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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Motorboot Charter-Bedingungen: Passus normal?
Ahoi,
ich habe frisch meinen SBF See+Binnen gemacht. Ich bin also noch völlig grün hinter meinen Landratten-Ohren. Nun wollte ich mir gerade zum ersten mal ein Motorboot in Hamburg mieten, bin aber an folgenden Passus in den allgemeinen Mietbedingungen gestolpert: Zitat:
Ist so ein Passus beim Mieten von Motorbooten normal? Auf die schnelle habe ich sowas bei anderen Anbietern nicht gefunden. Wobei viele anscheinend auch keine echten AGBs haben (oder diese Online lieber nicht zeigen ). Viele Grüße aus Hamburg Volker
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Beste Grüße Volker Geändert von Tuuut (05.04.2016 um 22:22 Uhr) |
#2
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Ohne genauere Kenntnis des restlichen Vetrags:
Ich würde das unterschreiben ... denn das dürfte im Streitfall ungesetzlich und damit hinfällig sein. M.E (als juristisch intreressierter Laie!) ist das eine Klausel die dem BGB (§ 823) entgegen steht. (Genauer sind hier Paragraphen aufgelistet die Schadensersatzansprüche auslösen können). Kommt hier allerdings auch auf die Höhe der Kaution an ... Nur so als erste Einschätzung (was ich hier schreibe ist meine Meinung, und keinesfalls verbindlich oder Rechtsberatung. Für verbindliche Aussagen ist ein Anwalt zu konsultieren - der haftet für seine Ausssagen )
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Mike (&Desi) mit Grüßen aus Hamburg ... Manche Leute haben einen Horizont mit Radius Null - das nennen sie ihren Standpunkt [Einstein] |
#3
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Zitat:
Die kompletten Mietbedingungen und den Vermieter wollte ich hier nicht einstellen, um den Vermieter nicht ungerechtfertigt anzuprangern falls der Passus normal ist. Die Kaution wäre Euro 500,- für ein relativ kleines Boot (5,5 Meter). Damit hätte ich kein Problem. Ich würde schon gerne dort Mieten, weil er zwei Bootstypen hat die mir gefallen und die ich in Hamburg ansonsten nicht gefunden habe. Wenn so ein Passus übrerall üblich ist müsste ich mir halt überlegen, ob ich grundsätzlich gewillt bin das Risiko einzugehen. Wenn er nicht üblich ist, würde ich eher auf den Bootstyp verzichten und woanders mieten.
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Beste Grüße Volker |
#4
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Also wenn du das Boot einigermassen vernünftig fährst und nicht gerade über eine Elb-Buhne hämmerst dürfte das Risiko überschaubar sein.
Über einen "ähnlichen" Passus kann ich nicht viel sagen, da wir ein Boot gekauft und die Mietboote übersprungen haben, aber die Mietverträge in und um Hamburg scheinen ähnlich zu sein. Den Erzählungen nach ...
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Mike (&Desi) mit Grüßen aus Hamburg ... Manche Leute haben einen Horizont mit Radius Null - das nennen sie ihren Standpunkt [Einstein] |
#5
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Zitat:
Mit vernünftig fahren habe ich null Probleme. Ich schätze mich eher als den gemütlichen Fahrer ein. Aber als Anfänger kann man ja vermutlich schnell mal in Situationen kommen in denen man falsch reagiert. Zitat:
Da hoffe ich auf konkrete Erfahrungen hier aus dem Forum. Wie bereits geschrieben: bei anderen Anbietern habe ich so einen Passus erstmal nicht finden können. Aber viele haben Ihre AGBs auch einfach nicht wirklich auf ihrer Homepage (oder haben keine? ). Scheint eher so ein Semi-Professionelles Gewerbe zu sein. ;) Zur Not muss ich halt alle anrufen und vorab fragen. Erstmal wollte ich aber hier im Forum bei Usern die schon (vielleicht mehrmals) gemietet haben horchen, ob der Passus normal oder völlig abstrus ist.
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Beste Grüße Volker Geändert von Tuuut (05.04.2016 um 23:42 Uhr) |
#6
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Zitat:
Vielleicht. Oder Du haftest fuer Schaeden der Vorgaenger, Verschleiss, erfundene Schaeden … Nach den vorliegenden Informationen fuer mich voellig abstruse und unserioes. |
#7
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Zitat:
Ich stelle jetzt doch nochmal die kompletten Haftungsbedingungen ein: Zitat:
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Beste Grüße Volker |
#8
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Zitat:
welcher Antrieb ist denn montiert ? Beim Alpha One z. B. kommst du mit 1.500 € hin im schlimmsten Falle Wobei ich eher mal davon ausgehe, dass i. d. R. ein Propeller geschrottet wird. Der kostet zwischen 189 € (Black Max/Apollo 4) und 589 € (Laser 2/H5). Aber von Propeller steht da ja nix er Prop geht daher vermutlich über die "normale" Selbstbeteiligung.
