... Der Weg wird noch ein weiter sein... Und wo die Wohnungsbewohner ohne Stellplatz / Garage alle Ihre Autos laden sollen, konnte mir auch noch keiner sagen...
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Ein Herz für Außenseiterboote
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#207
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Eine der wichtigsten rechtlichen Änderungen betreffen die Wallboxen. ... Im neuen Gesetz wurde sogar verankert, dass bei zugewiesenen Parkplätzen der Wunsch der Eigentümerin und des Mieters nach einer Wallbox von der Eigentümergemeinschaft nicht mehr abgelehnt werden darf. |
#208
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#209
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Na da möchte ich Dich sehen, wenn DEIN Parkplatz mangels Zuweisung plötzlich von jemand anderem besetzt ist.
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#210
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Denke also eher beim Einfamilienhaus habe ich diese Probleme nicht. Sat-Antennen sind auch nicht mit den Solarinstallationen zu verwechseln, noch ist es so, dass die Optik der Fassade nicht beeinträchtigt werden darf (Zustimmung erforderlich) also tatsächlich Installation hinter dem Geländer. Grüße Daniel |
#211
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect |
#212
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In allen Eigentumswohnanlagen, die ich kenne, ist das Sondernutzungsrecht in der gemeinschaftlichen Tiefgarage explizit mit Parkplatznummer im Grundbuch des Wohnungseigentümers eingetragen. Würde mich interessieren, wie Du das ändern möchtest. Ist doch Alles Kokolores.
Der Vorrang der Fassadengestaltung vor den Notwendigkeiten der Energiewende wird vielleicht dann das nächste Grundsatzurteil hervorrufen. Ich bin ja Gott sei Dank nicht betroffen, aber wenn ich mir so ansehe, was in der Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage meiner Tochter abgeht, da könnte ich dann schon das Grausen kriegen. Da sind Schrebergartenstreitigkeiten Kindergeburtstag dagegen. |
#213
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Nicht ganz. In Badem-Württemberg können TG-Stellplätze einer WEG ein eigenes Grundbuchblatt haben. Das hat den Vorteil, sie können z.B. beliehen werden oder aber auch einzeln verkauft werden.
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect |
#215
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Wie gesagt, wir wohnen recht ländlich da passiert so etwas wohl nicht. In HH habe ich damals tatsächlich ein Auto entfernen lassen, den ausgelegten Betrag habe ich jedoch zurück fordern können. Grüße Daniel |
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Grüße Daniel |
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Als Käufer kauft man den einen Stellplatz, der genau im Grundbuch beschrieben ist, mit Nummer auf dem Lageplan. |
#218
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Hast du eigentlich mal genau oben nachgelesen ?
Generell geht es darum ... https://www.immoverkauf24.de/service...eigentum-wird/ Wenn sich vorher alle einig waren - so verstehe ich das - wird beispielsweise der Parkplatz ausgegliedert und verbleibt im Eigentum des vorherigen Wohnungsbesitzers bei einem Verkauf der Wohnung. Oder wie ist das mit dem isoliert verkaufen gemeint ? Grüße Daniel Geändert von User 46996 (06.10.2021 um 13:47 Uhr) |
#219
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Never wait for a perfect moment; just take a moment and make it perfect |
#220
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Mit 1000.- kommst Du aber nur dann hin, wenn Du die 900.- Förderung noch dazuzählst. |
#221
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Der Thread heißt,
Infos zum Balkonkraftwerk, also zum Thema oder Finger stillhalten.
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Gruß Torsten Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum
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#222
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Genau, zurück zum Thema.
Für mich macht die Anlage leider absolut keinen Sinn. Wir sind von 07-18 Uhr außer Haus. Da wird so gut wie nix verbraucht. Eventuell könnte man die Waschmaschine über den Timer starten, aber das war’s dann auch schon. Also für mich nur mit Speicher rentabel.
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Grüße aus dem Harz, Bodo. |
#223
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Zitat:
Schau mal früh am Morgen auf den Zähler bevor Du gehst und Abends wenn Du kommst. Sind da mehr als 2 kWh verbraucht, könntest Du über eine kleine Anlage (340Wp) nachdenken. Ab 4 kWh sogar über eine mit 600 Wp.
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Gruß Dirk -------------------------------------------- Elbe km 50,5 re Ufer
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#224
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Mit einem Batteriespeicher wird es wahrscheinlich bis zum St. Nimmerleinstag dauern, bis sich das rechnet, bei den Anlagengrößen, von denen wir hier sprechen (meist < 1000wp).
Aber ganz richtig ist Dein Gedanke auch nicht, Du brauchst das Teil nur anzumelden und den Stromzähler auf Einspeisen / Eigenverbrauch umstellen zu lassen, schon wird Deine Stromrechnung kleiner, auch was. Ist nach dem neuen EEG kein Akt mehr. |
#225
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Eine Frage zum Wechselrichter und möglichem Inselbetrieb im Notfall. Ich nehme eine Autobatterie, klemme daran zb einen Dometic 412 350W Sinuswechselrichter, über einen Steckdosenverteiler das Balkonkraftwerk, das erkennt die Netzspannung und schaltet auf, so habe ich im Idealfall 1000W zur Verfügung.
Ich könnte jetzt noch ein Batterieladegerät anhängen, damit die Autobatterie auch wieder geladen wird oder voll bleibt. Was passiert jedoch, wenn die Solarzellen mehr Strom erzeugen als verbraucht wird? Eine Einspeisung überschüssiger Energie in das Stromnetz findet ja nicht statt. Kann es dabei zu Problem kommen oder ist das egal? Und was passiert bei Überlast, zb ein 2000W Fön?
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LG Michael Geändert von MichaelH (01.11.2021 um 20:01 Uhr) |
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