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  #1  
Alt 01.02.2019, 11:02
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Standard Keine WSA Zulassung für Boote, die dauerhaft im Ausland liegen.

So ist wohl die deutsche Gesetzeslage.
Entweder bei der Anmeldung nicht erwähnen wenn das Boot im Ausland bleibt,
Oder wie in meinem Fall, (glaubhaft) versichern, innerhalb der nächsten Jahre mit dem Boot nach Deutschland zu kommen.
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Živjeli Rainer
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  #2  
Alt 01.02.2019, 11:08
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Das WSA wird wohl nicht von selbst danach fragen...
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  #3  
Alt 01.02.2019, 11:16
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das WSA wird wohl nicht von selbst danach fragen...
Darum gehts nicht, sondern um die Gesetzeslage.
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Živjeli Rainer
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  #4  
Alt 01.02.2019, 11:18
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Zitat:
Zitat von crownlinecr Beitrag anzeigen
Darum gehts nicht, sondern um die Gesetzeslage.
naja... erst mal muss das WSA nicht wissen wo das Boot liegt... das ist für die Zulassung unerheblich...

also welches Gesetz oder welche Verordnung wird tangiert?
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  #5  
Alt 01.02.2019, 11:22
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bei der Zulassung zum WSA Kennzeichen gibt es kein Feld zum Heimathafen und es wird auch nicht nach dem Liege Ort gefragt...

https://www.wsv.de/wsa-hst/Schiff-Wa...5020710790.pdf
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  #6  
Alt 01.02.2019, 11:33
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und wenn doch könnte man als Heimathafen irgend einen Ort frei wählen

Kiel ist da sehr beliebt, weil es nur 4 Buchstaben sind,
dann sind die Kennzeichen nicht so teuer
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #7  
Alt 01.02.2019, 13:23
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Ich habe 3 Boot mit alleinigem Wohnsitz in Ungarn angemeldet gehabt und es gab nie Probleme.
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  #8  
Alt 01.02.2019, 13:33
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Zitat:
Zitat von crownlinecr Beitrag anzeigen
So ist wohl die deutsche Gesetzeslage.
Entweder bei der Anmeldung nicht erwähnen wenn das Boot im Ausland bleibt,
Oder wie in meinem Fall, (glaubhaft) versichern, innerhalb der nächsten Jahre mit dem Boot nach Deutschland zu kommen.
Hast Du dazu evtl. eine belastbare Quelle? Also nicht von einem Verband, ADAC, etc...
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Gruß Mirko
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  #9  
Alt 01.02.2019, 14:57
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
Kiel ist da sehr beliebt, weil es nur 4 Buchstaben sind,
Hat Ulm eigentlich einen Hafen?
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Gruß Jürgen
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  #10  
Alt 01.02.2019, 19:54
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Bestimmt, liegt doch an der Donau, damit direkter Zugang zum schwarzen Meer ....,
beste Grüße
Dieter
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  #11  
Alt 01.02.2019, 21:33
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Zitat:
Zitat von crownlinecr Beitrag anzeigen
Darum gehts nicht, sondern um die Gesetzeslage.
kannst du mal die offizelle Quelle hier kundtun?
Oder hat dir das nur ein Sesselp...r vom Amt erzählt?
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Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #12  
Alt 02.02.2019, 04:38
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
kannst du mal die offizelle Quelle hier kundtun?
Oder hat dir das nur ein Sesselp...r vom Amt erzählt?
Genau der wollte mir den Schein nicht geben. Er meinte, wir hier in Deutschland haben auch Gesetze. Mein Fehler war, zu erwähnen, das Boot liegt in Kroatien.
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Živjeli Rainer
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  #13  
Alt 02.02.2019, 06:17
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Interressante Frage eigentlich.

Ich habe bei keinem WSA im Netz dazu was finden können.

Wenn das tatsächlich so wäre, also die Zulassung bei Dauerlieger im Ausland nicht gültig ist und somit verloren geht, was würde es denn Versicherungstechnisch bedeuten?

In HR muss ein Boot eine amtliche Zulassung UND eine Versicherung haben um die dortigen Gewässer zu nutzen.
Sollte die WSA Zulassung nun tatsächlich so keine Gültigkeit haben und ein Versicherungsfall auf kroatischen Gewässern tritt ein, könnte doch die Versicherung die Zahlung verweigern da das Boot gar nicht auf dem Wasser sein hätte dürfen???

Muss das Boot überhaupt eine Anmeldung haben für die Versicherung?
Ich musste zumindest mein Kennzeichen angeben, aber ist es in den Versicherungsbedingungen daran gebunden, dass ohne WSA oder IBS keine Versicherung abgeschlossen werden kann?
Das würde dann sogar einen totalen Verlust der Versicherungsschutzes herbeiführen, auch an Land...

Ich weiss, weit hergeholt... aber grundsätzlich vielleicht zu klären um ein Problem im Ernstfall zu vermeiden.

Uns trifft es noch nicht da Trailerboot, aber wir sind auch am Punkt wo wir auf einen Dauerliegeplatz und größeres Boot umsteigen wollen...

Schönes Wochenende euch allen

Gruss Michi
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  #14  
Alt 02.02.2019, 07:11
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Michi,
Das heißt nicht, das die Zulassung, wenn einmal ausgestellt, ungültig wird. Sie wird im Ausland schließlich anerkannt. Das ist eine kann-Regelung und kein Muss.
Was offizielles gefunden dazu hab ich im Netz auch nichts.
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Živjeli Rainer
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  #15  
Alt 02.02.2019, 07:34
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Zitat:
Zitat von LEPFAN Beitrag anzeigen
Hat Ulm eigentlich einen Hafen?
Leider nein!