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Viele Grüße Thomas |
#9
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Zitat:
Aber wie lautet eine Signatur im BF: Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
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Viele Grüße Thomas |
#10
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Zitat:
Aber halt, der Vercharterer hat sicher (fuer ihn) seeeeehr guenstige Versicherungen anzubieten (wobei die empfohlene Kautionsversicherung nur in der Hoehe der Kaution wirksam ist, die Beschraenkungen der Skipperhaftpflicht sollten auf jedenfall beachtet werden). Oder tue ich dem Vercharterer Unrecht? |
#11
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Mit einer Kautionsversicherung ist lediglich die Kautionssumme versichert.
Die darüber hinaus gehenden 25%, MINDESTENS 500,- Euro bleiben doch so oder so eigenes Risiko. Interessant wären da auch noch die "dem Vertrag zugrunde liegenden Kaskobedingungen", ohne deren Kenntnis m.E. keine Risikoabschätzung möglich ist - besteht bei Vercharterung überhaupt Versicherungsschutz Die "normale" Kaskoversicherung von Wehring & Wolfes z.B. beinhaltet keine Vercharterung - § 5.12. Welchen Sinn macht eigentlich eine Kaution, wenn im Schadenfall zusätzlich schwer kalkulierbare zusätzliche Kosten entstehen Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#12
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Beim letzten Chartern einer Lagoon haben wir eine Skipperhaftpflicht abgeschlossen.Das waren 100 Euro für ein Jahr , ebenso eine Kautionsversicherung (Kaution 3500€).
Das Bauchgefühl war dann Ok! Es war ein schöner Törn in Griechenland!
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Grüße Petra
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#13
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Motorboot Charter-Bedingungen: Passus normal?
Moin,
ich würde es lassen... Hatte vor zwei Jahren auch Probleme. Das Bugstrahlruder (gehört auch zum Antrieb) ist ausgefallen und der Charterer hat die Kaution (750,-- €) einbehalten. Mit der Begründung: Er könne nicht wissen ob ich grob fahrlässig gehandelt habe. Ich habe das Problem es nachzuweisen das es nicht so ist... Egal, meine Kautionsversicherung hat die komplette Summe bezahlt. Auch sagte man mir, das es üblich sei solche Schäden auf den Kunden abzuwälzen. Wer kontrolliert schon den Scherstift vor Antritt der Fahrt Wenn Du also beim Antrieb mit 25% für den Schaden haftest, dann lass Dir doch vorher unterschreiben das der Antrieb einwandfrei ohne jegliche Mängel und Verschleiß ist... JEDER Motor geht irgendwann kaputt, ist nur eine Frage der Zeit wer der letzte Mieter ist und 25% bezahlen muss Gruss Frank |
#14
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Das scheint wohl öfters vorzukommen. Bei irgendeinem Vercharterer habe ich gelesen, dass dieses bitte sparsam benutzt werden soll und ein Ausfall dessen keine Mietminderung rechtfertigt.
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#15
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Moin zusammen!
Ich vermiete nebenberuflich auch ein Motorboot. Bezüglich der Versicherung kann ich sagen, dass ich diese mit dem Versicherer entsprechend verhandeln musste. Wie Lutz bereits erwähnte, ist die Vercharterung ansonsten nicht mitversichert. Der Versicherungsaufschlag liegt bei unserem 18' Boot bei immerhin 100% in der Kasko. Die Kalkulation der Kosten und Preise ist natürlich immer eine Gradwanderung. Setze ich meine Selbstbeteiligung runter, steigen bei dem 100% Zuschlag die Versicherungskosten sehr stark an. Ich müsste Stundenpreise verlangen, die kein Mensch bezahlt. Im Idealfall deckt die Kaution die SB. Selbst das hat sich bei uns nicht gerechnet und war in der Umsetzung schwierig. Schließlich gibt es auch Kunden, die nicht mit 500 oder mehr Euro in der Tasche rumlaufen. Davon abgesehen ist eine geringe Selbstbeteiligung in der Versicherung nicht ratsam. Ihr könnt euch vorstellen, dass bei der Vermietung des Öfteren mal etwas kaputt geht. Kleine Macken sind an der Tagesordnung und werden auch nicht abgezogen. Grundberührungen sind jedoch ein deutliches Problem. Wenn ich jeden Schaden meiner Versicherung Anzeige und mit denen abrechne, fliege ich nach zwei Jahren aus der Versicherung. Ähnlich wie beim KFZ ist es schwierig, dann woanders zu versichern. Mit anderen Worten kann ich die Vermietung einstellen. Damit ist niemandem geholfen. Das nur kurz zu den Problemen, mit denen man als Vercharterer konfrontiert wird. Ich versuche einen Mittelweg, mit dem ich bislang ganz gut gefahren bin. Die Kaution liegt bei 200 Euro. Mutwillig ausgelöste Rettungswesen, Propeller und grobe Kratzer im Rumpf werden z.B. abgezogen. Sie dient in erster Linie dazu, die Kunden zu einem ordentlichen Umgang mit dem Boot zu motivieren. Die Kasko hat eine SB von 1200 Euro. Diese muss im Kasko-Schadensfall bezahlt werden, wenn der Schaden der Versicherung gemeldet werden muss. Das steht so in unseren AGB's und ich weise jeden Kunden vor der Fahrt nochmals darauf hin. Beschwert hat sich bislang keiner meiner Kunden. Eine ordentliche Einweisung vorausgesetzt. Wenn du Bauchschmerzen beim Unterschreiben hast Volker, geh woanders hin. In Hamburg gibt es doch mehr als eine Vermietung. Wobei sich AGB's nie kundenfreundlich lesen ;) Die 25% extra beim Antriebsschaden habe ich bislang aber auch noch nicht gelesen. Da hat in der letzten Saison wohl jemand sehr schlechte Erfahrung gemacht. Viel Erfolg Tobias |
#16
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Vielen Dank für die vielen Antworten.
