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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 05.04.2016, 22:11
Tuuut Tuuut ist offline
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Standard Motorboot Charter-Bedingungen: Passus normal?

Ahoi,

ich habe frisch meinen SBF See+Binnen gemacht. Ich bin also noch völlig grün hinter meinen Landratten-Ohren.

Nun wollte ich mir gerade zum ersten mal ein Motorboot in Hamburg mieten, bin aber an folgenden Passus in den allgemeinen Mietbedingungen gestolpert:

Zitat:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,dass bei Schäden am Antrieb zusätzlich 25 %, mindestens EUR 500,- an Selbstbeteiligung gemäß der dem Vertrag zugrunde liegenden Kaskobedingungen erhoben werden, die in einem betreffenden Schadensfall vom Charterer dem Vercharterer zusätzlich zu der hinterlegten Kaution erstattet werden müssen.
Wenn ich das richtig verstehe bedeutet das, dass ich bei einem Antriebsschaden 25% der Reparatursumme zahlen müsste. Ich gehe mal davon aus, dass das im schlimmen Fall in die tausende für mich gehen könnte. Wenn die Kaution weg ist finde ich das vollkommen in Ordnung. Aber darüber hinaus möchte ich eigentlich ungern haftbar sein.

Ist so ein Passus beim Mieten von Motorbooten normal? Auf die schnelle habe ich sowas bei anderen Anbietern nicht gefunden. Wobei viele anscheinend auch keine echten AGBs haben (oder diese Online lieber nicht zeigen ).

Viele Grüße aus Hamburg
Volker
__________________
Beste Grüße
Volker

Geändert von Tuuut (05.04.2016 um 22:22 Uhr)
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  #2  
Alt 05.04.2016, 22:33
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Mike G. Mike G. ist offline
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Ohne genauere Kenntnis des restlichen Vetrags:
Ich würde das unterschreiben ... denn das dürfte im Streitfall ungesetzlich und damit hinfällig sein.
M.E (als juristisch intreressierter Laie!) ist das eine Klausel die dem BGB (§ 823) entgegen steht. (Genauer sind hier Paragraphen aufgelistet die Schadensersatzansprüche auslösen können).
Kommt hier allerdings auch auf die Höhe der Kaution an ...

Nur so als erste Einschätzung (was ich hier schreibe ist meine Meinung, und keinesfalls verbindlich oder Rechtsberatung. Für verbindliche Aussagen ist ein Anwalt zu konsultieren - der haftet für seine Ausssagen )
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Mike (&Desi) mit Grüßen aus Hamburg ...

Manche Leute haben einen Horizont mit Radius Null - das nennen sie ihren Standpunkt [Einstein]
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  #3  
Alt 05.04.2016, 22:59
Tuuut Tuuut ist offline
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Zitat:
Zitat von Mike G. Beitrag anzeigen
Ohne genauere Kenntnis des restlichen Vetrags:
Ich würde das unterschreiben ... denn das dürfte im Streitfall ungesetzlich und damit hinfällig sein.
Ich glaube Recht haben und Recht durchsetzen wären mir in so einem Fall deutlich zu anstrengend .

Die kompletten Mietbedingungen und den Vermieter wollte ich hier nicht einstellen, um den Vermieter nicht ungerechtfertigt anzuprangern falls der Passus normal ist.

Die Kaution wäre Euro 500,- für ein relativ kleines Boot (5,5 Meter). Damit hätte ich kein Problem.

Ich würde schon gerne dort Mieten, weil er zwei Bootstypen hat die mir gefallen und die ich in Hamburg ansonsten nicht gefunden habe. Wenn so ein Passus übrerall üblich ist müsste ich mir halt überlegen, ob ich grundsätzlich gewillt bin das Risiko einzugehen. Wenn er nicht üblich ist, würde ich eher auf den Bootstyp verzichten und woanders mieten.
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Beste Grüße
Volker
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  #4  
Alt 05.04.2016, 23:14
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Mike G. Mike G. ist offline
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Also wenn du das Boot einigermassen vernünftig fährst und nicht gerade über eine Elb-Buhne hämmerst dürfte das Risiko überschaubar sein.

