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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 04.04.2012, 08:03
Ostseesegler Ostseesegler ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
in meinem Beispiel dürfte also keiner das Boot bewegen ?
Der inhaber des Führerscheins nicht weil er keinen Funkschein hat und die inhaberin des Funkscheins nicht weil sie keinen Führerschein hat ?

Bei uns ist ein Rentner Ehepaar die seit jahren unterwegs sind die haben die Konstelation.
Die sollen also jetzt nach 30 Jahren ihr boot nicht mehr nutzen dürfen ?

Das halte ich für Quatsch !!!
Moin,

es ist wie Ralph schreibt.
Auch wird dies seit letzter Saison - zumindest - im Seebereich geahndet. Das Gesetz selbst war ja schon länger bekannt und wurde ja auch zur Genüge publik gemacht, so hatte jeder Zeit genug, sich darauf einzustellen.

@Billi
in Deinem Beispiel - des älteren Paares - hilft nur, Funk runter (was schade, betreffend der Sicherheit wäre) oder der Schein wird gemacht.

edit:ups ist es tatsächlich binnen anders? Okay wenn denn wirklich, ist ja alles gut!Aber seid ihr sicher?
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  #52  
Alt 04.04.2012, 08:25
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Zitat:
Zitat von Ostseesegler Beitrag anzeigen
Moin,

es ist wie Ralph schreibt.
Auch wird dies seit letzter Saison - zumindest - im Seebereich geahndet. Das Gesetz selbst war ja schon länger bekannt und wurde ja auch zur Genüge publik gemacht, so hatte jeder Zeit genug, sich darauf einzustellen.

@Billi
in Deinem Beispiel - des älteren Paares - hilft nur, Funk runter (was schade, betreffend der Sicherheit wäre) oder der Schein wird gemacht.

edit:ups ist es tatsächlich binnen anders? Okay wenn denn wirklich, ist ja alles gut!Aber seid ihr sicher?
quellenangabe wurde ja gemacht.

Das ist meinese wissens immer noch so.

Die beiden sind jetzt an die bzw über 70 Jahre Alt und werden sicherlich keinen Führerschein mehr machen.
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Gruß Volker
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  #53  
Alt 04.04.2012, 09:48
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Die Regelung, dass im Seebereich der Skipper inhaber des Funkscheines sein muss, halte ich im Übrigen für sehr fragwürdig.

Wo ist das geregelt

Meines Wissens einzig im §1 (7) der Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchiffV).

Nun sind der Sportküstenschifferschein, der Sportseeschifferschein und der Sporthochseeschifferschein alles keine amtlich vorgeschriebenen Führerscheine.

Wie kann es da sein, dass die SportSeeSchiffV für Personen, die keinen der darin behandelten Scheine besitzen, gilt .

Ich werde das nicht ausprobieren, weil ich einen gültigen Funkschein habe, aber ob das im Streitfall wirklich Bestand hat ...

Gruß Lutz
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  #54  
Alt 04.04.2012, 11:23
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Moin,

die Funkerei auf See ist in der Schiffssichertheitsverordnung geregelt. Das Verlinken mit dem Smartphone klappt noch nicht so richtig, sorry.
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Gruss Vestus

Geändert von vestus (04.04.2012 um 16:45 Uhr) Grund: RSF
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  #55  
Alt 04.04.2012, 11:26
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Die Regelung, dass im Seebereich der Skipper inhaber des Funkscheines sein muss, halte ich im Übrigen für sehr fragwürdig.

Wo ist das geregelt

Meines Wissens einzig im §1 (7) der Sportseeschifferscheinverordnung (SportSeeSchiffV).

Nun sind der Sportküstenschifferschein, der Sportseeschifferschein und der Sporthochseeschifferschein alles keine amtlich vorgeschriebenen Führerscheine.

Wie kann es da sein, dass die SportSeeSchiffV für Personen, die keinen der darin behandelten Scheine besitzen, gilt .

Ich werde das nicht ausprobieren, weil ich einen gültigen Funkschein habe, aber ob das im Streitfall wirklich Bestand hat ...

