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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 15.08.2019, 17:34
iXware iXware ist offline
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
Wisst Ihr, keiner kann mir wirklich Auskunft geben.
Trikeflieger hat es dir doch in der ersten Antwort geschrieben...

https://www.flvbw.de/files/Bilder%20...stundKraft.pdf
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MfG, Frank.
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  #27  
Alt 15.08.2019, 17:37
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Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
Trikeflieger hat es dir doch in der ersten Antwort geschrieben...

https://www.flvbw.de/files/Bilder%20...stundKraft.pdf
Jo, ich hab jetzt ne Antwort über den Führerschein den ich benötige. Ob richtig oder nicht, zeigt Dir dann das Licht....... Der Rest ist noch offen. Aber da werde ich mich wohl mal bei den Herstellern schlau achten müssen.
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Viele Grüße, Marcus

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  #28  
Alt 15.08.2019, 17:46
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Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
hier mal 2 Links mit weiteren Informationen dazu... besonders der 2...

https://www.handwerk-magazin.de/wer-.../150/517/21353

https://verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php
Ok, wenn ich dann auf C1E umschreiben lasse, dann darf mein 7,5 Tonner einen 4,5 Tonnen Anhänger ziehen. Jo, bringt mir ja auch nix.
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  #29  
Alt 15.08.2019, 17:54
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Was wäre damit ?? Zuladung 4300 kg , Zugfahrzeug Pickup. Und die Führerscheinfrage ist auch Irrelevant , BE reicht .

https://www.vanclaes.com/de/fifthwhe...ler-i-214.html

Gruß Jörg
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  #30  
Alt 15.08.2019, 18:07
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Zitat:
Zitat von Quicky Beitrag anzeigen
Was wäre damit ?? Zuladung 4300 kg , Zugfahrzeug Pickup. Und die Führerscheinfrage ist auch Irrelevant , BE reicht .

https://www.vanclaes.com/de/fifthwhe...ler-i-214.html

Gruß Jörg


Ja, habe ich schonmal ins Auge gefasst. Allerdings steht die Investition in keinem Verhältnis. Da könnte ich mein Tretboot in HR nochmal für kaufen und 3 Jahre incl. Winterlager betreiben. Aber schönes Gespann.
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  #31  
Alt 15.08.2019, 18:23
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
Ok, ich werde jetzt nicht jeden Kommentar im einzelnen kommentieren, weil das aus der Erfahrung heraus eh nicht immer komplett gelesen wird und meist eh falsch verstanden werden wird oder will.

Mein Boot ist 259 cm. breit. Sondergenehmigung für Deutschland würde dann beantragt werden. Evtl. würde ich mir auch noch überlegen die Scheuerleisten an der breitesten Stelle zu entfernen.

Ich lese selbstverständlich die anderen aktuellen Trööts zu dem Thema mit und die Götter des Forums meinten neulich, das Ihnen kein Fall einer Stilllegung wegen 4 cm Überbreite bekannt wäre. Ich weiß selber das so eine Aussage Bullshit ist aber ich lasse das dann mal so stehen. Und da jährlich Tausende Amerikanische Trailerboote mit Überbreite in den Süden aufbrechen, muss ich wohl dieses Risiko eingehen.

Mein Ziel ist es mein Boot sicher und Safe an den Bestimmungsort zu bringen und das in Rahmen meiner Möglichkeiten.
kurz mal in eine Antwort zusammengefasst: in .de kommst Du mit einer einfach und günstig zu erlangenden Dauer-Ausnahmegenehmigung (weil <<3m) aus dem Breitenproblem raus. Das gilt aber tatsächlich nur in Deutschland - insbesondere wenn Du nach Kroatien oder Italien willst wird es SEHR teuer und aufwendig (schon Österreich erteilt Dir keine Dauer-Ausnahmegenehmigung, in SLO und KR brauchst Du in jedem Fall ein Begleitfahrzeug).
Und ich vermute auch ziemlich sicher, daß kein deutscher Polizist einem Fahrzeug mit 2,59m Ladungsbreite allein deswegen die Weiterfahrt ohne Ausnahmegenehmigung untersagen wird, aber das gilt halt nur hier... mit einem Ordnungshüter auf dem Balkan zu diskutieren, wenn man eigentlich ja nur in den Urlaub fahren will stelle ich mir unwitzig vor und würde ich tunlichst versuchen zu vermeiden.