Über einen "ähnlichen" Passus kann ich nicht viel sagen, da wir ein Boot gekauft und die Mietboote übersprungen haben, aber die Mietverträge in und um Hamburg scheinen ähnlich zu sein. Den Erzählungen nach ...
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Mike (&Desi) mit Grüßen aus Hamburg ...

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  #5  
Alt 05.04.2016, 23:33
Tuuut Tuuut ist offline
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Zitat:
Zitat von Mike G. Beitrag anzeigen
Also wenn du das Boot einigermassen vernünftig fährst und nicht gerade über eine Elb-Buhne hämmerst dürfte das Risiko überschaubar sein.
.


Mit vernünftig fahren habe ich null Probleme. Ich schätze mich eher als den gemütlichen Fahrer ein. Aber als Anfänger kann man ja vermutlich schnell mal in Situationen kommen in denen man falsch reagiert.



Zitat:
Zitat von Mike G. Beitrag anzeigen
Über einen "ähnlichen" Passus kann ich nicht viel sagen, da wir ein Boot gekauft und die Mietboote übersprungen haben, aber die Mietverträge in und um Hamburg scheinen ähnlich zu sein. Den Erzählungen nach ...

Da hoffe ich auf konkrete Erfahrungen hier aus dem Forum. Wie bereits geschrieben: bei anderen Anbietern habe ich so einen Passus erstmal nicht finden können. Aber viele haben Ihre AGBs auch einfach nicht wirklich auf ihrer Homepage (oder haben keine? ). Scheint eher so ein Semi-Professionelles Gewerbe zu sein. ;)

Zur Not muss ich halt alle anrufen und vorab fragen. Erstmal wollte ich aber hier im Forum bei Usern die schon (vielleicht mehrmals) gemietet haben horchen, ob der Passus normal oder völlig abstrus ist.
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Beste Grüße
Volker

Geändert von Tuuut (05.04.2016 um 23:42 Uhr)
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  #6  
Alt 06.04.2016, 00:36
Sayang Sayang ist offline
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Zitat:
Zitat von Mike G. Beitrag anzeigen
Also wenn du das Boot einigermassenvernünftig fährst und nicht gerade über eine Elb-Buhne hämmerst dürfte dasRisiko überschaubar sein...



Vielleicht. Oder Du haftest fuer Schaeden der Vorgaenger, Verschleiss, erfundene Schaeden …

Nach den vorliegenden Informationen fuer mich voellig abstruse und unserioes.
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  #7  
Alt 06.04.2016, 00:54
Tuuut Tuuut ist offline
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen


Vielleicht. Oder Du haftest fuer Schaeden der Vorgaenger, Verschleiss, erfundene Schaeden …

Nach den vorliegenden Informationen fuer mich voellig abstruse und unserioes.

Ich stelle jetzt doch nochmal die kompletten Haftungsbedingungen ein:

Zitat:

