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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 31.03.2018, 20:53
Wolfmax Wolfmax ist offline
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Standard Kroatische Flagge ummelden

Hallo,

ich habe mir ein 9m Boot mit kroatischer Flagge von einem Deutschen gekauft. Wir haben einen deutschen Kaufvertrag in D geschlossen.
Der hat das Boot gestern in Krk abgemeldet. Der Capitano meinte schon, dass der Vertrag nicht gültig sei.
Ich würde das Boot gerne mit kroatischer Flagge in HR weiterfahren.
Deshalb die Frage:
Welche Dokumente brauche ich?

Vielen Dank für die Unterstützung.

VG
Wolfmax

Geändert von Wolfmax (31.03.2018 um 21:09 Uhr)
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  #2  
Alt 31.03.2018, 23:52
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wwoody wwoody ist offline
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  • Kaufvertrag in kroatischer Sprache mit allen Details zum Boot, notariell beglaubigt und die Beglaubigung von der kroatischen Botschaft/Konsulat in D bestätigt, wenn der Vertrag in Deutschland abgeschlossen wurde und von einem deutschen Notar beglaubigt wurde. Oder den Vertrag in Kroatien abschliessen und dort direkt beglaubigen.
  • Sämtliche bisherigen "Papiere", wie bisherige Kaufverträge (*1), Zulassungen, An/Abmeldungen, usw. müssen in kroatischer Sprache übersetzt und die Übersetzung beglaubigt sein.
  • Bei grösseren Booten wird manchmal auch noch der Kaufvertrag des Vorbesitzers (*1) verlangt um den "Stammbaum" des Bootes nachvollziehen zu können.
  • Desweiteren benötigst du einen Wohnsitz in Kroatien, oder einen gesetzlichen Vertreter mit Wohnsitz in Kroatien.
__________________
Gruß, Ranko


Geändert von wwoody (31.03.2018 um 23:57 Uhr)
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  #3  
Alt 01.04.2018, 09:58
Michael G. Michael G. ist offline
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Exakt. Ohne Notar und beglaubigte Übersetzung geht nichts. Aber warum willst du unter HR Flagge fahren? Das wird auf Dauer recht teuer.
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  #4  
Alt 01.04.2018, 12:10
Benutzerbild von winetouu
winetouu winetouu ist offline
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Du brauchst auch eine OIB Nummer und eine kroatische Postadresse soweit ich weiß.
__________________
Beste Grüße Andy
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  #5  
Alt 01.04.2018, 14:40
Benutzerbild von Capitaneus
Capitaneus Capitaneus ist offline
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Hallo Wolfmax,
Seahelp meint zum Thema Bootskauf in Kroatien:
"Ab dem 01.07.2013 ist Kroatien für EU-Bürger " (rechtlich) "wie Innland zu betrachten..."
Der Kaufvertrag selbst kann daher meines Erachtens zwischen zwei EU-Bürgern auch ohne Notar und ohne OIB rechtswirksam und auch in deutscher Sprache geschlossen werden.
Der Capitano liegt hier vielleicht nicht ganz richtig...
Das ist das eine, wenn es dann im nächsten Schritt um die Eintragung in das kroatische Schiffsregister oder eine Umschreibung geht, wird es wohl so sein, wie es die Beiträge oben beschreiben. Oder ein älterer link dazu:
http://www.topadriacharter.com/plain...ste/index.html
Warum soll das Boot eigentlich unter kroatischer Flagge gefahren werden?
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Info-EU-Deklaration.pdf (1,92 MB, 107x aufgerufen)
__________________
Viele Grüße
Guido
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  #6  
Alt 01.04.2018, 14:55
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kornatix kornatix ist offline
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Zitat:
Zitat von winetouu Beitrag anzeigen
Du brauchst auch eine OIB Nummer und eine kroatische Postadresse soweit ich weiß.
So ist es. Und, nicht zu vergessen: eine Haftpflichtversicherung sowie, wenn das Boot jünger als acht Jahre ist, einen Nachweis über die irgendwo in der EU gezahlte Mehrwertsteuer.

