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  #1  
Alt 29.02.2016, 13:46
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Hagrid Hagrid ist offline
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Standard Trailerreifen zu alt 100 Zeichen abdecken?

Hallo Leutz,

die Reifen an meinem Trailer haben jetzt die 6 Jahre überschritten, bedeutet, ich darf mit dem Trailer keine 100 km/h mehr fahren.

ich kann mich jetzt auf die Straße begeben und die 80 km/h einhalten, muss ich die 100 Plakette am Hänger abdecken oder reicht es mich an die Geschwindigkeit zu halten?

Grüße Frank
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alles jeiht, nur Schnecke kruffe un Frösch höppe


Geändert von Hagrid (29.02.2016 um 14:17 Uhr)
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  #2  
Alt 29.02.2016, 13:58
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
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gute Frage ... ich habe es so aufgeschnappt, das die 100´er Regelung quasi durch Eigenkontrolle gilt.

Sprich, hängt der Hänger an nem anderen Auto erlischt womöglich ebenfalls die Hundert.
Ich mache da kein Schild ab.
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  #3  
Alt 29.02.2016, 14:09
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Standard

Hallo
hier mal ein Auszug

1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug...
...muss entweder beschrieben sein als
    • PKW
    • Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
    • anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht
    • alle Fahrzeuge müssen mit ABS ausgerüstet sein
2. Voraussetzung: Der Anhänger...
...muss
    • für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...
    • darf nicht älter als 6 Jahre sein (DOT), danach Reifen erneuern
    • müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen
    • darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen
    Quelle: http://www.harbeck.de/100-km/h-regelung.htm
    • #
Also kannste dir das Schild sparen, eine Kette wäre wohl besser
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas

Geändert von Elgar_2 (29.02.2016 um 14:16 Uhr)
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  #4  
Alt 29.02.2016, 14:18
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Hallo
hier mal ein Auszug

1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug...
...muss entweder beschrieben sein als
    • PKW
    • Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
    • anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht
    • alle Fahrzeuge müssen mit ABS ausgerüstet sein
2. Voraussetzung: Der Anhänger...
...muss
    • für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...
    • darf nicht älter als 6 Jahre sein (DOT), danach Reifen erneuern
    • müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen
    • darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen
    Quelle: http://www.harbeck.de/100-km/h-regelung.htm
    • #
Also kannste dir das Schild sparen, eine Kette wäre wohl besser
ich zwar keine Antwort auf meine Frage, aber danke
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  #5  
Alt 29.02.2016, 14:20
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Also kannste dir das Schild sparen, eine Kette wäre wohl besser



Kette ?


Fakt ist doch:

In Deutschland gelten die 80 mitm Hänger ... unter Vorraussetzung auch 100.

Erfüllt der Hänger die Vorraussetzung 100 nicht mehr - gilt 80.


Oder ?
__________________
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  #6  
Alt 29.02.2016, 14:22
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Ich war unlängst mit meinem Hänger (100-er Zulassung) beim TÜV. Die Reifen sind älter als 6 Jahre, jedoch vom Profil her neuwertig. Der TÜV Mann machte mich darauf aufmerksam, dass ich nicht mehr die 100-Zulassung in Anspruch nehmen, also nur noch max. 80 km/h fahren darf. Dass das Schild weg soll kam nicht zur Sprache.
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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Geändert von Fred (01.03.2016 um 10:36 Uhr)
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  #7  
Alt 29.02.2016, 14:23
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Ich finde die Frage auch interessant.

@ Elgar_2

Du bekommst dieses 100er Schild doch nur wenn die Vorraussetzungen alle erfüllt sind und der Tüv diese bescheinigt hat. Anhänger ohne dem 100er schild dürfen doch nur 80 fahren, oder
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #8  
Alt 29.02.2016, 14:23
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Hagrid Beitrag anzeigen
...die Reifen an meinem Trailer haben jetzt die 6 Jahre überschritten,
Damit entfällt die Freigabe für die 100km/h.
Also deckst du das 100er Schild ab und Gut ist's.
Kein Grüner wird dich deshalb lynchen ...
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  #9  
Alt 29.02.2016, 14:35
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Giligan Giligan ist offline
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Alles recht kompliziert.

Mein Anhänger ist bis 140 geprüft/zugelassen. Ich darf aber nur 80 weil mein Auto leer keine 2500kg wiegt.

So habe ich es jedenfalls bei der Zulassung des neuen Anhängers (750Kg) verstanden.

Willy
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  #10  
Alt 29.02.2016, 14:39
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Alles recht kompliziert.

