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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Privat-Haftpflicht Frage
Hola Forum,
Eine Frage zu obigem Thema: Hatte von einer Bekannten ein Auto geliehen um Freunde zu besuchen. Leider ist mir dabei Zigaretten-Glut heruntergefallen und hat ein Loch im Sitz hinterlassen, genau auf der Ziernaht. Nun dachte ich "kein Thema, hast ja eine private Haftpflicht (die ich mind. die letzten 20 Jahre nicht gebraucht habe)". Alles eingereicht, kommt folgende Antwort: "Schäden die BEIM Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstehen sind nicht versichert" Nun hab ich die Versicherung schon seit ca. 30 Jahren und die originalen Versicherungsbedingungen habe ich nicht mehr. In der aktuellen Version der Bedingungen im Internet steht dass "Schäden die DURCH den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstehen nicht versichert sind" ... In meinen Augen ist der Schaden nicht DURCH den Gebrauch des KFZ entstanden sondern durch mein Rauchen. Die Ablehnung der Versicherung bezieht sich aber auf Schäden BEIM Gebrauch eines KFZ. Muss ich das so akzeptieren, hat sie (die Versicherung) Recht? Unabhängig von Kulanzgeschichten, den Gefahren des Rauchens, .... Kann die Versicherung Schäden durch Glut im KFZ verweigern, auf dem Sofa (z.B.)? Kann mir ein mit dem Thema bewandter Kollege sagen wie ich auf die Absage der Versicherung reagieren soll? Wie immer DANKE im voraus für hilfreiche Antworten Dressi Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk |
#2
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Zitat:
Ohne zu wissen, was du irgendwann mal unterschrieben hast, ist das hier nur lustig bunte Kaffeesatzleserei! Insofern bleibt dir nichts anderes übrig, als die Zusendung der für dich geltenden Vertragsbedingungen bei der Versicherung anzufordern - dort steht dann auch der genaue Wortlaut! Insbesondere was Kraftfahrzeuge in der PHV angeht, gibts da nämlich 1000 Möglichkeiten und Fallstricke.... |
#3
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In deinem Fall handelt es sich um einen Sengschaden, ob das versichert ist, hängt von den Vertragsbedingungen ab.
https://www.financescout24.de/wissen...r/sengschaeden Am besten einen Anwalt (telefonisch z.B. bei deiner Rechtsschutzversicherung) kontaktieren. evtl. Smartrepair aus eigener Tasche zahlen, wenn es nicht anders geht und der Fahrzeugbesitzer damit einverstanden ist. Aus meinem persönlichen Empfinden heraus, müsste die private Haftpflichtversicherung greifen.
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Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions |
#4
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Zitat:
Wenn man im Auto sitzt, fährt, ruht, raucht usw, dann benutzt man doch das Auto. Nach meiner Auffassung "durch den Gebrauch". Wenn das im Vertrag steht, ob sinnhaft oder nicht, sei mal dahingestellt, wäre doch die Versicherung im Recht, oder?
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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#5
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Ich würde mit den Versicherungsbedingungen zum Anwalt gehen und mir einen Rat einholen. Kostet vielleicht 100 Euro und du weißt, wo du stehst.
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#6
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Zitat:
Sehe ich anders. Der Schaden ist durch den Gebrauch der Zigarette entstanden, während, nicht durch den Gebrauch des KFZ. Mit der Formulierung „durch den Gebrauch eines KFZ“ will die Versicherung sich von KFZ-Haftpflichtschäden fernhalten. @TE: Letztlich gilt in dem Fall, was in Deinem Vertrag steht. Den musst Du nun besorgen. Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael |
#7
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Du wirst diesen speziellen Einzelfall vermutlich nur auf dem Rechtsweg klären können.
