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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #1  
Alt 18.04.2020, 07:58
Andreas1 Andreas1 ist offline
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Standard 3 Achs Trailer Diskussion

Moin
Ich liebäugel mir ein Boot zu kaufen was auf einem 3Achser Brenderup 3.5to in Dänemark steht.
Nun haben die dort ja andere Vorschriften bezüglich der zulässigen Gewichte.
Das Boot selber hat mal so 3.0to wobei es für mich in Deutschland ja kein Sinn ergibt einen schon so schweren Trailer zu fahren.
Ich würde dann eben auf ein 2achs Alu Trailer wechseln.

Nun meine Frage mal so eingeschätzt in die Runde.

Besteht hier in Deutschland überhaupt der Markt den 3achser eventuell weiter zu verkaufen?
Würde wenn ich mich für das Boot entscheide ungern ein Trailer stehen haben der nur dahin rostet.

MfG
Andreas
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  #2  
Alt 18.04.2020, 08:01
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Standard 3-Achs Trailer

Guten Morgen
Es stehen in den Börsen immer wieder welche drin und wenn das Nutzgewicht passt wirst du den auch verkaufen. Wenn der Preis stimmt.
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Stefan


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  #3  
Alt 18.04.2020, 09:49
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Was ist denn der Nachteil an einem zugelassenen 3 Achs Trailer ? Klar etwas höheres Gewicht aber dafür sollte er doch sauber hinter dem Zugfahrzeug herlaufen.
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  #4  
Alt 18.04.2020, 10:09
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jugofahrer jugofahrer ist gerade online
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Der Vorteil dürfte die Gewichtsverteilung sein auf 3 Achsen.
Der Nachteil: Es kommen bei 3-Achsern häufig die 195/55R10C-Reifen auf 6.00Ix10H2 Felgen zum Einsatz, was die Fuhre entsprechend niedriger ausfallen lässt.
Nachteil deswegen, weil diese Größe KEIN Reifenhändler bevorratet, also immer Reserverad mitführen.
Zudem werden auch noch häufig Achsen mit Sonderbremstrommeln verwendet, auch dafür hat der "normale" Ersatzteilhändler nichts am Lager.

Zudem muß der max. Achsabstand von 1000 mm bautechnisch eingehalten werden, da sonst der normale Führerschein nicht mehr ausreicht.

Ich habe in über 45 Jahren Fahrgestellvertrieb wohl nur 2-3 mal solche Fahrgestelle auf Kundenwunsch geordert, das aber für große Schaustelleranhänger
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Gruß Heinz,


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  #5  
Alt 18.04.2020, 10:25
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Also das mit den Reifen kann ich so nicht bestätigen. Ich kenne genug Trailer die ganz normale Allerweltsreifen haben. Und bei Dreiachsern kann meines Erachtens auch der Achsabstand kleiner sein, ähnlich wie bei einem Tandem. Das Problem ist eben die Gewichtsausreizung. Man wird kaum einen unter 700kg bekommen. Bei einem 3t Boot dann eben schon zuviel für Deutschland schon bei leerem Boot.
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Akki

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  #6  
Alt 18.04.2020, 10:35
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Zitat:
Zitat von Perre Pescadore Beitrag anzeigen
Was ist denn der Nachteil an einem zugelassenen 3 Achs Trailer ? Klar etwas höheres Gewicht aber dafür sollte er doch sauber hinter dem Zugfahrzeug herlaufen.
Grundsätzlich höhere Kosten
Wenn neue Reifen 2 mehr
Radlager 2 mehr
Bremsen 2 mehr
Und immer mehr Montagezeit für eine Achse mehr

Habe schon mehrmals einen Geschlossenen Autotrailer mit drei Achsen gehabt und über längere Strecken gezogen 5000km

Meine Meinung: Ich möchte Ihn nicht geschenkt haben. Bleibe lieber bei meinem Moetefindt Trailer
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  #7  
Alt 18.04.2020, 10:38
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Bei normalen Reifengrößen auf Tridemanhängern wird der 1000mm Abstand deutlich überschritten, dann ist ein LKW Führerschein nötig.
Die kleinen Reifen werden ja genau deswegen verwandt, damit man unter den gesetzlich vorgeschriebenen 1000mm bleibt
Aber machbar ist vieles
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Gruß Heinz,


