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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 20.12.2017, 07:21
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rohatmast rohatmast ist offline
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Hallo,
Vielleicht hat ja hier jemand eine Idee oder kennt jemanden, der jemanden kennt....
Wir suchen noch einen 3,5 to Trailer für eine Maxum 2600 SE. Sie soll irgendwann ab März-Mai 2018 von Wilhelmshaven nach Empuriabrava (Spanien) verbracht werden. Den Transport machen wir selbst-entsprechendes Zugfahrzeug vorhanden. Wir werden den Trailer nur für diesen einen Transport benötigen, danach brauchen wir keinen mehr. Hat jemand Ideen? Miettrailer macht für uns nur Sinn, wenn die Anmietung möglichst im Raum MainKinzigKreis ist oder eben keine „Tagesreise“ entfernt.
Herzlichen Dank im Voraus für eure Vorschläge.
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  #2  
Alt 21.12.2017, 08:03
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Hallo,

die Maxum 2600 SE soll ja mind. 3t wiegen, laut Beiträgen hier im Forum liegt das Gewicht sogar einiges darüber. Somit käme ja nur ein Alutrailer in Frage, wenn Du einigermassen legal Trailern willst. Das schränkt die Verfügbarkeit ein. An Deiner Stelle würde ich mal bei den Trailerherstellern von Alutrailern anfragen, ob die Leihtrailer haben. Dass Du von privat einen Trailer bekommst, glaube ich nicht, denn niemand wird seinen eigenen Trailer einer Überlastung aussetzten wollen. Oder nach einen 7,5t-LKW-Bootstransporter schauen, vielleicht kann man so was auch mieten.

Gruß Axel
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  #3  
Alt 21.12.2017, 08:21
Solpat Solpat ist offline
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Hallo Rohatmast,

die Fa. Anhänger Kaestel in Rastatt vermietet einen sehr massiven 3,5t Trailer:

http://www.kaestel-anhaenger.com/Mie...ax--9-5-m.html

Liegt zwar nicht 100%ig in Deinem Kreis, aber mit Sicherheit auf dem Weg nach Spanien ...

MfG

Oliver
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  #4  
Alt 21.12.2017, 08:26
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wende dich mal an Dirk-S aus Leimen hier im Forum der hat so einen Trailer und hat auch hier Transporte angeboten... eventuell verleiht er ihn dir ja auch.
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Gruß Volker
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  #5  
Alt 21.12.2017, 08:47
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Zitat:
Zitat von Solpat Beitrag anzeigen
Hallo Rohatmast,

die Fa. Anhänger Kaestel in Rastatt vermietet einen sehr massiven 3,5t Trailer:

http://www.kaestel-anhaenger.com/Mie...ax--9-5-m.html

Liegt zwar nicht 100%ig in Deinem Kreis, aber mit Sicherheit auf dem Weg nach Spanien ...

MfG

Oliver
Schlechter Vorschlag. Nur eine Nutzlast von 2340kg. Bei einer Kontrolle kann er das Gespann dann gleich stehen lassen und darf dann teuer umladen. Bei dann geschätzten 700kg Überladung wird niemand irgendein Auge zudrücken.

Gruß Axel
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  #6  
Alt 21.12.2017, 08:51
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo,

die Maxum 2600 SE soll ja mind. 3t wiegen, laut Beiträgen hier im Forum liegt das Gewicht sogar einiges darüber. Somit käme ja nur ein Alutrailer in Frage, wenn Du einigermassen legal Trailern willst. Das schränkt die Verfügbarkeit ein. An Deiner Stelle würde ich mal bei den Trailerherstellern von Alutrailern anfragen, ob die Leihtrailer haben. Dass Du von privat einen Trailer bekommst, glaube ich nicht, denn niemand wird seinen eigenen Trailer einer Überlastung aussetzten wollen. Oder nach einen 7,5t-LKW-Bootstransporter schauen, vielleicht kann man so was auch mieten.

