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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Deutsche Zulassung dauerhaft in österreichischer Marina möglich?
Hallo,
gibt es hier jemanden der dauerhaft mit seinem Boot, in D registriert/zugelassen, in einer österreichischen Marina liegt? Wenn nein - ginge das überhaupt? Ich frage weil in Österreich die Boote ja regelmäßig überprüft werden, und z.B. die Donau-Zulassung vorweisen müssen. Ist diese Zulassung zwingend vorgeschrieben wenn Ich Wassersport-Club-Mitglied werden möchte, um dann natürlich auch einen Wasserplatz zu bekommen, oder einen Platz in einem freien Sportboot-Hafen mieten möchte? Gruß Detto
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Wer nicht vom Weg abkommt bleibt auf der Strecke! |
#2
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Für Deutschland würde (Österreichisches Fahrzeug in Deutschland) gelten §3(3):
https://www.elwis.de/DE/Sportschifff.../--3-node.html Also nur max. 1 Jahr und dann müsstest du ummelden. Kann mir Vorstellen, dass in Österreich die Lage ähnlich aussieht. Dies können wohl aber nur die Mitglieder aus Österreich sicher beantworten, mit Quellennachweis.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#3
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#4
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#5
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Bist Du Dir da so sicher - Ich interpretiere das etwas anders...
"für Sportfahrzeuge, die der EU-Sportboot-Richtlinie unterliegen, jedoch keine CE-Kennzeichnung haben, gilt diese Ausnahme für nicht mehr als drei Monate im Kalenderjahr". Meine Boote haben CE, dementsprechend müsste dann doch eine Zulassung unnötig sein, dementsprechend sollte Ich doch unbefristet im Hafen/Marina liegen dürfen!? Gruß Detto
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#6
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Bei uns im Hafen ist letztes Jahr ein Boot mit deutscher Zulassung die ganze Saison gelegen. Dürfte kein zu grosses Problem sein.
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Gruß Andi Wenn Gott gewollt hätte, dass ich jedem in den Arsch krieche, dann wäre ich ein Zäpfchen geworden !! |
#7
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#8
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Bei uns im Hafen (Schlögen, Donau) sind ohne zu übertreiben mehr wie die Hälfte der Boote in Deutschland registriert, die meisten Eigner kommen klarerweise aus dem bayrischen Raum. Auch am Steg bin ich als Inländer eher der Ausländer, aber das ist hier nicht das Thema.
Was ich sagen will, die Schifffahrtspolizei macht zwar manchmal einen Abstecher in den Hafen, aber das Land der Zulassung hat hier vermutlich noch keinen interessiert. Denn da sind sicher auch Boote ohne CE dabei, die die ganze Saison hier liegen. Soeben lese ich jedoch, dass dein Wohnort Wien ist. Diese Ausnahme der Zulassung gilt jedoch nur, wenn der Hauptwohnsitz des Verfügungsberechtigten im Ausland ist. Für die ist die regelmäßige Überprüfung natürlich nicht relevant, die Mindestausrüstung für Sportboote (PDF aus obigem Link des Land Oberösterreich) kann bei einer Kontrolle jedoch sehr wohl ein Thema sein.
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#9
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Zitat:
Gruß Detto
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#10
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"Eine Zulassung ist NICHT erforderlich:
...... Im Ausland zugelassene Fahrzeuge, wenn sie eine gemeinschaftsrechtlich anerkannte Zulassung eines anderen EWR-Staates, eine Zulassung nach zwischenstaatlichen Abkommen oder ein nach der revidierten Rheinschifffahrtsakte erteiltes Schiffsattest haben." Also: Zulassung in einem anderen EU Land -> Kein Problem, egal wo der Wohnsitz ist. Auch keine Rede von zeitlicher Einschränkung. Mit Ausland im Absatz davor ist wohl Drittstaat gemeint. Ich hab auf meinem Binnenflitzer jedenfalls die Holländische d'rauf und lebe noch als freier Mann
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Cheers, Ingo
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#11
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Zitat:
Für die schiffbaren Binnengewässer gilt das offenbar nicht... |
#12
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Guter Einwand. Also hab ich nochmal genauer nachgelesen.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=10012703 Demnach gilt: (§2) 1.„Fahrzeuge“: Binnenschiffe einschließlich Kleinfahrzeuge, Fahrgastschiffe, Sportfahrzeuge, Fähren, schwimmende Geräte und Seeschiffe (§ 2 Z 2 des Seeschifffahrtsgesetzes, BGBl. Nr. 174/1981); und dann nochmal: 4. „Sportfahrzeug“: Fahrzeug, das für Sport- oder Erholungszwecke bestimmt ist, und kein Fahrgastschiff ist; Und was die Wasserstrassen angeht: (§ 15.) 1. Wasserstraßen sind die Donau (einschließlich Wiener Donaukanal), die March, die Enns und die Traun, mit allen ihren Armen, Seitenkanälen, Häfen und Verzweigungen, ausgenommen die in der Anlage 2 angeführten Gewässerteile. Demnach kann man sich nach meinem Verständnis auf der Donau also ohne zeitliche Einschränkung auf die oben erwähnte Ausnahme berufen. Lediglich für die sonstigen Binnengewässer bliebe eine Einschränkung von 3 Monaten pro Kalenderjahr übrig. Und auch nur dann, wenn des sich um ein "Sportfahrzeug" ohne CE handelt. Insgesamt hat man jedenfalls wieder einmal dafür Sorge getragen, dass der Durchschnittsbürger ohne "Dr.Jur" auf seiner Visitenkarte sofort den Durchblick hat
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Cheers, Ingo Geändert von Shearline (09.02.2018 um 10:53 Uhr) Grund: Link korrigiert |
#13
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Ich lag 5 Jahre durchgehend in einer Marina am Neusiedler See und habe deutsche WSA Kennzeichnung.
