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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Bei der Yachtregistrierung ist eine Beratung erforderlich
Ich heiße Dmitrii, ich bin vor kurzem von Russland nach Deutschland gezogen (lebe in Jena).
Ich brauche die Hilfe von sachkundigen Leuten, da ich mit den örtlichen Vorschriften für die Registrierung einer Sache wie einer Yacht nicht sehr vertraut bin. Mein Schwiegervater möchte mir seine Yacht geben, die nicht in Deutschland zugelassen ist. Ich arbeite in Deutschland als wissenschaftlicher Mitarbeiter und habe eine Aufenthaltserlaubnis, die derzeit durch meinen Arbeitsvertrag befristet ist. Bitte sagen Sie mir, ist es überhaupt möglich, seine Yacht für mich zu registrieren? Wenn ja, wie lauten die Bedingungen und Regeln für die Registrierung (welche Dokumente sind erforderlich, wie hoch ist die Steuer usw.) Für eine ausführliche Antwort oder einen Link zu den behördlichen Vorschriften wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus! Ich wünsche euch allen einen guten Tag! Dmitrii |
#2
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Hallo Dmitrii,
ich versuche dir mal zu helfen ... 1. Dein Boot kannst du in Deutschland am einfachsten bei einem Wasser- und Schifffahrtsamt (kurz:WSA) anmelden. Ist jedoch im Bundesland Thüringen schwierig, deshalb empfehle ich das WSA Elbe in der Moritzburger Str. 3, 01127 Dresden. Du kannst jedoch auch bei jedem anderen WSA in Deutschland dein Boot anmelden. 2. Die Anmeldung geht per Post. Dazu benötigst du einen Kaufvertrag über das Boot mit deinem Schwiegervater, füllst den Antrag aus und sendest diesen mit deinem russischen Personalausweis/Reisepass und deiner Aufenthaltserlaubnis zum WSA. Entscheidend ist, das du eine deutsche Meldeanschrift benennen kannst. Die Kosten belaufen sich auf ca. 30 EUR. 3. Ein Sportboot, welches ausschließlich auf See gefahren wird, muss (meist) garnicht angemeldet werden. 4. Das Boot/die Yacht ist noch nicht in Deutschland? Jetzt kommt es darauf an, ob im EU-Ausland oder Nicht-EU-Ausland... nur innerhalb der EU fallen keine Steuern/Zoll an. Um Genaueres sagen zu können, müsstest du mal sagen, um welches Boot es sich handelt (Fabrikat, Modell, Baujahr, Wert) und von wo es in die EU/nach Deutschland importiert werden soll. 5. Wenn das Boot in Deutschland ist und hier angemeldet wurde musst du unter deutscher Flagge fahren und das Kennzeichen am Boot anbringen. 6. In Deutschland sind Sportboote mit mehr als 15 PS Leistung führerscheinpflichtig. Deshalb ist die Frage, wo du mit dem Boot fahren möchtest, Binnen oder auf See (z.B. Ostsee) und ob du im Besitz eines deutschen Sportbootführerscheins bist? 7. Für das Boot fallen keine jährlichen Steuern/Gebühren an. Es gibt auch keine Versicherungspflicht in Deutschland, jedoch ist es dringend empfohlen eine Bootshaftpflichtversicherung abzuschließen. Geändert von Fronmobil (03.07.2021 um 18:47 Uhr) |
#3
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Hoi Dmitrii,
Du hast eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Was hast Du mittefristig vor? In der EU bleiben? - oder wieder zurück nach Russland? Bis zur Klärung könnte ja auch die Yacht auf Deinen Schwiegervater weiter registriert bleiben und Du nutzt sie einfach - das ist doch nicht verboten. Gruß, Rainer |
#4
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Bei einfuhr des Bootes in die EU wird eine Zertifizierung Pflicht ( CE)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#5
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Erzähl doch erst einmal um was für ein Boot es sich handelt, dann lassen sich auch die Vorschriften näher einordnen.
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#6
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Ergänzend zu dem sehr gutem Beitrag von Klaus,#2, sollte diese russische Yacht (Kopfkino) länger als 15m und schwerer als 10t sein, wird es deutlich anspruchsvoller mit der Registrierung
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#7
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Das kann alles sein zwischen 5 m Angelkahn und 25 m Hochseeyacht.