Das hört sich zwar alles ziemlich abenteuerlich an, ist aber halb so wild. Die OIB (= persönliche Identifikationsnummer, u.a. für Steuerzwecke) gibt es auch für Ausländer sofort und kostenlos auf jedem kroatischen Finanzamt. Als Begründung für den OIB - Antrag reicht die Angabe, man wolle vielleicht ein Grundstück kaufen. Eine kroatische Postadresse (z.B. die seines Vermieters) benötigt man für die Zusendung der jährlichen Gebührenrechnung, und einen Notar (javni biliježnik heißt der hier) zur Unterschriftsbeglaubigung für kleines Geld findet man an jeder Straßenecke.

Bei einem 9-m-Boot würde ich mir allerdings überlegen, ob ich es auf Kroatien umflagge. Zum Einen sind die jährlichen Gebühren mit Ausnahme von ca. 40 Kuna Verwaltungsgebühr die gleichen wie für ein ausländisches Boot, zum Anderen sind Boote ab 7,50 m (???) meines Wissens nicht nur steuerpflichtig, sondern müssen auch alle zwei Jahre beim Hafenkapitän zum "TÜV". So genau weiß ich das allerdings nicht; mein Boot hat zwar ein Schachbrett am Mast, ist aber kleiner und deshalb TÜV- und steuerfrei.

Hinsichtlich der Kosten für Liegeplätze, Bootszulassung usw. gibt es übrigens entgegen landläufiger Meinung keine Unterschiede zwischen Kroaten und Ausländern, der Zagrebac zahlt das Gleiche wie der Berliner - allerdings mit dem feinen Unterschied, dass der Zagrebac obendrein noch Steuern für sein Boot zahlt. Einen (sehr preiswerten) Liegeplatz im Kommunalhafen bekommt man auch als Kroate nur, wenn man dort seinen festen Wohnsitz hat.

Nachtrag: @Capitaneus, die Amtssprache in Kroatien ist kroatisch, und darauf legen die Kroaten großen Wert. Auch wenn Seahelp anderer Meinung ist und vielleicht sogar Recht hat: die kroatischen Behörden denken nicht im Traum daran, andere als in kroatischer Sprache abgefasste oder beglaubigt übersetzte Dokumente anzuerkennen. Ich musste meine deutsche IBS-Abmeldung auch in kroatischer Übersetzung vorlegen. (Hast Du schon mal versucht, mit einem kroatischen Dokument bei einer deutschen Behörde aufzulaufen?)
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Pozdrav,
Gerd

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Geändert von kornatix (01.04.2018 um 15:03 Uhr) Grund: Nachtrag
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  #7  
Alt 01.04.2018, 15:00
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Zitat:
Zitat von winetouu Beitrag anzeigen
Du brauchst auch eine OIB Nummer und eine kroatische Postadresse soweit ich weiß.
Wenn er selbst kein kroatischer Staatsbürger ist und ohne Wohnsitz in Kroatien, benötigt er einen gesetzlichen Vertreter. Das kann auch eine Privatperson (kroatischer Staatsbürger mit OIB und Wohnsitz in Kroatien) seines Vertrauens sein , allerding im Besitz einer Vollmacht und die wieder in kroatischer Sprache und in Kroatien notariell beglaubigt.

Der Rest ist in meinem Post weiter oben, aus eigener Erfahrung vor Ort, als gebürtiger Kroate mit Wohnsitz in Kroatien, aber "Zweitwohnsitz" im "Ausland", ohne Wenns und Abers!

-- edit --

Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
Nachtrag: @Capitaneus, die Amtssprache in Kroatien ist kroatisch, und darauf legen die Kroaten großen Wert. Auch wenn Seahelp anderer Meinung ist und vielleicht sogar Recht hat: die kroatischen Behörden denken nicht im Traum daran, andere als in kroatischer Sprache abgefasste oder beglaubigt übersetzte Dokumente anzuerkennen. Ich musste meine deutsche IBS-Abmeldung auch in kroatischer Übersetzung vorlegen. (Hast Du schon mal versucht, mit einem kroatischen Dokument bei einer deutschen Behörde aufzulaufen?)
Gerd hat es noch etwas ausführlicher formuliert, auch das mit der MWSt. Genauso läuft es und nicht anders.
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Gruß, Ranko