Allgemein kann man sagen, dass Privat-Haftpflichtvericherungen nicht für Schäden aufkommen müssen, die durch den Gebrauch eines KFZ entstanden sind. Diese Klausel (Benzinklausel) wirst du mit Sicherheit in deinem Vertrag stehen haben, die gab es "schon immer". Der rechtlich fragliche Teil ist immer die Definition des "Gebrauch", hier gibt es keine klare Abgrenzung, Gerichte haben in der Vergangenheit dazu unterschiedliche Urteile gefällt. Vielleicht findet ein Fachanwalt dazu einen Präzedenzfall in irgendeiner Datenbank. |
#8
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Jetzt mal ganz allgemein und nicht als Rechtsberatung zu verstehen..
Üblicherweise zahlt die private Haftpflicht ohnehin nur, wenn Du an Gegenständen von jemand anderem etwas kaputt machst, solange er es Dir nicht zum Gebraucht "geliehen" hat. Sobald er Dir das Handy, Auto, Rasierer oder Boot, was auch immer geliehen hat, nutzt Du den Gegenstand genau so, als ob es Dein eigener wäre. Und bei deinem eigenen Gegenstand greift auch keine Haftpflicht. Das hat schon zu Verwirrung geführt, die Versicherung kann sich meines Erachtens aber darüber relativ leicht aus der Affäre ziehen. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn der Halter/Eigentümer anwesend war und Du ihm dann unachtsamerweise ein Brandloch ins Auto gemacht hättest. Nicht beim Gebrauch sondern bspw. bei der Mitfahrt, beim Saubermachen oder so..Aber so ist es ja der Schilderung nach nicht abgelaufen. Wenn der Halter eine Vollkasko hat, dann greift die möglicherweise. Mit den Bekannten "Nebeneffekten" wie Hochstufung etc.. VG Stephan
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben!
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#9
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Zitat:
Was für ein Auto ist es denn? Für viele Brot und Butterfahrzeuge bekommt man so einen Sitz gut und gebraucht für rund ebenfalls 100,-€, die meisten davon gab es ohnehin nur 2-3 verschiedenen Farben / textilen Oberflächen. (Ein Sitz mit "alles elektrisch" inkl. Airbag oder von Recaro natürlich nicht.) Private Haftpflichtversicherungen halten sich, (dank AVB) aus Kfz-Schäden aller Couleur ziemlich raus, sonst wäre die pHP aufgfrund "der Liebe zum Auto", "gefälliger Freunde" und die "Entwicklung der Wahrheitsliebe" bei den Versicherungsnehmern, schon recht lange unbezahlbar...
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gregor
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#10
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so oder so ... Beitrag #2 trifft es auf den Punkt - ohne den Vertragsumfang beim Versicherer abgefragt zu haben - ist alles Weitere "Stochern im Nebel"
Grüße Daniel |
#11
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Zitat:
Es ist bei den Versicherungen klar geregelt und fällt unter die sogenannte "Benzinregel" hat mir mein Versicherer erklärt. Alles was Kfz o.Ä. betrifft, regelt NUR die Kfz Versicherung. Dicke Lippe hat es auch ganz gut auf den Punkt gebracht. Ist zwar ärgerlich, ist aber so. Also wenn Du in fremden Autos rauchen kannst, kannst Du auch für den Schaden gerade stehen
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#12
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Ich tippe mal verschärft das du ehrlich warst und der Versicherung mitgeteilt hast das du dir das Auto geliehen hast. Somit ist die Versicherung raus.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#13
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Ich habe den Aufruf zum Versicherungsbetrug und die Antworten (Zitate) mal gelöscht.
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Gruß Torsten Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum
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#14
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Zitat:
Zumal soll es tatsächlich auch PHV Verträge geben, wo die Benzinklausel nicht genannt ist. Habe mir das oben aber nochmal durchgelesen und vermute allerdings auch, dass es während der Fahrt passiert ist und da ist es völlig richtig, dass da - sofern vorhanden die Kasko des KFZ Besitzers greift. Grüße Daniel
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#16
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Es gibt noch mehr Versicherer wie den, der dir das erklärt hat!
Selbst bei der von dir ins Spiel gebrachten Benzinklausel gibt es die große und die kleine die dann je nach Versicherer und aufpreispflichtigem Tarifmerkmalen unterschiedlich ausgelegt werden.... ....erst recht wenn es sich um einen über 20Jahre alten Vertrag handelt! |
#17
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Die Sache fängt schon früher an, nämlich bei "geliehenen und gemieteten" Sachen.
