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  #101  
Alt 08.07.2019, 09:44
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Nautico Nautico ist offline
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich hatte letztes Jahr auch die Tunnelmaut für die Strecke nach HR im Voraus beim ADAC gekauft. Man sagte mir da aber, ich müsste das dann trotzdem vorzeigen, weil automatisch würde das mit dem Gespann nicht funktionieren. Trotz Breite von 2,59 hat das einwandfrei funktioniert. Langsam ranfahren und die Ampel springt auf grün.

Gruß Axel
Ich kaufe die Maut auch immer beim ADAC.
Dort wurde mir empfohlen den Kaufbeleg vorsichtshalber dabei zu haben, sollte die Kennzeichenerfassung einmal nicht funktionieren.
Aber letztes Jahr als auch dieses Jahr hat alles hervorragend geklappt.
Werde für den anstehenden Urlaub auch wieder beim ADAC kaufen.
__________________
Gruß
Jörg

Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß,
nicht alles glaubt was einem erzählt wird
und über den Rest einfach still lächelt!
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  #102  
Alt 08.07.2019, 10:29
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gerald11 gerald11 ist offline
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422 Danke in 186 Beiträgen
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In Ö ist das meines Wisssens nach nicht einheitlich geregelt, da die Höhe der Verwaltungsstrafen den Bundesländern obliegt, und hier meistens ein Rahmen definiert wird.

Mehr als 5000.- darfs aber nicht kosten

§134 KFG
Wer diesem Bundesgesetz, den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen, Bescheiden oder sonstigen Anordnungen, den Artikeln 5 bis 9 und 10 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 oder den Artikeln 5 bis 8 und 10 des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR), BGBl. Nr. 518/1975 in der Fassung BGBl. Nr. 203/1993, zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 5 000 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen
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