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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Frage zur Unfallfreiheit beim Verkauf.
Hallo,
eine rechtliche Frage: Nach einem Unfall wurde defekte Teile getauscht. Felge/ Reifen Stoßdämpfer und Kotflügel. Zusätzlich wurde der Fahrzeugrahmen vermessen. Ergebnis. Er ist in der Herstellertoleranz, mit Messprotokoll. Jetzt soll es das Fahrzeug verkauft werden. Kann man Unfallfreiheit auf dem Rahmen in die Anzeige schreiben? Wie muss ich den Schaden beschreiben? Grüße Frank Geändert von corvette-gold (23.06.2017 um 21:25 Uhr) |
#2
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Laut Definition des BGH ist das kein Bagatellschaden (Bagatellschäden bei einem Pkw sind nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden), damit ist der Wagen nicht unfallfrei.
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#3
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Meines Erachtens gilt alles, was über die Kategorie Parkrempler hinausgeht, nicht mehr als unfallfrei.
Gesendet vom iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael
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#4
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Der BGH hat eine Offenbarungspflicht bei Schäden die über der Bagatellschadengrenze liegen (ca. 750€ brutto) definiert.
Hierbei stellt das Urteil jedoch im Wesentlichen auf Karosserieschäden und dem Risiko verborgener Mängel ab. In Deinem Fall sind nicht nur Schraubteile der Achse sondern auch der Kotfügel betroffen wobei allerdings auch regelmäßig Beilackiert werden muss. Damit ist KEINE Unfallfreiheit mehr vorhanden und der Schaden ist anzugeben.
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Gruß Enno
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#5
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Gib an, was Sache war - gerade Achsteile lassen sich altersmäßig recht schnell bestimmen. Und dann kommen schon die ersten Fragen auf.
Das Messprotokoll kannst Du ja vorweisen, um zu belegen, dass die tragende Struktur demgemäß in Ordnung ist.
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Cheers, Ingo
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#6
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Was zugesichert wird muss stimmen. Also ganz klar Unfall bleibt Unfall und es kann problemlos auf Teile und Kosten hingewiesen werden. Wer dann Gutachten oder Rechnung einsehen konnte muss zufrieden sein
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Andreas |
#7
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"Nach einem Unfall...."
.... "....Unfallfreiheit...." Klingt wie der Beginn eines zukünftigen Threads analog dem, der grade in "Allgemeines zum Boot" Fahrt aufnimmt....
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Grüße Thomas Gestern bin ich schon wieder erst heute ins Bett gegangen! |
#8
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Zusammengefasst:
Der Unfall muss angegeben werden. Die getauschten Teile müssen angegeben werden. Kann man trotzdem schreiben, der Rahmen ist unfallfrei? Grüße Frank |
#9
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So finden Anwälte ihr Auskommen.
Alles in den Vertrag schreiben und gut, lieber jetzt 500€ weniger als später Zeit und Geld in das längst verkaufte Teil zu stecken. Ich habe mal ein Motorrad verkauft, da habe ich leider das Baujahr und nicht die Erstzulassung rein geschrieben. Der Käufer war nur so lange zufrieden bis er rausgefunden hat, das die Kiste zwei Jahre im Laden stand.... Willy |
#10
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Damit würdest Du garantieren, dass der Rahmen unfallfrei ist. Auch wenn die Werkstatt was übersehen hat. Gib den Schaden an und verweise auf die Rechnungen und das Protokoll. Diese legst Du dem Vertrag bei. Somit verkaufst Du nach besten Wissen und Gewissen und es wird schwer Dir eine arglistige Täuschungen nachzuweisen. Bei einem Vorschaden ohne Dokumentation würde ich als Käufer jedenfalls vorsichtiger sein als mit Doku. Das würde sich auf jeden Fall im Preis den ich zu zahlen bereit wäre niederschlagen. Gruß Peter Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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#11
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Wenn Du nicht gerade einen antiken Landrover, R4 oder sonstwas in der Art verscherbelst, wäre ich mit solchen Aussagen vorsichtig.
