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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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![]() ![]() Dann dürfe man auf dem Rhein eigentlich nie Wakeboarden...und nochmal extra für alle die im Sitzen duschen, es ist eigentlich genug Platz und wir sind neben der Fahrrinne oder ganz am Rand und der Frachter ändert ohne erkennbaren Grund seinen Kurs so das er sehr knapp an uns vorbei fährt. Das ist mehrfach passiert und ich wollte mit meinem Kommentar nur ausdrücken das ich mir die Situation des TE lebhaft vorstellen kann. @Steeli: So mache ich das auch aber wie gesagt, wir wähnten uns in Sicherheit und der Rhein ist an der Stelle mehr als ausreichend breit.
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#52
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Talfahrer halten das rechte Ufer an und Bergfahrer das linke Ufer... ist klar im Rheinradaratlas der Berufsschiffer zu erkennen... und hier zu sehen wo die Schiffe das Fahrwasser nach der Brücke wechseln müssen....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#53
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wenn man wenn man in einem solchen Bereich Wakeboarden will dann sollte man sich informieren auf welcher Seite die Berufsschifffahrt zu fahren hata
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#54
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Was enorm zum Verständnis der Gesamtsituation beitragen würde wäre eine schematische Darstellung der Situation auf einer Karte, wie es wahrscheinlich auch die Polizei oder die Versicherung sehen wollen würde.
Was waren Position und Kurs der beiden Sportboote (Kurs ggf. im Sinne des Treibens) und was war Position und Kurs des Schleppers - eine Kursänderung von 5-10° wäre sicher irgendwie zu erklären - wenn der Schlepper aber seinen Kurs um 45-60° geändert hat und in der Folge direkt auf euch zufuhr, dann ist die Erklärungsnot schon größer, besonders wenn man die örtlich geltenden Vorschriften in Hinblick auf die Verkehrsrichtung in der Darstellung berücksichtigt. Was aber für mich nicht in Einklang zu bringen ist ist die Darstellung des Ablaufs des TE und die Aussage des Schiffsführers, er hätte davon nichts mitbekommen... insbesondere das Signalhorn widerlegt diese Aussage, sofern keine Verwechslung des Schiffsführers vorliegt. Und ungeachtet der Folgen ist hier Vorsatz zu unterstellen, sofern die Ausführungen der Wahrheit entsprechen und keine (unbekannten) Faktoren eine Rolle spielten, die das Verhalten (wenn auch nicht seine Einlassung zu dem Thema) des Schiffsführer erklären könnten. Vorsätzliche Körperverletzung nach §223 StGB ist nach Abschnitt (2) auch im Versuch strafbar, selbst wenn keine Person zu Schaden kommt. Darüber hinaus könnte hier auch der Versuch einer schweren Körperverletzung vorliegen, die mit mindestens 3 Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird. Somit hat der Fall eine gewisse Brisanz und ich könnte mir vorstellen, dass eine Verbreitung weiterer für das Verfahren relevanter Informationen hier im Forum nicht unbedingt angebracht ist, auch wenn es für viele von uns natürlich interessant ist - damit schließe ich mich nicht aus.
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Gruß, Christian
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#55
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#56
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Der Radaratlas ist auch nur eine Empfehlung bei Unsichtigen Wetter. Von Spyck bis Dbg-Ehingen und von St.Goar bis Mannheim ist Rechtsverkehr, geregelte Begegnung Backbord an Backbord. Gruß Manfred
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#57
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und was soll mir das sagen, "der hat einfach draufgehalten"? Im Oberrhein wird sehr eng gefahrenda könnte man auch meinen," der" fährt auf Kollisionskurs, ist aber nicht, das sieht nur so aus. Der Moses würde wohl Bammel bekommen, ein erfahrener Schiffsführer aber nicht. Das "Können" und die "Erfahrung" setzen sich immer durch. Gruß Manfred |
#58
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![]() Gruß Manfred |
#59
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Wir hatten genau mit einem Schiff Sichtkontakt und genau das hatte Kollisionskurs und es wurde etwas spannend, da es den Kurs lange nicht geändert hat. Mit dem Segler hast du nicht die Geschwindigkeit für ein Manöver des letzten Augenblicks. |
#60
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Moin Männers,
hab hier mal den Bilgestopfen gezogen und einmal geflutet, die entsprechenden Leute wissen schon, warum. Bleibt sachlich und freundlich, oder geht Boot fahren, dann klappt das schon ![]() Gruß, Frank ![]()
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Arbeite an dir selbst, nicht an deinem Selfie.
