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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #1  
Alt 17.01.2016, 18:46
Feuerblitz Feuerblitz ist offline
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Standard Sohn fährt mit Boot in Kroatien: Notar?

Mein Sohn und ich sind in diesem Sommer in Kroatien, der Eigner bin ich.

Benötigt mein Sohn bei Fahrten ohne mich an Bord noch etwas anderes außer dem Permit und den Führerschein?
Früher musste eine notarielle beglaubigte Erlaubnis an Bord sein.
Ist das heute noch notwendig?


Vielleicht könnte auch bei Gelegenheit in Besucher der BOOT Düsseldorf bei dem kroatischen Fremdenverkehrsverband nachfragen.

Herzlichen Dank für eure Unterstützung und ein schönes Jahr

... wünscht der Feuerblitz
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  #2  
Alt 17.01.2016, 19:15
Benutzerbild von Flo1
Flo1 Flo1 ist offline
Seebär
 
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Ich denke das ist immer noch so. Punkt 5.
http://www.kroatienfreund.eu/01-grun...anmeldung.html

Formular dazu:
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Vollmacht_Boot.pdf (28,3 KB, 225x aufgerufen)
__________________
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  #3  
Alt 17.01.2016, 19:24
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Mercurius Mercurius ist offline
Vice Admiral
 
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Auskunft des Hafenkapitäns in Sibenik Aug. 2015:

Mein Sohn kann das Boot mit dem auf mich ausgestellten IBS mit einer Vollmacht von mir bei jedem Hafenamt anmelden und nutzen.
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  #4  
Alt 17.01.2016, 19:25
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Nebelhorn Nebelhorn ist offline
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Wenn das Boot beim WSA gemeldet ist...?....einfach eine Eignergemeinschaft eintragen lassen...Kosten: 15 Euro, Aufwand: Bootschein mit Antrag auf Eintrag Eignergemeinschaft einschicken und Gebühr überweisen - alles ganz in Ruhe hier in D....falls die Eignergemeinschaft nicht auf Dauer gewünscht nach dem Urlaub wieder auf den alten "Einzeleigner" umschreiben lassen - erneute Kosten: 15 Euro....Ich denke das ist billiger, problemloser als über einen kroatischen Notar und man ist auf der ganz sicheren Seite...
oder andere Alternative wenn das Boot beim WSA gemeldet ist zusätzlich einen IBS über den DMYV mit Eignergemeinschaft unter beibehaltung des WSV-Kennzeichens ausstellen lassen - Vorteil: der IBS kommt nur in Benutzung wenn Sohnemann mit dem Boot unterwegs ist, sonst wird der WSA-Schein mit dem "Einzeleigner" benutzt.
__________________
____________
Gruß der Maik

Geändert von Nebelhorn (17.01.2016 um 19:31 Uhr)
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  #5  
Alt 17.01.2016, 19:57
Benutzerbild von ghaffy
ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von Feuerblitz Beitrag anzeigen
...
Früher musste eine notarielle beglaubigte Erlaubnis an Bord sein.
Ist das heute noch notwendig?

...
An der Rechtslage hat sich nichts geändert. Die schreibt eine notariell beglaubigte Vollmacht auf Kroatisch vor.

An der Rechtspraxis hat sich aber auch nichts geändert: Mit einer halbwegs vernünftigen schriftlichen Vollmacht und einer Reisepass-Kopie des Vollmachtgebers fand und findet man beim Hafenkapitän das Auslangen.
In 8 von 10 Fällen wird danach ohnedies nicht gefragt. Wenn doch, dann geben sie sich in den restlichen zwei Fällen mit einem Papier zufrieden, das einigermaßen vernünftig aussieht.

Ich fahre damit seit Ewigkeiten spazieren, wurde gelegentlich (zuletzt nach Jahren wieder mal 2015 bei der Lucka Kapetanija in Murter) danach gefragt.
(in meinem Fall sind obendrein die Familiennamen von Vollmachtgeber und mir völlig unterschiedlich, sogar die Staatsbürgerschaft). Die nette Dame war sichtlich erleichtert, dass ich irgendein Papier und eine Passkopie vorweisen konnte, sonst hätte sie wohl den Chef fragen müssen (den das wahrscheinlich überhaupt nicht gekümmert hätte).

