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Alt 19.08.2016, 22:30
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Standard Merkwürdige Zeichen in der Seekarte?

Liebe Bootsgemeinde,
auch auf die Gefahr hin, mich sträflich zu blamieren, habe ich eine Frage: Was bedeuten diese roten Linien mit den "leeren" Dreiecken (auf dem Bild vor Amrum) bzw. mit den Wellenlinien (zweites Bild bei Tiefenagabe 9.1), die parallel zur seewärtigen Grenze des Seeschiffahrtsstraßen verlaufen? In der Zeichenerklärung (NV-Atlas) finde ich nichts und die INT-1-Karte habe ich gerade nicht zur Hand...

Vielen Dank für Eure Erklärungen!
Joachim
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  #2  
Alt 19.08.2016, 22:34
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Rechts ist militär. GEBIET
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Alt 20.08.2016, 08:02
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Links ist die Grenze der Seefahrt.

Sie nennt sich Basislinie. Ab hier nach See grenz das Küstenmeer an.
Wenn Du mit deinem Zirkel 12 Meilen absteckst, kommst du auf die Linie, die die 12-Meilenzone zeigt.

Die Linie ist völkerrechtlich wichtig, da hier eben das Küstenmeer beginnt und z.B. alle Schiffe "friedliche Durchfahrt" genießen, obwohl das Küstenmeer ja noch Hoheitsgebiet des jew. Landes ist.
Auch für die Fischerei spielt sie eine Rolle.

Und für Sportboote, um herauszufinden, ob sie als "Seeschiff" gelten. Dies ist nämlich dann der Fall, wenn sie regelmäßig, z.B. einmal im Jahr, die Grenze der Seefahrt überschreiten.
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Till
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"Der Ozean, so sagt man, ist ein Todeselement für den Menschen; ein Lebenselixir für Myriaden von Tieren... und für mich." ----Kapitän Nemo
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Alt 20.08.2016, 10:12
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Super, danke Euch! @ Till: Das heißt, einmal im Jahr ist in diesem Sinne auch schon regelmäßig? o.k...
Frage: Dann dürfte man auf dem Weg von Polen ins Baltikum außerhalb dieser Linie noch im Küstenmeer von Kaliningrad passieren? Weiß das jemand? Oder sollte man das lieber nicht probieren?
Danke und Grüße in die Runde
Joachim
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  #5  
Alt 20.08.2016, 14:55
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Die Frage, ob du Seeschiff bist, war eher theoretischer Natur. Hier geht es um Ausrüstung nach SOLAS Kap.V und v.a. der Schiffssicherheitsverordnung (kompensierter Kompass und den ganzen Pipapo).

Deine Frage, ob man das russische Küstenmeer passieren darf, beantworte ich mit einem klaren Ja.

Russland hat 1989 das Seerechtsübereinkommen gezeichnet. Daher genießt jedes Schiff, das durch russisches Küstenmeer fährt, das Recht auf friedliche Durchfahrt, sofern es nicht einen russischen Hafen anlaufen möchte.

Unter bestimmten Umständen sind Kontrollen möglich. Sofern Du dich korrekt verhältst, keine Regeln brichst, ist die friedliche Durchfahrt durch russisches Küstenmeer versichert.
Da gibt es auch keine Ausnahmen oder wenn und aber. Die friedliche Durchfahrt ist ein sehr wichtiger Bestandteil des SRÜ und auch Russland wird hier kein Exempel sttuieren, nur wenn du da durchfährst.
Das sind mindestens 70sm! Die Entfernung wäre aber kein Problem für dich?
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Alt 20.08.2016, 15:00
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Hier noch der Dich bereffende Text des SRÜ, entnommen aus der schweizerischen Üersetzung:

Art. 17 Recht der friedlichen Durchfahrt

Vorbehaltlich dieses Übereinkommens geniessen die Schiffe aller Staaten, ob Küsten- oder Binnenstaaten, das Recht der friedlichen Durchfahrt durch das Küstenmeer.

Art. 18 Bedeutung der Durchfahrt

1. «Durchfahrt» bedeutet die Fahrt durch das Küstenmeer zu dem Zweck:
a)es ohne Einlaufen in die inneren Gewässer oder Anlaufen einer Reede oder Hafenanlage ausserhalb der inneren Gewässer zu durchqueren; oder
b)in die inneren Gewässer einzulaufen oder sie zu verlassen oder eine solche Reede oder Hafenanlage anzulaufen oder zu verlassen.