Gruß Lutz
Interessante Argumentation - ist wahrscheinlich so eine Regelung, die Juristen für längere Zeit beschäftigen könnte,
falls jemand dagegen vorgeht .
Ich werds auch nicht ausprobieren können, da ich einen Funkschein habe.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #56  
Alt 04.04.2012, 11:43
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Zitat:
Zitat von hyman Beitrag anzeigen
Hallo Lutz, hallo allerseits,


Jetzt ist nur noch die Frage:
  • was genau mit der Formulierung "unter Segeln" gemeint ist. Ich würde das als "mit gesetztem/n Segel/n" interpretieren.
  • und warum selbst die m. E. eindeutige Formulierung "mit Antriebsmaschine" offenbar von einigen (maßgeblichen?) Stellen als "mit in Betrieb gesetzter Antriebsmaschine" interpretiert wird.
Grüße von Horst
Da heutzutage die meisten Segelboote auch einen Motor haben, ist der Segelstatus in dem Moment vorbei, wenn der Motor angelassen wird.
Selbst, wenn dann noch die Segel gesetzt sind, sind sie zum "Sportboot mit Antriebsmachine" geworden.
Das muss dann auch solange Segel zusätzlich gesetzt sind bei Tage durch schwarzen Kegel mit Spitze nach unten vorgeheisst unter die Saling gekennzeichnet werden, nachts sind sowieso die Lichter für Motorfahrzeuge zu setzen.

Unter Segeln bedeutet reiner Segelantrieb.

Gruß
Martin
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  #57  
Alt 04.04.2012, 12:31
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen

Wie kann es da sein, dass die SportSeeSchiffV für Personen, die keinen der darin behandelten Scheine besitzen, gilt .
Weil unser gesamtes Rechtssystem so funktioniert. Alle Gesetze gelten für alle Bürger.
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  #58  
Alt 04.04.2012, 13:05
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Das ist auch gut so und meine Formulierung nicht so richtig eindeutig.

Es ist aber so, dass der Titel des Gesetzes/ der Verordnung nicht vermuten lässt, dass hier für andere Lebensbereiche Regelungen enthalten sind.

Es geht eindeutig um die freiwillgen, bzw. bei gewerblicher Nutzung vorgeschriebenen Scheine - und dann kommt eine Regelung die alle, auch nur privat genutzte Sportboote betrifft

Ist in etwa so, als würde im Wasserhaushaltsgesetz stehen, das Fahrer von roten Autos grundsätzlich grüne Mützen tragen müssen .

Gruß Lutz
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  #59  
Alt 04.04.2012, 13:15
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Zitat:
Zitat von burmi Beitrag anzeigen
Da heutzutage die meisten Segelboote auch einen Motor haben, ist der Segelstatus in dem Moment vorbei, wenn der Motor angelassen wird.
Selbst, wenn dann noch die Segel gesetzt sind, sind sie zum "Sportboot mit Antriebsmachine" geworden.
Das muss dann auch solange Segel zusätzlich gesetzt sind bei Tage durch schwarzen Kegel mit Spitze nach unten vorgeheisst unter die Saling gekennzeichnet werden, nachts sind sowieso die Lichter für Motorfahrzeuge zu setzen. ...
Bezüglich der Ausweichvorschriften ist der Segelstatus vorbei.
Bezüglich der Führerscheinfrage aber nicht, dann sind beide Scheine (Segel und Motor) erforderlich.
Erst wenn alle Segel geborgen sind und nicht mehr dem Antrieb dienen, handelt es sich bezüglich des Führerscheins um ein (reines) Motorboot.

Gruß Lutz
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  #60  
Alt 04.04.2012, 14:22
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Bezüglich der Ausweichvorschriften ist der Segelstatus vorbei.
Bezüglich der Führerscheinfrage aber nicht, dann sind beide Scheine (Segel und Motor) erforderlich.
Erst wenn alle Segel geborgen sind und nicht mehr dem Antrieb dienen, handelt es sich bezüglich des Führerscheins um ein (reines) Motorboot.

Gruß Lutz
Aber auch hier gilt, nur auf bestimmten binnenschifffahrtsstrassen im Großraum Berlin. Denn der Segelschein ist nur hier erforderlich. Auf die Binnengewässer bezogen. Ich darf auf der Oberweser auch ohne SBF ein 10m Segelboot fahren. So lange der Motorantrieb nicht mehr als 5 PS Leistung hat.
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Viele Grüße, Henc
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  #61  
Alt 04.04.2012, 14:54
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Seit wann und wo geregelt
Dazu würde mich die Quelle interessieren.