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  #8  
Alt 18.04.2020, 10:43
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Ok, ich hatte jetzt keine dreifach Achse sonder vorne Drehschemel und hinten Tandemachse auf dem Schirm. Das müsste doch für ein Boot perfekt sein. Last gleichmäßig verteilt, rangieren sollte auch nicht so schwer sein und der Trailer steht ausgewogen ohne Stützen und Ähnliches.
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  #9  
Alt 18.04.2020, 10:44
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Zudem muß der max. Achsabstand von 1000 mm bautechnisch eingehalten werden, da sonst der normale Führerschein nicht mehr ausreicht.
das trifft aber nur bei den alten Führerscheinen Klasse 3 zu. Dabei gilt der Abstand von der ersten bis zur letzten Achse. Bei 3 Achsen ist das meistens kaum möglich, deshalb wird dabei auf die extrem kleinen Räder ausgewichen, um den Abstand unter 1m zu halten.
Bei neuen Führerscheinen, Klasse B für den ziehenden Pkw und E für den Anhänger, gilt die 1m Achsabstandsregel nicht.
Mit Klasse E können z.B. auch "richtige" 3achsige Anhänger gezogen werden - vorne 1 Achse mit Drehschemel und hinten 2 Achsen. Die sind allerdings kaum als Bootstrailer anzutreffen.
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  #10  
Alt 18.04.2020, 10:52
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Gut die Führerscheinproblematik hatte ich nicht bedacht, da ich bis auf die D Klassen alle habe. Da macht man sich dann keine Gedanken was man fahren darf und was nicht.
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  #11  
Alt 18.04.2020, 12:18
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Moin
Ja also um Führerschein muss ich mir keine Gedanken machen, den bewahrt das Ordnungsamt hoffentlich gut für mich auf.
Nee Spass ich fahr beruflich immer so mit 100to durch die Gegend da passt das denn schon mit dem kleinen Anhänger hinterm Pkw.

Mir erschließt sich hier in Deutschland nicht der Sinn eines 3achs Anhänger da wir ja im Normalfall auf 3.5to Gesamtmasse begrenzt sind.
Und diese 3.5to kann ich doch besser mit einer Achse weniger erreichen und somit mehr Nutzlast habe, durch die fehlende 3te Achse.
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  #12  
Alt 18.04.2020, 13:22
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Bei normalen Reifengrößen auf Tridemanhängern wird der 1000mm Abstand deutlich überschritten, dann ist ein LKW Führerschein nötig.
Die kleinen Reifen werden ja genau deswegen verwandt, damit man unter den gesetzlich vorgeschriebenen 1000mm bleibt
Aber machbar ist vieles
Die Aussage ist komplett falsch! Da i.d.R. der Bootsanhänger ein zulassungsfreier Anhänger ist, der explizit in der Führerschein Klasse 2 ausgeklammert wurde und damit von der Klasse 3 aufgenommen wird. Das müsste ich vergangenes Jahr auf der A 9 den Herrschaften von der Polizei auch erklären. Wie gut das ich meine Beckschen Gesetzesbücher dabei hatte.
Dadurch ist der Achsabstand bei Tandem oder Tridem Anhänger unerheblich. Das ganze setzt natürlich vorraus, das der Führerschein vor 1998 erworben wurd.

Gruß Holger
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  #13  
Alt 18.04.2020, 13:32
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Hier noch Mal die Vorschrift (altes Recht).

Gruß Holger
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  #14  
Alt 18.04.2020, 13:40
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Die Aussage ist komplett falsch! Da i.d.R. der Bootsanhänger ein zulassungsfreier Anhänger ist, der explizit in der Führerschein Klasse 2 ausgeklammert wurde und damit von der Klasse 3 aufgenommen wird. Das müsste ich vergangenes Jahr auf der A 9 den Herrschaften von der Polizei auch erklären. Wie gut das ich meine Beckschen Gesetzesbücher dabei hatte.
Dadurch ist der Achsabstand bei Tandem oder Tridem Anhänger unerheblich. Das ganze setzt natürlich vorraus, das der Führerschein vor 1998 erworben wurd.

