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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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Themen-Optionen |
#1
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Abwicklung Motorschaden in der Garantie
Moin,
Vielleicht hat ja jemand noch einen heißen Tipp für mich. Ich suche z.b. einen Yamaha Händler, der sich der Reparatur annimmt.( meinetwegen Deutschland weit) Nach den Rückschlägen der letzten Jahre, kommt 2018 ein neuer dazu. Es war immer so, dass der AB nach kurzer Zeit den Dienst verweigerte, 2017 folgte dann ein neuer Yamaha 100Ps AB in der Hoffnung, nun einen zuverlässigen Antrieb zu besitzen. Weit gefehlt, nach 65h Betriebsstunden verweigert das Teil den Dienst. Während der Fahrt tritt ein leises Klopfen auf, dass sich innerhalb weniger Minuten zu lauten Lärm entwickelt. Schlagen, Klopfen, schleifen- alles dabei. Na gut, ist ja noch Garantie drauf, dann die Ernüchterung- es scheint in NRW niemand zu geben, der sich dem Thema annehmen kann. Auftragsbücher voll, 8 Wochen Wartezeit auf einen Diagnosetermin. Man wird sogar ausgelacht, dass man in der Saison anruft. Yamaha Deutschland hat dann den tollen Tipp, sich an einen Vertragspartner zu wenden. Für mich ist es jetzt trotz aller Mühe das 4. Jahr in Folge, indem das Boot maximal 6 Wochen fahrbereit ist.
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Es grüßt der Peter |
#2
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Guten Morgen Peter
Nach Deinen ersten Erfahrungen hast Du den neuen Yamaha doch sicher bei einem Vertragshändler in der Nähe gekauft. Und der lässt Dich jetzt hängen? Bei uns im Umkreis sind die Händler natürlich auch alle voll, aber in der Situation würde man für die Diagnose nicht Wochen warten müssen. Wir sind bei Boote Hock in Stadtprozelten und zufrieden. Für fremde Kunden ist es jetzt natürlich überall eng, aber dafür sind Vertragshändler schliesslich auch da. Viel Erfolg! VieleGrüße Joachim |
#3
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Hi Joachim,
ja " mein" Händler lässt mich auch hängen. Naja aus einem Fremdkunden kann auch schnell ein Stammkunde werde. Danke für Tipp
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Es grüßt der Peter |
#4
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Dem würde ich was erzählen
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Gruß Jens Haste kleine Mit, willste ohne Große!
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#5
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Hallo,
da würde ich mal einen netten Brief/eMail an YAMAHA in Neuss schreiben. Der Händler hat nämlich auch einige Verpflichtungen zu erfüllen. Natürlich haben in der Saison alle voll zu tun, aber hier klingt es ein wenig so als wolle sich kein Händler der "unangenemen Garantiearbeit" widmen. In allererster Linie ist natürlich der Händler, mit dem der Vertrag zustandegekommen ist, der Ansprechpartner. Leider ist diese "Abwimmeltaktik" in der Branche beliebt - viele wollen nur verkaufen und vllt. noch Inspektionen an neuen Maschinen durchführen, Reparaturen und Arbeiten an älteren Maschinen werden dann aber gerne mit der Begründung abgelehnt "es sei zu viel zu tun". Ich kenne da einen Mercury-Händler in Kiel der das genauso handhabt. Schlimm. Warum nennst Du nicht einfach den Händler hier im Forum? Wenn alles so stimmt wie es sich zugetragen hat ist es ja keine "üble Nachrede" oder "Verleumdung" sondern schlicht eine Darstellung der Tatsachen. Das ist erlaubt. Werner Geändert von heisenberg (23.05.2018 um 07:27 Uhr)
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#6
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Ich würde meinen Anwalt beauftragen dem Händler eine Frist zu setzen, bis wann der Motor wieder repariert ist. Fertig, da ärgere ich mich doch nicht mit rum.