Die Charterboote sind alle sowohl gegen Kasko-
als auch gegen Haftpflichtschäden versichert.
Schäden, die vom Charterer verursacht wurden
und nicht vollständig durch die bestehende
Kasko- und Haftpflichtversicherung gedeckt sind,
hat der Charterer dem Vercharterer auch über
die hinterlegte Kaution hinaus zu ersetzen. Es
wird darauf hingewiesen, dass Schäden, die
durch den Charterer grob fahrlässig oder vorsätz-
lich herbei geführt werden, auf-grund der beste-
henden Versicherungsbedingungen, auch direkt
von der Versicherungsgesellschaft bei dem
Charterer regressiert werden können. Die Char-
terverträge zu den Chaterbooten sind mit einer
Selbstbeteiligung /Kaution von EUR 500,- behaf-
tet. Die Kaution muss vor Fahrtantritt in bar
hinterlegt werden. Schäden, die durch den
Mieter verursacht werden, müssen bis zur Höhe
der Selbstbeteiligung vom Mieter getragen
werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass bei Schäden am Antrieb zusätzlich 25 %,
mindestens EUR 500,- an Selbstbeteiligung
gemäß der dem Vertrag zugrunde liegenden
Kaskobedingungen erhoben werden, die in
einem betreffenden Schadensfall vom Charterer
dem Vercharterer zusätzlich zu der hinterlegten
Kaution erstattet werden müssen. Sollte der
Charterer einen Schaden verursachen, der die
Weitervercharterung des Bootes unmöglich
macht, bleibt es dem Vercharterer überlassen,
die Charterausfallkosten beim Charterer geltend
zu machen. Es wird empfohlen eine entspre-
chende Skipperhaftpflicht und/oder Charterkau-
tionsversicherung abzuschließen. Der Mieter
verpflichtet sich das Boot mit größtmöglicher
Sorgfalt zu nutzen. Er haftet dem Vermieter nicht
nur für Schäden am Boot und seiner Einrichtung,
sondern auch für den Verlust derselben.
Den durch starke Beschädigung oder Verlust des
Bootes entstehenden Folgeschaden (Verlust der
Chartereinnahmen) kann der Vermieter dem
Mieter gegenüber geltend machen. Der Vermie-
ter behält sich das Recht vor, die gesamte Kauti-
on ein zu behalten, um die Kosten einer Repara-
tur des Bootes zu decken. Sind Mieter und
Bootsführer nicht identisch, haften beide ge-
samtschuldnerisch. Auftretende Mängel am Boot
sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter ist nicht befugt eigenmächtig Repara-
turen durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die
volle Kaution bis zur endgültigen Schadensab-
wicklung einbehalten werden. Das Auftreten von
Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung
nicht auszuschließen und begründet, sofern
keine wesentliche Beeinträchtigung in der Ge-
samtnutzung des Bootes vorliegt, weder Re-
gressanspruch gegen den Vermieter noch eine
Kürzungen der Chartergebühr oder einen Ver-
tragsrücktritt. Der Genussverlust in Folge einer
Havarie oder eines Unfalls, der während der
Vermietung vorfällt, kann, unabhängig von der
Ursache, nicht der Grund einer ganzen oder
teilweisen Rückzahlung sein. Falls während der
Fahrt ein technisches Problem auftritt, informie-
ren Sie uns bitte umgehend. Bei selbstverschul-
deten Problemen werden die Kosten dem Mieter
in Rechnung gestellt. Der Mieter und seine
Begleiter nutzen das Boot und sein Zubehör auf
eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den
Vermieter aus Schäden, die dem Mieter oder
seinen Begleitern während der Nutzung durch
das Boot, Teile des Bootes oder des Zubehörs
entstehen, sind ausgeschlossen. Des weiteren ist
jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an
persönlichen Gegenständen des Mieters oder
dessen Begleitern ausgeschlossen. Für die Rich-
tigkeit des eventuell überlassenen Kartenmateri-
als und die Anzeigengenauigkeit der Instrumente
übernimmt der Vermieter keine Gewähr.
Mein Bauchgefühl mag den Text irgendwie nicht.
__________________
Beste Grüße
Volker
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  #8  
Alt 06.04.2016, 01:32
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Zitat:
Zitat von Tuuut Beitrag anzeigen
Ahoi,

ich habe frisch meinen SBF See+Binnen gemacht. Ich bin also noch völlig grün hinter meinen Landratten-Ohren.

