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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#1
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Servus zusammen,
ich habe gestern einen Pferdeanhänger mit einem 100 km/h Aufkleber (ungestempelt) gesehen. Der Trailer hatte auch keine Stoßdämpfer verbaut und war schon etwas älter. Da die Mindestanforderung (Stoßdämpfer) für die 100 km/h Zulassung nicht erfüllt war, gehe ich davon aus, dass der Besitzer einfach ein 100 km/h Schild ohne die offizielle 100er Zulassung angebracht hat. Komisch war, dass der Trailer frischen TÜV (vom Februar) hatte, der 100er Aufkleber aber schon von der Sonne vergilbt und bestimmt einige Jahre alt war. Darf man ohne offizielle 100er Zulassung einfach einen 100er Aufkleber ankleben? Der Aufkleber sah wie der offizielle 100er Aufkleber aus, es fehlte lediglich der Stempel der Behörde.
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Viele Grüße von Thomas aus Oberbayern. |
#2
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![]() Zitat:
Zur gestempelten Angelegenheit eines 100 km/h Schildes oder Aufkleber kann ich nicht viel beitragen. Aber, ich selbst habe einen relativ kleinen BA 550 - ohne Stoßdämpfer - der auch eine 100er Zulassung eingetragen hat. Diese ist jedoch nur zulässig wenn das Zugfahrzeug wenigstens 1,9t Gewicht hat. Obgleich ich keine 1,9 sondern nur 1,5 t aufbringe hat man mir den "Stempel" für ein 100er Schild gegeben. Ist für mich jedoch ohne Relevanz da ich zur Slipstelle innerorts, durchs Dorf muß, und zur Wartung von Boot und Motor auch nie über erlaubte 80 km/h Straßen fahre. Das Schild mit Stempel ist bei mir also inne Garage als Zierte!
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Grüße vom Seddinsee! |
#3
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ist egal ob das Schild da dran ist, ohne das Siegel ist das Schild völlig wertlos
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#4
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Es gibt keinen Stempel für einen 100er Aufkleber.
Diesen Aufkleber bekommst Du nur bei der Zulassungsstelle mit dem Siegel. Alles andere ist nicht gültig. Das Zugfahrzeug ist seit einigen Jahren nicht mehr interessant bei der beantragung einer 100er Zulassung Andy.
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________alle sagen das geht nicht...bis einer kommt und es einfach macht.__________ |
#5
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Das Schild ist sowieso wertlos - die TÜV-Eintragung im Schein ist von Belang und sonst nichts. Das lächerliche Schildchen kann ich irgendwo abschaben und mit Pattex an meinen Hänger kleben.
Der Deutsche und sein Schild. Welches Nirwana muss ich erreichen, um mir Gedanken zu machen ob an fremden Anhängern Alles richtig ist ![]()
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#6
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Wenn es um Bootstrailer geht und man damit im Ausland unterwegs ist, spielt die (deutsche) 100 km/h-Plakette da wirklich die große Rolle? Wichtig sind doch dann die in den jeweiligen Ländern gültigen Limits.
In Österreich dürfen Gespanne bis 3,5 t ohnehin 100 km/h auf der Autobahn fahren, auch ohne Plakette, in Italien auf dem Papier nur 80 km/h - in Kroatien nur 90 km/h auch mit Plakette... Ich fahre immer so um die 100 lt. GPS - in Österreich und in Italien und Kroatien auch.
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Viele Grüße Guido ![]() ![]() |
#7
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In der Tat gilt für die 100er Zulassung was im Schein drinnen steht. Das ist wichtig. Ich musste es auch erst vom TÜV bestätigen lassen und dann wurde es von der Zulassungsstelle im Schein eingetragen.
Und die 100er Schilder müssen nicht mehr gesiegelt sein... Steht zwar momentan noch in der Verordnung drinnen, aber nicht alle Zulassungsstellen siegeln die 100er Schilder noch. (http://www.gesetze-im-internet.de/st...317100998.html) und Kennzeichenpflicht unter Punkt 4: "die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist." Aber meine Zulassungsstelle gab mir vor ein paar Wochen ein ungesiegeltes 100er Schild für einen neu zugelassenen Trailer. Keine Ahnung auf welches Grundlage sich die Zulassungsstellen berufen, wenn sie die Schilder nicht mehr siegeln... Evtl. haben die das bei der Verkehrstagung beschlossen, aber noch keine Zeit gehabt es im Gesetzestext zu ändern? Wäre mal ein innovativer und ungewohnter Pragmatismus. Hoffe nur die überprüfende Polizei weiß auch schon davon. Ich habe zumindest die Rechnung der Zulassungsstelle zum Fahrzeugschein dazugelegt als Nachweis. VG Max
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......Wer wenig weiß muss eben viel glauben......
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#8
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Die 100er Zulassung gilt NUR in Deutschland und ist nach Grenzübertritt sinn- und wertfrei.
