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  #1  
Alt 11.05.2017, 15:41
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Kanalhummel Kanalhummel ist offline
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Standard Allgemeines Sprechfunkzeugnis

Hallo Alle zusammen,
ich bin neu hier und hoffe mal gleich Alles richtig zu machen. Nach 30 jähriger Abstinenz vom Bootssport will ich wieder einsteigen. Es hat sich aber einiges geändert im Lauf der Jahre. Frage : Ich habe das Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst ( gelb von 1979) ,die Wapo in Berlin hat den Lappen noch nie gesehen, gilt der noch ,bzw. kann ich ihn umtauschen und die heutigen See-und Binnenscheine erhalten ? Die Wapo war damit überfragt.
Christian
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  #2  
Alt 11.05.2017, 15:49
Benutzerbild von Frido2013
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Hallo Christian,
frag mal beim DSV ( http://www.dsv.org/ausbildung/funkzeugnisse/ ) oder DMYV ( http://www.dmyv.de/fuehrerschein-funk/ ) nach, die können Dir helfen.
HTH
Herbert
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  #3  
Alt 11.05.2017, 15:51
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Standard

Da hatte ich hier im Forum wohl schon mal was gelesen.
Binnen dürfte da kein Problem sein.
Aber auf See hat sich da eine menge geändert. Den ganzen Digitalen Selektiv Ruf Kram, DSC, gab es ja wohl früher noch nicht. Daher wirst du mit deinem alten Schein auch keine moderne digitale Seefunkanlage bedienen dürfen, also auch nicht so einfach den SRC bekommen.
__________________
Gruß
Jörg
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  #4  
Alt 11.05.2017, 15:54
Benutzerbild von ghaffy
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Hallo Christian,
willkommen im

Das Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst berechtigt nach wie vor zum Betreiben von Sprechfunkanlagen auf UKW, Grenz- und Kurzwelle, allerdings ohne DSC. Dh eine Teilnahme am GMDSS ist nicht erlaubt.

Genau genommen müsstest du eine Zusatzprüfung für DSC/GMDSS machen.
Vor einigen Jahren gab es dafür Kurse usw., weil ja der Bedarf bestand. Ob es heute noch Kurse gibt, weiß ich nicht.

Ob es jemanden in der Praxis kümmert, kann ich nicht sagen. Da gibt es sicherlich "unterschiedliche" Meinungen hier.
Ich kann mir aber ehrlicherweise nicht vorstellen, dass "da draußen" jemand danach kräht, zumal ja offenbar der gelbe Schein schon Seltenheitswert hat.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #5  
Alt 11.05.2017, 16:07
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Volker Volker ist offline
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Schließe mich dem an.
Du hast Bestandsschutz und kannst das Zeugnis nach wie vor verwenden - aber nur für seine Bestimmung, den Sprechfunkdienst!
Für digital gibt's (gab's?) damals bei der Einführung extra Zusatzkurse entweder nur für Ukw oder für alle Wellen. Ich habe damals nur den kleinen für Ukw dazu gemacht!
Man kann das Allg. Sprechfu.... auch jederzeit umtauschen - ich habe es bewußt nicht gemacht, weil man sich dadurch "verschlechtert": gewisse Wellen, ich glaube MW und Grenzwelle, sind im neuen Schein nicht enthalten.
Braucht zwar auch kein Schwein, aber ich finde es nett, dass ich dürfte, wenn ich wollte...

Gruß

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #6  
Alt 11.05.2017, 16:08
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Kanalhummel Beitrag anzeigen
...Ich habe das Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst ( gelb von 1979)... gilt der noch ,bzw. kann ich ihn umtauschen und die heutigen See-und Binnenscheine erhalten?
...
Moin Christian,

ich hatte auch nur den gelben Schein, bei Vorlage beim Prüfungsausschuss bekommst du dafür gegen Gebühr zusätzlich den UBI.
Damit ist Binnenfunk/ATIS möglich sowie mit dem alten "Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst" Sprechfunk im Seebereich - der DSC-Teil des Funkgerätes wurde deaktiviert.