Punkt zwei - das Sonn- und Feiertagsfahrverbot: das gilt nur dann nicht, wenn hinter einem LKW mit zGG <3,5t ein Wohnanhänger oder ein sonstiger Anhänger, der zu Sport- und Freizeitzwecken dient geführt wird. Zunächst einmal steht da nichts von Sattelzügen, zum Zweiten müsste man dann noch doppelt genau prüfen, inwieweit man ein entsprechendes Gespann sich mit einer 3.5t zGG-Sattelzugmaschine überhaupt noch realisieren lässt (im schlimmsten Fall reicht dann die Nutzlast des Sattelaufliegers nicht mehr aus - Du mußt ja nicht nur Dein leeres Boot, sondern auch sämtliche andere Ausrüstung auf dem Auflieger unterbringen, die Zugmaschine wird mit Aufliegelast und Passagieren ihr zGG schon recht knapp erreicht haben).

Punkt drei - Führerschein: das ist in der Tat noch der einfachste Teil. Du mußt Deinen rosa Lappen nur umschreiben lassen und brauchst noch nicht einmal den Antrag auf Erteilung von CE mit Schlüsselzahl 79 zu stellen (weil Du damit tatsächlich nur 7.5t schwere Sattelzüge fahren dürftest).
Den CE brauchst Du aber für die gewünschte Kombination gar nicht - solange der Zug unter 12t zulässigem Zug-Gesamtgewicht bleibt fällt er unter Fahrerlaubnisklasse C1E, und die bekommst Du als Alt-Führerscheinbesitzer bei der Umschreibung generell (also auch wenn Du schon über 50 bist) und unbefristet (im Gegensatz zu jemandem, der diesen Führerschein heute neu macht).
Und wie die 12t zZGG aufgeteilt werden, das liegt an Dir bzw. dem Hersteller - es muß am Ende nur zulassungsfähig sein. Daß beim Sattelzug der Auflieger den größeren Teil des zZGG hat ist aber absolut normal, auch beim normalen 40-Tonner ist die Sattelzugmaschine nur auf 18t zGG zugelassen.

Punkt vier - sonstige LKW-Spezialitäten: da steckst Du leider bis zum Hals drin. Das Gespann ist mautpflichtig auf allen Fernstraßen in .de, muß alle 12 Monate zum TÜV (dafür aber nicht zur SP, da hab ich vorhin Quatsch geschrieben) und höchstwahrscheinlich wird man auch nicht um Einbau und Nutzung eines EU-Kontrollgeräts aka Fahrtenschreiber herumkommen (da die Fahrzeugkombination über 7.5t zZGG liegt).

Zusammengefasst - für das Geld, was der ganze Spaß Dich kosten würde kannst Du vermutlich auch einige Jahre lang Dein Boot tatsächlich per Spedition nach Kroatien und wieder zurück transportieren lassen...

lg, justme

Geändert von justme (15.08.2019 um 18:31 Uhr)
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  #32  
Alt 15.08.2019, 18:34
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Das ist ein vollständig unter die LKW-Vorschriften fallender Zug, d.h. Sicherheitsprüfung, jährlicher TÜV, Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Maut,
lg, justme
Stimmt nicht, da der Trailer / Zug unter Sportgerät fällt.

Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
Ist das mit dem Sonn und Feiertagsfahrverbot nicht ausschliesslich bei Gewerblicher Fahrt?
Stimmt, Boottransport fällt unter Sport und darf Sonntag/Feiertag bewegt werden.
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Gruß, Klaus

PMR Infos
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949
PMR Wimpel bestellen:
https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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  #33  
Alt 15.08.2019, 18:43
Fletcher 147 Fletcher 147 ist offline
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Das Thema war im Forum schon mindestens einmal.
Verlief auch...
Mini Sattelzüge Erfahrungen für > 3,5t

Damals kam raus das eine ganz normal (Kleine) Lkw Sattelzugmaschiene mit Auflieger besser ist. Günstiger langlebiger (da dafür gebaut und nicht umgebaut) evektiever.
Diese Art von Fahrzeugen sind in Polen häufiger anzutreffen...hängt wohl mit den Führerschein oder LKW-Gesetzen da zusammen .

mfg Fritz

Geändert von Fletcher 147 (15.08.2019 um 19:09 Uhr)
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  #34  
Alt 15.08.2019, 18:45
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Es gibt auch noch die Lösung mit einem Dodge Ram und einem Specialtrailer.
Frag mal den Mayday hier im Forum. Der hat diese Kombi und ist total begeistert.
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Gruß Thomas S

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  #35  
Alt 15.08.2019, 20:10
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
Wisst Ihr, keiner kann mir wirklich Auskunft geben.
Falsche Ansprechpartner.

Für Sachen wie Sonntagsfahrverbot, Fahrtenschreiber etc.. würde ich mal das BAG ansprechen, die sind eigentlich recht hilfsbereit.