Gruß Axel
würde das Boot auch erst mal Wiegen
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  #7  
Alt 21.12.2017, 08:53
Solpat Solpat ist offline
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Hallo Axel,
bei der zulässigen Nutzlast gebe ich Dir recht. Aber der Trailer hat 3x1.500kg Achsen drunter, also vermutlich ein technisches ges. Gewicht von 4.500 kg. Ergibt zumindest eine theoretische Nutzlast von 3.340 kg. Ich weiß das bei 3.500 kg auflaufgebremst Schluss ist. Manchmal muss man eben auch Glück im Leben haben ...
MfG
Oliver
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  #8  
Alt 21.12.2017, 10:20
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Zitat:
Zitat von Solpat Beitrag anzeigen
Hallo Axel,
bei der zulässigen Nutzlast gebe ich Dir recht. Aber der Trailer hat 3x1.500kg Achsen drunter, also vermutlich ein technisches ges. Gewicht von 4.500 kg. Ergibt zumindest eine theoretische Nutzlast von 3.340 kg. Ich weiß das bei 3.500 kg auflaufgebremst Schluss ist. Manchmal muss man eben auch Glück im Leben haben ...
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Hallo Oliver,

das ist schon richtig. Um den Trailer mache ich mir auch keine Sorgen. Aber hier handelt es sich dann um Vorsatz, wenn er überladen durch die Gegend fährt. Der Vermieter wird sich haftungsfrei halten und den Mieter darauf hinweisen. Somit Vorsatz und im Falle eines Unfalls voll schadensersatzpflichtig, da die Versicherung raus ist. Im Falle eines Personenschadens kann der Mieter sein Boot dann gleich verkaufen, weil er den Rest seines Lebens Regressansprüche bedienen muss. Keine schöne Aussicht, zumindest wäre das nichts für mich. Ich habe aus dem Grund den Trailer, der beim Boot dabei war, sofort verkauft und einen leichteren gekauft. Und der war "nur" 270kg drüber.

Meine Empfehlung für den TE: Boot professionell überführen lassen. Erspart ne Menge Ärger und schont die Nerven.

Gruß Axel

Gruß Axel
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  #9  
Alt 21.12.2017, 11:01
Amtrack Amtrack ist offline
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Im Falle eines Personenschadens kann der Mieter sein Boot dann gleich verkaufen, weil er den Rest seines Lebens Regressansprüche bedienen muss.
Maximal 7.500€ (5.000+2.500).
Damit will ich eine "Überladung" nicht gutheißen, nur das "Rest seines Lebens" etwas einschränken, wobei das natürlich ganz klar einkommensabhängig ist
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  #10  
Alt 21.12.2017, 11:19
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Zitat:
Zitat von Amtrack Beitrag anzeigen
Maximal 7.500€ (5.000+2.500).
Damit will ich eine "Überladung" nicht gutheißen, nur das "Rest seines Lebens" etwas einschränken, wobei das natürlich ganz klar einkommensabhängig ist
In Deutschland ja, aber wie es z.b. in Spanien aussieht weiß ich nicht.


Wie steht es überhaupt mit der Breite?
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Hendrik
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  #11  
Alt 21.12.2017, 11:24
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Die Maxum 2600 SE ist 2,60 Meter breit.
Also legal nicht mehr zu trailern.
Oder mittels begleitetem Sondertransport

Dann hat dieses Boot ein Trockengewicht von 6784 Pfund
Das sind 3392 KG, ohne irgendwelche Flüssigkeiten und ohne Zubehör.
Das wird nix mit Trailern. Lass das einen spezialisierten Bootstransporteur machen.
Die paar Teuros wird man bei Kauf eins solchen Bootes wohl auch noch übrig haben
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Gruss Werner

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manche kennen mich...manche können mich

Geändert von pcfuxx (21.12.2017 um 11:34 Uhr)
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  #12  
Alt 21.12.2017, 11:31
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auch mit dem Übergewicht hat gibt es immer wieder Diskussionen...