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#7
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oder mit Wandlung drohen, dann werden die Brüder meistens fix
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#8
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Genau das, was ich gerade schreiben wollte. Wenn sie Geld wieder auf den Tisch legen sollen, überlegen sich die meisten das nochmal.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#9
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Am besten nochmal besonnen das Gespräch suchen, eine für beide angemessene Frist setzen z.b. 2 Wochen. Wenn der gute Wille dann nicht fruchtet mit weiteren Konsequenzen weitermachen, zu aller erst hat der Händler die Möglichkeit nachzubessern, der Prozess mit Anwalt, Wandlung etc. kann deine Saison kosten. Aber vor Augen halten wo es hinführen kann, würde einen Händler sicher in Bewegung setzen...
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Gruß Jens Haste kleine Mit, willste ohne Große!
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#10
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Vielen Dank für eure Meinungen.
Mit der Saison 2018 habe ich schon abgeschlossen, nach den Erfahrungen im letzten Jahr bei dem Händler. Die ganzen Drohungen bringen ja auch nix, wenn das Boot wegen fadenscheinigen Argumenten den Rest des Jahres mit zerlegten Motor auf dem Hof steht. Z.b. Weil ein Teil nicht lieferbar ist/ sei. Recht haben und Recht bekommen.... Ich warte jetzt nochmal einen Tag ab, zwischen jedem Kontaktversuch vergehen ja 1-7 Tage .
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Es grüßt der Peter |
#11
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Zitat:
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#12
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Hm, wenn der Händler wegen fadenscheiniger ausreden droht die Saison zu versauen, dann doch Anwalt und 2 Wochen Frist. Alternativ den Motor fahren bis ganz Feierabend ist und dann umtauschen, aber da ist mir die Rechtslage nicht bewusst ;)
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Gruß Jens Haste kleine Mit, willste ohne Große!
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#13
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Zitat:
Aber mit abholen und zurückbringen ist der Händler nicht verpflichtet darum musst du dich schon selber kümmern. Zumindest nicht in Österreich.
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LG. Hans |
#14
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Außerdem ist überhaupt geklärt ob eine Garantie vorliegt
Was wenn die Kühlwasserschlitze verlegt waren, und der Motor überhitzt wurde. Soll ja alles schon dagewesen sein.
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LG. Hans |
#15
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Zitat:
Aber selbst wenn, es kann ja nicht angehen, dass bei einem Problem in Jahren gerechnet werden muss.
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Es grüßt der Peter |
#16
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Ging nicht gegen dich.
Es ist hoffentlich Garantie muss aber dennoch abgeklärt werden und vom Hersteller freigegeben werden oder vom Generalimporteur. Nur holen und bringen wird den Motor keiner wenn nichts dafür bezahlt wird und das meinte ich.
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LG. Hans |
#17
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@Bönsch
Ich kann Deinen Frust verstehen und Du must nicht der Situation hilflos gegenüber stehen. Du hast einen Vertragspartner. Dieser ist einzig und allein erstmal Dein Ansprechpartner. Mach nichts telefonisch, nur schriftlich. Wenns geht per Nachweis,Einschreiben. Stelle höflich Dein Problem dar und bitte um eilige Rückantwort mit dem Vorschlag des seinerseits folgenden weiteren Verlaufs der Reklamation. Es muss nicht gleich der Rechtsanwalt sein. Dann gehts weiter.............. Ob Garantie oder nicht spielt keine Geige. Der Käufer sollte immer bei sich anbahnenden Problemen vorsicht walten lassen und die Fürsorgepflicht walten lassen. Gern wird bei kostspieligen Gegenständen des täglichen Lebens der Spieß umgedreht und der Käufer als "böser" hingestellt, weil er z.B. nicht sofort auf das rattern seines Kardans bei seinem neuen Motorrad beim Verkäufer hingewiesen hat sondern erst Wochen später und dann noch das Getriebe durch seine Schuld kaputt gegangen ist etc. etc. Spätestens jetzt solltest Du Deinen Motor selber nicht mehr in Betrieb nehmen. Mfg Manfred
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Natürlich spreche ich mit mir selbst. Manchmal brauche ich auch mal kompetente Beratung... ...und aus gesundheitlichen Gründen erkannt, kürzer zu treten Privates Hobby NOTFALL Telefon 0176-49317009 Geändert von Modellbootsfahrer (24.05.2018 um 13:20 Uhr) |
#18
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Welcher Händler ist das denn nun?
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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