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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Flaggenführung
Wie müssen (sollten) die Flaggen korrekt geführt werden wenn man als Deutscher ein Boot besitzt und dieses aber in Finnland gekauft und dort auch registriert / zugelassen hat.
A wenn man in Finnland fährt B wenn man mit dem Boot in Deutschland fährt C wenn man anderswo im Ausland fährt (zb von Finnland nach Schweden Danke für eure Hilfe ! |
#2
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A: Die Finnische nationale
B: Die Finnische nationale und die Deutsche nationale drüber C: wie B nur eben die nationale in der man grade sich bewegt. Also so würde ich es halten.
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Mit 2,5 aufm Kessel wird jedes Restaurant zum Drive In |
#3
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So wie Andreas schrieb würde ich es auch handhaben. Allerdings wird B wegfallen wenn du deine Meldeadresse in Deutschland und nicht in Finnland hast. Als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland darfst du ein auf dich zugelassenes Boot nur auf deutschen Gewässern bewegen, wenn es in Deutschland zugelassen ist. Das Thema kommt hier häufiger bei holländischen Zulassungen auf.
Und noch eine Ergänzung zu C: Sobald du in das Gebiet der Åland-Inseln kommst, deren Flagge als Gastlandflagge setzen. Die Einwohner mögen es, wenn man ihrer Teilautonomie darüber Respekt zeigt.
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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#4
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Bitte was ? Das habe ich ernsthaft nicht verstanden....
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Gruessle, Paetschi --------- Rhein Kilometer 385,3 - http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#5
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Lieber Henning! Da liegt einiges im Argen.
Als deutscher Besitzer mit deutscher Zulassung kann ich auf der ganzen Welt fahren, aber immer eben mit ordnungsgemäßer Gastlandflagge. Eine Alandflagge ist sicher keine ordnungsgemäße Flagge und könnte höchstens in der Gösch gefahren werden. (Das wäre ein Fahnenstangerl auf deiner Bugspitze)
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mit lieben Grüssen aus Wien - Peter |
#6
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Ich wohne seit zwölf Jahren als deutscher in Dänemark und fahre ab und zu nach Schweden.
Flaggenführung siehe Foto. Gruss Markus
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Die Kunst zu leben ist es, mit dem Geld was man zur Verfügung hat glücklich zu werden. |
#7
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Zitat:
als deutscher mit Wohnsitz in Deutschland benötigt ein Boot zum befahren der deutschen Binnenwasserstrassen eine deutsche Zulassung. von Binnenwasserstrassen hat der TO nichts geschrieben...sobald er auf eine Binnenwasserstraße fährt muss er es halt in Deutschland zulassen... (ist ja ne sache von 30 Minuten)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#8
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Zitat:
Zitat:
https://www.skipperguide.de/wiki/Fin...enf.C3.BChrung
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß |
#9
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Hallo zusammen!
In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage. Wohne in Deutschland, mein Motorboot ist in Deutschland mal registriert worden, hat aber nun seinen Heimathafen in Schweden und ist auch dort versichert. Fahre damit auf Binnengewässern in Schweden. A Muss ich beflaggen? B Wie halten das die Schweden? (Sehe oft Boote ohne Flagge) C Wie müsste ich korekt beflaggen? Vielen Dank schon mal... |
#10
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Zitat:
Korrekt Beflaggt Deutsche Nationale am Heck Schwedische National an höherer Position als Gastlandflagge
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#11
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Ok, danke schon mal. Ich dachte da es eigentlich seinen Heimathafen in Schweden hat, dass man dann die schwedische Nationale führt.
Aber ich versuch in Schweden vor Ort etwas rauszufinden... Viele Grüße |
#12
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Ihr Lieben.......nie, wirklich nie, als Deutscher, die deutsche Flagge über der des Gastlandes führen. Die Zeit der Eroberungen ist vorbei...
Das unterdrückt, harmlos ausgedrückt, die Würde des Gastlandes und kann tatsächlich bei dem ein oder anderen Gesetzeshüter auf Widerstand stoßen. Warum flagge ich denn nicht als Deutscher, mit Wohnort in Deutschland und oft einer deutschen Bootszulassung, mein Boot mit meiner Landesflagge? Die Gastlandflagge kann doch i.d.R. problemlos, auch auf kleinen Booten, am Bug geführt werden, auf dem Geräteträger oder am Biminigestänge oder, oder....nur eben "unterhalb" der eigenen Flagge ist immer unhöflich. Gruß Thomas.
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Ein Leben ohne Boot ist möglich, aber völlig sinnlos..... |
#13
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Zitat:
hast du dich auf irgendwelche Beiträge von 2019 berufen ?
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#14
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Man darf niemals zwei Nationalflaggen an einem Mast übereinander zeigen, denn damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das obere Land das untere unterworfen hat.
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Grüße aus Potsdam, Norbert
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#15
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Mal aufs,Datum schauen
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#16
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Zitat:
nein, das sind die "Gesetze" der Heraldik. Dass es oft anders gemacht wird, liegt auf der Hand. Platzmangel, Unwissenheit, was auch immer. Geahndet wird es hier bei uns ohnehin nicht wirklich. Das könnte aber in anderen Ländern mal anders aussehen. Wenn aber schon gefragt wird, dann finde ich, sollte es nach Möglichkeit auch richtige Antworten geben. Gruß Thomas.
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#17
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Zitat:
Probiert es mal in Kroatien und berichtet uns dann
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#18
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Zitat:
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#19
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die "Gesetze" der Heraldik
Intereßieren in Deutschland eh keinen. Selbst unsere Flagge widerspricht denen. Farbfelder werden durch „Metalle“ getrennt. Das Gold hätte also in die Mitte gehört wie bei den Belgiern.
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Gruß Jörg |
#20
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Zitat:
Kann ich Ärger bekommen wenn ich nur die schwedische am Heck führe. Wie gesagt, Heimathafen ist in Schweden. (Eine Fahne mit Halterung am Heck ist bei kauf vorhanden gewesen ) Danke |
#21
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ich sag mal so.... da must du bei den offiziellen (oder mal bei deinem Hafenmeister) in Schweden anfragen....
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#22
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Du solltest schon die Flagge von dem Land am Heck haben, zu dem das Kennzeichen gehört, welches am Boot ist.
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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#23
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Ich habe mal gelernt, die Nationalität des Eigners bestimmt die Flagge am Heck.
Nicht die Registierung des Bootes, nicht der Schiffsführer, nicht der Liegeplatz/Heimathafen. "Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen. Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er die Nationalflagge führen." |
#24
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https://www.gesetze-im-internet.de/f...000790951.html
Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz) §1 (1) Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben. § 15 (1) Wer als Führer eines Seeschiffes oder sonst für das Seeschiff Verantwortlicher vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift des § 6 Abs. 1 über das Führen einer anderen Nationalflagge als der Bundesflagge zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft. http://www.sportbootausbildungszentr...enfuehrung.pdf
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Grüße aus Potsdam, Norbert Geändert von fdsegler (29.07.2021 um 16:36 Uhr)
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#25
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Zitat:
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