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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#1
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TÜV im Ausland abgelaufen
Hallo zusammen,
es soll ja vorkommen, dass man sein Boot auf dem Trailer im Ausland stehen lässt, um es nicht immer trailern zu müssen. Was macht man aber, wenn in der Zeit schon länger der TÜV abgelaufen ist und ich das Boot wieder nach Deutschland holen will? Laut Recherche im Netz sind ausländische Bescheinigungen, "deutsche TÜV-Stellen" im Ausland, Kauf von TÜV-Plaketten und was es da sonst noch so alles gibt nach deutschem Recht wohl nicht legal. Das Straßenverkehrsamt kann auch nicht weiter helfen. Für Überführungskennzeichen braucht man ja auch erst TÜV. Hatte hier schon mal jemand diese Situation und kann weiterhelfen? Gruß Ralf
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LEBEN UND LEBEN LASSEN |
#2
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Hi!
Das ist ein sehr unschönes Problem. Ich denke, dass Du an der ersten TÜV-Abnahmestelle hinter der Grenze ein Date machen musst und würde mir den Termin bestätigen lassen (schriftlich). Das kannst Du dann an der Grenze vorweisen, falls sie Streß machen. Wie gesagt, das ist nur mein juristisches Bauchgefühl...
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#3
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Zitat:
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#4
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Moin,
Ich hab öfters das "Problem" mit Jahre abgelaufenem TÜV an Autos und auch Anhängern, die ich aus Spanien wieder nach Deutschland bringe. Ich Fahre in Spanien zur dortigen Abnahmestelle und schildere das Problem. Die nehmen dir das Fahrzeug ab, und bestätigen dir nach der Prüfung dass das Fahrzeug Verkehrssicher ist. Mit diesem Dokument kann man nach Hause fahren. Da ich von einer Insel komme, und die Fähre erst um 19.00 Uhr in Barcelona ankommt, bin ich natürlich immer Nachts unterwegs. Deshalb geht auch nicht dass ich den nächstbesten TÜV in Deutschland anfahre. So hatte ich noch nie ein Problem. Wie es in anderen Ländern ist weiß ich nicht genau, aber wenn die Verkehrssicherheit gewährleistet und bestätigt ist, denk ich mal ist alles O.k.
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406... |
#5
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Ist definitiv so, dass die erste mögliche HU-Prüfstation in Deutschland angefahren werden muss.
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#6
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Schließlich sind wir doch in Europa.?
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Gruß Bully
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#7
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Nicht was denTüv betrifft. Das sit in jedem Land anders geregelt.
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#8
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Der ADAC erklärt es ganz gut;
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeu...durchgefallen/ ""Zitat aus dem ADAC-Bericht;"" Was ist, wenn die HU im Ausland fällig wird? Sie müssen dann nicht extra nach Hause fahren. Ein Verwarnungs- oder Bußgeld in Deutschland können Sie umgehen, wenn Sie z. B. nachweisen, dass Ihr Fahrzeug bei der Ausreise aus Deutschland noch eine gültige Hauptuntersuchung hatte und danach ständig im Ausland war. Das kommt in der Praxis öfter vor, wenn Wohnmobile oder Wohnwagen für längere Zeit auf Campingplätzen im Ausland abgestellt werden. Als Nachweis kann in diesen Fällen unter Umständen das Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle dienen. Das ersetzt aber nicht die HU in Deutschland. Diese muss dann unmittelbar nach der Rückkehr in die Heimat gemacht werden. Übrigens: Ausländische Behörden dürfen eine abgelaufene HU nicht beanstanden. Geändert von fliegerdidi (05.09.2019 um 14:30 Uhr)
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#9
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Das stimmt so nicht, wenn du von der Polizei mit abgelaufener Plakette angehalten wirst bekommst ein Strafticket und wirst eventuell abgestellt. ( Beispiel SLO )
Ich war mehrmals in dieser Situation (Wohnwagen und auch Bootstrailer ) und hab das so gehandhabt, dass ich mir im jeweiligen Land die TÜV Fähigkeit bestätigen lies und habe niemals ein Problem damit gehabt. Gleichzeitig hatte ich aber auch die Terminreservierung beim heimischen TÜV mit dabei.
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Gruß Hans-Peter |
#10
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Zitat:
Aber so wie du das scheibst, erscheint mir das auch die beste Lösung zu sein, weil du ja damit in 2 Ländern unterwegs bist. Grüße Didi |
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Erst einmal vielen Dank für die Hinweise. Einen Zettel im Ausland besorgen scheint mir zunächst auch erst einmal sinnvoll. Ich klär das vor Ort auch nochmal und halte euch auf dem Laufenden.
GHruß Ralf
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LEBEN UND LEBEN LASSEN |
#12
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Mein Trailer steht seit 2004 in Kroatien, weil ich hier einen Hallenplatz habe, TÜV bis 2005. Weil ich mit dem Gedanken spiele, das Boot irgendwann zwecks Generalüberholung mal wieder zurück nach D zu trailern, habe ich mich bei meiner örtlichen TÜV-Prüfstelle erkundigt, Auskunft: im Ausland ist weder die Polizei noch sonstwer berechtigt, das Fahrzeug wegen fehlender HU zu beanstanden. Wenn Sie ein
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#13
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Zitat:
Allerdings dürfen Sie Mängel abkassieren, z.B. ein defektes Rücklicht. |
#14
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Das dürfen sie aber auch wenn du Tüv hast ;)
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#15
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Uups, habe auf die falsche Taste gedrückt, Handy ist nicht meine Welt. Fortsetzung: wenn Sie sich vor der Rückreise nach D einen TÜV-Termin holen und den schriftlich dabei haben, kriegen Sie auch mit der deutschen Polizei keinen Ärger, wenn der Termin zwei oder drei Tage nach Ihrer D-Einreise liegt. Ohne Termin könnte es Ärger geben, das liegt im Ermessen des kontrollierenden Beamten.
