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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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CE ist normalerweise trotzdem Pflicht. Diese ist EU weit Pflicht. Da kommt dann wieder das thema Versicherungsfall ins Spiel.
und ich bin mir nicht sicher ob du als Deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland und deutschem Heimathafen, nicht eine Deutsche zulassung pflicht ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#78
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bei welcher Dame warst du? Wie ist die CE einfach zu bekommen? Das würde hier bestimmt nicht nur mich interessieren. ![]()
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]() |
#79
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der Satz "werde trotzdem CE machen" machen hab ich überlesen oder er war vorhin nicht da.
Kann man in Holland bei obiger Konstellation (Detuscher Eigner, Deutscher Heimathafen, Deutscher Wohnsitz) überhaupt eine Holländische Zulassung bekommen. muss dann nicht eine Deutsche drauf ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#80
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Das haben schon einige gemacht um die CE zu umgehen...Wie gesagt werde aber CE machen lassen. |
#81
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Das sage ich wenn ich sie habe.Werd es aber erst im Frühjahr machen da jetzt erstmal Kosmetik am Boot mache und allgemeine Wartung(Kajüte ist übrigens schon komplett gereinigt,Himmel,Fließ und Polster sowie Möbel)und danch brauch mein 1969 Dodge Charger RT erstmal Zuneigung und denn wird ich im Februar-März CE machen.
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#82
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hab gerade nachgesehen. Die Verordnung: Kennzeichnung von kleinfahrtzeugen ist klar. Deutscher Staatsbürger, Deutscher Wohnsitz, Deutscher Heimathafen = Deutsches Kennzeichen Pflicht Von der Kennzeichnungspflicht sind ausgenommen: 3. ihren Heimathafen oder -ort und deren Eigentümer ihren Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung haben, bis zu einem Jahr nach Einreise in den Geltungsbereich dieser Verordnung, wenn sie
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (17.10.2014 um 10:18 Uhr) |
#83
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mfg Martin |
#84
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#85
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#86
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Man sollte mal die Richtlinien inkl. Anmerkungen genaustens lesen und auch verstehen, speziell so die ersten 25 Seiten, dann ist man schlauer, braucht einige Zeit,
http://www.pom.be.ch/pom/de/index/st...tboot-rl-d.pdf http://www.yacht-recht.de/fileadmin/...-Leitfaden.pdf gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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#87
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Boote, die sich bereits in dem Gebiet des EWR befinden
Die Richtlinie enthält keine Rückwirkungsklausel, und vorhandene, in dem EWR bereits in Betrieb (in Benutzung) befindliche Boote fallen daher nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie, unabhängig von dem Ort der Herstellung. In diesem Fall wird davon ausgegangen, daß das Inverkehrbringen bereits erfolgt ist. |
#88
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glaub das steht in Kapitel 1 ,Artikel 4(viii)
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#89
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gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#90
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Gruß Jörg ![]() |
#91
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du schreibst selbst, dass dein Fahrtgebiet Nrandenburg und Umgebung sein wird. Dein Wohnort bzw. dein Ausweis weisst einen deutschen Wohnort aus.
Wenn kein Heimathafen am Boot angebracht ist, dann must du diesen bei einer Kontrolle nachweisen. Ich denke da ist es einfacher es umzumelden. Da du ja eh eine CE machst ist das ja nicht so schwer.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#92
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So damit der Tröt nicht einschläft.Ich war heut beim WSA und hab das Boot zugelassen ohne CE.
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#93
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Ich hol schonmal Bier und Chips. .....
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Hier könnte mein Name stehen!!! Geändert von Panna (24.10.2014 um 15:46 Uhr)
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![]() Vieles erledigt sich von selbst! Gut, dass du das Resultat hier mitgeteilt hast, wer weiß, welche rechtlichen Interpretationen hier noch zum Besten gegeben worden wären....das Ergebnis steht ! Glückwunsch!
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![]() Gruß Berni ![]()
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#95
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haben die keine Fragen gestellt?
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Gruß Marco ![]() ![]() ![]() ![]() |
#96
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Unser einmaliges, albernes halbamtliches Zulassungsverfahren für Boote ist doch so löchrig wie ein Schweizer Käse.