Rein vom Gesetzgeber ist bei einem bestimmten Gewicht Schluss und bei Überladung gibt es Strafen nach dem Bussgeldkatalog.

Weiterfahren darf man aber erst wenn das Gewicht unterhalb des Grenzwertes liegt.
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Gruß Volker
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  #13  
Alt 21.12.2017, 11:50
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von Amtrack Beitrag anzeigen
Maximal 7.500€ (5.000+2.500).
Damit will ich eine "Überladung" nicht gutheißen, nur das "Rest seines Lebens" etwas einschränken, wobei das natürlich ganz klar einkommensabhängig ist
Habe ich da was nicht mitbekommen? Seit wann ist das? Wo steht das? Ich frage desshalb, weil ich mit meiner Fliegerei im Falle eines Personenschaden voll haftbar sein soll...

Gruß Axel
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  #14  
Alt 21.12.2017, 13:09
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Habe ich da was nicht mitbekommen? Seit wann ist das? Wo steht das? Ich frage desshalb, weil ich mit meiner Fliegerei im Falle eines Personenschaden voll haftbar sein soll...

Gruß Axel

Die Rede ist vom PKW.
https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/regress

Zitat:
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Regressforderung allerdings auf maximal 5.000 Euro begrenzt. Dieses Limit gilt, wenn eine Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls vorlag. Es gibt aber auch Pflichtverletzungen, die erst nach dem Versicherungsfall eintreten. Das kann beispielsweise eine relevante Verletzung der Mitwirkungs- oder Schadenminderungspflicht sein. In diesem Fall reduziert sich die maximale Höhe der Regressforderung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung auf 2.500 Euro.


Dabei ist es unerheblich, ob ein solcher Verstoß grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Versicherungsnehmer begangen wird. Lediglich ein Dieb, der ein versichertes Fahrzeug stiehlt, kann vollständig in Regress genommen werden. Liegen Pflichtverletzungen sowohl vor als auch nach Eintritt des Versicherungsfalls vor, ist eine Zusammenführung der Maximalbeträge möglich, sodass Regressforderungen bis zu 7.500 Euro zulässig sind.

Zur Fliegerei kann ich nichts beitragen, da fehlt mir das Wissen.

Gruß,
David
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  #15  
Alt 22.12.2017, 13:32
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rohatmast rohatmast ist offline
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Vielen Dank an alle für die informativen Antworten.
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  #16  
Alt 22.12.2017, 17:29
Solpat Solpat ist offline
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Zitat:
Zitat von pcfuxx Beitrag anzeigen
Die Maxum 2600 SE ist 2,60 Meter breit.
Also legal nicht mehr zu trailern.
Oder mittels begleitetem Sondertransport

Dann hat dieses Boot ein Trockengewicht von 6784 Pfund
Das sind 3392 KG, ohne irgendwelche Flüssigkeiten und ohne Zubehör.
Das wird nix mit Trailern. Lass das einen spezialisierten Bootstransporteur machen.
Die paar Teuros wird man bei Kauf eins solchen Bootes wohl auch noch übrig haben

Hallo Werner,

ich beziehe mich mal rein auf Deutschland:

1. Zwischen 2,55 und 3,00 m Breite benötigt man lediglich eine Ausnahmegenehmigung plus Warntafel und gelbe Rundumleuchte - jedoch noch KEIN Begleitfahrzeug. Dies wird erst über 3,00 m Breite benötigt.

2. bei 3.392 kg Trockengewicht wird es in der Tat spannend, auchr unter Ausnutzung aller technische Möglichkeiten:

  • Es wird lediglich die Achslast gewogen, die Stützlast wird zur Nutzlast des Zugfahrzeug gerechnet.