Reinschreiben kann man natürlich alles mögliche, Sinn macht das allerdings nicht. Ich würde mich als Verkäufer doch nicht unnötig angreifbar machen, indem ich irgendwelche Behauptungen in eine Anzeige oder einen Kaufvertrag schreibe, die ich gar nicht beweisen kann und die mich dann irgendwann als "zugesicherte Eigenschaften" einholen werden. Wo ist das Problem, in der Anzeige (und um die geht es ja wohl erstmal) die gegebene oder nicht gegebene Unfallfreiheit gar nicht zu erwähnen, aber ernsthafte Interessenten dann telefonisch/mündlich/per mail selbstverständlich und unaufgefordert über den Zustand zu informieren und ggf. eine Kopie der Rechnung zu überlassen? Erfahrungsgemäß reagieren Käufer im Allgemeinen positiv, wenn man dem Verkäufer solche Informationen nicht erst mühsam aus der Nase ziehen muß oder gar erst im Nachgang gewahr wird.... mfg Martin
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#12
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Nicht vergessen anzugeben, dass drei Raeder und die Heckscheibe auch unfallfrei sind
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#13
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Bei Oldies ist es so dass man, wenn man auf ein Gutachten Bezug nimmt, (Classic Data beispielsweise) muss der darin aufgeführte Zustand stimmen, auch wenn der Gutachter nicht so genau hingesehen und den Zustand geschönt hat.
Willy |
#14
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Ich würde im Kaufvertrag den Unfall angeben
und damit den günstigen Verkaufspreis begründen. Wird doch jeder verstehen das Autos auch manchmal Beulen haben können. Wenn dann alles wieder ordnungsgemäß repariert wurde. Wo ist da dein Problem
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LG. Hans
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#15
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Gut um das zum Abschluss zu bringen.
-Reparierter , beseitigter Unfallschaden -Beschädigte Teile wurden gegen neue Teile getauscht. -Der Rahmen wurde um weiter Schäden auszuschließen vorsichtshalber vermessen. Er ist innerhalb der Herstellertoleranzen, wurde nicht beschädigt. Das Messprotokoll wird vom vereidigten Gutachter wird mitgeliefert. So sollte auch ich auf der sicheren Seite liegen. Grüße Frank |
#16
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Moin,
mach es doch nicht komplzierter als es ist. Schreib in die Verkaufsanzeige den Satz "behobener Vorschaden" rein und evtl. noch im Nachsatz das die Rechnung vorliegt und mitgegeben wird. Wenn Du gleich irgendwas mit Rahmen reinschreibst implizierst Du schon im Vorwege einen Schadensumfang der viele potenzielle Käufer abschrecken wird.
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#17
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Zitat:
Etwas mit Orginal Teilen ...nicht irgentwelchen neuen... Etwas ganzes...nicht etwas was " noch" in den Toleranzen liegt... mfg.Fritz |
#18
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Zitat:
Und wo liegt jetzt bei einem Fahrzeug, bei dem der Kotflügel, ein oder ein paar Lenker , ein Radlagergehäuse und ein Federbein erneuert wurden das große Problem? Achsteile unterliegen auch ohne Unfall einem Verschleiß. Ob ich den Querlenker nun tausche, weil das Traggelenk ausgeschlagen ist, oder weil er Verzug aufweist, ist im Ergebnis egal. Keiner hier weiß, wie schwerwiegend die Beschädigung war. Möglicherweise wurden die Achsteile auch nur aus Sicherheitsgründen erneuert, weil halt ein Anstoss am Rad sichtbar war oder die Spur leicht ausserhalb der Sollwerte war. Wenn Du der Meinung bist, nur jungfräuliche Autos kaufen zu wollen, dann ist das OK. Aber deshalb muss man doch nicht die fachgerechte Reparatur hier in Zweifel ziehen.
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Cheers, Ingo
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#19
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Erst am Telefon oder bei der Besichtigung etwas zum Unfall sagen und natürlich im Vertrag vermerken.
Willy
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