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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Heinemann BA 45 100km/h Zulassung
Hallo liebes Forum,
Ich stehe vor der Problematik, dass ich meinem Ba 45 Trailer von Heinemann gerne eine 100 km/h Zulassung verpassen würde. Das es irgendwie geht ist sicher, denn es werden immer mal wieder noch ältere Trailer Ba45 und Ba35 mit 100 km/ h Zulassung angeboten. Ich habe schon neue Reifen mit 120 km/h Index aufgezogen, das Zugfahrzeug ist ein Dodge Ram, also mehr als genug Gewicht am Zugfahrzeug, auch mit dem 0,3 Index kein Problem. Ich benötige eine Freigabe des Herstellers ( den es natürlich nicht mehr gibt ) oder eine Briefkopie/ Scheinkopie, von irgendjemandem, der keinen Superquerulanten beim TÜV gehabt hat. ? Könnte mir da jemand weiterhelfen ? Ich wäre Euch sehr dankbar )) In diesem Sinne immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel. |
#2
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Moin,
die Zugmaschine "interessiert" den TÜV eigendlich nicht, nur im Ernstfall die Polizei. Im Gutachten steht nur, daß die Zugmaschine min. 2,5to und max 3,5to wiegen darf, sowie das es ABS haben muss. Die Hängerreifen dürfen nicht älter als, ich glaube es waren 7 Jahre, sein. Ich hatte einen Praktiker-Anhänger, 750kg/ungebremst und keine Stoßdämpfer , mit 100km/h Zulassung an meinem Womo, welches die o.g. Kriterien erfüllte. Grüße Thomas |
#3
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Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, dann fahr zu einer anderen TÜV Stelle und fertig.
Lg Roland |
#4
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5 Jahre!
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Gruß 'Zippo |
#5
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Um genau zu sein steht da
Jünger als sechs jahre Gesendet von meinem HTC One M9 mit Tapatalk
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MFG Dieter Fiberline G 15 Bj. 1972 Suzuki DT 65 Bj. 1995
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#6
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Er hat doch neue Reifen drauf, er braucht also nur ein Bescheinigung von Heinemann für die 100 km/h Zulassung des Hängers.
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Grüße Stefan Ex-Ryds 465R + Mercury F15ML jetzt Topcat K3 |
#7
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Grüße Stefan Ex-Ryds 465R + Mercury F15ML jetzt Topcat K3 |
#8
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Zitat:
Ist die Eignung eines Fahrzeugs für Tempo 100 bereits in dessen Papieren vermerkt oder in einer Bestätigung seines Herstellers attestiert, genügt die Vorlage dieser Dokumente bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Dort bekommt man dann die 100 km/h Zulassung d.h. 100 km/h Schild beim Schildermacher gekauft und von der Zulassungsbehörde mit einen Siegel versehen lassen. Außerdem bekommt man glaube ich noch einen Eintrag in die Papiere. Für alle weiteren Technischen Voraussetzungen um tatsächlich 100 fahren zu dürfen ist der Fahrer (ggf. Halter) dann selber verantwortlich. Wenn die Reifen älter als 6 Jahre sind darf man trotz 100 km/h-Schild keine 100 fahren. Gleiches gilt z.B. auch wenn die Massen von Zugfahrzeug und Hänger nicht zueinander passen ...
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Liebe Grüße Mattze |
#9
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Ich habe selbst mal einen Heinemann BA45 für 100 km/h zugelassen und durfte dabei erleben, wie viel Spaß man haben kann...
Du musst eigentlich nur Reifen mit einem entsprechenden Geschwindigkeitsindex aufziehen, die jünger als 6 Jahre sein müssen. Als erstes wandte ich mich damals an zwei Niederlassungen der DEKRA. Da hatte keiner nen Plan, wie das ablaufen soll. Erst hieß es ich müsste ein neues Typenschild besorgen, auf dem 100 km/h eingestanzt ist, dann sollte ich Papiere vom Hersteller anfordern, die andere Niederlassung hatte überhaupt keinen Ahnung, der zuständige MA sei im Urlaub. Also warten wir mal bis der Vogel wieder im Dienst ist, aber pustekuchen, der hat mich dann nur an eine andere Niederlassung verwiesen... Also als nächstes den TÜV angerufen und dort nachgefragt. Der nette und kompetente Herr sagte das sei alles quatsch. Ich könnte nen Aufkleber mit 100km/h über das "80 km/h" vom Typenschild kleben und fertig. Habe gleich einen Termin vereinbart, bin hingefahren, direkt in die Halle rein, dann wurden kurz die Reifen und der Gesamtzustand des Trailers in Augenschein genommen und anschließend 15 min Papierkram + ein paar Euronen. Damit ging es dann zur Zulassungsstelle, eintragen lassen, 100 km/h Aufkleber mitnehmen und das war´s. Der ganze Spaß hat mich ca. 150€ gekostet.
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#10
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Hallo zusammen.
Hab da mal ne andere Frage, und zwar möchte ich mir einen günstigen BA 45 sschießen aber leider ohne Papiere. Hat jemand zufällig noch ne Kopie der ABE für mich über? Dann könnte ich mir die vollabnahme beim TÜV sparen und direkt zur zulassungsstelle. Gern per PN.
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Maritime Grüße, Jann!k |
#11
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Die Kollegen unter uns die doch eine Bescheinigung über den BA 45 haben mit 100er Zulassung. Könnt Ihr uns diese Bescheinigung nicht zur Verfügung stellen womit wir in Kopie zum TÜV Fahren können ?
Vg Marcel |
#12
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Zitat:
Du brauchst auch keine Bescheinigung! Reifen drauf die jünger als sechs Jahre sind, zum TÜV und anschließend zum Straßenverkehrsamt. Thats it!
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#13
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Ich hatte da heute eine andere Information erhalten. 2 Prüfstellen wollen das nur frei geben wenn ich dazu vom Hersteller Papiere hätte. Weil reifen sind 2 Jahre alt der komplette Trailer saniert und voll neu aus dem alu Bad gekommen. Dann muss ich wohl noch paar Prüfstellen testen.
Trotzdem danke |
#14
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Hallo,
heutzutage brauchs keinerlei Papiere, um bei einem Fzg eine neue Zulassungsbescheinigung zu bekommen, oder eine Änderung eintragen zu lassen. Der TÜV hat alle Unterlagen im PC. Sobald auf dem Fzg der Hersteller erkennbar ist und die FIN erkennbar ist brauch es maximal einer Bescheinigung des KBA, daß ein Anhänger mit der FIN nicht als gestohlen gemeldet ist. Sagt der Prüfer, in dem Fall muss es ein Ingenieur sein, was anderes, dann gehts ab zu dessen Vorgesetztem.
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Gruß Jürgen Theorie ist: Jeder weiß wie es geht aber nichts funktioniert. Praxis ist: Alles funktioniert und keiner weiß warum.
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#15
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Ich schau mal morgen ob es was wird.
Danke schön |
#16
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Wie ich weiter oben schon geschrieben habe, hat sich die Dekra nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Versuch es am besten beim TÜV. Der war wirklich kompetent und alles ging ratz fatz.
Zumindest bei mir in Hagen
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