  • Die Deichsellast = Stützlast ist bei einem 3.500 kg Trailer mindestens 150 kg, kann aber je nach Auflaufeinrichtung bis zu 300 kg betragen. Hier ist aber meist die Anhängekupplung des Zuhfahrzeugs das limitierende Element.


Wenn man das alles ins Kalkül zieht, dann ergibt sich:

3.500 kg zul. Trailer-Gewicht
150 kg Stützlast
70 kg Überladung

3.720 kg
- 600 kg Trailer-Gewicht (muß mit realem Trailergewicht abgeglichen werden) ergibt:

3.120 kg Nutzlast bei 3.392 kg (Katalog-)Trockengewicht also nicht zu schaffen. Würde man ein Zugfahrzeug und Trailer mit 300 kg Stützlast haben, wären auch theoretisch noch 150 kg mehr, also 3.270 kg Nuztlast drin. Selbst das, würde noch nicht reichen.

In der Realität, sind jedoch die Tanks nicht lehr, Zusatzeinbauten vorhanden und das Boot will auch noch gut festgegurtet sein. Das wird legal selbst unter Ausnutzung aller technisch möglicher Klimzüge nicht unter Einhaltung der Gewichtsgrenzen möglich sein.

Was noch ein paar kg's bringt, ist die Demontage der Duoprops (sofern vorhanden), ich schätze das alleine schon mal auf 25 kg und der Batterien. Das alle anderen losen oder leicht lösbaren Gegenstände (Feuerlöscher, Ankergeschirr, usw.) schon entnommen wurden versteht sich von selbst.

Damit gebe ich Dir recht: Der Aufwand das Gewicht zu reduzieren, eine Überbreitengenehmigung durch mehrere Länder usw zu organisieren und dann die Fuhre auch noch selber fahren zu müssen, ist zu groß. Damit klares Votum für Vergabe des Transports an eine Fachfirma.

MfG

Oliver
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Geändert von Solpat (22.12.2017 um 17:36 Uhr)
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  #17  
Alt 22.12.2017, 17:48
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übeladung wird nicht toleriert. da fährst du nicht weiter bis du abgelastet hast.

es gibt zwar bis zu einem gewissen Gewicht keine Strafe aber überladen fährst du nicht weiter.
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  #18  
Alt 22.12.2017, 17:54
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Hallo Oliver,
sehe ich genauso, bis auf den Abzug der Stützlast. Das zulässige Gesamtgewicht fes Trailers limitiert endgültig, hier darf keine Stützlast mehr abgezogen werden.
Die Stützlast wird nur von der zulässigen Anhängelast abgezogen, trotzdem darf der Trailer abgekuppelt nicht mehr wiegen als sein zulässiges Gesamtgewicht - in Deinem Beispiel 3,5to.
Viele Grüße Markus

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  #19  
Alt 22.12.2017, 17:58
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kommt drauf an was man für ein Geicht angibt.

das zulässige Gesammtgewicht = Achslast + Stützlast

z.B. Sigma Ultralight 3650
die Achslast ist die Last die über die Räder auf den Boden drücken.
diese ist beim hänger 3500kg
die Stützlast betträgt max. 150kg

so kommt man auf ein Zulässiges Gesamtgewicht von 3650 kg

ist das Gesammtgewicht überschritten bleibt die Fuhre stehen bis das Gewicht das zulässige Gesammtgewicht erreicht.
ist das gesammtgewicht nicht überschritten aber eines der beiden anderen muss so lange die Last verlagert werden bis die Gewichte stimmen.
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  #20  
Alt 22.12.2017, 18:14
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hier ein Bild das es etwas erklärt.. alerdings bei einem LKW das Bild mit dem PKW Anhänger finde ich gerade nicht

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  #21  
Alt 22.12.2017, 18:42
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Zitat:
Zitat von pcfuxx Beitrag anzeigen
[...]

