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  #1  
Alt 03.02.2017, 12:57
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Alex1110 Alex1110 ist offline
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Hallo zusammen,

ich habe ein Gebrauchtboot in Aussicht.
Dieses wurde schon besichtigt (kein Probelauf) und ich möchte es kaufen.
Jedoch kann witterungsbedingt die Probefahrt erst im März stattfinden.

Wie kann so eine Formulierung im Kaufvertrag aussehen, dass ich vom Kauf zurücktreten kann, wenn die Technik/Motor/Antrieb nicht einsatzfähig sind bei der Probefahrt?
Eine Anzahlung würde ich ihm aber schon mal geben.

Vielen Dank schon mal!

Grüße
Alex
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  #2  
Alt 03.02.2017, 13:05
TDingsda TDingsda ist offline
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Ich hab immer den Satz verwendet:

"Unter Vorbehalt der Besichtigung und Probefahrt"

Besichtigung kannst ja streichen in deinem Falle
__________________
Nicht nur kleine Kinder speist man mit Märchen ab...
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  #3  
Alt 03.02.2017, 13:19
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Hallo,

hier kannst du dir ein Beispiel für einen Kaufvertrag angucken.
Da ist auch ein Abschnitt, der die Besichtigung und Probefahrt betrifft. Dort könntest du alles schriftlich fixieren.

http://www.kaufvertrag-boot.de/kaufvertrag-boote.html

Und unter Vereinbarungen eben, dass der Kauf vorbehaltlich einer Probefahrt stattfindet und du bei festgestellten Mängeln während der Probefahrt ohne Abzug vom Kaufvertrag zurücktreten kannst (und dir die volle Anzahlung erstattet Wird).
Ich würde dir aber empfehlen, das zusammen mit dem Verkäufer zu formulieren, macht halt einen besseren Eindruck.

Viel Erfolg!
__________________


Gruß

Berni
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  #4  
Alt 03.02.2017, 17:00
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Alex1110 Alex1110 ist offline
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Wieviel % würdet ihr als Anzahlung empfehlen?
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  #5  
Alt 03.02.2017, 17:14
Nana (m)
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Kennst du dein gegenüber ?

Um es kurz zu machen ..... es gibt keine Formulierung die dir 100ige Sicherheit auf Rückzahlung bzw. auf das Schiff gibt....

Du als Käufer kannst bei einem unfairen gegenüber immer Gefahr laufen, dass er das Schiff doppelt verkauft oder bei auftretenden Problemen während der Probefahrt sich quer stellt....rechtlich wirst du alles absichern können....aber wenn das boot im Frühling nicht mehr das ist, rennst du erstmal allem hinterher ....
Gerade bei privat zu privat wäre ich da vorsichtig ....
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  #6  
Alt 03.02.2017, 17:30
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Servus!
Ich würde bzw. schreibe immer rein - Kauf unter Vorbehalt einer POSITIVEN Probefahrt-! Wenn Du nur Probefahrt schreibst dann is halt nur Probefahrt. So kannst Du immer sagen, das die Probefahrt negativ war. Inwieweit das rechtlich haltbar ist, weiß ich nicht. Hat aber immer funktioniert ( wurde aber auch noch nie enttäuscht bei der Probefahrt ).
Chris
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  #7  
Alt 03.02.2017, 17:36
Nana (m)
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Verrate doch mal wie hoch die Kaufsumme ca. Ist.....
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  #8  
Alt 03.02.2017, 17:53
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Moin,
es ist immer eine schwierige Sache.

Man sollte schon ein gutes Vertrauensverhältnis zum Verkäufer haben. Die Situation für den Verkäufer ist auch schwierig. Du blockierst einen möglichen direkten Verkauf durch das Warten auf eine Probefahrt.
Wie vorgeschlagen steht dann im Vertrag nur nach einer POSITIVEN Probefahrt. Was ist positiv? Vielleicht ist alles top mit dem Boot, keine technischen Mängel, aber das Fahrverhalten paßt Dir nicht und somit ist es keine positive Probefahrt für Dich.

Man sollte dann soweit spezifizieren, dass man technische Mängel am Boot, die während der Probefahrt auftauchen zur Rückabwicklung führen können, oder dass sich der Verkäufer auf die Behebung der Mängel verpflichtet.