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#61
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Moin zusammen, wie schon von einigen vermutet, kann und möchte ich auf Grund der Schwere des "Vorfalls" leider nicht mehr an Information preisgeben, obwohl mir sehr viel auf der Zunge liegt.
Da verschiedene Anklagepunkte vorliegen, muss alles erst noch einiges geregelt werden. Ich bitte daher um Verständnis. Wenn die Sachlage dann klar ist werde ich natürlich umgehend berichten.
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Das Leben ist nicht dafür bestimmt leicht zu ein, sondern um gelebt zu werden... also tun wir es... ich habe den Weg gefunden...Grüße Thomas.......von Rheinkilometer 406... ![]() Geändert von freedom xl (29.08.2019 um 08:48 Uhr)
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#62
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Leider nein. Bei (nachgewiesenem) Vorsatz steigt die Versicherung aus, weil die Grundbedingungen nicht mehr erfüllt sind. Der Geschädigte muss sich an evtl. Fonds wenden, wenn der Schädiger den Schaden nicht begleichen kann. Bei Autounfällen bspw. die Verkehrsopferhilfe. Das macht solche Fälle ja auch so gravierend und man sollte sie mit entsprechender Vorsicht behandeln und verbreiten.
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#63
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die Versicherung ging dann zur Verursacherin...
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#64
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Gruß Axel
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Jupp Kasko ist für mich auch unabdingbar… nur so kann man sich bei einem Schaden erst mal um wichtiges kümmern...
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#66
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![]() Bei dir wird es sich nicht um einen "hohen" Schaden gehandelt haben; denn bei Vorsatz reduziert sich das was die gegn. Haftpflicht zahlt auf die gesetzlichen Mindestdeckungssummen... ...Alles was darüber hinausgeht, ist sofern dies nicht von irgendwem anders (wie z.B. der bereits genannten Verkehrsopferhilfe) getragen wird dein persönliches Pech; da der Verursacher diese Summe Zeit seines Lebens eh nicht aufbringen kann, außer er ist Vorstandsmitglied in einem börsennotierten Unternehmen und wird in der Forbes-Liste aufgeführt. |
#67
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#68
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Es gibt aber Fälle, da kann eine Haftpflicht nicht einspringen, da nicht vorhanden. Etwa, weil der Verursacher einen Wagen bewegt hat, der nicht versichert ist, also etwa ein nicht zugelassenes Fahrzeug (UND zusätzlich muss bei dem nichts zu holen sein). Also bitte nichts verwechseln oder behaupten, wenn man es nicht weiss. Gruß Totti
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#69
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Außerdem bin ich gar nicht sicher ob die Aussage so stimmt. Gibt es da einen Beleg für? Ich vermute dass die Haftpflicht - sofern höher abgeschlossen - zahlt aber sich das Geld wieder holt beim Schädiger. P.S. Der Anwalt des Schleppers wird sich freuen für die ganzen Inputs auf denen er seine Verteidigungsstrategie aufbauen kann ![]() |
#70
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Leider nein. Das ist die sog. Leistungsfreiheit § 81 Abs. 1 VVG (oder die entsprechenden Infos bei den Versicherern, Verkehrsopferhilfe und die Gerichtsentscheide dazu). Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer reduzieren, bei Vorsatz ganz aussteigen; Allerdings muss der gerichtlich nachgewiesen werden.
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#71
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Hallo,
wie sieht das denn aus, wenn ich als Geschädigter bei meiner eigenen Haftpflicht des Haftungsausfall versichert habe, sollte die dann dicht erstmal einspringen ? Bis dann Dominic |
#72
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deine Haftpflicht zahlt dir niemals deinen Schaden.... so ein Versicherung nennt man eine Kasko Versicherung..
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#73
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Oder hast du eine Kasko für deinen Körper, dein Fahrrad.....
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#74
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Hallo Volker,
magst Du Deine immer wiederkehrenden Versicherungsdiskussionen nicht mal in einem eigenen Strang führen? Das ist der x-te Strang, den Du damit kaperst ...
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Alex |
#75
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Was machst du mich hier an... fehlt dir es an Lesefähigkeit? das Thema Versicherung habe nicht ich ins Spiel gebracht...
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