Ich verwende dieses Formular dafür, dass die Beamten auch erkennen (nicht nur anerkennen): https://www.wko.at/Content.Node/Serv...t-Kroatien.pdf
(Statt Autokennzeichen usw. stehen eben die Bootsdaten drin).

Ich glaube mich zu erinnern, dass es auf der ADAC-Website ein ähnliches Formular (auch auf Kroatisch) auch zum Download gibt.

Aber wie gesagt: "Streng nach Vorschrift" bräuchte man tatsächlich immer noch eine notariell beglaubigte Vollmacht auf Kroatisch.
__________________
Gruss Andreas

------------------
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  #6  
Alt 18.01.2016, 05:28
Bodo 1 Bodo 1 ist offline
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Wir sind seit über 20 Jahren eine Eignergemeinschaft , alle 3 stehen in den Unterlagen, so gab es noch nie Ärger.
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  #7  
Alt 18.01.2016, 07:02
medo medo ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen

Aber wie gesagt: "Streng nach Vorschrift" bräuchte man tatsächlich immer noch eine notariell beglaubigte Vollmacht auf Kroatisch.
Theoretisch müsste die Vollmacht nicht nur auf kroatisch ausgestellt sondern sogar von einem kroatischen Notar beglaubigt sein! In der Praxis ist es aber so wie von Andreas geschildert, es reicht "irgendein" Papier, das einigermaßen plausibel ist.
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  #8  
Alt 18.01.2016, 12:56
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Aus eigenem Interesse und weil es hier ja auch relevant wäre:

Laut Aussage des LK in Rovinj vor 2 Jahren sei die Vollmacht ausdrücklich nicht notwendig für direkte Verwandte des Bootseigners. (Ausdrücklich: Eltern, Kinder, Ehepartner). Glaubhaftigkeit des Verwandtschaftsverhältnisses vorausgesetzt (zB. gleiche Adresse im Ausweis).

Kann das irgendjemand (aus den kroatischen Gesetzestexten heraus) bestätigen oder dementieren?
Oder ist das eher die hier schon erwähnte "Rechtspraxis"?

Danke und schöne Grüße,
Jan
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  #9  
Alt 18.01.2016, 13:23
medo medo ist offline
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Das ist eher Rechtspraxis, denn zumindest 2014 hat die kroatische Wirtschaftskammer noch folgenden Text veröffentlicht

Zitat:
BEVOLLMÄCHTIGUNG DES NUTZERS DES WASSERFAHRZEUGS
Auf einem in der Republik Kroatien fahrenden Wasserfahrzeug im Eigentum einer natürlichen Person oder natürlicher Personen können
sich während der Schifffahrt der Eigner des Wasserfahrzeugs, Mitglieder seiner engeren Familie und Personen aufhalten, die der Eigner
eigens dafür schriftlich bevollmächtigt hat. Die Unterschrift des Eigners unter die schriftliche Bevollmächtigung ist von einem in- oder
ausländischen zuständigen Organ zu beglaubigen.
Wobei die Aussage bezüglich wer die Vollmacht beglaubigt haben soll auch schon anders getätigt wurde, Rechtssicherheit in CRO ist leider ein Endlosthema.

Geändert von medo (04.02.2016 um 13:11 Uhr)
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  #10  
Alt 18.01.2016, 13:27
medo medo ist offline
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Hier noch ein Vordruck für eine zweisprachige Vollmacht

Geändert von medo (04.02.2016 um 13:11 Uhr)
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  #11  
Alt 18.01.2016, 13:30
freerider13 freerider13 ist offline
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Hmmmm...
Kommt jetzt drauf an, wie exakt die Übersetzung ist:

Ich les den Satz so:
1.: Mitglieder der engeren Familie (also ohne Vollmacht)
2.: Und Personen, die der Eigner eigens dafür schriftlich bevollmächtigt hat (also mit Vollmacht.)
Der letzte Satz definiert, wie die Vollmacht dann auszusehen hat...

Was meint Ihr dazu?
Kann das irgendjemand mal im originalen Gesetzestext nachsehen und ausdeutschen?