Im §4.05 der BinschStrO heißt es (von unnötigem Ballast befreit) "Jede Sprechfunkanlage an Bord eines Fahrzeugs ... muss gemäß den Vorschriften ... der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung ... betrieben werden.

Im §4 (1) der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung - BinSchSprFunkV steht nur, dass "wer eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will" eine Erlaubnis (UBI) bedarf.

Da steht nicht das der Skipper (Schiffsführer) auch der "Funker" sein muss.

Gruß Lutz
Moin Moin,

Sorry, muss mich ein wenig korrigieren

Seefunk:
Der Schiffsführer muss Inhaber eines ausreichenden Seefunkzeugnisses sein – egal wer
sonst noch an Bord ist und ebenfalls ein Funkzeugnis besitzt.
Quelle: http://www.dmyv.de/fileadmin/downloa...ienst-2006.pdf

Binnenschiffahrtsfunk:
Hier habe ich mich geirrt:
Der Schiffsführer selbst muss nicht Inhaber eines Funksprechzeugnisses sein,
aber es muss eine Person an Bord mit entsprechend gültigem Funksprechzeugnisses sein, sofern eine UKW-Funk-Anlage vorhanden ist.

§ 4
Erlaubnis
(1) Wer auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will,
bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde nach dieser Verordnung. Sie gilt unbefristet.
Zuständige Behörde ist die Fachstelle der Wasser und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken beim Wasser- und Schifffahrtsamt
Koblenz.
Quelle: http://www.fvt.wsv.de/ubi/binsprfunkv_neu.pdf
__________________
noch einen schönen Tag

Freddy

Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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  #62  
Alt 04.04.2012, 15:17
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Zitat:
Zitat von lyrbi Beitrag anzeigen
Moin Moin,

Sorry, muss mich ein wenig korrigieren

Seefunk:
Der Schiffsführer muss Inhaber eines ausreichenden Seefunkzeugnisses sein – egal wer
sonst noch an Bord ist und ebenfalls ein Funkzeugnis besitzt.
Quelle: http://www.dmyv.de/fileadmin/downloa...ienst-2006.pdf

Binnenschiffahrtsfunk:
Hier habe ich mich geirrt:
Der Schiffsführer selbst muss nicht Inhaber eines Funksprechzeugnisses sein,
aber es muss eine Person an Bord mit entsprechend gültigem Funksprechzeugnisses sein, sofern eine UKW-Funk-Anlage vorhanden ist.

§ 4
Erlaubnis
(1) Wer auf Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4 eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will,
bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde nach dieser Verordnung. Sie gilt unbefristet.
Zuständige Behörde ist die Fachstelle der Wasser und Schifffahrtsverwaltung für Verkehrstechniken beim Wasser- und Schifffahrtsamt
Koblenz.
Quelle: http://www.fvt.wsv.de/ubi/binsprfunkv_neu.pdf
du siehst wie scnell man sich ihren kann. Ein Tip für die Zukunft. Immer quellen mit angeben.
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  #63  
Alt 04.04.2012, 17:03
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wo ist da ein Wiederspruch ?

Funkgerät an Bord = Funk muss empfangsbereit also Eingeschaltet sein = jemand mit Funkschein muss an bord sein.
Das ist der Widerspruch: "wer eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will benötigt ein UBI" bedeutet im Umkehrschluss: wer nicht will braucht auch nicht.

Andererseits: Funkgerät an Bord = Funk muss empfangsbereit also Eingeschaltet sein.

Beim eigenen Boot ist es noch einfach, raus damit, aber was ist auf einem Charterboot oder auf dem des Kumpels wo ein Gerät verbaut ist?

Ich will nicht funken, muss es aber und darf es gleichzeitig nicht? Oder brauche ich gar kein UBI, denn ich will ja nicht funken, sondern ich muss funken?

Klare Ansage ist was Anderes.
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Gruss Vestus
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  #64  
Alt 04.04.2012, 17:17
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Für mich ist da kein Wiederspruch. Ist ein Funkgerät verbaut darf das Boot nur bewegt werden wenn jemand an Bord ist der auch den Funkschein hat. Bei Privatleuten eigentlich kein problem da man ja nur ein Funkgerät einbaut wenn man es auch bedienen darf.

Charterer haben da Pech. Wenn man chartert ohne Funkschein muss man halt dafür sorgen dass kein Funkgerät an Bord ist.
Dies ist ja erst ab 12m Pflicht.
Also bleibt man darunter und vereinbart, dass das Funkgerät ausgebaut wird.