Probleme hatte ich keine.
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#14
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U.a. auch deshalb, weil Dich die Zulassungspflichten mit einem "Segelfahrzeug" ohnehin nicht zu interessieren brauchten
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Cheers, Ingo
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#15
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Hallo Ingo,
Danke Dir für´s recherchieren - jetzt gibt´s da (fast) keine Unklarheiten mehr bei mir! Habe mir mal ein bissl die Vorschriften in dem von Dir genannten Link durchgelesen, und bin dabei auf folgendes gestoßen: § 1.11 Mitführen der Verordnung und der Handbücher 1. An Bord jedes Fahrzeugs, ausgenommen unbemannte Fahrzeuge, offene Kleinfahrzeuge und Schwimmkörper, muss sich ein aktualisierter Abdruck der für den befahrenen Streckenabschnitt geltenden Verordnung befinden. Im Donauraum betrifft dies auch die vorübergehenden Anordnungen gemäß § 1.22. 2. Im Donauraum muss an Bord von Fahrzeugen mit Sprechfunkanlage das Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk – Allgemeiner Teil und Regionaler Teil – Donau – mitgeführt werden. 3. Eine auf elektronischem Weg kurzfristig lesbare Textfassung der Dokumente nach Z 1 und 2 ist zulässig. Habt Ihr in A denn alle brav diese Dokumente mit an Board, oder den dementsprechenden Link am Handy hinterlegt? Gruß Detto
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Wer nicht vom Weg abkommt bleibt auf der Strecke!
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#16
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Zitat:
Eine Zulassung ist NICHT erforderlich:
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Viele Grüße Thomas |
#17
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Cheers, Ingo
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#18
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Gruß Shira Lowrance HDS-7 LIve 2-1 Geber, Lowrance HDS-5 Gen2, Lowrance HDS-7mTouch Gen3, HDS-7m Gen2, LSS-1, Radar G4, Lowrance Autopilot Hydraulic + Bluetooth, GoFree, Lowrance Link-8 VHF,Lowrance SonarHub Airmar TM150 Chirp, Lowrance TotalScan, Lowrance EP-60R alles im NMEA-2000 Netz ,Minn Kota RT55EM, Minn Kota RT160EM, MotorGuide Xi5 55SW Pinpoint GPS,.... |
#19
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Zitat:
Vielen Dank und schöne Grüße, Walter |
#20
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Cheers, Ingo |
#21
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Zitat:
War also für mich vom Tisch, aber jetzt? Naja, um auf der sicheren Seite zu sein werde ich mir wohl das pdf aufs Handy laden. Aber allein am Schifffahrtsgesetz sieht man, wie genau man lesen muss (sofern man darin überhaupt ohne Grund sucht) um eine klare Aussage zu den anwendbaren Bestimmungen zu erhalten. |
#22
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Wo kann man denn dieses Pdf downloaden ?
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Gruß Andi Wenn Gott gewollt hätte, dass ich jedem in den Arsch krieche, dann wäre ich ein Zäpfchen geworden !! |
#23
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Das ist eine gute Frage.
Schön langsam wirds Zeit dass wir wieder aufs Wasser kommen. Kann es ja nicht sein dass wir uns im Winter mit Gesetzestexten und der Suche nach Verordnungen herumschlagen müssen. |
#24
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Hab mal ein bisschen gegoogelt. Könnte das im Anhang sein.
Mir hat das mit den Dokumenten letztes Jahr schon ein Stegnachbarn gesagt. Da dachte ich noch er will mich verarschen. Österreich ist und bleibt ein Land der Bürokraten und der Staat weiß nicht mehr, wo er Geld rausquetschen kann wenn so ein Unsinn womöglich noch bestraft auch werden kann.
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Gruß Andi Wenn Gott gewollt hätte, dass ich jedem in den Arsch krieche, dann wäre ich ein Zäpfchen geworden !! |
#25
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also wenn ihr ein Funkzertifikat besitzt, dann solltet ihr das eigentlich wissen. Das ist nicht nur in Österreich, sonder auch in Deutschland und ganz Europa so... der Allgemeine und der Regionale Teil der Region in der man unterwegs ist, hat immer an Board zu sein, Wenn ein Funkgerät an Board ist.
https://www.bmvit.gv.at/ofb/funk/fun...nhandbuch.html http://www.fvt.wsv.de/handbuch/
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MfG, Frank. |
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