Nun wollte ich mir gerade zum ersten mal ein Motorboot in Hamburg mieten, bin aber an folgenden Passus in den allgemeinen Mietbedingungen gestolpert:

Wenn ich das richtig verstehe bedeutet das, dass ich bei einem Antriebsschaden 25% der Reparatursumme zahlen müsste. Ich gehe mal davon aus, dass das im schlimmen Fall in die tausende für mich gehen könnte. Wenn die Kaution weg ist finde ich das vollkommen in Ordnung. Aber darüber hinaus möchte ich eigentlich ungern haftbar sein.

Ist so ein Passus beim Mieten von Motorbooten normal? Auf die schnelle habe ich sowas bei anderen Anbietern nicht gefunden. Wobei viele anscheinend auch keine echten AGBs haben (oder diese Online lieber nicht zeigen ).

Viele Grüße aus Hamburg
Volker
Hallo Volker,

welcher Antrieb ist denn montiert ? Beim Alpha One z. B. kommst du mit 1.500 € hin im schlimmsten Falle

Wobei ich eher mal davon ausgehe, dass i. d. R. ein Propeller geschrottet wird. Der kostet zwischen 189 € (Black Max/Apollo 4) und 589 € (Laser 2/H5). Aber von Propeller steht da ja nix er Prop geht daher vermutlich über die "normale" Selbstbeteiligung.
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Viele Grüße
Thomas
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  #9  
Alt 06.04.2016, 01:46
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Zitat:
Zitat von Tuuut Beitrag anzeigen
Ich stelle jetzt doch nochmal die kompletten Haftungsbedingungen ein:



Mein Bauchgefühl mag den Text irgendwie nicht.
Dann laß es bleiben. Sonst machst du dich zu sehr verrückt. Ich würde dort mal fragen, was die Charterkautionsversicherung für den Miettag kostet. Wenn der Betrag für dich akzeptabel ist und du dann alle evtl. Haftungen los bist, dann würde ich dort chartern, ansonsten auf keinen Fall. Sind schon heftig die Bedingungen. Da wird die Firma sehr schlechte Erfahrungen mit den Charterkapitänen gemacht haben.

Aber wie lautet eine Signatur im BF: Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind

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Viele Grüße
Thomas
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  #10  
Alt 06.04.2016, 03:03
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Zitat:
Zitat von Tuuut Beitrag anzeigen
Ich stelle jetzt doch nochmal die kompletten Haftungsbedingungen ein:



Mein Bauchgefühl mag den Text irgendwie nicht.
Das geht mir auch so.

Aber halt, der Vercharterer hat sicher (fuer ihn) seeeeehr guenstige Versicherungen anzubieten (wobei die empfohlene Kautionsversicherung nur in der Hoehe der Kaution wirksam ist, die Beschraenkungen der Skipperhaftpflicht sollten auf jedenfall beachtet werden).

Oder tue ich dem Vercharterer Unrecht?
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  #11  
Alt 06.04.2016, 07:19
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Mit einer Kautionsversicherung ist lediglich die Kautionssumme versichert.
Die darüber hinaus gehenden 25%, MINDESTENS 500,- Euro bleiben doch so oder so eigenes Risiko.

Interessant wären da auch noch die "dem Vertrag zugrunde liegenden Kaskobedingungen", ohne deren Kenntnis m.E. keine Risikoabschätzung möglich ist - besteht bei Vercharterung überhaupt Versicherungsschutz

Die "normale" Kaskoversicherung von Wehring & Wolfes z.B. beinhaltet keine Vercharterung - § 5.12.

Welchen Sinn macht eigentlich eine Kaution, wenn im Schadenfall zusätzlich schwer kalkulierbare zusätzliche Kosten entstehen

Gruß Lutz
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  #12  
Alt 06.04.2016, 07:43
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Beim letzten Chartern einer Lagoon haben wir eine Skipperhaftpflicht abgeschlossen.Das waren 100 Euro für ein Jahr , ebenso eine Kautionsversicherung (Kaution 3500€).

Das Bauchgefühl war dann Ok!