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Pozdrav, Gerd Boot-Fahren ist die teuerste Art, unbequem zu reisen. |
#16
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Zitat:
Das Beste dagegen, gut Verbindungen zum T.., oder auch nachts fahren, Restrisiko, in 29 etwas länger zurück liegenden Trailerjahren niemals kontrolliert worden, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#17
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Richtig,
hab das halt dazu geschrieben nicht das noch jemand meint wenn der TÜV abgelaufen ist hat man nen Freibrief. |
#18
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Zitat:
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#19
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Zitat:
der Deutsche TÜV war am Zugfahrzeug 6 Jahre abgelaufen. Den Stempel haben die erst gar nicht gesehen, denn er hatte mittlerweile die gleiche Farbe.. Ich hab denen das kurz erklärt, das Spanische TÜV Gutachten vorgezeigt und es gab nicht das geringste Problem. Die einzige "Auflage" war schnellstens zu D. TÜV
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406...
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#20
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Zitat:
Gruß Axel |
#21
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Stimmt wohl, deshalb machen Kunden von mir in solchen Situationen immer auch noch sicherheitshalber den jeweiligen Auslands-TÜV. Erscheint mir auch vernünftig-oder erklär das mal zum Beispiel einem spanischen Polizisten
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#22
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Zitat:
Kaputte Beleuchtugn etc kommt in deren Regelwerken vor, also bewerten sie das auch.
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Viele Grüße Michael |
#23
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Für den internationalen Verkehr maßgeblich ist das "Wiener Abkommen Über den Straßenverkehr" dem sich alle europäischen Staaten verpflichtet haben.
Den Art.3, Abs.2a, Art.39 Abs.1 und Anlage 5 ist u.a zu entnehmen, dass Zulassungsrecht ausschließlich nationales Recht ist. Regelmäßige technische Untersuchungen werden gem. Art.39 Abs.2 sogar zwingend nur für Kfz zur Beförderung von mehr als 8 Personen und für Fahrzeuge mit einer zGm > 3,5t sowie deren Anhänger gefordert. Für alle anderen Kfz. gilt gem. Abs.3 nur eine Sollvorschrift. Gem. Abs.3 müssen aber alle Kfz. betriebssicher sein. Das ist der einzige Ansatzpunkt für die einzelnen Mitgliedstaaten, überhaupt Sanktionen für Ausländer verhängen zu können. Früher in der VOInt und heute für Deutschland im § 20 Abs.3 FZV geregelt, dürfen ausländische Kfz. am inländischen Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie betriebs- und verkehrssicher sind. Was genau darunter zu verstehen ist, ist wiederum der Anlage 5 des Wiener Übereinkommen zu entnehmen. Die Ahndung einer ausländischen Formalvorschrift, nämlich wann, was, wie häufig und in welchem Umfang für die Zulassung zum Straßenverkehr technisch untersucht werden muss, kann daher nie Gegenstand einer inländischen Sanktionierungsvorschrift sein. Deswegen ist darüber auch nichts in den verschiedenen EU-Richtlinien zu finden. Nur wissen das leider nicht alle Polizisten im Ausland, und damit fängt der Ärger an!!!
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#24
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Meine österreichischen Bootskollegen behaupten fest, dass man mit einem Trailer (Zulassind in D) mit abgelaufenem TÜV keinen Meter mehr fährt, wenn man in eine Kontrolle kommt und dies in Österreich bemerkt wird.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#25
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Mit dem Wiener Abkommen wird vor allem die gegenseitige Anerkennung der Zulassungen geregelt. Dafür werden Minimalstandarts genannt, die alle beteilligten Staaten einhalten müssen, damit die gegenseitige Anerkennung möglich ist. Die geforderte Betriebssicherheit sind Anforderungen, die die Staaten an ihre eigenen KFZ stellen müssen, damit sie überhaupt am Wiener Abkommen teilnehmen dürfen.
Wenn aber ein Anhänger, bei dem der TÜV abgelaufen ist, nicht einmal in Deutschland gefahren werden darf, geschweige denn zulassungsfähig ist, stellt sich die Frage, welche deutsche Zulassung die Österreicher da akzeptieren sollen. Denn der Anhänger ist ja für die Fahrt in Deutschland gar nicht zugelassen. Interessant übrigens dass die Schweizer anscheinend (wobei anscheinend hier bedeutet dass es mir auf den ersten Blick so erschien) ausdrücklich eine Ausnahmeklausel eingefügt haben, dass in der Schweiz Sonderregelungen wie z. B. höheres zulässiges Gesamtgewicht als vom Hersteller freigegeben, ausdrücklich nicht akzeptiert werden muss. Gruß Axel |
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