Geändert von wwoody (01.04.2018 um 15:05 Uhr)
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  #8  
Alt 01.04.2018, 15:19
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Leute ihr habt ja Recht, aber bitte schaut nochmal, was ich genau unter #5 geschrieben habe.
Es sind zwei verschiedene rechtliche Vorgänge auseinanderzuhalten:
1. Bootskauf zwischen 2 EU-Bürgern, geht in deutscher Sprache, ohne OIB, ohne Notar
2. Eintragung/Umschreibung ins kroatische Schiffsregister, geht nur so wie das Prozedere von euch beschrieben wurde.
Mich hat nur gestört, dass der Capitano meinte, es wäre kein gültiger Vertrag entstanden!
Einverstanden?
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Viele Grüße
Guido
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  #9  
Alt 01.04.2018, 15:28
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Zitat:
Zitat von Capitaneus Beitrag anzeigen
Mich hat nur gestört, dass der Capitano meinte, es wäre kein gültiger Vertrag entstanden!
Einverstanden?
Der Capitano hat auch absolut Recht damit. Bezogen auf die Bootsregistrierung in Kroatien, ist der (in Deutschland gültige) Kaufvertrag, in deutscher Sprache, für ihn nicht interessant. Ich gehe aber fest davon aus, dass er den Wolfmax auf eine Übersetzung hingewiesen hat und auch auf alles andere. Das ist als Registrierungsbehörde auch seine Pflicht in solchen Fällen. Es gibt reichlich ausländische Staatsbürger die ihre Boote in Kroatien registrieren. Alles gar kein Problem, wenn man sich an die gültigen Gesetze und Vorschriften im Land hält. Ist in Deutschland, Österreich oder anderswo in der EU oder gar weltweit nicht anders. Für Amtsgeschäfte im jeweiligen Land gilt immer die Amtssprache und die ist in Kroatien nunmal Kroatisch.
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Gruß, Ranko


Geändert von wwoody (01.04.2018 um 15:34 Uhr)
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  #10  
Alt 01.04.2018, 15:33
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Zitat:
Zitat von Capitaneus Beitrag anzeigen
1. Bootskauf zwischen 2 EU-Bürgern, geht in deutscher Sprache, ohne OIB, ohne Notar
2. Eintragung/Umschreibung ins kroatische Schiffsregister, geht nur so wie das Prozedere von euch beschrieben wurde.
Mich hat nur gestört, dass der Capitano meinte, es wäre kein gültiger Vertrag entstanden!
Einverstanden?
Einverstanden! Klar kann innerhalb der EU jeder mit jedem jeden Vertrag abschließen, egal in welcher Sprache und auch ohne Notar, und Vertrag ist Vertrag, solange er nicht sitten- oder rechtswidrig ist. Pacta sunt servanda, wie schon Julius Cäsar sagte. Die Frage ist halt nur, ob die kroatischen Bürokraten das so akzeptieren. In Kroatien geht nun mal nichts ohne: "Nein, da müssen Sie noch..." Kauf' mal ein Haus in Kroatien oder, noch schlimmer, beantrag' mal eine Baugenehmigung. Gegen die kroatische Bürokratie ist der Besuch beim deutschen Finanzamt eine wahre Wohltat!:

...vielleicht noch mal grundsätzlich zum Thema "Umflaggen": ich habe das gemacht, weil mein Boot sowieso auf Dauer in Kroatien ist, ich dort einen Zweitwohnsitz habe und weil ich keine Lust mehr hatte, alle zwei Jahre Geld für den IBS zu bezahlen und jedes Jahr damit zum Hafenkapitän zu laufen. Für mein kleines Boot rechnet sich das auch, weil es weder steuer- noch "TÜV"-pflichtig ist. Für ein größeres Boot lohnt sich das Umflaggen meiner Ansicht nach nicht wirklich. Spätestens, wenn man es z.B. nach Deutschland verkaufen will, geht der ganze Zirkus von vorne los.
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Pozdrav,
Gerd

