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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo zusammen ,
mein Name ist Jürgen, bin aus dem schönen Schwabenland 46 Jahre jung und bin hier neu in dem Forum , und schon komm ich mit einer frage J die sicherlich irgendwo auch schon mal gestellt wurde, ich aber dazu keinerlei Antwort finden kann, also die Frage : muss ein Schlauchboot mit einer Gesamtlänge von 380cm in irgendeiner Form angemeldet oder zugelassen werden? ich finde auch beim WSV nichts in den Bestimmungen, dazu möchte ich das Boot nicht nur hier in BAWÜ sondern auch in anderen Bundesländern zu Wasser bringen, da ich auch mit meinem Wohnmobil hin und wieder unterwegs bin. Ich habe wohl die Definierung ( Kleinstfahrzeuge gesehen, aber auch dort ohne Größen Angabe was dies bestimmt ) Nun hoffe ich auf die Hilfe der Erfahrenen Wassersportler hier , und freu mich über jede zielführende Antwort . Viele grüßen Jürgen |
#2
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Hallo Jürgen, Willkommen im
![]() Die Anmeldung beim WSA kostet einmalig 18€. Da erübrigt sich die frage eigentlich. Anmelden und die Freiheit genießen. Führerschein ist hoffentlich vorhanden? Je nach Motorisierung (ab 2,21KW) besteht Anmeldepflicht. Ausnahme als "Tender to". Dafür gibt es aber spezielle Regeln. Aber das ist ja bei dir nicht der Fall
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (22.02.2016 um 06:43 Uhr) |
#3
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hier aus der Verordnung kannst du es genauer rauslesen
https://www.gesetze-im-internet.de/b...sch/gesamt.pdf
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#4
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Hallo Volker ,
vielen Dank für die blitzschnelle Antwort , also ich habe vor einen 15PS Motor ( da wo es möglich ist ) zu nutzen ansonsten nur Paddel oder Elektromotor ( natürlich auch nur dort wo es zulässig ist ) du schreibst (hoffentlich Führerschein vorhanden??? ) dachte bei Booten bis 15PS gibt es keine Führerscheinpflicht mehr ? wurde das nicht aufgehoben früher 5PS heute 15PS OHNE? das andere diese Zulassung / Anmeldung, gilt dann bundesweit hoffe ich oder ist das für jedes Bundesland dann wieder neu zu machen? vielen Dank für deine Hilfe grüße Jürgen |
#5
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Bis 15 PS ist Führerscheinfrei in Deutschland.
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#6
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Führerschein würde ich empfehlen damit man auch die Regeln kennt. Führerscheinfreit mit 15 PS gilt nicht auf allen Gewässern. Rhein 5 PS Landesgewässer teilweise 5 PS Bodensee 8 PS da solltest du dich vorher shclau machen. je nach Fahrgebiet.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#7
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Hallo das ist super, diese Informationen helfen mir schon enorm,
ich würde hauptsächlich mit Motor die Müritz nutzen wollen, und ohne Motor nur solche Gewässer wie Schluchsee in BAWÜ , oder mal die Donau auf einem Nebenarm , die grundlegenden Rechtlichen Regelungen habe ich mir schon zu Gemüte geführt , will ja auch nicht gerade negativ auffallen und ich denke die Gesetzlichen Regelungen und Zeichen sollte man kennen ( so meine Einstellung ) bevor ich aufs Wasser gehe wo auch Berufsschiffer unterwegs sind . Jürgen |
#8
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![]() Zitat:
In Kroatien muß das Boot angemeldet werden.