Für Fahrerlaubnissachen kann man auch einfach selber googlen, das steht alles mit allen Schlüsselnummern, Ergänzungen, alten Klassen usw.. in der FeV, der Fahrerlaubnisverordnung, da ist nichts kompliziertes dabei:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
C1E ist Sattelkombination bis 12t, aber nur wenn die Zugmaschine <=7,5t. Einzige Einschränkung zum Gewichtsverhältnis.

Aufpassen bei den Schlüsselzahlen, das sind nationale Ergänzungen die nicht zwingend in jedem anderen Land anerkannt werden müssen. Daher lieber umschreiben als irgendwo im Süden die Diskussion zu führen was man denn mit dem alten deutschen Lappen fahren dürfe oder nicht.

Sonntagsfahrverbot war früher mal, gilt aktuell für private Fahrten nicht mehr:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

Für eine <7,5t Zugmaschine ist auch noch keine SP vorgeschrieben, die jährliche HU hat es ja eh schon ab 3,5t:
https://www.gesetze-im-internet.de/s...lage_viii.html

In die Mautpflicht rutscht man ab 7,5t:
https://www.bag.bund.de/DE/Navigatio...maut_node.html

EG-Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) ist ab 7,5t (Zugmaschine plus Auflieger) zu nutzen. Heißt Gerät, Prüfungen, Fahrerkarte, Aufzeichnungen. Befreiung für private Fahrten nur noch bis 7,5t. Ausnahmen im Arktikel 3:
http://gaa.baden-wuerttemberg.de/ser...6504/1_1_2.pdf

Bei 4.2t wird es aber "eng" ob es selbst mit einem Alu-Leichtbauauflieger noch mit 7,5t zGG klappt. Da müsste schon Handschalter, kleiner Motor, kleiner Tank und alles gewichtsoptimiert werden.

Alternativ frag doch regional bei Fahrzeugherstellern, die gibt's fast überall (Anhängerbauer, Aufbauhersteller, ...) im LKW-Segment. Da werden sich sicherlich welche Finden die schon mal die kleinen Sattel gebaut haben und bei deinen Anforderungen abschätzen können ob das geht oder nicht. Am Ende wollen die Verkaufen, da dürfte eher Bereitschaft zur Beratung vorhanden sein.
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  #36  
Alt 15.08.2019, 20:20
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Zitat:
Zitat von Meik75 Beitrag anzeigen
Falsche Ansprechpartner.

Für Sachen wie Sonntagsfahrverbot, Fahrtenschreiber etc.. würde ich mal das BAG ansprechen, die sind eigentlich recht hilfsbereit.

Für Fahrerlaubnissachen kann man auch einfach selber googlen, das steht alles mit allen Schlüsselnummern, Ergänzungen, alten Klassen usw.. in der FeV, der Fahrerlaubnisverordnung, da ist nichts kompliziertes dabei:
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
C1E ist Sattelkombination bis 12t, aber nur wenn die Zugmaschine <=7,5t. Einzige Einschränkung zum Gewichtsverhältnis.

Aufpassen bei den Schlüsselzahlen, das sind nationale Ergänzungen die nicht zwingend in jedem anderen Land anerkannt werden müssen. Daher lieber umschreiben als irgendwo im Süden die Diskussion zu führen was man denn mit dem alten deutschen Lappen fahren dürfe oder nicht.

Sonntagsfahrverbot war früher mal, gilt aktuell für private Fahrten nicht mehr:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__30.html

Für eine <7,5t Zugmaschine ist auch noch keine SP vorgeschrieben, die jährliche HU hat es ja eh schon ab 3,5t:
https://www.gesetze-im-internet.de/s...lage_viii.html

In die Mautpflicht rutscht man ab 7,5t:
https://www.bag.bund.de/DE/Navigatio...maut_node.html

EG-Kontrollgerät (Fahrtenschreiber) ist ab 7,5t (Zugmaschine plus Auflieger) zu nutzen. Heißt Gerät, Prüfungen, Fahrerkarte, Aufzeichnungen. Befreiung für private Fahrten nur noch bis 7,5t. Ausnahmen im Arktikel 3:
http://gaa.baden-wuerttemberg.de/ser...6504/1_1_2.pdf

Bei 4.2t wird es aber "eng" ob es selbst mit einem Alu-Leichtbauauflieger noch mit 7,5t zGG klappt. Da müsste schon Handschalter, kleiner Motor, kleiner Tank und alles gewichtsoptimiert werden.

Alternativ frag doch regional bei Fahrzeugherstellern, die gibt's fast überall (Anhängerbauer, Aufbauhersteller, ...) im LKW-Segment. Da werden sich sicherlich welche Finden die schon mal die kleinen Sattel gebaut haben und bei deinen Anforderungen abschätzen können ob das geht oder nicht. Am Ende wollen die Verkaufen, da dürfte eher Bereitschaft zur Beratung vorhanden sein.