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  #11  
Alt 01.04.2018, 15:38
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Hallo Ranko,
mir scheint, du bist ein Widerborst...
Ich versuche es nochmal:
Kroatien ist jetzt in der EU und der Bootskaufvertrag zwischen zwei z.B. deutschen EU Bürgern in deutsch ist rechtskräftig. Der Capitano liegt hier falsch!
Dass das Vertragswerk dann zur Eintragung in das Schiffsregister übersetzt werden muss haben wir alle gemeinsam festgestellt und ist unbestritten. Es sind aber zwei verschiedene rechtliche Vorgänge, die man auseinanderhalten soll.
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Viele Grüße
Guido
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  #12  
Alt 01.04.2018, 15:44
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Gerd, als ich den Marshall in Hvar registrieren wollte, hatte ich ein ähnliches Prozedere (Spiessrutenlauf) bis alles erledigt war. Der Hafenkapitän wollte von mir sogar den urspünglichen Kaufvertrag sehen (aus den 90ern). Konnte ihn mit Mühe davon überzeugen, dass der nicht mehr auffindbar ist, da der erste Besitzer vor Jahren verstorben ist.

Deshalb habe ich, als ich den DRACO gekauft habe, vorsorglich gleich mal alles auf Kroatisch verfasst und beglaubigen lassen. Habe sogar 2, bis auf die Sprache, identische Kaufverträge. Eines in Deutsch und eines in Kroatisch. Alles sofort notariell beglaubigt, wie auch die Abmeldung aus dem österreichischen Schiffregister.
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  #13  
Alt 01.04.2018, 15:50
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Zitat:
Zitat von Capitaneus Beitrag anzeigen
Hallo Ranko,
mir scheint, du bist ein Widerborst...
Ich versuche es nochmal:
Kroatien ist jetzt in der EU und der Bootskaufvertrag zwischen zwei z.B. deutschen EU Bürgern in deutsch ist rechtskräftig. Der Capitano liegt hier falsch!
Dass das Vertragswerk dann zur Eintragung in das Schiffsregister übersetzt werden muss haben wir alle gemeinsam festgestellt und ist unbestritten. Es sind aber zwei verschiedene rechtliche Vorgänge, die man auseinanderhalten soll.
Guido, ich bin kein Widerborst, sondern - ehrlich - gehe ich erstmal davon aus dass diese Äusserung, wie der Wolfmax es hier schreibt, so nicht gefallen ist, sondern der Hafenkapitän auf die Amtssprache bei der Registrierung hingewiesen hat, genauso wie auch auf alles andere.
In einem Forum schreibt man schnell mal was, das in Wirklichkeit nicht ganz so war ... In letzter zeit stelle ich das öfter fest. Es kommt im Forum besser an .. ist leichter zum hinschreiben .. was auch immer. Möchte aber niemanden Lüge unterstellen.
Leute, Kroatien ist, zumindest was Amtsgeschäfte betrifft, keine Bananenrepublik mehr. Gerade nach dem und wegen dem EU-Beitritt und wegen EU-Mitgliedschaft, gibt es vordefinierte Amtsvorgänge, die so ablaufen müssen, wie sie müssen.
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  #14  
Alt 01.04.2018, 16:02
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Zitat:
Zitat von Capitaneus Beitrag anzeigen
... der Bootskaufvertrag zwischen zwei z.B. deutschen EU Bürgern in deutsch ist rechtskräftig. Der Capitano liegt hier falsch!
Aus eigener Erfahrung weiss ich, das ist nur bedingt richtig. Dieser Kaufvertrag ist grundsätzlich mal in der EU rechtsgültig und in Deutschland als solcher ohne weiteres brauchbar. In anderen Ländern der EU zwar immer noch rechtsgültig, aber kaum brauchbar, da wegen der jeweiligen Amtssprache quasi nicht lesbar ist. Ohne eine Übersetzung erreicht man mit dem Kaufvertrag ausserhalb von Deutschland rein gar nichts, solange es nicht entsprechend übersetzt wurde.

Also .. der Capitano kann es nicht begreiflich lesen, es liegt nicht in kroatischer Amtssprache vor, somit für ihn unbrauchbar.

