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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Wie ist es richtig, Aussenborder vor oder hinter der Lichtleiste?
Wie ist es richtig, Aussenborder vor oder hinter der Lichtleiste?
Bei mir gehts nur so, denn soweit kann ich die Lichtleiste nicht rausziehen um den AB dahinter zu haben. |
#2
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Fahre selber seit Jahren so, wobei bei mir der Z-Antrieb nur 20cm über die Lichtleiste übersteht und in einem orangen Stoffsack verhüllt und somit gut sichtbar ist... und bis dato hatte die Rennleitung in D, SLO, HR und AT damit nie ein Thema...
Laut §22 StVO wäre es so OK wenn der Motor nicht mehr als 1m über die Leuchten hinausragt. Sollte er mehr wie 1m über die Lichtleiste hinausragen ist er entsprechend zu kennzeichnen - bei Tag durch eine rote Fahne und nachts durch eine Leuchte + Rückstrahler... Ich hätte da eher etwas Bedenken wegen der Bodenfreiheit oder täuscht das auf dem Bild?
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#3
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Ist deutlich unter 1m, mittlerweile habe ich eine Warnweste umfunktioniert als Propellersack.
Angekuppelt ist genug Bodenfreiheit hinten. |
#4
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ich würde ja sagen der Trailer ist viel zu kurz!
Der Spiegel soll auf der letzten Rolle aufliegen sagt man! Polizei wird sicher meckern wenn es mal auffällt.Man sieht ja schon am Bild wie gut das Nummernschild zu lesen ist. Mfg Michael
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5 LITER IS A GAS CANISTER, NOT AN ENGINE SIZE Überschüsiges Bootszubehör findet Ihr im Link unten! https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=5947
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#5
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Zitat:
Ich lass Lichtleiste immer so nah wie möglich am Trailer, umso besser komme ich um die Ecken,ohne hängen zu bleiben. VG J. |
#6
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Hallo,
ich würde so nicht rum fahren. Der Antrieb/ AB gehört hinter die Lichtleiste. Das Nummern Schild muss für die Rennleitung immer gut lesbar sein. Ich denke, dass du wenn du so fährst. Mit der Polizei ein Ärger gekommen könntest. Mit dem einem Meter, verlasse dich nicht drauf. Bin auch sehr lange so herum gefahren. Die bayrische Autobahnpolizei war sehr überzeugend, Mein Z kommt ab jetzt immer hinter die Leiste. mfg Mario. |
#7
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7) Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein; der untere Rand darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen und die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein. Quelle: FZV §10 Also, in deinem Fall nicht erlaubt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#8
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Weil ich am Trailer V-Traversen habe, das Boot tiefer liegt, muss auch ich den Motor angetrimmt transportieren. Das heißt, er steht halt ein Stück über die Trailerleiste hinaus.
Bislang keine Probleme mit der Rennleitung, obwohl ich so viel unterwegs bin. Christian
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Der deutsche Italiener - häufig in Italien und nicht so gerne in Deutschland http://fs5.directupload.net/images/1...p/jghdub9j.jpg |
#9
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Zitat:
je nach Winkel ist deine Beleuchtung von hinten nicht zu sehen, Kennzeichen ebenfalls nicht. Meiner Meinung nach gehört in diesem Fall der AB hinter die Lichtleiste. Nur weil die ausziehbare Länge nicht reicht, ist es kein Grund, es dann so zu machen. Ich denke auch, wenn man vom Standart ausgeht, das der Trailer viel zu kurz für das Boot ist. Wenn du ne ehrliche Meinung und Antworten haben willst, dann stell doch bitte mal ein seitliches Bild vom Trailer mit Boot rein. Wenn alles normal ist, sollte ne Lichtleiste immer genügend auszuziehen gehen, damit der Antrieb hinter der Leiste ist.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#10
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ist das Bild richtig? Etwas genaueres Bild hinten wäre besser. Ich finde den Trailer zu kurz.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#11
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Grauslich...
Was Polizei sagen könnte wäre mir auch erstmal egal...das der Anhänger nicht zum Boot passt wurde dir auch schon gesagt und müsste dir doch selbst auch schon aufgefallen sein... Mir ginge es um den AB. Auch wenn die Lichtleiste nur geringen Auffahrschutz bietet...fährt dir jemand drauf oder lässt seine Kupplung springen kann es Schaden am AB geben...heißt Rennerei...im schlimmsten Fall nix mit Bootfahren. Hat der jenige jetzt ne zickige Versicherung, dazu noch nen cleveren Anwalt...gepaart mit Polizei und Vorführung bei TÜV,DEKRA o.a.... Verstehst was ich meine ? Ist kein Schmuckstück ala Verado...aber schützenswert. Glück Auf ! Gunar |
#12
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Das Boot könnte wenn es die Stützlast zulässt ruhig noch 10 cm weiter vor.