Gruß Holger
Holger, das wußte ich im Detail nicht.
Ich habe, wie oben erwähnt, diese Fahrgestelle ausschließlich an Fahrzeugbauer vertrieben, die für Schausteller gebaut haben, und deren Fahrzeuge wurden entsprechend zugelassen, also so komplett falsch war es dann doch nicht.
Ich habe aber in D auch noch nie einen 3-achsigen Bootstrailer gesehen
Wieder was dazu gelernt, Danke!
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Gruß Heinz,


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  #15  
Alt 18.04.2020, 13:51
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Hallo Heinz, du hast natürlich nicht unrecht. Ein Koffer-, Platten-, Autoanhänger usw. mit Achsabstand größer 1 m und Tridemanhänger können, soweit das Gesamtgewicht überschritten wird, den LKW Führerschein bedürfen. Nur hier haben wir alten Führerscheininhaber ein Bestandsprivileg.

Gruß Holger
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  #16  
Alt 18.04.2020, 16:07
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Allegria Allegria ist offline
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Hier noch Mal die Vorschrift (altes Recht).

Gruß Holger
Da unterliegst du aber einem fatalen Irrtum. Die Polizisten, die dich haben weiter fahren lassen, waren wohl nicht die "hellsten".
Erst mal gibt es die §§5 und 18 StVZO gar nicht mehr. (Oder war deine Kontrolle noch vorher?)
Die erwähnten zulassungsfreien Anhänger beziehen sich auf die Führerscheinklasse 2 (Lkw).

Außerdem greift nicht immer der Bestandsschutz! Einige Details wurden teilweise geändert und sind demnach nur nach neuem Recht anzuwenden, selbst mit sehr alten grauen Führerscheinen.

Also mögen zwar im Moment vor Ort alte Gesetzestexte helfen, schützen aber nicht vor einer möglichen Strafverfolgung!


Deshalb hilft auch nicht die Aussage: Ich habe mich bei .... (Polizei, Führerscheinstelle, Fahrschule...) erkundigt und die haben mir gesagt, das ist zulässig!


Diese Aussagen kommen von mir als einer Person, die früher selbst Fahrerlaubnisverstöße überprüft hat. Inzwischen bin ich 4 Jahre Rentner und von daher natürlich nicht automatisch auf dem laufenden.
Ich behaupte auch, daß es in Deutschland keine einzige Person gibt, die alle Fahrerlaubnismöglichkeiten aus dem Kopf richtig beantworten kann. Selbst von Profis, die in aktuellen Gesetztestexten nachsehen, kommen nicht selten falsche Informationen.
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Berthold
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Geändert von Allegria (19.04.2020 um 10:29 Uhr)
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  #17  
Alt 18.04.2020, 17:20
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Wenn wir dann vom Theoretischen mal wieder zum Praktischen kommen dürfen?

Ich fahre sowohl einen dreiachsigen Bootstrailer, als auch einen dreiachsigen Drehschemelanhänger.

Der BT fährt sich stabiler als ein zweiachsiger BT und steht auch besser im Gelände bei Unebenheiten wie Schlaglöchern o. Ä.

Der DSA ist RICHTIG gut zu fahren und man denkt auch nicht mehr darüber nach, ob der Hänger wippen oder kippeln könnte. Bauartbedingt könnte man allerdings bestenfalls sehr flachrümpfige Boote (Plattboden) transportieren, da die Mimik des Drehschemels nicht weg zu diskutieren ist.
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Alex
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  #18  
Alt 18.04.2020, 17:35
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Der Nachteil: Es kommen bei 3-Achsern häufig die 195/55R10C-Reifen auf 6.00Ix10H2 Felgen zum Einsatz, was die Fuhre entsprechend niedriger ausfallen lässt.
Nachteil deswegen, weil diese Größe KEIN Reifenhändler bevorratet, also immer Reserverad mitführen.

Ich fahre auf dem Bootstrailer 6 Reifen zu je 185 R14 C104N auf 6 Felgen zu je 5 1/2 J x 14 ET +30.