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Gruß Heinz, ![]()
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#9
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#10
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Dazu gehören eben auch die Ausnahmen für das führerscheinfreie Fahren. Nur der Vollständigkeit halber (ohne Gewähr): Auf der Berliner Spree ist ein 6,5 km langer Abschnitt, auf dem auf jeden Fall ein Bootsführerschein binnen vorgeschrieben ist und auch nur mit mindestens 5 PS befahren werden darf. Dazu kommt noch (etwas versetzt zum genannten Abschnitt) die Sprechfunkpflicht tagsüber von April bis Oktober. Der Rhein mit 5 PS ohne Schein wurde schon genannt, aber auf welchen Landesgewässern teilweise noch die 5 PS-Grenze gilt, würde mich auch interessieren, auch wenn es für mich bald nicht mehr von Bedeutung ist. Das Mindestalter eines Schiffsführer ist 16 Jahre (egal ob mit oder ohne Bootsführerschein), nur auf den beiden thüringer Stauseen beträgt das Mindestalter 18 Jahre im führerscheinfreien Bereich. |
#11
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Für Fahrtgebiete ausserhalb der EU? |
#12
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Ich spreche von Kennzeichen und nicht von permit.
Das braucht man in Kroatien zusätzlich. Aber das was Kennzeichen ist in Kroatien gültig.
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#13
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Jupp genau
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#14
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CE fürs Boot brauchst du auch noch zum anmelden
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Schöne Grüße aus dem Westerwald Josef und Charlotte ![]() |
#15
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...und vergeß nicht dein Boot/Motor Haftplicht zu versichern
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Gruß Hans-H. |
#16
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Hallo zusammen,
als erstes einmal vielen Dank für die vielen nützlichen Tipps , also CE ist kein Problem, da ich das Boot selber Produzieren lasse und alle Unterlagen vorliegen habe, ebenso die Konformitätserklärung die wir selber erstellen müssen , ich werde das Boot auf jedenfalls mal anmelden , besser angemeldet unnötig als bei einer Kontrolle negativ auffallen J dies wird mir auch Helfen diese Erfahrung, wenn wir diese Boote später auch verkaufen, so kann ich die Kunden besser beraten daher auch der Testlauf mit allem Drum und Dran, eine noch ganz doofe frage die mich den ganzen tag beschäftigt , ein Schlauchboot hat ja für gewöhnlich keinen tacho , nun frage ich mich ernsthaft , wie soll ich eine geschwindigkeit einhalten ohne diese kontrolieren zu können ausser durch reines gefühl , bei deren überschreitung ich aber bestraft werde, jedes fahrzeug an land hat einen Tacho , ein Schlauchboot im allegemeinen nicht J grüße Jürgen |
#17
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Interessante Frage für jemanden, der Schlauchboote selber baut....Googel mal nach GPS und auch Rumpfgeschwindigkeit.
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#18
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Hallo Uli,
naja , aber die Frage ist doch durchaus berechtigt würde ich denken , ich gehe nicht von fest Rumpf booten aus , diese gibt es ja auch mit schlauch Körper , sondern vom normalen Schlauchboot mit einem Motor bis 15ps , da sind die Anbringungsmöglichkeiten durchaus begrenzt ein GPS an zu bringen , andererseits müsste es dann aber doch eine Vorschrift geben in der das geregelt ist , oder ? wenn jemand für eine Geschwindigkeit Überschreitung Strafe zahlen muss, muss das nach bestimmten Regeln doch ablaufen , außer auf Grundlage von Schätzungen |
#19
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Bei vielen boote ist ein Staudruckmesser oder Paddelgeber eingebaut. Diese messen die Geschwindigkeit durchs Wasser. Der Staudruckmesser misst eingentlich erst ab einer Geschwindigkeit >20km/h einigermassen zuverlässig. Die meisten Geschwindigkeitsbeschränkungen sind geringer. Außerdem ist die Fahrt über Grund bei einerm Talfahrer = Fahrt durchs Wasser + Stömung. MAl angenommen der Fluss fließt mit 5 km/h und es sind 10 km/h geschwindigkeitsbeschränkung, dann darfst du nur 5km/h durchs Wasser fahren. win GPS misst die Fahrt über Grund und ist ab 1km/h schon recht genau. So gut wie jedes Smartphone hat heute ein GPS integriert und es gibt kostenlose Apps zur Geschwindigkeitsmessung.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#20
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Das ist das boot von dem ich Spreche ,
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#21
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#22
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![]() Zitat:
oder alternativ: http://www.amazon.de/s/?ie=UTF8&keyw...l_3vvpfg7xdu_b (PaidLink)
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