Windenstand geht ja noch etwas weiter nach vorne, dann sollte auch die Leiste lang genug sein. Bei dem Gewicht des Motores durfte das eigendlich mit der Stützlast noch passen, wenn da nicht schon negative Last ist.
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Viele liebe Grüsse aus dem Saarland von Thorsten Selbstbau Fernsteuerung alter Johnson Motor https://youtu.be/n7VFLzD8r4o
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#13
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Ich probiere das mal mit den 10cm wobei die Kombi aktuell gut austariert ist.
Wurde alles so ausgeliefert, hinten ist eine Wippe da kann der Spiegel nicht aufliegen. Bisher hat mich die Polizei 2x angehalten, einmal war ich zu schnell und einmal fand der Beamte das Boot toll und wollte es sich anschauen. Vorbildlich das der Propeller abgedeckt ist, mehr wurde nicht dazu gesagt. |
#14
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Zitat:
Gruß Jörg |
#15
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Hallo
ändere doch einfach die Lichtleiste längere Stangen ist die einfachste Lösung Gruß Frank |
#16
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Also ich habe damals in der Fahrschule (20 Jahre her) gelernt das die Leuchtleiste der Abschluss eines jedes Hängers sein soll.
Bei mir ist der Z auch hinter der Leuchtleiste, so wie fast allen meinen Hafenkollegen. Gruß Thomas |
#17
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Zitat:
Ich denke, Trailer und Boot sind schlecht "eingestellt". Da stimmt die Stützlast (vermutlich) nicht und die Lichtleiste kann noch ausgezogen werden. Also, als erstes mal die Stützlast messen.... |
#18
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In Österreich muss die Lichtleiste den Anhänger und die Ladung nach hinten begrenzen, Antrieb daher innerhalb der Lichtleiste, Propellerabdeckung braucht man nicht, wozu auch?
In Deutschland ist das ähnlich, siehe auch http://www.trotzburg.de/images/archi...trieb_sack.pdf . Zitat:
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LG Michael |
#19
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wie Thorsten geschrieben hat sieht es seehr hecklastig aus. In jedem Fall mal die Stützlast bestimmen, glaube auch das Du noch gut 10cm weiter nach vorne kannst mit dem Boot.
Die Lichtleiste ausziehen bis diese zumindest am Antrieb ansteht und den Antrieb in einen Sack verpacken und die Lichtleiste nach oben mit einem Spanngurt sichern. Aufgrund des von rechts nicht einsehbaren Kennzeichens nicht 100% FZV konform aber würde mich wundern wenn die Rennleitung da meckert - das wird Sie eher wegen der fehlenden Abdeckung des Antriebs. Was ich nicht machen würde wäre die Lichtleiste zu verlängern - es wirken da erhebliche Hebelkräfte vor allem bei einer Bodenwelle - erst einmal aus dem vorhandenen Setup das Maximum rausholen. Marcus |
#20
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In der Straßenverkehrsordnung (StVO) §22 Ladung ist geregelt, dass
grundsätzlich eine Ladung bis zu einem Meter ohne besondere Kennzeichnung überstehen darf. Der Ladungsüberstand darf bis zu 1,5m betragen wenn eine Kennzeichnung angebracht ist. Da ich das Boot als Ladung ansehe würde ich diese Grenzen als geltend annehmen. Ich persönlich nutze die Lichtleiste als Auflage für den AB (beim letzten Boot) bzw. für den Z (beim aktuellen Boot). Dazu habe ich die Lichtleiste extra mit einem Winkelstahl verstärkt, damit sie nicht knicken kann. Beim letzten Boot hatte ich sogar noch extra eine Holzauflage zur Schonung der Finne montiert.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#21
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Da aber hier der AB das Kennzeichen und Beleuchtung bei schräger Ansicht verdeckt, zieht dein Ladungsüberstand nicht.
Gesendet mit Tapatalk
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#22
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Ich lasse inzwischen auch die Lichtleiste vor dem AB.
Das ist sehr praktisch, dann muss ich rein gar nichts mehr an ihr hantieren. Bleibt eh dran beim Slippen. Wegen Italien habe ich mir diese Warntafel an den AB/Propeller gebastelt. Hat jedenfalls in D, A, Slo, Kroatien keiner was bemängelt. |
#23
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Den Windenstand kann ich max 6,5cm nach vorne schieben.
Eine Waage unter den Stützrad zeigt 71,5kg an, mein Fahrzeug darf max. 90kg. Mitte Rad bis mitte Kupplungsmaul sind 45cm, sonst sitzt das Rad genau in der Zentral. |
#24
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So wird die Stützlast nicht gemessen.
Richtig wäre, ein Kantholz unter die Kupplung welches die Länge der AHK-Höhe hat. |
#25
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Nana, wenn er jetzt noch den Abstand Achse-Kupplung hat, dann kann er es doch errechnen
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Grüsse Matthias Hobby: Sinnfreies vernichten fossiler Brennstoffe |
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