2. Die Durchfahrt muss ohne Unterbrechung und zügig erfolgen. Die Durchfahrt schliesst jedoch das Anhalten und Ankern ein, aber nur insoweit, als dies zur normalen Schifffahrt gehört oder infolge höherer Gewalt oder eines Notfalls oder zur Hilfeleistung für Personen, Schiffe oder Luftfahrzeuge in Gefahr oder Not erforderlich wird.

Art. 19 Bedeutung der friedlichen Durchfahrt

1. Die Durchfahrt ist friedlich, solange sie nicht den Frieden, die Ordnung oder die Sicherheit des Küstenstaats beeinträchtigt. Die Durchfahrt hat in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen und den sonstigen Regeln des Völkerrechts zu erfolgen.
2. Die Durchfahrt eines fremden Schiffes gilt als Beeinträchtigung des Friedens, der Ordnung oder der Sicherheit des Küstenstaats, wenn das Schiff im Küstenmeer eine der folgenden Tätigkeiten vornimmt:
a)Drohung mit Gewalt oder Gewaltanwendung, die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit des Küstenstaats gerichtet ist oder sonst die in der Satzung der Vereinten Nationen niedergelegten Grundsätze des Völkerrechts verletzt;
b)eine Übung oder ein Manöver mit Waffen jeder Art;
c)eine Handlung, die auf das Sammeln von Informationen zum Schaden der Verteidigung oder Sicherheit des Küstenstaats gerichtet ist;
d)eine Propagandahandlung, die auf die Beeinträchtigung der Verteidigung oder Sicherheit des Küstenstaats gerichtet ist;
e)das Starten, Landen oder Anbordnehmen von Luftfahrzeugen;
f)das Aussetzen, Landen oder Anbordnehmen von militärischem Gerät;
g)das Laden oder Entladen von Waren, Zahlungsmitteln oder Personen entgegen den Zoll- und sonstigen Steuergesetzen, Einreise- oder Gesundheitsgesetzen und diesbezüglichen sonstigen Vorschriften des Küstenstaats;
h)eine vorsätzliche schwere Verschmutzung entgegen diesem Übereinkommen;
i)Fischereitätigkeiten;
j)Forschungs- oder Vermessungsarbeiten;
k)eine Handlung, die auf die Störung eines Nachrichtenübermittlungssystems oder anderer Einrichtungen oder Anlagen des Küstenstaats gerichtet ist;
l)eine andere Tätigkeit, die nicht unmittelbar mit der Durchfahrt zusammenhängt.
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Alt 20.08.2016, 16:27
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Super, danke Dir! Meine Frage war eher hypothetischer Natur; ich möchte die Tour irgendwann mal machen, aber erst, wenn ich überhaupt mal ein paar Seemeilchen absolviert habe und nicht nur binnen. Außerdem möchte ich das dann nicht mit einem Charterboot machen.
Gruß Joachim
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  #8  
Alt 20.08.2016, 17:27
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Cool, ich dachte nur, dass ein Viererkanadier ja schön ist, aber...
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  #9  
Alt 20.08.2016, 19:51
stefan307 stefan307 ist offline
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
Rechts ist militär. GEBIET
Gibt es hierzu auch noch eine Völkerrechnliche Abhandlung?
Bitte! Beim Führerschein kommen diese ganzen Regelungen viel zu kurz...

MFG S
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  #10  
Alt 20.08.2016, 20:55
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Hi,

völkerrechtlich nicht.

Aber die Gebiete dürfen normalerweise durchfahren werden.

In den Bekanntm. für Seefahrer (BfS) kann dann eingesehen werden, wann dort Übungen vorgesehen sind. An diesen Tagen darf dann nicht eingefahren werden.

Das wars eigentlich schon.
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Alt 20.08.2016, 21:54
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Moinsen
Wer selber gucken will, hier die Int 1, zwar die amerikanische Version, aber die Spalte Int 1 ist vorhanden.
http://www.nauticalcharts.noaa.gov/mcd/chartno1.htm#toc
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Geschafft ! 2025 werden wir mehr CO2 in der Luft haben wie der bisherige Höchststand vor3,3Mill Jahren. War bisher die heißeste Zeit der Erde
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