.. und jetzt kannst mich Widerborst nennen soviel du willst.
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  #15  
Alt 01.04.2018, 16:20
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Wir drehen uns wieder mal im Kreis. (Können wir ja prima!)

Selbstverständlich ist ein zwischen Deutschen auf deutsch geschlossener Vertrag gültig, auch in Kroatien und im Rest der Welt. Deswegen können die kroatischen Behörden aber durchaus darauf bestehen, dass alles, was sie absegnen sollten, in der Landessprache verfasst ist. Wenn der Hafenkapitän gesagt hat, dass der Vertrag (für ihn) nicht gültig ist, dann hat er damit nur gemeint, dass dieser bei seiner Behörde so nicht anerkannt wird, und damit hat er Recht! Das ist in Deutschland doch nicht anders,

konkretes Beispiel: ich selbst habe in Dänemark bei einem Händler ein EU-Auto gekauft, mit Vertrag in dänischer Sprache. Um das Auto in Deutschland zugelassen zu bekommen, musste ich eine EU-Konformitätsbescheinigung vorlegen, und zwar in deutscher Sprache. Mit meinen dänischen Papieren hätte die Zulassungsstelle mich nach Hause geschickt. Weshalb sollen die Kroaten das anders machen?

Noch ein Beispiel (dazu habe ich in einem anderen Thread etwas geschrieben): mein Freund Peter ist vor einem kroatischen Amtsgericht wegen eines nicht bezahlten Parktickets verklagt worden, hat dagegen Einspruch in deutscher Sprache eingelegt - und dieser Tage wurde ihm sein Einspruch zurück geschickt mit der Auflage, diesen gefälligst in kroatisch bzw. in beglaubigter kroatischer Übersetzung vorzulegen.

Die Amtssprache in Deutschland ist deutsch, die Amtssprache in Kroatien kroatisch. So einfach ist das.

...ach, übrigens: mein Testament ist zweisprachig abgefasst, weil ich sowohl in Deutschland als auch in Kroatien einen kleinen Grundbesitz habe. Würden meine Erben mit einem deutschen Testament in Kroatien auflaufen, würden sie - na, was wohl? ...richtig, zum Übersetzer geschickt.
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Pozdrav,
Gerd

