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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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#1
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Alten Trailer TÜV konforme Beleuchtung
Hallo zusammen,
ich bin vor ein paar Tagen Besitzer einer SeaRay 200 geworden und bei dem Boot war ein etwas in die Jahre gekommener Techau Trailer mit dabei. Leider habe ich keine Papiere dazu bekommen und der TÜV ist auch schon abgelaufen, so dass alles auf eine Vollabnahme hindeutet. Da die Beleuchtung eh schon halb zerfallen ist, möchte ich bei der Gelegenheit gleich alles erneuern und auf 13polig umsteigen. Folgendes habe ich bereits recheriert und frage mich nun ob das so alles richtig ist und ob was fehlt: - Seitenmarkierungsleuchten gelb (vorgeschrieben für Anhänger >6m) 3 Stück je Seite. 1x 3m von vorn, 1x in der Mitte und 1x 1m von hinten - Heckbeleuchtung mit Blinker, Bremse, Rücklicht, Nebelschlussleuchte, Rückfahrscheinwerfer und Kennzeichenbeleuchtung. Dreiecksreflektor integriert links und rechts - vordere Begrenzungsleuchte weiß und vordere Rückstrahler. Laut der ECE-Regelung 48 sind diese für alle Anhänger >1,6m Breite vorgeschrieben. Aber um ehrlich zu sein, habe ich die an einem Bootstrailer noch nicht gesehen. Da der Trailer ja vorne eher spitz zuläuft, frage ich mich wo die dann anzubringen sind. Gruß Marc |
#2
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Hallo,
bevor du Geld ausgibst solltest du erstmal bei deinem TÜV deinen Trailer vorstellen. Die haben dort alle erforderlichen Daten in ihrer EDV und können dir 1. sagen was gemacht werden muß 2. eine neue Betriebserlaubnis ausstellen. Eine Vollabnahme gibt es schon seit Jahren nicht mehr. Eine weitere Möglichkeit wäre beim KBA eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der FIN des Trailers anfordern und mit dieser dann beim Hersteller eine neue Betriebserlaubnis ausstellen (Techau ist da sehr hilfbereit) lassen. Alles andere ist Geld verbrennen ohne die Sicherheit das Teil hinterher auch zugelassen zu bekommen.
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum. |
#3
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Zitat:
Da war ich zwecks Vollabnahme (wegen verlorener Papiere, abgelaufenem TÜV) mit einem Harbeck Trailer beim TÜV. Dank der Papiere von Harbeck gab es nach der Vollabnahme eine neue Betriebserlaubnis Eine marode Beleuchtung kann man schon vorher instandsetzen, das Netz ist voll mit den erforderlichen Hinweisen dazu. z.B. http://www.anhaengerhandel.de/anhaen...schriften.html
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte Geändert von Flieger (27.01.2019 um 23:08 Uhr) |
#4
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Techau hab ich bereits wegen einer Betriebserlaubnis kontaktiert. Warte aber noch auf Antwort.
Die Hinweise zu den Beleuchtungen hab ich gefunden, daher ja auch schon die Aufzählung oben was geplant ist. Nur die vorderen begrenzungsleuchten sind mir nicht klar wo die hin sollen an dem bootstrailer. Aber vielleicht fahre ich gleich mal zum TÜV und sprech das mit denen durch. |
#5
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An meinem Harbeck Alu sind die hinteren Seitenbegrenzungsleuchten nach hinten rot und nach vorne weiß. Sind so kleine gummierte "Ausleger" und quasi an der breitesten Stelle angebracht. Das sollte reichen als Begrenzungsleuchten nach "vorne" und hinten".
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Stefan Altersbedingt jetzt mit Stahl unterwegs!