Danke und schöne Grüße,
Jan
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  #12  
Alt 18.01.2016, 13:39
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Hmmmm...
Kommt jetzt drauf an, wie exakt die Übersetzung ist:

Ich les den Satz so:
1.: Mitglieder der engeren Familie (also ohne Vollmacht)
2.: Und Personen, die der Eigner eigens dafür schriftlich bevollmächtigt hat (also mit Vollmacht.)
Der letzte Satz definiert, wie die Vollmacht dann auszusehen hat...

Was meint Ihr dazu?
Kann das irgendjemand mal im originalen Gesetzestext nachsehen und ausdeutschen?

Danke und schöne Grüße,
Jan
Du liest es Falsch. Da müsste ein Satzzeichen zwischen "Mitglieder der engeren Familie und..." sein.
Auch Mitglieder der eigenen Familie müssen nach dem schreiben klar eine Vollmacht haben.
Diese muss nach dem Schreiben beglaubigt sein. Die frage ist ob man diese auch z.B. wie eine Persokopie im Bürgeramt beglaubigen lassen kann.
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Gruß Volker
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  #13  
Alt 18.01.2016, 13:39
medo medo ist offline
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Da ist sicher ein Interpretationsspielraum vorhanden, nur weiß ich nicht ob es so besonders sinnvoll ist im Bedarfsfall mit kroatischen Behörden irgendwas ausdiskutieren zu müssen oder es nicht einfacher ist irgendeine Vollmacht vorzulegen.

BTW: Wenn jemand den Gesetzestext zur Verfügung hat kann ich übersetzen.
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  #14  
Alt 18.01.2016, 13:45
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ghaffy ghaffy ist offline
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Sogar "Kroaten untereinander" (Vater-Sohn usw.) würden theoretisch eine Vollmacht benötigen.
Ich bin der festen Überzeugung, dass man allergrößtes Gelächter ernten würde, wenn man das Einheimischen gegenüber in einer Konoba behauptete.

Meine Erfahrung: Beim Anmelden beim Hafenkapitän ist das das geringste Problem. Da kommen die Leute durchs Reden zusammen. Und wenn man sich nicht selbst binnen Minuten dort unsympathisch macht, wird es beim Anmelden an einer fehlenden Vollmacht nicht scheitern.

Ich habe/hatte aber immer Passkopie und Vollmacht mit (wenn auch nicht immer "ganz aktuelle" Versionen und selbstverständlich ohne Notar), denn bei einem Zwischenfall auf dem Wasser (niemand von uns ist gefeit davor, mal die Regeln zu übertreten und dabei erwischt zu werden. Oder gar bei einem Unfall) ist recht schnell Schluss mit lustig.

Da möchte ich dann zumindest irgendein offiziöses Papier herzeigen können.
Aber an sich würde ich die ganze Chose nicht überbewerten.
Genaugenommen müsste ich auch für mein Auto eine solche Vollmacht mithaben, denn das "gehört" der Firma und nicht mir persönlich, auch wenn ich der Chef der Firma bin. Das steht aber nicht in den Zulassungspapieren.

Eine solche Vollmacht stelle ich mir samt Firmenstempel selber aus, wenn ich daran denke. Ich glaube, die aktuelle Vollmacht, die im Auto liegt, ist bald 5 Jahre alt.
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Gruss Andreas

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  #15  
Alt 18.01.2016, 17:13
freerider13 freerider13 ist offline
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Servus!

Naja, ganz ehrlich: Ich hab auch immer allen möglichen Krimskrams bei der Anmeldung dabei - gebraucht hab ich davon kaum was. Da teile ich deine Meinung, Andreas: Wenn man sich nicht gleich unbeliebt macht...

Dennoch hab auch ich im Zweifel gerne das richtige dabei...

Und so wie ich das sehe dreht es sich (streng genommen) schon beim deutschen Satz um die korrekte Stellung eines Kommas in diesem Fall. (Oder weiter betrachtet: Die Benutzung von "und" oder "oder".)
Ob dies in der Übersetzung des originalen kroatischen Gesetzestextes ins Deutsche tatsächlich 100% richtig gemacht wurde...

Aus diesem Grund würde mich einfach der Originaltext interessieren, den jemand (unter besonderer Beachtung gerade dieses Punktes) übersetzt.