Dann hat dieses Boot ein Trockengewicht von 6784 Pfund
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Das wird nix mit Trailern. Lass das einen spezialisierten Bootstransporteur machen.
[...]
Moin,

6784 Pfund (pound) entsprechen aber 3077,17 kg, weil ein Pfund (nicht das deutsch Kartoffelpfund, sondern das angloamerikanische) 0,453592 kg entspricht.

Trotzdem wird's knapp und der Aufwand groß.

Lieben Gruß

Mio
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  #22  
Alt 22.12.2017, 22:44
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  #23  
Alt 22.12.2017, 23:01
MarkusP MarkusP ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
kommt drauf an was man für ein Geicht angibt.

das zulässige Gesammtgewicht = Achslast + Stützlast

z.B. Sigma Ultralight 3650
die Achslast ist die Last die über die Räder auf den Boden drücken.
diese ist beim hänger 3500kg
die Stützlast betträgt max. 150kg

so kommt man auf ein Zulässiges Gesamtgewicht von 3650 kg

ist das Gesammtgewicht überschritten bleibt die Fuhre stehen bis das Gewicht das zulässige Gesammtgewicht erreicht.
ist das gesammtgewicht nicht überschritten aber eines der beiden anderen muss so lange die Last verlagert werden bis die Gewichte stimmen.
Billi, in Deinem Beispiel hat ja auch der Trailer ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,65to, also genau was ich meinte. Diese Trailer sind aber wohl selten & teuer. Im obigen Beispiel wurde aber von einem zgG von 3,5to ausgegangen und da ist der Abzug der Stützlast schlicht falsch...

Gesendet mit meinen Wurschtfingern
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  #24  
Alt 23.12.2017, 05:40
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Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
Billi, in Deinem Beispiel hat ja auch der Trailer ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,65to, also genau was ich meinte. Diese Trailer sind aber wohl selten & teuer. Im obigen Beispiel wurde aber von einem zgG von 3,5to ausgegangen und da ist der Abzug der Stützlast schlicht falsch...

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Die Stützlast darf immer von dem zulääsigen Gesammtgewicht abgezogen werden und muss sogar um die Achslast zu berechnen...
wenn also der obige ein Zulässiges Gesammtgewicht von 3500kg und eine Stützlast von 100kg dann darf die Achslast hier max. 3400kg betragen.

Dann wird es mit dem obigen Trailer eventuell noch enger.
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Alt 23.12.2017, 09:36
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Die Stützlast darf immer von dem zulääsigen Gesammtgewicht abgezogen werden und muss sogar um die Achslast zu berechnen...
wenn also der obige ein Zulässiges Gesammtgewicht von 3500kg und eine Stützlast von 100kg dann darf die Achslast hier max. 3400kg betragen.

Dann wird es mit dem obigen Trailer eventuell noch enger.
Ja, da muss ich Volker schon recht geben. Ich konnte das auch nicht glauben, dass bei den 3.5 Trailern die Stützlast abgezogen wird, das waren bei mir 150kg !!, so kam ich bei meinen Eco auf eine Nutzlast von 2800kg.
Da mein Boot gewogen im Absoluten Leerzustand (also wirklich alles raus, sogar die polster, und alle Flüssigkeiten abgesaugt ) 3020Kg wiegt, wäre ich daher um 220 Kg immer noch überladen. Das wäre für mich prinzipiell kein Problem, aber mein Boot ist genau 3m breit,und flach. Das sieht sch... breit aus, und denke, da wird man schon eher angehalten. Wie auch immer, deshalb habe ich mir vorgestern den Ultralight 3650 Alutrailer geholt. Da der Alu Trailer nochmal 80Kg leichter ist, und die Stützlast mitgerechnet wird, bin ich jetzt mit 10 Kg im Plus.... Der Preis.... ziemlich exakt das doppelte wie der Sigma eco, aber ich werde älter und vernünftiger, und kann mit ruhigem Gewissen auf die Straße...
Euch allen Schöne Weihnachtstage, und einen guten Start in die neue Saison...
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406...
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