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#6
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Hallo Marc,
wie alt ist der Trailer? Wie sehen die Reifen aus, wie die Bremsen? Bevor ich einen Euro in irgendwas stecken würde, würde ich schauen oder schauen lassen, ob die Achsen und Bremsen (einschl. Rückfahrautomatik) in Ordnung sind. Erst dann würde ich an die Beleuchtung denken. Den Kostenaufwand würde ich dann mit einem neuen Trailer vergleichen. Evtl. lohnt es sich, den alten als Hafentrailer zu verkaufen, dann einpaar Euro draufzulegen und einen neuen zu kaufen, mit dem man dann eine gewisse Zeit lang seine Ruhe hat. Gruß Axel |
#7
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Zitat:
Würde als erstes beim Straßenverkehrsamt/Landratsamt oder wie das bei euch heißt fragen ob die noch was im Computer haben. Die Daten werden mindestens 7 Jahre bei denen gespeichert. Dann reicht neue Hauptuntersuchung (="TÜV"), Kennzeichenzuteilung und fertig. Eine einmal erteilte Betriebserlaubnis erlischt nicht. Gibt es nirgendwo mehr Papiere dass die Betriebserlaubnis in D einmal erteilt wurde hilft leider nur die neue Vollabnahme (§21, Gutachten zur Erteilung der BE, ...) Nachteil der Vollabnahme: Das Fahrzeug muss ohne nachgewiesene Erstzulassung die heutigen Vorschriften einhalten. Gibt es noch Papiere oder einen Nachweis der Erstzulassung (Bzw. in dem Fall genauer gesagt Nachweis der Ersterteilung der Betriebserlaubnis da zulassungsfrei) gilt auch heute noch der technische Zustand wie zum damaligen Zeitpunkt. Das betrifft so Punkte wie Nebelschlussleuchte, Rückfahrscheinwerfer etc.. Wenn Vollabnahme nötig: Guck ob du vom Hersteller, nächsten Händler oder ähnlichem schon mal Daten von dem Anhänger bekommst. Je länger der Prüfer suchen muss desto teurer. Perfekt wäre eine offizielle Datenbestätigung. |
#8
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Was für einen Techau Trailer hast du?
Ich habe einen TB 1600, vielleicht kann ich dir weiterhelfen. |
#9
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Zitat:
Die Begrenzungsleuchten sitzen meist hinten neben der Rückleuchte an einem gummierten Arm und strahlen vor (weiß) und zurück (rot). Die ganze Einheit Rückleuchte einschl. Gummiausleger gibt es auch fix und fertig und kostet ca. 26,- das Stück. Der vordere Rückstrahler ist bei vielen Trailern vorne am Kotflügel angebracht. Gruß Axel |
#10
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Ich habe meine Rückstrahler weiss nach vorne am vorderen Kotflügel, es ist eine weisse Leuchte inkl. Rückstrahler.
Den Lichtbalken hinten habe ich auf beiden Seiten 20cm kürzer gemacht. Auf die Gesamtbreite kommte er dann mit den Gummiauslegeohren mit Begrenzungleuchten nach vorne weiss, nach hinten rot. So weiss man im dunkeln immer, wo die Räder langfahren und wo in etwa der Lichtbalken ist. |
#11
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Gibt auch Gummiausleger rot-weiß- gelb, damit würde eine gelbe seitliche Leuchte gespart werden.Ich würde mich auch erkundigen,ob es für Bootstrailer Ausnahmen gibt um die Seitlichen ganz wegzulassen, wegen dem Wassern.
Gruß Ralf
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www.albert-line.de |
#12
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https://www.motor-talk.de/forum/akti...hmentId=674954
Seite 50: Seitenmarkierungsleuchten Anhänger. Nötig ab 1.10.1994 Erstzulassung - keine Ausnahme für Bootstrailer. Bezüglich slippen: letzte seitliche Leuchte am Leuchtenträger, nächste darf dann schon 3m weiter sein und bis zu 1,5m hoch, die müsste man schon außerhalb vom Wasser hinbekommen, notfalls mit einer Haltestange damit die höher kommt. Die "Gummiausleger" kann ich auch nur empfehlen, da ist u.u. vorne, hinten und seitlich in einem Abwasch erledigt und die gehen nicht so leicht kaputt wenn man mal irgendwo gegen kommt. Bei den Umrissleuchten (weiße nach vorne) heißt es ja "sichtbar von vorne" und nicht zwingend vorne angebracht. Bedenke bei den Abmessungen: Das Boot ist Ladung. |
#13
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ich würde mir keine Stangen bauen, nur damit Umrissleuchten nicht ins Wasser eintauchen.
Für diese Zwecke nehme ich auch nicht mehr led-Leuchten sondern ganze normale Glühbirnen Leuchten. Das hat mehrere Vorteile: Wenn man mal irgendwo gegen...kommt, kann man einfach das Lampenglas wechseln und muss nicht die ganze Leuchte neu verdrahten. LEDs machen gerne auch mal Probleme, wenn Feuchtigkeit eindingt. Dabei reicht es, wenn wasser durch den Kapilareffekt irgendwo bei einem undichten Stromkabel in die Lampe kriechen kann. Ich löte die Glühbirnen einfach direkt an die Kabelenden, dann noch ein Loch ins Lampenglas, damit das Wasser auch wieder abfliessen kann... Fettisch... hält ewig... |
#14
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Begrenzungsleuchten rt/ws ab 1,90 Breite des Trailers kann und ab 2,1 m Pflicht, so kenne ich das.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#15
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Der Trailer ist ein TB2000 aus 1977 und technisch bis auf die Beleuchtung sehr gut in Schuss.