Schöne Grüße,
Jan

PS.: Ach ja, Andreas:
Das mit der Vollmacht beim Auto ist mir tatsächlich in Italien mal passiert! Die Herren hatten aber nicht damit gerechnet, dass ich ein "komplett ausgestattetes Büro" im Wagen dabei hatte - mir die Vollmacht für meinen Firmenwagen an Ort und Stelle selber schreiben, ausdrucken und unterschreiben konnte (und durfte)...
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  #16  
Alt 18.01.2016, 18:36
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
...
Aus diesem Grund würde mich einfach der Originaltext interessieren, den jemand (unter besonderer Beachtung gerade dieses Punktes) übersetzt.
...
Jan, das mit dem "Originaltext" kannst du getrost vergessen.
Versuche mal hier bei uns herauszufinden, wer für welches Fahrzeug welcher Vollmacht braucht, und ob überhaupt oder ob ganz sicher nicht. Das steht nicht "so einfach" irgendwo.
Bei den Kroaten ist das ohnedies einigermaßen aufgeräumt, aber diese Forderung kommt auch - ganz offensichtlich - aus mehreren Verordnungen.

Unter anderem aus Artikel 4 der "Verordnung über Boote und Yachten" (in den Narodne Novine [kroat. "Bundesgesetzblatt"], 472 v. 27.2.2005 idgF), wo die Inbetriebnahme von Booten und Yachten nur dem Eigner, seinen nächsten Angehörigen oder schriftlich Bevollmächtigten erlaubt ist.
[Im Prinzip hast du imho das Haar schon korrekt gespaltet: Man braucht als "nächster Angehöriger" keine schriftliche Vollmacht - theoretisch.]

Die Frage, ob der Eigner nun ein "naher Angehöriger" ist, ist natürlich eine Nachweisfrage. Wenn man der Landesprache mächtig ist, dann kann man das vielleicht erklären. Wenn nicht, dann wird es mühsam.
[In einem "kroatischen Booteforum" (auf kroatisch) wurde die Frage so diskutiert, dass bei Namensgleichheit UND gleicher Wohnadresse der Nachweis vermutlich (!) ohne Papier erbracht werden kann (wenn man das dem Polizisten vor Ort auf kroatisch erklären kann), wenn "Papa" aber woanders wohnt als "Sohn", dann ist das nicht mehr so sicher.]

Weiters ist die Frage interessant (denn die Sache mit der Vollmacht kommt nicht nur in der genannten Verordnung, sondern auch in anderen vor), worum es bei dieser Vollmacht-Geschichte überhaupt geht: Geht es um Kabotage ("Schwarz-Charter"), die ja nicht durch den EU-Beitritt Kroatiens plötzlich erlaubt wäre? Geht es eher um Fragen in Zusammenhang mit der Versicherungspflicht (denn die Haftpflichtversicherung wäre leistungsfrei, wenn ein "Unbefugter" das Boot in Betrieb nimmt. Dann müsste ein Geschädigter beim "Unbefugten" direkt seinen Schaden geltend machen, was eben nicht Absicht einer gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspflicht ist)? Geht es um beides oder noch um mehr?

Das weiß ich nicht.

Fakt ist: Man muss nachweisen können, dass man befugt ist, das Boot in Betrieb zu nehmen, wenn man nicht Eigner ist. Die einfachste und billigste Methode ist wohl Vollmacht+Passkopie.

Alle anderen Varianten setzen - im Falle, dass es ein Beamter "wissen will" - kroatische Sprachkenntnisse oder eine Rechtsvertretung voraus. Will man sich das im Urlaub antun? Mit einem kroatischen Beamten um des Kaisers Bart streiten? Ich nicht.

Sie wollen ein Papier sehen. Also zeige ich ihnen ein Papier und diskutiere nicht rum, dass der Eigentümer meines Boots ein wirklich sehr naher Angehöriger ist, nämlich ein Geschwister, das anders heißt als ich und - irgendwie normal in meinem Alter - wo anders wohnt.

Falls es hierzulande eine vergleichbare Bestimmung gibt (wer kann das nachweislich ausschließen?), wäre ein Finne oder Rumäne auch sicher besser beraten einem Beamten hier ein plausibles Dokument zu zeigen statt eine Diskussion zu beginnen, bei schlechtem Kaffee auf der Wachstube ...
__________________
Gruss Andreas

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