Ich frage mich gerade warum ich für meine Anhänger komplett 100er Zulassungen habe. Das Argument des Verkäufers zieht immer und automatisch wird genickt grins. Daran wirds wohl liegen
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#9
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So ein 100 Schild ist im Grund genommen Wertlos
Im Falle einer Kontrolle durch die Rennleitung jedoch schon relevant und absolut nachteilig. Hier wird in dem Fall dann Vorsatz zu Grunde gelegt. Somit die Doppelte Strafe Ist man dann mit 100 oder mehr unterwegs sind das 20km/h Zuviel und man ist mit ca 160€ dabei und einem Punkt in Flensburg. Hat man in FL schon Punkte können das auch schnell 320€ werden Diese Regelung ist auch stillschweigend mit der Punkteumstellung eingeführt worden
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Schöne Grüße von Ulrike und Kay sowie unser Hündin Navie ![]() |
#10
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![]() Zitat:
Sie erhöhen nur die zulässige Gesamtmasse des Anhängers in Bezug auf die 100 km/h.
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Viele Grüße Thomas |
#11
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Ein Pfärdeanhänger hat ja eigentlich immer Doppelachsen
![]() Wenn ich den dann ohne Dämpfer für 100km/h zulassen möchte muss ich ihn etwas ablasten. Wird der Anhänger z.B. mit einem FZG 3,5t Gesammtmasse gezogen muss ich auf ca. 1t ablasten dann ist die 100er Zulassung in Ordnung. Wobei da nicht mehr viel Nutzlast übrig ist beim Doppelachser mit Aufbau ![]() Sobald ich den Pferdeanhänger an ein Fahrzeug mit weniger Gesammtmasse hänge ist die 100er weg und er darf nur 80km/h fahren. Oder hab ich da einen Denkfehler?
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Grüße Matthias ![]() |
#12
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![]() Zitat:
Es geht nur bis 3,5t Fahrzeug und Anhänger zusammen! Heißt im Idealfall Zugfahrzeug 2,3t und Anhänger auf 690kg ablasten... macht das Sinn ![]()
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Grüße Matthias ![]() |
#13
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Warum soll man einen Anhänger "ablasten"? Es zählt nur das, was du tatsächlich dranhängst, du darfst nur die lt. Schein deines Zugfahrzeugs eingetragene Anhängelast bzw. die Gesamtmasse nicht überschreiten.
Angenommen, der Hänger wiegt 500kg, dann darfst du bei deinem Beispiel halt nur den Pferdekopf mit 190 kg rumfahren..
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Viele Grüße Guido ![]() ![]() Geändert von Capitaneus (19.03.2018 um 21:02 Uhr) |
#14
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Mist, war heute bei der Zulassung für meinen 100 km/h Trailer.
Finde aber jetzt keine Angaben auf dem Schein... Wo müsste das denn stehen? Dachte immer ganz unten unter Zusatz oder so. Da steht nix.... Muss ich morgen noch mal los? Haben die das vergessen?
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Wat mutt dat mutt!!! |
#15
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![]() Zitat:
![]() Als ich meinen Bootstrailer die 100er Zulassung verpasst hab musste ich auf die Waage und der Prüfer hat gerechnet ob es passt. Meinte dann wenn der Treiler an einem anderen Fahrzeug mit Weniger Gesammtmasse gezogen wird ist die 100er weg. Also einmal zum eintragen muss es passen oder?
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Grüße Matthias ![]()
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#16
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https://www.humbaur.com/wissenswerte...-regelung.html
Ok, also in manchen Fällen doch "ablasten" - "again what learned"... Aber jetzt nochmal, gilt die deutsche 100 km/h-Trailerzulassung auch für Italien und Kroatien?
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Viele Grüße Guido ![]() ![]() |
#17
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Die Plakette gilt nur auf deutschen Strassen.
https://www.welt.de/motor/news/artic...n-Gespann.html Deswegen ist das in meiner Gegend kein Thema, fahren alle meist nur südwärts...durch Österreich darf ich dann ohnehin 100 km/h fahren... Onlinerechner dazu: http://www.bootstechnik.de/100-kmh-rechner/
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Viele Grüße Guido ![]() ![]() Geändert von Capitaneus (19.03.2018 um 21:25 Uhr) Grund: Verlinkung zu Onlinerechner ergänzt |
#18
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Absolut, gild nur in Deutschland und auch nicht auf Landstassen.
Für mich ist die 100er Zulassung ein Segen da ich auf der Reise nach Kroatien erstmal 400km in Deutschland fahren muss.
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Grüße Matthias ![]() |
#19
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Wenn ich auf dem Bodensee fahren dürfte, würde ich mir das auch gönnen
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Viele Grüße Guido ![]() ![]() |
#20
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Interessante Diskussion.
Ich mache heute mal einen 300 Km/h Aufkleber auf meinen Anhänger, mal sehen wer das dann diskutiert ![]() ![]()
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro ![]() Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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#21
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Da kannst du ja nur in den 3. Gang schalten?
das wär nichts für mich. ![]() LG
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Marcus "Freu(n)de durch Wasser"
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#22
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![]() Zitat:
https://www.gesetze-im-internet.de/s...317100998.html
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MfG, Frank.
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#23
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![]() Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#24
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Na die halt, die sich über das Thema aufregen und es dann doch nicht lassen können, etwas dazu zuschreiben! ![]()
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Sportliche Grüße Tom
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#25
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![]() Zitat:
Ich wundere mich nur wie es zu dem Thema kam ![]() Da hat einer einen nicht amtlichen Aufkleber drauf!!! Das darf der doch gar net!!!! ...und Chef, im Keller brennt Licht! Ich hab´s aber ausgemacht! ![]() ![]() ![]()
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro ![]() Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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