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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#101
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Kannst du nicht einfach mal deine Finger still halten?
Haste immer noch nicht dein ganzes Öl ins Feuer geschüttet? Merkst du es nicht, wenn mal genug ist? LASS ES
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#102
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Keinen weiteren Kommentar wert.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#103
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Zitat:
Die Bahn ist ein ehemaliger Staats und Monopolbetrieb und hat aus der Zeit noch die eine oder andere Altlast behalten. Schon etwas über 2 Jahre her, aber wahrscheinlich immer noch so: Z.B. wissen sie genau, dass ich eine Bahncard habe und wann die abläuft. Es wird auch keine Mühe gescheut, mir darauf basierende Werbung zu schicken. Habe ich jedoch im Zug die Bahncard nicht dabei (zuhause vergessen), ist es plötzlich ganz schlimm und ganz schwierig festzustellen ob ich eine Bahncard habe. Klar will man Mißbrauch vermeiden, aber der Perso zur Personalienfeststellung würde ja dafür genügen. Die Gültigkeit der Fahrkarte (Online Ticket) selbst wird im Zug über Mobilfunk geprüft, und ohne Bahncard hätte ich sie gar nicht bestellen können.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#104
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#105
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Zitat:
Genau. Und das will die Bahn vermeiden. Daher muss man meist Bahncard und Perso vorzeigen. Gesendet von iPhone mit Tapatalk Pro
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Viele Grüße Michael
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#106
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Zitat:
2.3 Inanspruchnahme des Rabatts Der Anspruch auf den BahnCard-Rabatt besteht nur bei Vorlage einer gültigen BahnCard bei der Fahrkartenkontrolle. Die BahnCard ist für Inhaber ab 16 Jahren nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. Kann der Reisende bei der Fahrkartenkontrolle in Zügen mit Fahrkartenverkauf keine gültige BahnCard vorlegen, so hat er zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit BahnCard-Rabatt für die betreffende Fahrt einen Betrag in Höhe von 25 % (BahnCard 25, My BahnCard 25) bzw. 50 % (BahnCard 50, My BahnCard 50) des Bordpreises ohne BahnCard-Rabatt nachzuzahlen. Legt der Reisende innerhalb von 14 Tagen nach der Fahrkartenkontrolle die entsprechenden Fahrkarten und eine zum Kontrollzeitpunkt gültige BahnCard vor, wird der nachgezahlte Betrag gegen ein Entgelt von 7 € erstattet. Dies gilt auch, wenn der Reisende vor Fahrtantritt zu dem von ihm bereits bezahlten Fahrpreis mit BahnCard-Rabatt einen Betrag in Höhe von 25 % (BahnCard 25, My BahnCard 25) bzw. 50 % (BahnCard 50, My BahnCard 50) des Flexpreises nachzahlt und innerhalb von 14 Tagen nach der Nachzahlung eine zu diesem Zeitpunkt gültige BahnCard einschließlich der gelösten Fahrkarten vorlegt. Im Übrigen wird der BahnCard-Rabatt nachträglich nicht gewährt. Letztendlich kostet die vergessene BahnCard 7,- €. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#107
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Da bin ich mal ausnahmsweise ganz bei dir.
Auch ich bin der Meinung das Du daran nicht ganz unschuldig bist. Wenn ich einen Eingangsatz wie den unten folgenden sehe, höre ich sofort auf zu lesen. Ein posting direkt mit einer Respektlosigkeit zu beginnen, geht gar nicht. Ist das mangelde Erziehung oder eher Gedankenlosigkeit wie das auf den Gegenüber wirkt? Damit wir uns richtig verstehen, so etwas stört mich bei jedem User, nicht nur bei dir.
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Grüße Richard
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#108
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Würde aber auffallen, da dann beide Tickets an meine Bahncard gebunden sind. Bei der Fahrkartenkontrolle werden ja die Daten erfasst und es würde auffallen, dass ich nicht in zwei Zügen gleichzeitig sitzen kann.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#109
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Kann mich nicht erinnern, dass ich jemals den Perso zeigen musste.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
#110
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Und jede Menge Zeit für Schlangestehen und Papierkram. Je nach Betrag kommt man da unter Umständen günstiger weg, wenn man der Bahn die 50% bzw. 75% einfach lässt.
Günstiger im Sinne: Wenn man in der Zeit Geld verdient, bleibt einem mehr.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen |
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