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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Trailern ohne Straßenzulassung
Ihr Lieben,
ich habe ein altes Fischerboot restauriert und möchte es jetzt gerne zur Probe zu Wasser lassen. Mein Trailer hat allerdings keine Straßenzulassung. Ich muss nur ein sehr kurzes Stück auf einer öffentlichen Straße fahren und möchte mir möglichst das Geld und den Aufwand für einen Autotrailer sparen. Nun habe ich irgendwo gelesen, dass man in Schrittgeschwindigkeit mit so einem Trailer fahren darf. Weiß einer von euch, ob das stimmt? Vielen Dank im Voraus, Eberhard |
#2
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wahrscheinlich, wenn du den Trailer von Hand schiebst
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#3
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In der Land- und Forstwirtschaft ist das wohl möglich:
https://www.agrarheute.com/technik/z...-regeln-446690
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Gruß, der mit dem Bären tanzt, Stefan |
#4
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Wie sieht das bei Euch mit Oldie-Traktor, Pferdeverein oder Karnevalsverein aus? Die haben öfter mit derartigen Problemen zu tun.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#5
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Zitat:
Hängt ein Auto, Transporter oder LKW davor, dann iss nix mit Trailer ziehen. Ich denke, mit Traktor davor geht auch nix. Gesendet von meinem mit Tapatalk
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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#6
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Wenn mit dem Ding auf öffentlichen Verkehrswegen unterwegs bist muss der Trailer eine Zulassung haben. Kennst nicht eine gute Werkstatt, die dir mal ein rotes Nummernschild ausleihen kann?
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Gruß Sylvio |
#7
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Zitat:
Kannst dich bei der "tiefer, härter, breiter Tuning Fraktion bedanken.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#8
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Unter 6km/h braucht man meines Wissens keine Zulassung... Allerding gilt diese max. Höchstgeschwindigkeit auch für das Zugfahrzeug...
welches Zugfahrzeug hat den eine Max. Geschwindigkeit von <6km/h?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#9
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Moin,
wenn es wirklich nur eine kurze Strecke ist: Zugfahrzeug Warnblinker, dahinter noch ein weiteres Fahrzeug .. ebenfalls mit Warnblinker und dann mit Schrittgeschwindigkeit diese Straße passieren. Ist verboten (keine Zulassung, keine Versicherung) - würde ich aber so machen. Wenn Du erwischt wirst und die Beamten nicht besonders einsichtig sind, wird es aber nichts mit dem Geld sparen, im Gegenteil .. so oder so.. Abwägungssache. Gruß, Jörg
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#10
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Rasentrecker...
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#11
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Also selbst die die unsere Gemeinde nutzt... sind schneller....
Aber auch wenn er so langsam wäre... kann er das Boot ziehen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#12
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Mit einem offiziellen 6 km/h Trecker (gibt keine neuen mehr, aber die alten haben Bestandsschutz) darf man sowas tatsächlich ziehen. Also rumfragen ob jemand in der Nähe einen hat!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#13
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MW ist der § 18 STVZO aufgehoben.
Also kann man kein Fahrzeug (auch Anhänger ) mehr für 6Km/h zulassen. Also sind sie Zulassungsfrei. Das Zugfahrzeug wird durch die 6km/h des Anhängers auf 6km/h beschränkt. (Ist ja beim KFZ das 200km/h fahren kann und einen Anhänger für 80 km/h zieht auch so.) Du darfst also nicht schneller als 6 km/h fahren. Aber Hundertprozentige Auskunft müsste die Zulassungsstelle geben können.
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Gruß Klaus Eigentlich bin ich ganz anders, ich komme nur nicht dazu. |
#14
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moin, das kommt auch drauf an wo du das machst. in Ostfriesland wird man eher straffrei ausgehen, wohl auch, weil man eher die chance hat dass niemand kommt,oder der Beamte eher ein Einsehen hat. Allerdings stell ich mir das im Ruhrgebiet oder Berlin nicht so lustig vor
Ich spreche da in anderen Verkehrdelikten aus Erfahrung Gruß aus Ostfriesland, Detlef der gemerkt hat dass es hier bei uns recht "menschlich" zugeht
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„Wir verlangen, das Leben müsse einen Sinn haben - aber es hat nur ganz genau so viel Sinn, als wir selber ihm zu geben imstande sind.“ ( Hermann Hesse ) |
#15
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Was ist denn für Dich ein kurzes Stück, 100m oder 10 Km?