Mein Anhänger ist bis 140 geprüft/zugelassen. Ich darf aber nur 80 weil mein Auto leer keine 2500kg wiegt.

So habe ich es jedenfalls bei der Zulassung des neuen Anhängers (750Kg) verstanden.

Willy
um genau zu sein 2475 Kilo

(33% Prozentregel)
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  #11  
Alt 29.02.2016, 14:44
Kruesa Kruesa ist offline
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Hallo,
das ist kein Problem, wenn du mit dem 100er Schild und den alten Reifen fährst. Wie aber bereits gesagt, darfst du dann nur noch 80 fahren.
Der Hänger muss die o.g. Voraussetzungen für die Zulassung und für den 100er Betrieb erfüllen. Fällt dann der Punkt Reifen (aufgrund des Alters raus) gilt somit wieder 80.
War übrigens nett von deinem TÜV Prüfer, dass er dich drauf aufmerksam gemacht hat. Sind sie nicht zu verpflichtet.
Gruß
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  #12  
Alt 29.02.2016, 14:45
Ostsee2015 Ostsee2015 ist offline
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
um genau zu sein 2475 Kilo

(33% Prozentregel)
Ich denke, 2500 ist richtig: nicht 33%, sondern Leergewicht * 0,3
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  #13  
Alt 29.02.2016, 14:46
Janus Janus ist offline
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Alles recht kompliziert.
Nö, eigentlich nicht.

In D. dürfen Anhänger max 80km/h, mit Ausnahme und Auflagen auch 100km/h.
Schneller *ist generell nicht*.
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  #14  
Alt 29.02.2016, 14:49
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Pfrommer Peter Pfrommer Peter ist offline
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Ich sag mal so,wen Du mit dem Gespann 100 kmh fahren willst, dann Investiere
in einen Neuen Satz Reifen und verschenke die Alten an einen Kollegen der sein Boot nur auf einem Hafentrailer bewegt.
Auch wen Du nur 80 fahren willst , ist man doch schnell mal auf 100 und Mehr, Speziell beim Überholen von Lkw`s
__________________
Gruß Peter
Grün lebt Blau bewegt

Der wo liegen bleibt, wird ohne wen und aber abgeschleppt...
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  #15  
Alt 29.02.2016, 14:55
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Triton05 Triton05 ist offline
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@ Frank; mein TÜV Mann sagte mir im letzten Jahr. Schild kann dran bleiben, man darf dann eben keine 100 mehr fahren. Das Alter der Reifen ist dem TÜV-Mann auch wumpe;du kannst da solange mit fahren wie du magst. Nur sollte man schon aus Eigennutz darauf achten. Wer bleibt schon gern mit ggf. porösen, geplatzten Reifen auf dem Highway liegen?
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Gruß Hans-H.
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  #16  
Alt 29.02.2016, 14:55
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Hagrid Hagrid ist offline
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Zitat:
Zitat von Pfrommer Peter Beitrag anzeigen
Ich sag mal so,wen Du mit dem Gespann 100 kmh fahren willst, dann Investiere
in einen Neuen Satz Reifen und verschenke die Alten an einen Kollegen der sein Boot nur auf einem Hafentrailer bewegt.
Auch wen Du nur 80 fahren willst , ist man doch schnell mal auf 100 und Mehr, Speziell beim Überholen von Lkw`s
das ist nicht das Thema, da kommen auf jeden Fall neue Reifen drauf.
die erste Ausfahrt sollte am 1.4. sein. Der Hänger muss im April zum Tüv und ich wollte keine 2 Termine in der Werkstatt machen.
Bedeutet die erste Ausfahrt geht mit alten Reifen und max 80km/h.

Fragte mich nur ob der Aufkleber abgedeckt werden muss
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  #17  
Alt 29.02.2016, 15:47
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Pfützenkapitän Pfützenkapitän ist offline
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Exakt im 6. Lebensjahr meines Bootstrailers lösten sich beide Reifen
nacheinander auf der Fahrt nach Kroatien auf! Für den ersten, in
Österreich hatte ich noch ein Ersatzrad dabei. Beim zweiten kurz vor
Zadar half dann nur noch (mit Beule an der Seitenwand)
zum nächsten Reifenhändler zu humpeln.
Gut, es war wirklich superheiß an diesem Tag.
An meinem Lastenanhänger ist dagegen in den letzten 25 Jahren noch
nie ein Reifenproblem vorgekommen.