Halte das für gängige Reifen, oder?
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Alex
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  #19  
Alt 18.04.2020, 17:56
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Und auf welchen Achsabstand kommen die Räder dann?
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Gruß Heinz,


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  #20  
Alt 18.04.2020, 18:24
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Und auf welchen Achsabstand kommen die Räder dann?
Eingetragen sind jeweils 880 mm.
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  #21  
Alt 18.04.2020, 18:37
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Also 1760 mm bei 3 Rädern dieser Reifengröße....
Das ist dann das, was ich weiter oben bereits geschrieben hatte, mit diesem Maß benötigte man (zumindest war das früher so) einen LKW Schein
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Gruß Heinz,


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  #22  
Alt 18.04.2020, 18:41
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Also 1760 mm bei 3 Rädern dieser Reifengröße....
Das ist dann das, was ich weiter oben bereits geschrieben hatte, mit diesem Maß benötigte man (zumindest war das früher so) einen LKW Schein

Nur, dass Du da nicht mehr auf dem Laufenden bist.

Die korrekte Erklärung steht in #9.

Mit der Zusatzklasse E gibt es nicht mehr die alte Beschränkung auf die Einachsigkeit des Anhängers, wie noch bei der alten Klasse 3.
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Alex
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  #23  
Alt 18.04.2020, 18:46
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Das ist aktuell wohl so, man wird älter....
Kein Problem
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Gruß Heinz,


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  #24  
Alt 18.04.2020, 18:49
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Das ist aktuell wohl so, man wird älter....
Kein Problem

Kein Ding, wir wollen alle in Ehren alt werden.

Zurück zum dreiachsigen Bootstrailer.
Ich sehe in meinem Fall den Charme, dass bei mir jede der drei Achsen 1.800 kg tragen kann. Könnte mir also theoretisch während der Fahrt zwei defekte Reifen erlauben und trotzdem noch legal weiter fahren.
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Alex
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  #25  
Alt 18.04.2020, 19:00
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Zitat:
Zitat von Allegria Beitrag anzeigen
Da unterliegst du aber einem fatalen Irrtum. Die Polizisten, die dich haben weiter fahren lassen, waren wohl nicht die "hellsten".
Erst mal gibt es den §5 und 18 StVZO gar nicht mehr. (Oder war deine Kontrolle noch vorher?)
Die erwähnten zulassungsfreien Anhänger beziehen sich auf die Führerscheinklasse 2 (Lkw).

Außerdem greift nicht immer der Bestandsschutz! Einige Details wurden teilweise geändert und sind demnach nur nach neuem Recht anzuwenden, selbst mit sehr alten grauen Führerscheinen.

Also mögen zwar im Moment vor Ort alte Gesetzestexte helfen, schützen aber nicht vor einer möglichen Strafverfolgung!


Deshalb hilft auch nicht die Aussage: Ich habe mich bei .... (Polizei, Führerscheinstelle, Fahrschule...) erkundigt und die haben mir gesagt, das ist zulässig!


Diese Aussagen kommen von mir als einer Person, die früher selbst Fahrerlaubnisverstöße überprüft hat. Inzwischen bin ich 4 Jahre Rentner und von daher natürlich nicht automatisch auf dem laufenden.
Ich behaupte auch, daß es in Deutschland keine einzige Person gibt, die alle Fahrerlaubnismöglichkeiten aus dem Kopf richtig beantworten kann. Selbst von Profis, die in aktuellen Gesetztestexten nachsehen, kommen nicht selten falsche Informationen.
Da liegt du aber komplett falsch!!!

Maßgeblich ist das geltende Recht zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbes. Ich habe mein Führerschein vor 1998 erworben. Den Gesetzestext habe ich als Bild eingestellt. Mit der Klasse 3 habe ich eine Befähigung zum Führen von Fahrzeugen und Kombinationen erlangt, die (damaliges Recht) lebenslang gelten. Diese Rechte wurden bis heute (!) von der Politik nicht angetastet. Und sind auch in die neue Führerscheinverordnung übernommen worden (Ich habe die neue Plastikkarte mit entsprechender Schlüsselnummer. Die Erklärung zu dieser Schlüsselnummer habe ich den Beamten auch vorgelegt!).

Dein Problem ist, du kannst Gesetzestexte nicht lesen!
Lies dir bitte den Umfang der Klasse 2 (expliziter Ausschluss der zulassungsfreien Anhänger) und anschließend die Klasse 3 (befähigt zu allem, was in den anderen Klassen ausgeschlossen oder nicht aufgelistet wird) durch.

Gruß Holger

Geändert von waterfront (18.04.2020 um 21:46 Uhr) Grund: Ergänzung
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