Gruß
Andreas

Geändert von Pepper (11.05.2017 um 17:03 Uhr)
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  #7  
Alt 11.05.2017, 16:14
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naja, mir ist schon klar das ich mir das Ganze wieder aneignen muß. Technisch ist ja ne Menge passiert, will mir nur den Prüfungstress ersparen.
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  #8  
Alt 11.05.2017, 16:18
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Vielen Dank für eure schnellen Antworten.
Christian
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  #9  
Alt 11.05.2017, 17:33
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Dein Schein ist unbegrenzt weiter gültig:
http://www.fvt.wsv.de/ubi/ubi_merkbl...2016-07-14.pdf
Zum ausdrucken und der WSP vorzeigen.
__________________
Gruss
Robert
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  #10  
Alt 11.05.2017, 17:41
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Zitat:
Zitat von Skipper1964 Beitrag anzeigen
Moin Christian,

ich hatte auch nur den gelben Schein, bei Vorlage beim Prüfungsausschuss bekommst du dafür gegen Gebühr zusätzlich den UBI.
Damit ist Binnenfunk/ATIS möglich sowie mit dem alten "Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst" Sprechfunk im Seebereich - der DSC-Teil des Funkgerätes wurde deaktiviert.

Gruß
Andreas
@ Kanalhummel

Die Umtauschgebühr zum UBI ist rausgeworfenes Geld .
ASZ ist und bleibt für binnen (ATIS) und buten (ohne DSC) gültig.
Egal wie alt , hauptsache gelb.
Natürlich bleibts auch gültig in der weltweiten Fahrt für Kurz-
und Grenzwelle. Aber auch nur Sprechfunk ohne DSC.
Kannst dann immerhin im GW Sprechfunk mit den Fischern
vor Grönland plaudern , falls du noch ein altes GW/KW Gerät
mit Zulassung hättest.
Ich habe auch nur das ASZ und kein DSC Gerät. Für Seefunk ein Debeg
aus den 70 er Jahren .

Steht ja auch im Download von #9

Viel Spaß.
__________________
Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann

Geändert von hermann.l (11.05.2017 um 17:49 Uhr)
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  #11  
Alt 11.05.2017, 19:53
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Mir geht es auch darum , das es im Ausland keine Schwierigkeiten gibt, das es national einen Bestandsschutz gibt, habe ich schon vermutet. Dank eurer Antworten ist es jetzt klarer. Für eventuelle Neuerungen werde ich mir mal ein paar Bücher reinziehen.
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  #12  
Alt 11.05.2017, 21:07
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RobG_NL RobG_NL ist offline
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Achte darauf das es immer mehr Länder gibt, die "16" nur uber DSC uberwachen.
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #13  
Alt 12.05.2017, 00:21
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Kanalhummel Beitrag anzeigen
... Für eventuelle Neuerungen werde ich mir mal ein paar Bücher reinziehen.
Moin,

bezüglich Lese-/Lernstoff war vor kurzem gerade ein Thread aktuell, bei dem mehrere Tipps kamen.

Gruß
Andreas
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  #14  
Alt 12.05.2017, 18:43
Benutzerbild von Joshua Slocum
Joshua Slocum Joshua Slocum ist offline
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Hier

http://www.wsv.de/fvt/ubi/boot2004in...ubi_101203.pdf

mal reinlesen und alle Fragen sind beantwortet.
Für das "Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Seefunkdienst" durfte ich noch lernen wie man die Kosten für ein Telegramm in der Währung "Sonderziehungsrecht" berechnet.

Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.





Geändert von Joshua Slocum (13.05.2017 um 17:29 Uhr)
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  #15  
Alt 12.05.2017, 19:19
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hermann.l hermann.l ist offline
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Zitat:
Zitat von Kanalhummel Beitrag anzeigen
Mir geht es auch darum , das es im Ausland keine Schwierigkeiten gibt, das es national einen Bestandsschutz gibt.....
Das ASZ ist ein nach wie vor international gültiges Funkzeugnis.
Hat nix mit Bestandsschutz zu tun.
Dafür ist es ja auch nicht nur in deutscher Sprache verfasst.
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Es grüßt GINA ,
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