Warten wir die Reaktion von Dmitrii ab. |
#8
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Zitat:
Vielen Dank für Ihre Antworten! Ja, ich musste erstmal ein bisschen mehr Infos zum Boot geben... Das ist die Hochseesegelyacht Delphia 40.3: Rumpflänge: 11,95 m; Masthöhe über Wasserlinie: 16,95 m; Gewicht: 8.250 kg; Dieselmotor: 29 PS. Ja, jetzt habe ich eine befristete Aufenthaltserlaubnis, beabsichtige aber danach in Deutschland und der EU zu bleiben (das hängt natürlich von der Vertragsverlängerung ab, aber ich hoffe, dass es damit keine Probleme gibt). Der Grund eine Yacht anzumelden ist für mich im Grunde folgender: Die Yacht überwintert meistens in europäischen Marinas, da die Wartung und das Parken der Yacht in unserer Stadt in Russland (St. Petersburg) unerschwinglich teuer ist... und viel bequemer, um die Navigation von europäischen Yachthäfen aus zu planen ... weil das Boot ist nicht in der EU registriert, wir müssen es alle 2 Jahre aus der EU nehmen (EU-Vorgaben, soweit ich weiß), was während des Coronavirus zu einem Problem wurde. Wir planen, innerhalb der EU zu segeln Daher entstand die Idee, mir ein Boot ordnen und in der EU zu registrieren. Wie ich schon sagte, kenne ich mich mit deutschen Gesetzen und Steuersätzen für ein solches Verfahren noch schlecht aus, daher dachte ich, dass ich hier auf jeden Fall kompetente Leute finden werde, die mir genau sagen, wo ich alle Details erfahren muss. |
#9
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Okay Dmitrii,
du möchtest also eine Segelyacht, ca. 12 m, < 10 t in Deutschland anmelden. Das kannst du wie oben von mir beschrieben beim WSA unkompliziert machen. Oder du wählst den etwas aufwändigeren Weg und lässt die Yacht in das Seeschiffsregister eintragen. Kostet ca 600 bis 800 EUR. Musst du aber nicht machen, weil das Boot < 10 t wiegt. Was du tatsächlich zum Ausklarieren in St. Petersburg benötigst, kann ich nicht sagen, das musst du wohl mit den dortigen Behörden klären. Bleibt die Führerscheinpflicht in Deutschland ... |
#10
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....und die Märchensteuer?
Gruß, Rainer |
#11
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#12
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Für mein Befinden muss das Boot ordentlich in die EU eingeführt werden, damit es dauerhaft hier bleiben kann.
Das hat für gewöhnlich wohl Zoll und ggfs. MwSt. zur Folge (offenbar ist es ja bereits in der EU?). Dann wird man sich erstmal mit dem Zoll zusammenzusetzen haben. Evtl. hätte man das im Rahmen des (oder eines offiziellen) Umzugs machen sollen, was das ganze Procedere vereinfacht. Gruß Totti
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#13
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Zollgebühren und MwSt. Fallen ja nur bei einem Kauf an... auch bei einer einfuhr durch den eigenen Eigner?
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#14
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Zitat:
Dennoch muss das Boot ja in die EU eingeführt werden auf Basis des Neupreises, oder nicht? Das ist ja eine andere Geschichte als die getauschte Beweislast des Zolls für Boote, die bereits in der EU sind. Darum wäre eine Einfuhr im Rahmen eines ordentlichen Umzugs wohl einfacher. Ist ja auch bei PKWs und Möbeln in oder aus der Schweiz so und einfacher. Gruß Totti
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#15
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Zitat:
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#16
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Ist wohl eine Formsache bei der Delphia 40.3, die ist ja kein Exot.
Gruß Totti
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#17
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Zitat:
wenn der Motor die aktuellen Regeln einhält (Emmision, ...) sehe ich auch kein Problem.. wenn nicht wird es schwierig.
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#18
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Da die Frage nach der Registrierung ist, würde ich gleich die erste Antwort nehmen: beim WSA per Post registrieren lassen, fertig.
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#19
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Ist es nicht so, dass er als Seeschiff, Sportboot unter 15m Rumpflänge
Keine Registrierung benötigt ? Fahrgebiet See, also nur Name und Heimathafen drauf und fertig . Wenn nicht mindestens alle zwei Jahre nach Russland gesegelt wird, dann beim Zoll nachfragen , welche Wege, Bedingungen einzuhalt sind, um diese Boot dauerhaft in die EU zu bringen . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
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#21
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Zitat:
Da das WSA ein Amt ist, wird sich der restliche Bedarf der Ämter und Behörden wahrscheinlich automatisch in Bewegung setzen, schätze ich. Gruß Totti
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#22
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Bist du dir da sicher? Mein Kumpel liegt seit über 30 Jahren in NL (mit deutscher Flagge, aber NL-Heimathafen) und hat auch keine Kennzeichen dran. Wurde auch europaweit noch nicht verlangt, lediglich der Nachweis einer Registrierung.
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Gruß Ewald |
#23
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Ok, folgende Punkte:
Unter 12m ist das Boot nicht im deutschen Seeschiffsregister eintragungsfähig, daher ist dann die "kleine Registrierung", also der internationale Bootsschein der Weg. Hier kann auch der ADAC weiterhelfen. Wenn eine Funkgerät an Bord ist, ist diese Seefunkstelle anmeldungspflichtig. (Bundesnetzagentur) CE: Prüf nach ob das Schiff mit CE-ABnahme ausgeliefert worden ist, dann gibt es keine Probleme Der nächste Punkt ist der steuerliche Status. Wird das Schiff dauerhaft in die EU eingeführt, ist es zum Zeitwert zu versteuern, es sei denn es verlässt die EU eben alle zwei Jahre mal. Eventuell macht es Sinn, das eine Weile zu spielen bis der steuerlich relevante Zeitwert etwas harmloser wird. Auskunf erteild Dir dazu das lokale Zollamt, Beratung gibt´s bei denen allerdings nicht.
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