Es war ein schöner Törn in Griechenland!
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Grüße Petra
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  #13  
Alt 06.04.2016, 07:58
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Standard Motorboot Charter-Bedingungen: Passus normal?

Moin,
ich würde es lassen...
Hatte vor zwei Jahren auch Probleme.
Das Bugstrahlruder (gehört auch zum Antrieb) ist ausgefallen und der Charterer hat die Kaution (750,-- €) einbehalten. Mit der Begründung: Er könne nicht wissen ob ich grob fahrlässig gehandelt habe. Ich habe das Problem es nachzuweisen das es nicht so ist... Egal, meine Kautionsversicherung hat die komplette Summe bezahlt. Auch sagte man mir, das es üblich sei solche Schäden auf den Kunden abzuwälzen. Wer kontrolliert schon den Scherstift vor Antritt der Fahrt

Wenn Du also beim Antrieb mit 25% für den Schaden haftest, dann lass Dir doch vorher unterschreiben das der Antrieb einwandfrei ohne jegliche Mängel und Verschleiß ist...
JEDER Motor geht irgendwann kaputt, ist nur eine Frage der Zeit wer der letzte Mieter ist und 25% bezahlen muss

Gruss Frank
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  #14  
Alt 06.04.2016, 08:29
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Zitat:
Zitat von woodpecker Beitrag anzeigen
Das Bugstrahlruder (gehört auch zum Antrieb) ist ausgefallen....
Das scheint wohl öfters vorzukommen. Bei irgendeinem Vercharterer habe ich gelesen, dass dieses bitte sparsam benutzt werden soll und ein Ausfall dessen keine Mietminderung rechtfertigt.
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  #15  
Alt 06.04.2016, 09:19
Toby Toby ist offline
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Moin zusammen!

Ich vermiete nebenberuflich auch ein Motorboot. Bezüglich der Versicherung kann ich sagen, dass ich diese mit dem Versicherer entsprechend verhandeln musste.
Wie Lutz bereits erwähnte, ist die Vercharterung ansonsten nicht mitversichert. Der Versicherungsaufschlag liegt bei unserem 18' Boot bei immerhin 100% in der Kasko.

Die Kalkulation der Kosten und Preise ist natürlich immer eine Gradwanderung. Setze ich meine Selbstbeteiligung runter, steigen bei dem 100% Zuschlag die Versicherungskosten sehr stark an. Ich müsste Stundenpreise verlangen, die kein Mensch bezahlt.
Im Idealfall deckt die Kaution die SB. Selbst das hat sich bei uns nicht gerechnet und war in der Umsetzung schwierig. Schließlich gibt es auch Kunden, die nicht mit 500 oder mehr Euro in der Tasche rumlaufen.
Davon abgesehen ist eine geringe Selbstbeteiligung in der Versicherung nicht ratsam. Ihr könnt euch vorstellen, dass bei der Vermietung des Öfteren mal etwas kaputt geht.
Kleine Macken sind an der Tagesordnung und werden auch nicht abgezogen. Grundberührungen sind jedoch ein deutliches Problem. Wenn ich jeden Schaden meiner Versicherung Anzeige und mit denen abrechne, fliege ich nach zwei Jahren aus der Versicherung.
Ähnlich wie beim KFZ ist es schwierig, dann woanders zu versichern.
Mit anderen Worten kann ich die Vermietung einstellen. Damit ist niemandem geholfen.

Das nur kurz zu den Problemen, mit denen man als Vercharterer konfrontiert wird.