Bei Führerscheinfreien Booten ist dies meist eh nicht der Fall.
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  #65  
Alt 04.04.2012, 17:19
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Das ist der Widerspruch: "wer eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will benötigt ein UBI" bedeutet im Umkehrschluss: wer nicht will braucht auch nicht.

Neeee,

kein Widerspruch, Juristen deutsch
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  #66  
Alt 04.04.2012, 17:28
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so seh ich das auch.

Wenn du mit einem Boot fahren willst wo ein Funkgerät verbaut ist (binnen) benötigst du UBI. oder jemanden der UBI hat
Der Schiffsführer benötigt kein UBI wenn jemand dabei ist der einen UBI hat.
Der Schiffsführer darf allerdings dann auch nicht funken auch wenn er es will.
dies darf nur der Besitzer des Funkscheines.
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  #67  
Alt 04.04.2012, 18:19
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Zitat:
Zitat von lyrbi Beitrag anzeigen
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Gut erkannt, um nichts anderes geht es.
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  #68  
Alt 05.04.2012, 11:37
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Schlimmdas! Sagt mal, bin ich in einem Juristenforum gelandet? Dieser Mann hätte, wäre es nicht ausgerechnet Berlin oder der Bodensee gewesen, ganz legal unterwegs gewesen. Woraus wird also gleich geschlossen, dass "er" nicht segeln konnte? War es ein Laser oder ein Zugvogel? ein mögliches Kenntern gehört beim Jollensegeln nunmal zum Geschäft. Aber einen Laser alleine wieder aufrichten: easy, beim ZV eher nicht. Aber ein Segelschein hätte ihm beim Aufrichten nicht geholfen. Pech gehabt oder Unvermögen? Viele Statements klingen hier, tschuldigung, typisch deutsch. Wie sagen die Holländer über uns Deutsche: die Regeln kennen sie

Herr, wirf Hirn vom Himmel, Scheine und Vorschriften haben wir wahrlich genug!!! So wünsche ich mir und euch zu jeder Zeit die richtige Enscheidung zu treffen und den P-Faktor möglichst eine lange Nase zu zeigen.

Dass der Bodensee ein besonderes Revier ist, habe ich ja nun mehr als einmal gelesen. Was ist den eigentlich an den Berliner Gewässern so Besonders, dass ich da trotz meiner mehreren hundert SM an der Nordseeküste nicht legal segeln dürfte? Ich habe meine SBF nur unter Motor Ich dürfte also jederzeit eines der pictonischen Boote kapern und die Gegend unsicher machen, aber segeln, nö: ohne Schein iss nich
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  #69  
Alt 05.04.2012, 13:49
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Moinsen Stephan!Liegt wohl noch immer am besonderen Status der Stadt Berlin vor 1989.Mir erzählten Berliner aus dem ehemaligen Westberlin,daß es z.B. sogar geregelt war,an welchen Tagen Motorboote o.Segelboote auf den Wannsee dürfen.Vielleicht kann das Einer bestätigen/nicht bestätigen.
Desweiteren ist Berlin bei schönem Wetter nicht nur auf der Straße voll,sondern auch auf dem Wasser.
Weiterhin nen schönen Tag!
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  #70  
Alt 05.04.2012, 15:20
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Mag ja Alles seine Berechtigung (gehabt) haben. Aber wir kennen doch alle den Inhalt, den man für einen SBF lernt. Letztendlich geht das Lernen doch anschließend erst richtig los. Lerning by doing. Und wir alle kennen auch die Nummer mit der kleinen Ursache und der großen Wirkung. Wer sagt denn, dass unser "Er" vielleicht ganz einfach nicht aufgepasst hat, dass die Großschot klar ist und im falschen Augeblich hat die geklemmt. Ordentliche Bö, Schot fest und platsch. Ein SBF hätte das sicher verhindert Okay, vielleicht war es auch Einer, der sich "mal eben" eine Jolle zugelegt hat, und mal schauen wollte, wie segeln geht In dem Fall: Herzlichen Glückwunsch zu dem tollen Schutzengel! Dazwischen gibt es ja noch ein paar Möglichkeiten.....