Danke für Deine Ausführliche Antwort. Hast du Dir den ganzen Threat komplett durchgelesen? Alles was du geschrieben hast wurde schon beantwortet.

Aber nochmals vielen Dank!
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Viele Grüße, Marcus

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  #37  
Alt 15.08.2019, 22:37
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
Alles was du geschrieben hast wurde schon beantwortet.
Ja, aber es standen auch einige falsche Aussagen im Thread und vor allem ohne Quellenangaben. Da kannst du halt selber nachlesen was richtig ist. Seiten wie gesetze-im-internet, BAG und Co. sind halt die offiziellen verbindlichen Quellen.

Wenn man mal mit einem Polizisten diskutieren muss ist "Hab ich in §XYZ gelesen" das bessere Argument als "Hat User XYZ im Boote-Forum geschrieben".
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  #38  
Alt 16.08.2019, 07:32
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Moin moin,
gestern schrieb ich Einiges zum Thema C1E-Sattelzug, u.a. auch folgenden veralteten Stand zum Sonn- und Feiertagsverbot:

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,


Punkt zwei - das Sonn- und Feiertagsfahrverbot: das gilt nur dann nicht, wenn hinter einem LKW mit zGG <3,5t ein Wohnanhänger oder ein sonstiger Anhänger, der zu Sport- und Freizeitzwecken dient geführt wird.
I stand corrected: das war die Sachlage vor der letzten Änderung von StVO und StVO-VwV - und da hat man tatsächlich mal eine für den Bürger deutliche Vereinfachung des Ganzen erreicht, indem jetzt in der Tat nur noch der geschäftliche Verkehr mit LKW und LKW-Zügen grundsätzlich untersagt ist. Damit sollte man bei einem privaten Bootstransport auch mit einem Sattelzug aus der Nummer raus sein - vermutlich wird man aufgrund des Fahrzeugs in einer entsprechenden Kontrolle bei den Rausgewunkenen landen, aber als Privatnutzer in .de rechtssicher legal unterwegs sein.
Wie das im Rest von Europa aussieht müsste man natürlich vor Antritt einer entsprechenden Fahrt prüfen.

lg, justme
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  #39  
Alt 16.08.2019, 11:28
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,
gestern schrieb ich Einiges zum Thema C1E-Sattelzug, u.a. auch folgenden veralteten Stand zum Sonn- und Feiertagsverbot:



I stand corrected: das war die Sachlage vor der letzten Änderung von StVO und StVO-VwV - und da hat man tatsächlich mal eine für den Bürger deutliche Vereinfachung des Ganzen erreicht, indem jetzt in der Tat nur noch der geschäftliche Verkehr mit LKW und LKW-Zügen grundsätzlich untersagt ist. Damit sollte man bei einem privaten Bootstransport auch mit einem Sattelzug aus der Nummer raus sein - vermutlich wird man aufgrund des Fahrzeugs in einer entsprechenden Kontrolle bei den Rausgewunkenen landen, aber als Privatnutzer in .de rechtssicher legal unterwegs sein.
Wie das im Rest von Europa aussieht müsste man natürlich vor Antritt einer entsprechenden Fahrt prüfen.

lg, justme


Ja da sind noch viele Fragen wirklich offen. Ich bedanke mich aber schonmal für die sachlichen Aussagen.

Wichtig wäre jetzt für mich als nächstes zu wissen, welche Zugmaschine mit wieviel Eigengewicht ich brauche und wieviel die dann tatsächlich ziehen darf. Auch warte ich sehr gespannt darauf das sich der Trailerhersteller mal meldet und mir Daten vom Trailer gibt.
__________________
Viele Grüße, Marcus

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  #40  
Alt 16.08.2019, 13:47
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
....
Wichtig wäre jetzt für mich als nächstes zu wissen, welche Zugmaschine mit wieviel Eigengewicht ich brauche und wieviel die dann tatsächlich ziehen darf. ....
Da solltest Du jetzt schon selber etwas aktiv werden. Googeln und es spuckt Dir zig interessante Beiträge aus, z.B. direkt von Iveco, die mit dem Minisattelschlepper werben https://www.iveco.com/germany/presse...ansporter.aspx

Einfach dort mal anfragen, dann bekommst Du sicherlich alle wichtigen Auskünfte.

Und in den versch. Verkaufsbörsen findet man Angebote von solchen Minisattelschleppern mit technischen Angaben, z.B.:
https://www.truckscout24.de/fahrzeug...ige/19040664/1

https://www.truckscout24.de/fahrzeug...ige/19033131/1

Hier noch ein Hersteller solcher Kombis:
http://www.kormendi-online.hu/WEBSET...d_document.pdf

Und noch was zu lesen:
https://kfz-anzeiger.com/images/stor...minisattel.pdf

Gruß Axel
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