Ich versuche einen Mittelweg, mit dem ich bislang ganz gut gefahren bin. Die Kaution liegt bei 200 Euro. Mutwillig ausgelöste Rettungswesen, Propeller und grobe Kratzer im Rumpf werden z.B. abgezogen. Sie dient in erster Linie dazu, die Kunden zu einem ordentlichen Umgang mit dem Boot zu motivieren.
Die Kasko hat eine SB von 1200 Euro. Diese muss im Kasko-Schadensfall bezahlt werden, wenn der Schaden der Versicherung gemeldet werden muss. Das steht so in unseren AGB's und ich weise jeden Kunden vor der Fahrt nochmals darauf hin. Beschwert hat sich bislang keiner meiner Kunden. Eine ordentliche Einweisung vorausgesetzt.

Wenn du Bauchschmerzen beim Unterschreiben hast Volker, geh woanders hin. In Hamburg gibt es doch mehr als eine Vermietung. Wobei sich AGB's nie kundenfreundlich lesen ;) Die 25% extra beim Antriebsschaden habe ich bislang aber auch noch nicht gelesen. Da hat in der letzten Saison wohl jemand sehr schlechte Erfahrung gemacht.

Viel Erfolg

Tobias
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  #16  
Alt 06.04.2016, 09:53
Tuuut Tuuut ist offline
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Vielen Dank für die vielen Antworten.

Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Mit einer Kautionsversicherung ist lediglich die Kautionssumme versichert.
Die darüber hinaus gehenden 25%, MINDESTENS 500,- Euro bleiben doch so oder so eigenes Risiko.
Eben. Eine Kaskoversicherung will ich auch garnicht abschließen. Wenn ich die Euro 500,- verliere ist das ok. Ich möchte aber eben wissen, was mich der Spaß maximal kostet und nicht mit einem unkalkulierbaren offenen Posten unterwegs sein.


Zitat:
Zitat von Toby Beitrag anzeigen
Die Kalkulation der Kosten und Preise ist natürlich immer eine Gradwanderung. Setze ich meine Selbstbeteiligung runter, steigen bei dem 100% Zuschlag die Versicherungskosten sehr stark an. Ich müsste Stundenpreise verlangen, die kein Mensch bezahlt.
Ich kann ich mir gut vorstellen, dass das ein Ritt auf der Klinge ist. Mich wundert ehrlich gesagt, dass man da überhaupt Geld mit verdienen kann, wenn man Anschaffungskosten, laufende Kosten und unerfahrene Mieter mit in die Kalkulation einbezieht.


Zitat:
Zitat von woodpecker Beitrag anzeigen
Moin,
ich würde es lassen...
Hatte vor zwei Jahren auch Probleme.
Das Bugstrahlruder (gehört auch zum Antrieb) ist ausgefallen und der Charterer hat die Kaution (750,-- €) einbehalten. Mit der Begründung: Er könne nicht wissen ob ich grob fahrlässig gehandelt habe.
Ungefähr so stelle ich mir das im negativen Fall vor. Mit dem Unterschied dass ich nicht nur die Kaution sondern 25% des Schadens zahlen müsste. In den Bedingungen steht ja nichtmal, dass der Antriebsschaden meine Verschulden sein muss.



Zitat:
Zitat von Toby Beitrag anzeigen
Wenn du Bauchschmerzen beim Unterschreiben hast Volker, geh woanders hin. In Hamburg gibt es doch mehr als eine Vermietung. Wobei sich AGB's nie kundenfreundlich lesen ;) Die 25% extra beim Antriebsschaden habe ich bislang aber auch noch nicht gelesen. Da hat in der letzten Saison wohl jemand sehr schlechte Erfahrung gemacht.
Vermutlich wird es auch genauso enden. Ich fände es zwar schade, weil der Vermieter der einzige mit kleinen Kajütbooten mit festen Cockpit ist (keine Ahnung, wie das Fachwort dafür ist ). Die anderen Vermieter haben lediglich offene Sportboote. Da ist nicht so mein Fall und die 200PS brauche ich auch nicht.

Lustigerweise hat mir der Vermieter gerade geschrieben, dass er von der Klausel nichts weiß und die Kaution die Obergrenze meiner Haftung darstellt. Ich mache nochmal einen letzten Versuch und frage, wie denn der Mietvertrag aussieht und ob da auf die Allgemeinen Mietbedingungen verwiesen wird oder nicht.

Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Aber wie lautet eine Signatur im BF: Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind
Ehhhhhhh
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Volker
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  #17  
Alt 06.04.2016, 10:01
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
... Bei irgendeinem Vercharterer habe ich gelesen, dass dieses bitte sparsam benutzt werden soll ...
Dieser Hinweis scheint jedoch in der Tat angebracht zu sein
Manchmal hat man den Eindruck, das ausschließlich mit dem Bugstrahlruder gesteuert wird, währen das Steuerrad unangetastet bleibt

Gruß Lutz
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  #18  
Alt 06.04.2016, 10:25
Tuuut Tuuut ist offline
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

welcher Antrieb ist denn montiert ? Beim Alpha One z. B. kommst du mit 1.500 € hin im schlimmsten Falle

Wobei ich eher mal davon ausgehe, dass i. d. R. ein Propeller geschrottet wird. Der kostet zwischen 189 € (Black Max/Apollo 4) und 589 € (Laser 2/H5). Aber von Propeller steht da ja nix er Prop geht daher vermutlich über die "normale" Selbstbeteiligung.
Keine Ahnung welcher Motor das ist. Ich kann auf den Bildern nicht einmal erkennen, ob das ein IB oder ein (abmontierter AB) ist. Nur, dass es 60 PS sind.

Am Ende geht es dann aber auch ein bisschen ums Prinzip.
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Beste Grüße
Volker

Geändert von Tuuut (06.04.2016 um 10:33 Uhr)
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  #19  
Alt 06.04.2016, 10:32
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Zitat:
Zitat von petrela Beitrag anzeigen
Beim letzten Chartern einer Lagoon haben wir eine Skipperhaftpflicht abgeschlossen.Das waren 100 Euro für ein Jahr , ebenso eine Kautionsversicherung (Kaution 3500€).

Das Bauchgefühl war dann Ok!

Es war ein schöner Törn in Griechenland!
Soweit ich das verstehe haften die Skipperhaftplichtversicherungen lediglich bei grober Fahrlässigkeit (also genau dann wenn die Haftplicht/Kasko des Vermieters nicht mehr greift). Ein nicht-grobfahrlässiger Antriebsschaden wäre also m.E. nicht abgedeckt.

Aber eine Jahres-Skipperhaftpflicht werde ich so oder so abschließen. Grob Fahrlässig kann als Anfänger ja vermutlich auch schneller passieren als man Tuuut sagen kann.
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  #20  
Alt 06.04.2016, 10:56
Benutzerbild von woodpecker
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Dieser Hinweis scheint jedoch in der Tat angebracht zu sein
Manchmal hat man den Eindruck, das ausschließlich mit dem Bugstrahlruder gesteuert wird, währen das Steuerrad unangetastet bleibt

Gruß Lutz

Es gibt Boote, welche ohne Bugstrahlruder kaum genau steuerbar sind...
Der Vercharterer fragte uns wie wir denn drei Tage ohne BSR gefahren sind, das Boot ist doch dann kaum vernünftig fahrbar...

Aber egal,
ich sehe es völlig anders.
Wenn so ein Teil vorhanden ist dann kann man es auch nutzen.
Und was bedeutet sparsam nutzen ????
Selbst wenn ich es einmal kurz benutze und es geht kaputt bin ich in der Haftung, denn wie will ich eine sparsame Nutzung nachweisen...
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  #21  
Alt 06.04.2016, 11:51
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crownlinecr crownlinecr ist offline
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Boot: Sessa Oyster 30
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1.396 Danke in 666 Beiträgen
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Kleines Boot, 5,50m. 60 PS, ich denke mal, da stellt sich nicht die Frage IB oder OB , noch Bugstrahlruder. Hab ich zumindest noch nie gesehen.
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Živjeli Rainer
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  #22  
Alt 06.04.2016, 12:29
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Zitat:
Zitat von woodpecker Beitrag anzeigen
Es gibt Boote, welche ohne Bugstrahlruder kaum genau steuerbar sind...