Ich hatte gerade gestern, weil platt im Bett liegend eine 4 Jahre! alte Segeln in der Hand, wo es um die Führerscheinreform ging und welche Verbände kassieren: DSV, ADYC, etc.,pp. und wie sie alle um ihre "Einnahmequellen" fürchten Anscheinend bis Heute streiten sie um die neuen Prüfungsfragen, die zu wenigstens 30% völlig Praxisfern sind. Wenn ich bloß daran denke, was ich für den SRC für einen Scheixx lernen musste, der mit vernünftigen Funken nix aber auch garnix zu tun hatte !!!
Wir brauchen keine neuen Scheine und Verordnungen. Wir brauchen mehr Menschenverstand und (Eigen-) Verantwortungsbewusstsein!!!
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  #71  
Alt 05.04.2012, 15:32
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Nunja, der "gesunde Menschenverstand" wird ja hier auch immer wieder gepostet.
Mal andersrum: Wenn wir nach gesundem Menschenverstand Auto fahren würden, hätten wir italienische Strassenverhältnisse.
Es kann doch wirklich nicht so schwer sein, die 3 Regeln zu verinnerlichen (nicht "auswendig lernen") und sich danach zu verhalten.
Wenn ich weiss, wie mein Gegenüber sich verhalten wird, kann ich meine Manöver auch richtig einleiten.
Wenn jemand auf Kollisionkurs vor sich hin eiert, kann ich keine klare Entscheidung treffen, ich eiere solange mit, bis es nach gesundem Menschenverstand knallt.
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  #72  
Alt 05.04.2012, 16:07
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Zitat:
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Nunja, der "gesunde Menschenverstand" wird ja hier auch immer wieder gepostet.
Mal andersrum: Wenn wir nach gesundem Menschenverstand Auto fahren würden, hätten wir italienische Strassenverhältnisse.
Es kann doch wirklich nicht so schwer sein, die 3 Regeln zu verinnerlichen (nicht "auswendig lernen") und sich danach zu verhalten.
Wenn ich weiss, wie mein Gegenüber sich verhalten wird, kann ich meine Manöver auch richtig einleiten.
Wenn jemand auf Kollisionkurs vor sich hin eiert, kann ich keine klare Entscheidung treffen, ich eiere solange mit, bis es nach gesundem Menschenverstand knallt.
Nein, mein Lieber! da hast du mich wohl Fehlinterpretiert!
Wenn ich aufs Wasser will, muss ich die Regeln kennen! Wenn ich Skat mitspielen will, und ich irgendwann Mau-mau rufe, schaun mich die Anderen bestimmt etwas merkwürdig an!!! Auch mit einem Schlauchi und einem 5PS AB setzt es voraus, dass du die Regeln kennst. Im Falle eines Falles bist Du drann: mit Zahlen oder eben mit deiner Gesundheit.
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  #73  
Alt 05.04.2012, 18:22
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Moinsen Stephan!Liegt wohl noch immer am besonderen Status der Stadt Berlin vor 1989.Mir erzählten Berliner aus dem ehemaligen Westberlin,daß es z.B. sogar geregelt war,an welchen Tagen Motorboote o.Segelboote auf den Wannsee dürfen.Vielleicht kann das Einer bestätigen/nicht bestätigen.
Desweiteren ist Berlin bei schönem Wetter nicht nur auf der Straße voll,sondern auch auf dem Wasser.
Weiterhin nen schönen Tag!
Joi, kann ich bestätigen. Motorbootfahrverbot auf Wann- und Tegelersee an festgelegten Tagen und Sonntags in der Mittagszeit sowieso nicht, beim Kaffeetrinken könnte ja was überschwappen.

Für Segler gab es keine Einschränkungen, ausser dass sie selbstredend zu diesen Zeiten ihre Flautenschieber nicht anschmeissen durften.

Diese Regelung wurde irgendwann mal von einem Gericht gekippt, wie so andere Regelungen auch. Vielleicht ist die nächste ja die Segelscheinpflicht.
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Gruss Vestus
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  #74  
Alt 14.05.2015, 11:38
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Hallo, ist ein altes Post, aber ich würde mich gerne mehr Informiren über Segelsculen. Besonders in Kroatien. Hatt jemand Erfahrung oder Infos? Bitte schreiben Sie mir.
Zur Zeit kenne ich ein Paar Seiten, aber ich will mehr Informationen zu diesen Thema.
Danke, liebe grüsse
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Segelschule Kroatien
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