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  #16  
Alt 02.02.2019, 09:37
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Zitat:
Zitat von MichiMUC Beitrag anzeigen

In HR muss ein Boot eine amtliche Zulassung UND eine Versicherung haben um die dortigen Gewässer zu nutzen.
Sollte die WSA Zulassung nun tatsächlich so keine Gültigkeit haben und ein Versicherungsfall auf kroatischen Gewässern tritt ein, könnte doch die Versicherung die Zahlung verweigern da das Boot gar nicht auf dem Wasser sein hätte dürfen???
Grundvoraussetzung hier ist wohl vorrangig, dass die Versicherung darüber informiert ist, dass das Boot sich durchgehend im Ausland befindet...
dies ist entscheident.
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #17  
Alt 02.02.2019, 10:08
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Ich denke da hat sich der gewissenhafte und fleißige Beamte in einer wachen Minute von der Regelung der Kfz täuschen lassen, denn da muss man nach 3 Monaten glaube ich ummelden

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Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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  #18  
Alt 02.02.2019, 10:24
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Zitat:
Zitat von crownlinecr Beitrag anzeigen
Genau der wollte mir den Schein nicht geben. Er meinte, wir hier in Deutschland haben auch Gesetze. Mein Fehler war, zu erwähnen, das Boot liegt in Kroatien.
dem Herren würde ich was anderes erzählen.

Melde dein Boot einfach bei einem anderen WSA an und du hast Ruhe.
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Alt 02.02.2019, 10:29
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Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
dem Herren würde ich was anderes erzählen.

Melde dein Boot einfach bei einem anderen WSA an und du hast Ruhe.
oder per Post dann hat man mit den Bürokraten keine Arbeit...
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  #20  
Alt 02.02.2019, 10:36
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Zitat:
Zitat von crownlinecr Beitrag anzeigen
Genau der wollte mir den Schein nicht geben. Er meinte, wir hier in Deutschland haben auch Gesetze. Mein Fehler war, zu erwähnen, das Boot liegt in Kroatien.
Und warum hast Du nicht nach der rechtlichen Grundlage für seine Entscheidung gefragt?
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  #21  
Alt 02.02.2019, 11:43
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Und warum hast Du nicht nach der rechtlichen Grundlage für seine Entscheidung gefragt?
Ich hab den Schein ja letztendlich bekommen. Da werd ich nicht hinterfragen.
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Živjeli Rainer
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  #22  
Alt 02.02.2019, 12:44
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ob Ulm am Wasser liegt oder nicht spielt auch keine Rolle,
Trailer Boote haben haben ja oft ehr einen trockenen Heimathafen
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  #23  
Alt 02.02.2019, 12:49
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Zitat:
Zitat von crownlinecr Beitrag anzeigen
Michi,
Das heißt nicht, das die Zulassung, wenn einmal ausgestellt, ungültig wird. Sie wird im Ausland schließlich anerkannt. Das ist eine kann-Regelung und kein Muss.
Was offizielles gefunden dazu hab ich im Netz auch nichts.

Was im Ausland anerkannt ist muss aber nicht heissen im Versicherungsfall keine Probleme zu bekommen.

Wenn es eben eine Versicherungsbedingung ist eine Zulassung zu haben, diese aber eventuell verfallen würde sollte er dauerhaft im Ausland sein, würde auch der Versicherungsschutz entfallen .
(Vorrausgesetzt es steht in den Versicherungsbedingungen.)

Das gleiche sollte die Zulassung/Registrierung wirklich verfallen, würde das automatisch ein Fahrverbot in HR mit sich bringen da eine aktuelle Anmeldung vorhanden sein muss.

Somit könnte eine findige Versicherung sich eventuell rauswinden im Schadensfall, Da das Boot ja gar nicht auf dem Wasser sein dürfte...

Das ist alles natürlich nur laut nachgedacht, aber eben solange es keiner genau sagen kann ob die Zulassung bei Dauerhaften Auslandsaufenthalt verloren geht, eine Möglichkeit.
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  #24  
Alt 02.02.2019, 13:44
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Zitat:
Zitat von MichiMUC Beitrag anzeigen
Was im Ausland anerkannt ist muss aber nicht heissen im Versicherungsfall keine Probleme zu bekommen.

Wenn es eben eine Versicherungsbedingung ist eine Zulassung zu haben, diese aber eventuell verfallen würde sollte er dauerhaft im Ausland sein, würde auch der Versicherungsschutz entfallen .
(Vorrausgesetzt es steht in den Versicherungsbedingungen.)

Das gleiche sollte die Zulassung/Registrierung wirklich verfallen, würde das automatisch ein Fahrverbot in HR mit sich bringen da eine aktuelle Anmeldung vorhanden sein muss.

Somit könnte eine findige Versicherung sich eventuell rauswinden im Schadensfall, Da das Boot ja gar nicht auf dem Wasser sein dürfte...

Das ist alles natürlich nur laut nachgedacht, aber eben solange es keiner genau sagen kann ob die Zulassung bei Dauerhaften Auslandsaufenthalt verloren geht, eine Möglichkeit.
wenn es wichtig wäre wo das Boot beheimatet ist, würde es grundsätzlich in der Anmedung abgefragt... da es keine Abfrage des Heimathafens gibt dürfte es auch irrelevant sein wo da Fahrzeug bewegt wird...
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