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  #16  
Alt 01.04.2018, 16:21
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Hallo Ranko,
ich glaub wir lassen es damit bewänden.
Ich habe alle meine Argumente vorgebracht und darauf hingewiesen, dass ich hier zwei verschiedene Vorgänge sehe und dass nach EU-Recht ein EU-weit gültiger Kaufvertrag zwischen zwei EU-Bürgern in deutscher Sprache geschlossen wurde. Hier hat Kroatien m. E. nichts mehr auf nationaler Ebene mitzureden, EU-Recht bricht nationales Recht, das mussten die deutschen EU-Bürger (seit 1958) auch oft erstmal lernen.
Du stellst eher den vordefinierten kroatischen Amtsvorgang bei der Schiffsregistereintragung nach kroatischem Recht in den Vordergrund, für den eine kroatische Übersetzung, OIB, Notar usw. nötig ist. Hier sind wir ja völlig einer Meinung, wurde von mir nie in Abrede gestellt, also alles gut! Siehe Beitrag #10 und #15.
Ich rieche übrigens schon mein Osterlamm, jetzt gibts bald was zum Essen! Frohe Ostern!
__________________
Viele Grüße
Guido
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  #17  
Alt 01.04.2018, 16:33
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Zitat:
Zitat von kornatix Beitrag anzeigen
... Klar kann innerhalb der EU jeder mit jedem jeden Vertrag abschließen, egal in welcher Sprache und auch ohne Notar, und Vertrag ist Vertrag, solange er nicht sitten- oder rechtswidrig ist. ...
Das gilt nur fuer Vertraege, die keinem Formzwang unterliegen.
Welche Rechtsgeschaefte formfrei gueltig sind, regeln die natioalen Gesetze, nicht die EU.
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  #18  
Alt 01.04.2018, 16:39
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Zitat:
Zitat von Capitaneus Beitrag anzeigen
Hallo Ranko,
ich glaub wir lassen es damit bewänden.
Ich habe alle meine Argumente vorgebracht und darauf hingewiesen, dass ich hier zwei verschiedene Vorgänge sehe und dass nach EU-Recht ein EU-weit gültiger Kaufvertrag zwischen zwei EU-Bürgern in deutscher Sprache geschlossen wurde. Hier hat Kroatien m. E. nichts mehr auf nationaler Ebene mitzureden, EU-Recht bricht nationales Recht, das mussten die deutschen EU-Bürger (seit 1958) auch oft erstmal lernen.
Du stellst eher den vordefinierten kroatischen Amtsvorgang bei der Schiffsregistereintragung nach kroatischem Recht in den Vordergrund, für den eine kroatische Übersetzung, OIB, Notar usw. nötig ist. Hier sind wir ja völlig einer Meinung, wurde von mir nie in Abrede gestellt, also alles gut! Siehe Beitrag #10 und #15.
Ich rieche übrigens schon mein Osterlamm, jetzt gibts bald was zum Essen! Frohe Ostern!
Guido, entschuldige bitte, aber jetzt muss ich dich Wiederborst nennen ... oder du liest meine Beiträge nicht aufmerksam. Wir drehen uns hier wirklich im Kreis.
Du versuchst hier vorzubringen, dass EU-Recht über dem nationalem Recht in Kroatien stünde. Guido, das ist so nicht richtig! In der EU gilt immer noch in vielen Belangen die Subsidiarität.
Für die Gesetze, Vorschriften und Regelungen die übernational (EU weit) beschlossen wurden, müssen in den Mitgliedsländern nationale Gesetze, Vorschriften und Regelungen angepasst werden, im Einklang mit den EU-Vorgaben und nationalen Begebenheiten.
Die Souverenität eines EU-Mitgliedstaates und die Staatsobrigkeit inkl. Justiz, Ämter und Exekutive bleiben aber unangetastet.

Amtsgeschäfte wurden schon immer in Amtssprache abgewickelt. Auch weit vor der heutigen EU/EG. Das ist so üblich und funktioniert auch nicht anders. Kein Amt, Behörde oder Gericht in einem EU-Land wird Schreiben, Dokumente oder Verträge in einer fremden Sprache akzeptieren, ohne eine entsprechende Übersetzung.

Was ist daran nicht zu verstehen? Wirklich jetzt.
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Gruß, Ranko

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  #19  
Alt 01.04.2018, 16:39
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Richtig, Kaufvertrag für ein Boot unterliegt auch keinem Formzwang, kann auch mündlich erfolgen!
Hier nicht hilfreich wg. mangelnder Dokumentation und schwieriger Beweisbarkeit, vor allem für den Übersetzer! �� Aber grundsätzlich formfrei!
__________________
Viele Grüße
Guido
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  #20  
Alt 01.04.2018, 16:39
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Das gilt nur fuer Vertraege, die keinem Formzwang unterliegen.
Welche Rechtsgeschaefte formfrei gueltig sind, regeln die natioalen Gesetze, nicht die EU.
Richtig. Genauso ist es.

Nur, in diesem Fall hier erreicht der Kaufvertrag den Formzwang, sobald damit ein Amtsgeschäft abgewickelt werden muss.
In Kroatien sind mündliche Kaufverträge nicht rechtsgültig! Alle Kaufverträge müssen in Schriftform notariell beglaubigt werden. Auch bei Kaufverträgen von Gebrauchtwaren.
__________________
Gruß, Ranko


Geändert von wwoody (01.04.2018 um 16:45 Uhr)
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  #21  
Alt 01.04.2018, 16:43
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Guido, entschuldige bitte, aber jetzt muss ich dich Wiederborst nennen ... oder du liest meine Beiträge nicht aufmerksam. Wir drehen uns hier wirklich im Kreis.
Du versuchst hier vorzubringen, dass EU-Recht über dem nationalem Recht in Kroatien stünde. Guido, das ist so nicht richtig! In der EU gilt immer noch in vielen Belangen die Subsidiarität....
Der Vorrang des EU-Rechts

Laut dem Grundsatz des Vorrangs hat das EU-Recht ein höheres Gewicht als das Recht der Mitgliedstaaten. Der Grundsatz des Vorrangs gilt für alle EU-Rechtsakte mit verbindlicher Wirkung. Die Mitgliedstaaten dürfen also keine nationale Rechtsvorschrift anwenden, die im Widerspruch zum EU-Recht steht.