Die Rückdatierung des Baujahres eines so alten Bootes ist ein Kinderspiel. Einfach einen zweiten Kaufvertrag geschrieben, das gewünschte Datum eingetragen und fertig. Beim späteren Verkauf geht die Zulassungsurkunde an den Aussteller zurück ohne dass sie der Käufer je gesehen hat und der erste Kaufvertrag wird wieder hervorgezaubert. Oder man lässt alles so und der Käufer freut sich arglos über die CE-Freiheit. Zum Glück wissen einige der Entenschützer das inzwischen aber auch und haben die Schlüssel für die Rumpfnummern/Herstellernummern an Bord. Wenn man an den Richtigen gerät, ist Ende Gelände. Und das ist auch gut so, denn was bei uns in good old Germany so alles herumschwimmt ist alles andere als feierlich. Geändert von Mercurius (25.10.2014 um 12:18 Uhr) |
#97
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![]() Zitat:
Hallo, also erstens wäre ich etwas vorsichtig mit der Behauptung, dass der TE für die Zulassung seines Bootes eine Urkundenfälschung begangen hat (und nun sag bitte nicht, dass du so etwas nie behauptet hättest - Stichwort "zweiter Kaufvertrag mit verändertem Datum")... und zweitens weiß ich beim besten Willen nicht, was eine 1999er Bayliner 2655 mit deiner Aussage "...was bei uns in good old Germany so alles herumschwimmt ist alles andere als feierlich." zu tun hat ![]() ![]() .
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![]() Gruß Berni ![]()
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#98
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Moin männers,nein Fragen wurden garnicht gestellt, sie wollte nur den Kaufvertrag sehen (ua zwecks altem Kennzeichen) und ich hatte mir für den Fall der Fälle die ewr Richtlinien parat gepackt da das Boot ja schon in Nl zugelassen war bzw dort auf mich registriert ist (Chipkarte kam die Woche mit der Post nach Hause ).
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#99
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Bei uns kann man sein Boot sogar bei einem Verein (ADAC, DMYV, DSV) "amtlich" anmelden. Dafür braucht man nur einen Kaufvertrag - den niemand überprüft - und seit dem bekannten Stichtag eine EU-Konformitätserklärung, die auf ein von jedem Hersteller selbst entworfenes Blatt Papier gedruckt und immer wieder kopiert wird. Das Boot selbst will nie jemand sehen. Es gibt kein Bundesregister und ob man sein Boot irgendwann ummeldet oder abmeldet, interessiert auch niemanden. Der ADAC fordert bei fehlender Verlängerung (Verdienstausfall durch fehlenden Geldeingang) allenfalls nur eine Erklärung, dass der IBS verloren wurde. Damit ist es bis hin zur "Legalisierung" eines geklauten Bootes ein Kinderspiel zu manipulieren. Man könnte so sogar mit etwas Geschick ein nie vorhandenes Boot glaubwürdig fiktiv anmelden, um später die Versicherung zu besch.... Ganz nebenbei möchte ich nicht wissen, wie viele Eigner bei den Angaben zur Bootslänge ordentlich tief gestapelt haben, um bei den Liegeplatzgebühren zu "sparen". Erst am Stammtisch wachsen dann diese Boote wieder über sich hinaus ![]() Selbst eine echte CE-Zulassung ist bei einem ganz legalen Boot nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben steht. Denn was danach mit dem Boot geschieht, interessiert bei uns ein ganzes Bootsleben lang niemanden mehr, weil es keine technische Überwachung gibt. Da wird geschraubt und gebastelt was das Zeug hält und man reibt sich ganz verwundert die Augen, wenn hier mal ein Boot abfackelt, dort mal eins auf Grund geht oder man Motorenlärm hört, obwohl man 10 Kilometer landeinwärts wohnt. Damit will ich niemandem etwas unterstellen und searaynico schon gar nicht der Urkundenfälschung bezichtigen. Sollte er das so verstanden haben, entschuldige ich mich gerne dafür, auch wenn es eher Dir Bernie als ihm aufgefallen ist. Geändert von Mercurius (26.10.2014 um 08:45 Uhr) |
#100
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Bernie hat einfach nur die "Aktenlage" einseitig interpretiert. ![]() ![]()
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![]() NUR DER HSV / unaufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
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