Es ist nicht einfach, aber wenn das Vertrauensverhältnis da ist dann wird man sich einigen.

Ich wünsche Dir aber alles Gute, dass Du Dein Wunschboot ohne Mängel bekommst
__________________
Viele Grüße von Jürgen
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  #9  
Alt 03.02.2017, 18:54
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Wichtig ist es sich im Kaufvertrag bestimmte Eigenschaften zusichern zu lassen. Diese muss der Verkäufer dann einhalten. Also, Dinge wie: Motor funktioniert, Schaltung i.O. usw..... alles Dinge, die eben erst bei einer Probefahrt zutage treten würden. Und explizit den Rücktritt und die Rückzahlung der Anzahlung vereinbaren, für den Fall, dass Mängel auftauchen sollten.

Allerdings, es wurde hier schon mehrfach erwähnt, immer nur eine ganz kleine Anzahlung wählen. Für den Fall, dass der Verkäufer jemanden über's Ohr hauen möchte, ist der Verlust im Zweifelsfall nicht so hoch.
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Gruss Andre



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  #10  
Alt 04.02.2017, 20:16
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Zitat:
Zitat von A. Lardy Beitrag anzeigen

Allerdings, es wurde hier schon mehrfach erwähnt, immer nur eine ganz kleine Anzahlung wählen. Für den Fall, dass der Verkäufer jemanden über's Ohr hauen möchte, ist der Verlust im Zweifelsfall nicht so hoch.
Darauf hätte ich mich als Verkäufer nie eingelassen! Als ich meine Crownline verkauft habe, hätte der Käufer gerne auch im Januar eine Probefahrt machen können, wollte er nicht, dann musste er auch den vollen Kaufpreis abdrücken. Selbstverständlich habe ich ihm vertraglich die Rückabwicklung zugestanden, wenn bei der Probefahrt ein technischer Mangel aufgetreten wäre. Man muss immer beide Seiten verstehen - kleine Anzahlung, man sagt andere Interessenten ab und Monate später lässt sich der vermeintliche Käufer nicht mehr hören.... Es bleibt letztlich schon irgendwie Vertrauenssache - ich hatte da bis jetzt eigentlich immer Glück bei Käufen von Privat...
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Gruß

Berni
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  #11  
Alt 04.02.2017, 22:30
WhiteShark225 WhiteShark225 ist offline
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Wie bereits einige angemerkt haben, wirst Du für dein Begehren keine verbindliche Formulierung finden, die dir die Sicherheit gibt, die du willst. Es kann dir passieren, dass du zumindest deine Anzahlung los bist!
Du hast es hier mit einem privaten Kauf zu tun!
Das einzig was du machen kannst ist einen VERTRAG UNTER VORBEHALT abschließen. Dieser muss so formuliert sein, dass der Vertrag erst rechtskräftig wird, wenn die dir zugesicherten Eigenschaften auch überprüft wurden! So weit so gut!
Was machst du aber, wen der Kahn zwischeinzeitlich an jemand anders verkauft wird!
Dein Vertrag war ja wegen des Vorbehaltes noch nicht rechtswirksam ..... willst du dann den Verkäufer verklagen!? Auf was? Herausgabe des Bootes? Hat er ja nicht, - Ersatz, - kann er nicht! Ausgleich - ja vielleicht. 500 € werden dir zugestanden!
Vertrag formulieren ist das eine, den nachher durchsetzen das andere!

Zugesicherte Eigenschaften! Wie genau willst du die formulieren, dass der Verkäufer die auf der einen Seite akzeptiert, du diese dann später anprangern könntest. Kriegst du nicht richtig hin!

Geändert von WhiteShark225 (04.02.2017 um 22:41 Uhr)
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  #12  
Alt 04.02.2017, 22:53
Benutzerbild von Gitano
Gitano Gitano ist offline
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Um Rechtssicherheit zu erhalten könnte man z. B. einen Rechtsanwalt für Vertragsrecht befragen.

Die Frage ist letztendlich, ob sich der Verkäufer darauf einlässt solchen Vertrag zu akzeptieren ?

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk
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Beste Grüße aus Hamburg
Tom
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