War heute bei der DEKRA und die haben mir geraten beim Landratsamt nachzufragen mit FIN und Kennzeichen ob noch Daten gespeichert sind. Damit kann ich dann eine HU machen lassen mit der wiederum ich beim LRA neue Papiere bekommen kann. |
#16
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Da brauchst Du ja nicht mal 'ne Nebelschlussleuchte.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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#17
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Mein Gedanke war halt, wenn ich die Elektrik schon neu mache, das ganze gleich mit 13polig und gescheit zu machen. Deswegen auch die Überlegungen Seitenmarkierungsleuchten zu montieren. Irgend nen Sinn scheinen die ja zu haben ;)
Da es aber danach nicht wie Jahrmarkbeleuchtung aussehen sollte sondern einigermassen professionell habe ich gedacht ich mach es nach dem aktuellen Stand der Technik. |
#18
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Zitat:
Kann ich echt nicht verstehen....... Gruß Axel |
#19
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Wenn der bis auf die Beleuchtung ok ist, warum nicht. Lampen, Stecker und Kabel Kosten vielleicht 50 Euro. Nen paar Räder, Radlager und Bremsen nochmal 300. Dann hat er für rund 500 Euro nen ordentlichen Anhänger.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#20
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Zitat:
Ich würde das Teil als Hafentrailer für 500,- verkaufen und einen neuen Trailer holen. Mir wäre das alles zu unsicher. Schließlich geht es bei einer Fahrt nicht nur um den Trailer sondern hauptsächlich um das Boot oben drauf. Und wenn er dann wegen einem Defekt aufgrund vom Alter liegen bleibt, dann ist der Urlaub auch noch futsch. Gruß Axel |
#21
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"Schmeißen wir weg, kaufen wir neu"
Sagt meine Frau ganz gern diesen Satz, ich hingegen repariere lieber was noch erhaltenswert ist. Unser Bootstrailer ist von 1979 und tadellos in Ordnung. Begrenzungs- und Nebelschlussleuchten braucht es nicht bei dem Baujahr. Wenn man diese Leuchten aber montieren will, würde ich einfach mal bei einem Anhängerladen vorbei fahren und mir die dort ausgestellten Anhänger ansehen. Gruß Willy
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#22
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Zitat:
Aber die Diskussion erinnert mich schon etwas daran, wie ich hier nach einem Gewindebohrer frage (weil ich einen Entlüfter in einen Gussradiator setzen möchte) und mir letztlich der Austausch meiner Heizkörper nahegelegt wurde.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#23
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Egal wie viele Adern fu ziehst, ich würde 13pol Stecker verbauen. Die gammeln viel weniger wegen des Materials an den Kontakten.
Und sind bei Pkw eigentl am Auto standard geworden |
#24
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Zitat:
Bezüglich der Beleuchtung kann ich absolut die Leuchten in LED vom polnischen Hersteller WAS empfehlen. Zu beziehen z.B. hier: https://autoleds.pl/de/ Meine Seitenbegrenzungsleuchten haben schon ganz viele Tauchgänge im Salzwasser erlebt - keine Probleme. Die Heckleuchten hatte ich dummerweise aus China gekauft gehabt, nach 2 Jahren waren da 3cm Wasser drin und die Dinger leuchteten nur noch "partiell". Habe im Herbst auch hier auf WAS umgerüstet, nach den letzten 3 Ausfahrten (6 Mal slippen) keine Probleme. Ich habe diese Serie: https://www.was.eu/de/multifunktiona...ten/w150dd/230 Mit Kabeln zum verlöten, den Steckern traue ich im Salzwasserbetrieb nicht.
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#25
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So sehe ich es auch....
ich würde auch auf 13 Polig (aber nur um nicht ständig mit einem Adapter zu hantieren) umbauen aber schauen dass ich die Originalbeleuchtung in Stand setze.. bzw. Erneuere... Sonderbeleuchtung oder nach neuesten Regeln... würd ich erst mal lassen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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