... Wenn so ein Teil vorhanden ist dann kann man es auch nutzen.
Und was bedeutet sparsam nutzen ????...
Normale Fahrt, geradeaus und Kurven sollten ohne Bugstrahlruder problemlos möglich sein, sonst stimmt mit dem Boot was nicht.

Anlegen, Ablegen, in eine Box einparken, all dafür ist ein Bugstrahlruder gedacht und es wäre dumm ein vorhandenes nicht zu nutzen.

Sparsam heißt m.E. nur kurz und ggf. noch ein-, zweimal kurz in die gleiche Richtung und nicht 5 Sekunden lang in eine Richtung um dann sofort 3 Sekunden lang in die Gegenrichtung zu steuern.

Gruß Lutz
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  #23  
Alt 06.04.2016, 12:32
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Zitat:
Zitat von crownlinecr Beitrag anzeigen
Kleines Boot, 5,50m. 60 PS, ich denke mal, da stellt sich nicht die Frage IB oder OB , noch Bugstrahlruder. Hab ich zumindest noch nie gesehen.
Danke für die Info. Die Fotos des Bootes sind vom Vermieter auf einem Trailer gemacht und das Heck ist nicht richtig sichtbar. Insofern konnte ich nicht sehen, ob da eine Welle rauskommt oder nicht. Und als absoluter unerfahrener Newbie weiß ich natürlich auch nicht, dass IB das bei 5,5m Booten nicht üblich ist.

Gehört vielleicht nicht ganz hierher aber wo wir gerade dabei sind:
Ich habe alle meine Fahrschul-Praxisstunden und mein Hafen-Skipper-Training auf einem IB Boot gemacht. Sind beim AB im Vergleich zum IB irgendwelche krassen Unterschiede beim Manövrieren zu beachten?
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Beste Grüße
Volker
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  #24  
Alt 06.04.2016, 12:40
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Zitat:
Zitat von Tuuut Beitrag anzeigen
... Sind beim AB im Vergleich zum IB irgendwelche krassen Unterschiede beim Manövrieren zu beachten?
Die Unterschiede liegen wohl eher zwischen IB mit starrer Welle auf der einen und IB mit Z-Antrieb/ AB auf der anderen Seite.

Gruß Lutz
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  #25  
Alt 06.04.2016, 12:43
Tuuut Tuuut ist offline
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Zitat:
Zitat von Tuuut Beitrag anzeigen
Lustigerweise hat mir der Vermieter gerade geschrieben, dass er von der Klausel nichts weiß und die Kaution die Obergrenze meiner Haftung darstellt. Ich mache nochmal einen letzten Versuch und frage, wie denn der Mietvertrag aussieht und ob da auf die Allgemeinen Mietbedingungen verwiesen wird oder nicht.

Kommunikation ist alles. Es hat sich jetzt alles geklärt. Der Vermieter hat mich angerufen und wirkte ehrlich (oder gut gespielt ) überrascht über die Klausel. Er will die AGBs auf jeden Fall ändern (wer weiß wieviele potenzielle Kunden da schon von abgeschreckt wurden). Sollte das bis zur Vertragsunterzeichnung nicht geschehen sein wird explizit festgehalten, dass die Klausel für mich nicht gilt. Ich habe eine neue schriftliche Mietanfrage gestellt in der festgehalten ist, dass ein Vertrag nur unter diesen Bedingungen zu Stande kommt.

Eine Skipperhaftpflicht schließe ich trotzdem ab. Ohne dieses Wirrwarr hätte ich von dieser evtl. nie etwas erfahren. Insofern hatte das Ganze auch was gutes.
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Beste Grüße
Volker
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