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Lustigerweise hat mir der Vermieter gerade geschrieben, dass er von der Klausel nichts weiß und die Kaution die Obergrenze meiner Haftung darstellt. Ich mache nochmal einen letzten Versuch und frage, wie denn der Mietvertrag aussieht und ob da auf die Allgemeinen Mietbedingungen verwiesen wird oder nicht. Ehhhhhhh
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Beste Grüße Volker |
#17
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Manchmal hat man den Eindruck, das ausschließlich mit dem Bugstrahlruder gesteuert wird, währen das Steuerrad unangetastet bleibt Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#18
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Am Ende geht es dann aber auch ein bisschen ums Prinzip.
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Beste Grüße Volker Geändert von Tuuut (06.04.2016 um 10:33 Uhr) |
#19
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Aber eine Jahres-Skipperhaftpflicht werde ich so oder so abschließen. Grob Fahrlässig kann als Anfänger ja vermutlich auch schneller passieren als man Tuuut sagen kann.
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Beste Grüße Volker |
#20
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Motorboot Charter-Bedingungen: Passus normal?
Zitat:
Es gibt Boote, welche ohne Bugstrahlruder kaum genau steuerbar sind... Der Vercharterer fragte uns wie wir denn drei Tage ohne BSR gefahren sind, das Boot ist doch dann kaum vernünftig fahrbar... Aber egal, ich sehe es völlig anders. Wenn so ein Teil vorhanden ist dann kann man es auch nutzen. Und was bedeutet sparsam nutzen ???? Selbst wenn ich es einmal kurz benutze und es geht kaputt bin ich in der Haftung, denn wie will ich eine sparsame Nutzung nachweisen... |
#21
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Kleines Boot, 5,50m. 60 PS, ich denke mal, da stellt sich nicht die Frage IB oder OB , noch Bugstrahlruder. Hab ich zumindest noch nie gesehen.
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Živjeli Rainer |
#22
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Zitat:
Anlegen, Ablegen, in eine Box einparken, all dafür ist ein Bugstrahlruder gedacht und es wäre dumm ein vorhandenes nicht zu nutzen. Sparsam heißt m.E. nur kurz und ggf. noch ein-, zweimal kurz in die gleiche Richtung und nicht 5 Sekunden lang in eine Richtung um dann sofort 3 Sekunden lang in die Gegenrichtung zu steuern. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#23
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Zitat:
Gehört vielleicht nicht ganz hierher aber wo wir gerade dabei sind: Ich habe alle meine Fahrschul-Praxisstunden und mein Hafen-Skipper-Training auf einem IB Boot gemacht. Sind beim AB im Vergleich zum IB irgendwelche krassen Unterschiede beim Manövrieren zu beachten?
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Beste Grüße Volker |
#24
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#25
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Zitat:
Kommunikation ist alles. Es hat sich jetzt alles geklärt. Der Vermieter hat mich angerufen und wirkte ehrlich (oder gut gespielt ) überrascht über die Klausel. Er will die AGBs auf jeden Fall ändern (wer weiß wieviele potenzielle Kunden da schon von abgeschreckt wurden). Sollte das bis zur Vertragsunterzeichnung nicht geschehen sein wird explizit festgehalten, dass die Klausel für mich nicht gilt. Ich habe eine neue schriftliche Mietanfrage gestellt in der festgehalten ist, dass ein Vertrag nur unter diesen Bedingungen zu Stande kommt. Eine Skipperhaftpflicht schließe ich trotzdem ab. Ohne dieses Wirrwarr hätte ich von dieser evtl. nie etwas erfahren. Insofern hatte das Ganze auch was gutes.
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Beste Grüße Volker |
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