Bei solch alten Verträgen sind diese Dinge nämlich grundsätzlich ausgeschlossen. Daher lohnt es sich, seine Verträge ab und zu mal zu aktualisieren.. heutzutage gibt es Deckungen, da ist sowas mit drin.. Es lohnt sich vor Abgabe der Schadenmeldung immer, genau zu wissen, was versichert ist.. ;) Ich habe vorm Studium Versicherungskaufmann gelernt, unser Lehrer die Versicherungslehre immer als "Versicherungsbetrugslehre" bezeichnet..
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................................ Liebe Grüße aus Berlin Jochen |
#18
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Mir ist mal Farbe im Kundenauto umgefallen, das hat die Versicherung bezahlt weil ich mit dem Auto ja nicht gefahren bin. Aber wenn Du das Auto bewegst geht der Gefahrenübertrag an die Kfz Versicherung. Das finde ich auch logisch.
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Gruss Susi |
#19
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Zitat:
Da wird es sich wohl eher um die Betriebshaftpflicht und nicht um die private Haftpflicht handeln, es sei denn, du hast das Riskio aus beruflicher Tätigkeit explizit mit ein- gedeckt.
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gregor
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#20
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Mal so ganz pauschal:
Geliehene Gegenstände sind nicht über eine private Haftpflicht Versicherung abgedeckt. Ob das jetzt ein Auto, Motorrad, Boot oder die Bohrmaschine ist. Das ist das sogenannte "Verleihrisiko" des Besitzers. Wenn ich mir also ein Auto privat ausleihe, dieses nur KFZ Haftpflicht versichert ist und ich den Wagen "Schrotte", dann ist das erstmal Pech für den Besitzer welcher dann im schlimmsten Fall den Schadensersatz privat einklagen muss - wenn derjenige dann nix hat oder das Gericht die Sache "anders sieht" - Pech gehabt ….. Ich würde da einfach zum nächsten Smart Repair und das auf meine Kosten machen lassen - du hast es ja auch verursacht
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf
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#21
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Zitat:
Passt aber nicht so ganz. Hier ist nämlich die Leihe gemeint. Die Versicherung hat recht, auch wenn es unglücklich abgelehnt wurde. Anderseits kennen wir die Schadenschilderung nicht.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#22
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DU weißt also, was in einem >20jahre alten Vertrag (einer nicht benannten Versicherungsgesellschaft) drinnsteht und kennst die genauen (aufpreispflichtigen) Zusatzoptionen, die der TE ggf. damals (oder auch zwischendurch) mit zu dem Vertrag abgeschlossen hat?
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#23
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Zitat:
Das ganze mit Anwalt und Bedingungen genau prüfen und und und …. mag sich ja bei Schäden im 4 oder 5 stelligen Bereich lohnen, aber doch nicht bei solchen Bagatellen …. Jemand hat sich etwas ausgeliehen und beschädigt, dann steh dazu und zahl den Schaden - wieso kommt man danach darauf, eine Versicherung zu bemühen? Mal abgesehen von einigen Vorschlägen zur "Umgehung oder aushebeln" von Versicherungsbedingungen - die sind doch nicht blöde …. ausser, dass die Prämien ständig steigen / nicht zuletzt eben genau deswegen
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#24
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Zitat:
OK, dass eine Privathaftpflicht bei geliehenen Sachen nicht zahlt, wusste ich nicht, was daran liegt, dass ich die noch nie in Anspruch nehmen musste. Versicherungsbetrug lehne ich strikt ab !
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Viele Grüße Michael |
#25
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Zitat:
...vorausgesetzt natürlich, der fragliche Sitzbezug ist überhaupt seitens des Herstellers lieferbar! Es gibt sehrwohl PHV's, die auch bei Schäden an geliehenen Sachen Ersatz leisten - da sind wir dann wieder bei den aufpreispflichtigen Zusatzoptionen!
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