Seitdem ist für mich klar, an meinem Bootstrailer, welcher
einen Großteil der Zeit durch das Bootsgewicht gut ausgelastet ist,
werden nach max. 5 Jahren die Reifen gewechselt!
Durch diese "notwendige" Maßnahme ist dann Voraussetzung für
die 100 km Zulassung auch mit gewährleistet.

Viele Grüße
Holger
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  #18  
Alt 29.02.2016, 16:25
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Janus Beitrag anzeigen
Damit entfällt die Freigabe für die 100km/h.
Also deckst du das 100er Schild ab und Gut ist's.
Kein Grüner wird dich deshalb lynchen ...
Warum abdecken? Das ist nicht erforderlich...

Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
I... dass ich nicht mehr die 100-Zulassung in Anspruch nehmen, also nur noch max. 89 km/h fahren darf.
Was für ein lieber TÜV-Mann , aber auch wenn er da irgendwelche
Zahlen wirr gespeichert hat:

Nein, du darfst keine 89 km/h sondern nur 80 km/h fahren.
__________________
gregor

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  #19  
Alt 29.02.2016, 16:33
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Servus!

Nachdem ich diesem Sommer exakt vor der Entscheidung stand deshalb neue Reifen zu kaufen und Tüv anstand, Aussage meines Prüfers (Reifen waren Top):

"Die Plakette darf dranbleiben und muss nicht abgedeckt werden. Sie sagt nur aus, dass der Anhänger prinzipiell -und unter den geltenden Voraussetzungen- die Anforderungen für den 100 Km/h Betrieb erfüllt."
(Die Voraussetzungen wurden weiter oben ja schon aufgeführt.)
"Dazu gehören unter anderem die Gewichtsrelation zum Zugfahrzeug oder das Alter der Reifen.

Wird eine dieser Bedingungen nicht mehr erfüllt, darf nur noch 80 Km/h gefahren werden. Kontrolliert wird dies durch die Polizei. Dies ändert aber nichts an der prinzipiellen Eignung des Trailers zum 100 Km/h Betrieb."

Sprich: Plakette darf dranbleiben, aber 80 Km/h ist angesagt.
Sind neue Reifen drauf darf wieder 100 gefahren werden.

(Das gleiche wie beim Zugfahrzeug - deshalb brachte er das Beispiel: Häng ich ein "kleineres" Auto vorne dran darf ich auch nur 80. Mit nem größeren 100. Plakette abdecken nicht nötig.)

Schöne Grüße,
Jan
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  #20  
Alt 29.02.2016, 16:34
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Ok
das was ich gepostet habe waren nur die Voraussetzung für die Erlaubnis zu 100 Km /h
Sorry aber damit wollte ich nur mit ausdrücken, dieser Hänger hat nicht mehr die Zulassung für die 100 Km/h, damit einen teil der Betreiberlaubnis nicht erfüllt.
Das mit der Kette naja war mies ausgedrückt, ziehe ich zurück.
Sicher ist das der Hänger nicht für die Geschwindigkeit ausgelegt ist.
Daher denke ich ganz Stark das das Schild zumindest Durchgestrichen sein muss.
Alle anderen hatten bisher "nur" das Glück das kein weiterer was unternommen hat ( Polizei TÜV usw. ).

So jetzt habe ich aber Google angeschmissen mit etwas mehr ausdrauer

Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrsordnung
Quelle :
http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne

Ich hoffe damit ist alles geklärt
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Mit besten Grüßen
Andreas
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  #21  
Alt 29.02.2016, 16:48
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Jörg 07 Jörg 07 ist offline
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
...
http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne

Ich hoffe damit ist alles geklärt
Naja , alles geklärt war es schon in mehreren vorangegangenen Antworten.
Tenor: es ist nicht erforderlich die Plakette zu entfernen,
man darf halt nur nicht mehr 100 km/h fahren (deckt sich auch so mit
meinem Kenntnisstand, denn bei meinem WoWa, der auch die 100-er Zulassung
voriges Jahr nicht mehr erfüllte, musste auch nichts entfernt werden).
Welche neuen Erkenntnisse Dein Link jetzt bringen soll, erschließt sich mir nicht. Da
steht doch auch nicht drin, ob die Plakette entfernt werden muss, oder habe
ich es überlesen ...
__________________
Gruß Jörg
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„Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht.
Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.”
Bertolt Brecht


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  #22  
Alt 29.02.2016, 17:16
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Servus!

Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Ok
das was ich gepostet habe waren nur die Voraussetzung für die Erlaubnis zu 100 Km /h
Sorry aber damit wollte ich nur mit ausdrücken, dieser Hänger hat nicht mehr die Zulassung für die 100 Km/h, damit einen teil der Betreiberlaubnis nicht erfüllt.
Das mit der Kette naja war mies ausgedrückt, ziehe ich zurück.
Sicher ist das der Hänger nicht für die Geschwindigkeit ausgelegt ist.
Daher denke ich ganz Stark das das Schild zumindest Durchgestrichen sein muss.
Alle anderen hatten bisher "nur" das Glück das kein weiterer was unternommen hat ( Polizei TÜV usw. ).
Genau da liegt der Hund eben begraben: Die Betriebserlaubnis verliert er eben NICHT.

Die Betriebserlaubnis mit 100 Km/h wird erteilt unter gewissen Auflagen. WENN er die ALLE erfüllt darf er auch die 100 fahren. Sonst nicht. Nicht mehr sagt die Betriebserlaubnis.

Wird eine der Auflagen jetzt nicht mehr erfüllt erlischt nicht die Betriebserlaubnis, er darf nur die 100 Km/h Zulassung nicht mehr nutzen.

Zu den Auflagen zählen eben zB. Gewicht des Anhängers oder Reifenalter.

Für die Kontrolle der Einhaltung der Auflagen ist prinzipiell die Polizei zuständig. Nicht der Tüv. Der überprüft nur, ob der Hänger bei eingehaltenen Auflagen für die 100 geeignet ist.

Jetzt klar?

Schöne Grüße,
Jan
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  #23  
Alt 29.02.2016, 17:41
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Ok
werde jetzt mal mich etwas zurückziehen bevor ich ganz zerrissen werde
Das Schild sagt nur aus "darf bis 100 Km/h" mehr nicht wer langsamer fährt auch gut

da google ja freund aller ist hier noch mal einen Auszug von wie er selber zu sich sagt er ist ein "grüner" denke mal jetzt "Blau/ Schwarz"

von Wracktaucher:
Moin, ihr Lieben!

Auch wenn mich gleich keiner mehr lieb hat - ich gebe mich mal als eine von den "grünen Freunden" zu erkennen. Nur, damit ihr zumindest meinen Angaben vertraut.


Also: Die 100er Plakette bekommt man nach Abnahme beim Tüv vom Straßenverkehrsamt zugeteilt. Sie ist gültig für ein explizit genanntes Gespann. Das heißt der Pajero... mit dem und dem Kennzeichen darf diesen Trailer mit dem Kennzeichen mit 100km/h ziehen.
Wechselt man nun das Zugfahrzeug, erlischt automatisch diese Berechtigung, weil sie ja nur für das genannte Zugfahrzeug Gültigkeit hat.
Die Plakette muss deshalb nicht abgedeckt werden, man darf jedoch nur 80 km/h fahren.
Sieht man (wir Grünen) ein Gespann, welches 100 km/h fährt mit der entsprechenden Plakette, obliegt es jedem einzelnen, zu überprüfen ob es sich um das richtige Zugfahrzeug handelt. Die Plakette allein sagt darüber nichts aus.
Quelle:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=93551 #19
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  #24  
Alt 29.02.2016, 17:49
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Zitat:
Zitat von Elgar_2 Beitrag anzeigen
Ok



Sie ist gültig für ein explizit genanntes Gespann. Das heißt der Pajero... mit dem und dem Kennzeichen darf diesen Trailer mit dem Kennzeichen mit 100km/h ziehen.
Wechselt man nun das Zugfahrzeug, erlischt automatisch diese Berechtigung, weil sie ja nur für das genannte Zugfahrzeug Gültigkeit hat.
Die Plakette muss deshalb nicht abgedeckt werden, man darf jedoch nur 80 km/h fahren.
Sieht man (wir Grünen) ein Gespann, welches 100 km/h fährt mit der entsprechenden Plakette, obliegt es jedem einzelnen, zu überprüfen ob es sich um das richtige Zugfahrzeug handelt. Die Plakette allein sagt darüber nichts aus.
Quelle:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=93551 #19

Das stimmt nicht mehr. Die 100km/h Zulassung ist nicht mehr auf ein bestimmtes Zugfahrzeug bezogen (bei PKW). Das Zugfahrzeug kann also gewechselt werden, muss aber die Kriterien für das 100er Gespann erfüllen.

http://www.dekra.de/de/tempo-100-fuer-gespanne
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Gruß Thomas
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Alt 29.02.2016, 17:52
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Hallo Thomas
das hat der Kollege auch beschrieben in dem Link
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