Dürfen darfst Du es nie, aber vom Risiko das Du eingehst ist die zu fahrende Strecke und die Örtlichkeit natürlich auch ausschlaggebend.
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Gruß Jörg Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß, nicht alles glaubt was einem erzählt wird und über den Rest einfach still lächelt! |
#16
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Mit Pferden oder Eseln als "Zugmaschine" darfst du es übrigens immer!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#17
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Dieses:
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#18
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Moin,
es gibt nur einen legalen Weg, dieser führt über deine Zulassungsstelle. Rote Nummern sind für Probe, Prüfungs und Überführungsfahrten, d.h. keine Beladung. Nach § 3FZV Absatz 2 sind Spezialanhänger für die Beförderung von Sportgeräten Zulassungsfrei. Also ab zur Zulassungsstelle, Fall schildern und stressfrei Boot transportieren. Gruß Boris |
#19
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Der Schlepper muss bauartbedingt auf 6km/h gedrosselt sein und nicht nur ein 6 Km/h Schild auf die Kühlerbauer geschraubt haben.
Das dürften aber die wenigsten sein. Ansonsten gilt das nur für die Landwirtschaft mit zulassungsfreien Anhängern,
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#20
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Ich denke Lars weiß schon was er da macht.
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#21
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Wir machen das so. Anhänger hat Gutachten für 6 Km/h. 6 Km/h Schild am Anhänger mit Lichtleiste.
Genehmigung von der Zulassungsstelle mit Massangaben, Fahrroute und Zeitfenster. Begleitfahrzeug und gelbes Rundumlicht. Damit fahren wir sogar durch die Innenstadt
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Gruß Frank
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#22
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Hi!
Die aufgeworfene Problematik ruft in erster Linie Scheinumgehungsspezialisten auf den Plan. Die zugrunde liegenden Straßenverkehrszulassungsvorschriften werden durch die Gerichte dahingehend ausgelegt, dass eine Drosselung in der Regel nicht funktioniert (Gangbegrenzung, Drossel, Klotz unter dem Gaspedal und was nicht alles). Ich habe auch schon immer mal nach einem entsprechenden 6 km/h Trecker geschaut und festgestellt, dass es fast keine gibt und wenn dann sind sie irre teuer. Wenn Du irgendeinen Schneepflug oder Rasenmäher oder sonst was findest, dann könntest Du den nehmen, wenn er nicht mehr als 6 km/h fahren kann. Alternativ könntest Du Deinen Trailer über 100m auch von mehreren Leuten schieben lassen (wie wäre es damit?).
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#23
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Ich würde auch einfach so fahren aber es war glaube ich gefragt was er darf😁
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#24
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Der legale Weg ist, jemanden zu beauftragen der so ein Fahrzeug hat und was macht.
Ich wollte mir mal einen alten Wohnwagen kaufen und den zum Trailer umbauen, daher hatte ich mich seinerzeit belesen. Finde leider den Link nicht auf die Schnelle. In Berlin gab es jemanden, der ganz beliebt war weil er mit seinem alten 6 km/h-Trecker solche Fahrten macht(e).
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#25
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Trailern ohne Straßenzulassung
Wenn
Strecke in Metern + Uhrzeit * Chance erwischt zu werden : Höhe der maximalen Strafe < Kosten eines legalen Transports dann = einfach los. [emoji41] Keiner gibt dir hier ne Absolution, dickes rotes Schild hinten dran und ab dafür. An einem herbstlichen Sonntagmorgen sitzen die meisten Ordnungshüter auch viel lieber bei ner Tasse Kaffee auf der Wache.
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Freude ist nur ein Mangel an Information.
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