Der Grundsatz des Vorrangs gewährleistet, dass das EU-Recht ein höheres Gewicht als das nationale Recht hat. Er ist ein wesentlicher Grundsatz des EU-Rechts. Genau wie der*Grundsatz der unmittelbaren Wirkung*ist er nicht in den Verträgen festgelegt, wurde aber vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anerkannt.
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-conte...EGISSUM:l14548

Jetzt laufen wir aber Off-Topic....
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Viele Grüße
Guido
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  #22  
Alt 01.04.2018, 16:51
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Zitat:
Zitat von Capitaneus Beitrag anzeigen
Der Vorrang des EU-Rechts

Laut dem Grundsatz des Vorrangs hat das EU-Recht ein höheres Gewicht als das Recht der Mitgliedstaaten. Der Grundsatz des Vorrangs gilt für alle EU-Rechtsakte mit verbindlicher Wirkung. Die Mitgliedstaaten dürfen also keine nationale Rechtsvorschrift anwenden, die im Widerspruch zum EU-Recht steht.

Der Grundsatz des Vorrangs gewährleistet, dass das EU-Recht ein höheres Gewicht als das nationale Recht hat. Er ist ein wesentlicher Grundsatz des EU-Rechts. Genau wie der*Grundsatz der unmittelbaren Wirkung*ist er nicht in den Verträgen festgelegt, wurde aber vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anerkannt.
Quelle: http://eur-lex.europa.eu/legal-conte...EGISSUM:l14548

Jetzt laufen wir aber Off-Topic....


Moin,

das kann man dem Luka Kapitano ja mal vorlegen oder erzählen. Vermutlich wird das Boot dann nie angemeldet. Der sitzt am längeren Hebel

Gruß Michael
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Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #23  
Alt 01.04.2018, 16:53
Benutzerbild von wwoody
wwoody wwoody ist offline
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Zitat:
Zitat von Capitaneus Beitrag anzeigen
Jetzt laufen wir aber Off-Topic....
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Gruß, Ranko

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  #24  
Alt 01.04.2018, 17:03
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Zitat:
Zitat von Capitaneus Beitrag anzeigen
Richtig, Kaufvertrag für ein Boot unterliegt auch keinem Formzwang, kann auch mündlich erfolgen! ...

Das mag sein, ich kenne das kroatische Recht nicht.
Ich meine jedoch herausgelesen zu haben, dass dieser Behauptung von anderen Teilnehmern widersprochen wird:
Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen
... Kaufvertrag in kroatischer Sprache mit allen Details zum Boot, notariell beglaubigt ...

Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Exakt. Ohne Notar und beglaubigte Übersetzung geht nichts ...

Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen
... In Kroatien sind mündliche Kaufverträge nicht rechtsgültig! Alle Kaufverträge müssen in Schriftform notariell beglaubigt werden ...

Diese Frage sollte zuerst geklaert werden.
Es ueberrascht mich jedoch, dass ich zum Broetchen kaufen in Kroatien immer einen Notar mitnehmen muss.
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  #25  
Alt 01.04.2018, 17:07
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Capitaneus Capitaneus ist offline
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Zitat:
Zitat von Seaside Beitrag anzeigen
Moin,

das kann man dem Luka Kapitano ja mal vorlegen oder erzählen. Vermutlich wird das Boot dann nie angemeldet. Der sitzt am längeren Hebel

Gruß Michael
Ja so ist das EU-Recht eben. Man hat die Wahl, EU-Recht einhalten oder doch Bananen...?
Rechte, Vorzüge, aber auch Pflichten...Wenn mal das Geld knapper wird und Fördermittel im Spiel sind... wäre ein eigener Thread und zu politisch für diese Forum.
Ich bin jetzt wirklich raus...
__________________
Viele Grüße
Guido
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